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noidea schrieb:
Habe mich mit einem Polizisten zum Thema unterhalten (er möchte auch im Notfall seine Familie schützen).BadenPowell schrieb:
Mich mit den genauen Einzelheiten einer neuen "Waffenverbotszone" in der Stadt beschäftigt, an EDC-Set und Tagesrucksack Kofferschlösser befestigt, um ein Schweizer Messer darin "nicht zugriffsbereit, in einem verschlossenen Behältnis" durch dieselbe transportieren zu dürfen.
Restriktionen gegen Tierabwehrspray gibt es nicht, dafür werden bereits "verbotene Gegenstände" wie etwa Totschläger, Stahlruten, Schlagringe, Würgehölzer nun gleich doppelt verboten![]()
Folgende Infos von ihm:
1. Waffenbesitzer kriegen bei politischen Unruhen als erste Besuch von der Polizei - Waffen werden eingezogen (ist immer so eingeplant damit da keiner Unfug treibt im Fall von Gefahr innerhalb der Bevölkerung). Er ist Jäger - seine Waffen werden auch eingezogen.
2. Transport von Taschenmesser etc. --> Gesetz sagt nicht wie "sicher" das Behältnis sein soll. Kannst also in eine gestrickte Tasche - oder in einen verschweißten Beutel tun (leicht aufzureißen) - gilt laut seiner Auslegung als "verschlossenes Behältnis" - da das Gesetz hierzu nichts detailliert wie sicher es sein soll. War echt überrascht - habe selber das Gesetz nachgelesen - diskutiert - ist so (mein Stand ist von 2018 - kann sein dass da sich was änderte - selber recherchieren ist angesagt).
3. Tierabwehrspray: Polizei kriegt bei deren Einsatz IMMER Anzeige und Gegenanzeige. Endet meist in nix ausser Streitkosten. Polizist meinte: wenn Du es anwenden musstest - abhauen. Sonst wirst trotz berechtigtem Einsatz (subjektiv) eine Anzeige kriegen - darfst dich mit viel Geld verteidigen - und keiner gewinnt was am Ende da es gesetzlich Grauzone ist - es ist eben TIER-Abwehrspray. Und wenn man es vorsätzlich dabie hatte - muss man echt ne wasserdichte Erklärung haben und die wird nicht unbedingt geglaubt.
Gruß
Und ich bin, auch z.B. an den großen Bahnhöfen in Frankfurt oder Hannover (auch Waffenverbotszonen), nie kontrolliert worden, obwohl zum Teil 2x täglich dort. Bin wohl zu unauffällig
bzw. passe nicht in das Raster, weshalb die Zone eingerichtet wurde ("Dönermeile" mit vielen Betrunkenen, nebenan Drogenumschlagplatz.)
so weit würde ich mich nicht aus dem Fenster lehnen. Am Ende ist es ne Auslegungssache - Streitfrage so wie ich es bei dem Austausch verstanden habe. Gesetz ist schwammig.