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Angepinnt Cafeteria - Plauderecke abseits der Hauptthemen

    • Gene schrieb:

      BugOutSurvival schrieb:

      Und nur, weil ein paar Anwälte der Meinung sind man müsse dies überlegen ist es noch lange nicht wahr
      Hab ich auch nie geschrieben, dass es zu einer Einschränkung des Notwehrrechts führt.Ich hab nur geschrieben es führt zu unnötigen Diskussionen vor Gericht. Wenn man eine Waffe einsetzt wird die StA immer fragen, warum man die Waffe dabei hatte. Kann man sich alles ersparen wenn man einen Kugelschreiber dabei hat statt einem Tactical Pen. Ist auch der Grund warum ich immer sagen würde, ich hab Pfefferspray gegen Hunde dabei. Macht rechtlich keinen Unterschied, aber der Eindruck zählt.
      Das mit dem Pfefferspray ist eigentlich eine "lustige" Sache, ein geschätzter YT Kollege hat dazu mal ein Video gemacht.



      Sei mir nicht Böse aber hast du selber schon mal davon gehört dass jemand nach einer Notwehrsituation vor Gericht eine "unnötige Diskussion" hatte und gefragt wurde wie und warum er was mitgeführt hat?
      Also wenn du gesagt hättest die Polizei stellt solche fragen dann wäre ich auf deiner Seite diesbezüglich, denn das passiert häufiger wenn man in eine Kontrolle kommt.

      Aber ein Gericht hat besseres zu tun als zu diskutieren. Hier geht es darum ein Urteil zu fällen und wenn die Notwehr geboten war dann spielt es keine Rolle was man mitgeführt hat und zu welchem Zweck.
      Edit: Außer man hat eine "Waffe" ohne waffenrechtliche Erlaubnis geführt, dann wird ein zusätzliches Verfahren wegen des Verstoßes gegen das WaffG erhoben... Ist aber wie gesagt unabhängig von der Notwehr.

      Auch dieses an den Haaren herbeigezogene Argument bzw. Fallbeispiel mit dem Messer und der Pistole, man müsse ja das mildere Mittel mitführen sonst wäre es Abwehrprovokation=Absichtsprovokation ist nonsens wenn ich mir die ganzen einschlägigen Gerichtsurteile zur Notwehr so angucke, denn dort war bisweilen NIE die rede davon warum der Angeklagte überhaupt diese Gegenstände mitgeführt hatte und ich bin mir ziemlich sicher dass es mehr als Genug Urteile gibt wo diese "Abwehrprovokation" hätte angewendet werden können, einschließlich dein angebrachtes Urteil. Dies war in diesem Gerichtsurteil nicht der Fall also kann man diese "Abwehrprovokation" als obsolet ansehen.

      Bei der Wahl des Verteidigungsmittels geht es nämlich nicht darum was man hätte mitnehmen KÖNNEN sondern das was man mit dabei hat. Eine Absicht jemanden bei einer Notwehr schwerer verletzen zu können und dies deshalb als Absichtsprovokation zu werten sehe ich nicht denn bei der Notwehr ist ganz klar geregelt wie das auszusehen hat und bei der Wahl sollte das Mittel ausgesucht werden welches dazu geeignet ist den Angriff sofort zu beenden und unter gleich tauglichen Gegenständen ist das mildeste zu wählen. Aber eben nur in der Situation selbst und nicht bereits 8 Stunden vorher, denn kein klar Denkender hat die Absicht in eine Notwehrsituation zu landen und damit liegt die Schuld beim Angreifer und der muss...

      Strafrecht Online schrieb:

      (...) den Angegriffenen so nehmen, wie er ihn vorfindet (Münchener Kommentar StGB/Erb, § 32 Rn. 236).
      Ganz nach dem Rechtsbewährungsprinzip (Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen)
    • PSK2015 schrieb:

      Opa schrieb:

      PSK2015 schrieb:

      Wenn ich aber fliehen kann, wäre das immer die erste Option.
      Das sehe ich ganz genau so. Man muss es ja nicht gleich "fliehen" nennen, sondern man könnte auch "Ärger aus dem Weg gehen" oder so nennen.Aber die Juristische Dimension dazu würde mich interessieren: Wenn mich jemand angreift, und ich hätte die Möglichkeit davonzulaufen, entscheide mich aber dagegen. Was würde dazu ein Richter sagen? Muss ich davonlaufen, wenn ich kann?


      Nick
      Also ich bin kein Anwalt, aber von allem was ich bisher dazu erfahren habe muss man immer das mildeste Mittel wählen um die akute Gefahr von sich oder jemand anderem abzuwehren.Und wenn Flucht bzw. weggehen das mildeste Mittel ist, ist wohl das anzuwenden. Wird man dann aber noch verfolgt, hat man andere Optionen.

      Das mit dem "mildesten" Mittel wird immer falsch verstanden. Wenn MEHRERE gleichwertige Gegenstände (oder auch Handlungen) zur Wahl stehen (Also Dinge oder Handlungen die in gleicherweise und ohne jeweilige Nachteile dazu geeignet sind den Angriff SOFORT zu beenden) dann muss von diesen Mitteln das Mildeste gewählt werden.

      Wenn ich jetzt die Möglichkeit habe davon zu laufen dann KANN dies das mildeste Mittel sein, wenn ich allerdings kein guter Läufer bin und der Angreifer so aussieht wie ein Windhund dann MUSS ich nicht weglaufen, denn dadurch würde ich wahrscheinlich einen Nachteil erleiden und der Angriff wird nicht beendet.

      Häufig wird auch die "Abgestufte Notwehr" angeführt... Also erst dem Angriff ausweichen, dann -> Schutzwehr, dann -> Trutzwehr...

      Wichtig ist aber zu betonen dass man sich nicht selbst in Gefahr begeben muss wenn man befürchten muss dass das ausweichen und die Schutzwehr nicht zielführend sind.

      Am Ende sind es immer Einzelfallentscheidungen aber grundsätzlich ist man immer auf der sicheren Seite wenn man den Einsatz eines Verteidigungsmittels vorher ankündigt und weglaufen wirklich nur dann wenn man selbst der Windhund ist...

      Ansonsten gilt wie für jede Verteidigungssituation rückwärtsgehend langsam Distanz schaffen bzw. Ausweichen, Verteidigungsmittel zücken und dessen Einsatz ankündigen... Aber auch nur wenn dafür Zeit ist... Wenn der Angriff bereits gegenwärtig ist dann muss man nicht lange überlegen...

      Eine Einschränkung und damit eine Abstufungshandlung findet in dieser Situation in der Regel nur dann statt wenn vorher eine "fahrlässige Provokation" stattgefunden hat und der Angriff ersichtlicherweise nicht das Leben gefährdet.

      Aber...Ich bin kein Anwalt und damit ist das auch keine Rechtsberatung...
    • BugOutSurvival schrieb:

      Dies war in diesem Gerichtsurteil nicht der Fall also kann man diese "Abwehrprovokation" als obsolet ansehen.
      Klar, da wurde gar nichts diskutiert, daher ging das auch bis zum BGH.
      Urteile sind keine Protokolle einer Gerichtsverhandlung.
      Und ich hab schon erlebt, dass die StA fragt warum gewissen Mittel vorgehalten wurden und warum diese und nicht andere eingesetzt wurden. War aber keine Notwehr.
    • Gene schrieb:

      BugOutSurvival schrieb:

      Dies war in diesem Gerichtsurteil nicht der Fall also kann man diese "Abwehrprovokation" als obsolet ansehen.
      Klar, da wurde gar nichts diskutiert, daher ging das auch bis zum BGH.Urteile sind keine Protokolle einer Gerichtsverhandlung.
      Und ich hab schon erlebt, dass die StA fragt warum gewissen Mittel vorgehalten wurden und warum diese und nicht andere eingesetzt wurden. War aber keine Notwehr.
      Also ich verstehe es so... Es ging nicht darum dass der Angeklagte die Bajonette mithatte und darüber diskutiert wurde ob Notwehr deshalb gerechtfertigt war sondern ob der Stich mit dem Bajonett in den Brustkorb geboten war und ob ein Schlag mit dem Bajonettgriff nicht auch das gewünschte Ergebnis herbeigeführt hätte.

      Ich kann da beim besten Willen nicht herauslesen dass es um die Bajonette an sich ging oder die Tatsache dass diese zur Verteidigung mitgeführt wurden...

      Selbst das Landgericht in ERSTER Instanz hat diese Situation als Einwandfreie Notwehr anerkannt, es kam lediglich zu einer Revision des Staatsanwalts aus den oben genannten Gründen, er hätte ja auch mit dem Griff zuschlagen können...

      Anmerkung: Für alle die sich das Urteil nicht durchgelesen haben... Hier wurde entschieden dass der Stich in die Brust gerechtfertigt war... Der Angreifer hatte eine Holzlatte und schlug auf den Angeklagten ein, ist dabei aber ausgerutscht und hat die Latte verloren, der Notwehrsusübende hat in diesem Moment zugestochen.

      Und natürlich sind Gerichtsurteile keine Protokolle aber eben das Ergebnis einer Verhandlung und ich kenne kein einziges Urteil wo diese "Abwehrprovokation" als Grund für das Versagen der Notwehr gehandelt wurde...

      Um die ganze Sache auf den Punkt zu bringen...

      Lasst euch nicht einschüchtern und nehmt Verteidigungsmittel für potentielle Notwehrsituationen mit... Kein Gericht wird euch das Negativ auslegen wenn die Notwehr geboten und notwendig war...
    • BugOutSurvival schrieb:

      Um die ganze Sache auf den Punkt zu bringen...

      Lasst euch nicht einschüchtern und nehmt Verteidigungsmittel für potentielle Notwehrsituationen mit... Kein Gericht wird euch das Negativ auslegen wenn die Notwehr geboten und notwendig war...
      Ja, das denke ich auch. Das bedeutet für mich jetzt nicht, dass ich nur noch schwer bewaffnet spazieren gehe, sondern, dass ich einfach meine Notfall-Mittel dabei habe, wozu in meiner Tasche eben jetzt der Kugelschreiber a.k.a Tactical Pen gehört.

      Ich habe mir so eine kleine Blechdose gemacht, man kann von solchen Notfalldosen auch viele Videos auf Youtube sehen. Einfach mal nach Altoid-Tin suchen. Survival-Lilly hatte darüber auch mal ein Video gemacht.
      Meine kleine Blechdose ist keine Pfefferminz-Dose, aber hat die gleiche Größe. Diese Dosen habe ich mir auf Amazon gekauft. Muss man halt auch selbst überlegen, was man da rein tut. Diese Notfalldose habe ich jetzt immer dabei, irgendwo. Und diese hat mir letzt tatsächlich mal im Alltag sehr gute Dienste geleistet, als ich ein kleines Unglück mit meinem Fahrrad hatte und mir den Finger an einem Zaun an der Straße verletzt hatte und die Wunde stark blutete. Wunden sind für mich ein großes Problem, weil ich regelmäßig Blutverdünner nehmen muss und deshalb die Blutung schlecht stoppt. Da fiel mir meine Notfalldose ein, in der ich Pflaster habe. Dadurch konnte ich mir in der Situation sehr leicht selbst helfen. Dieses Ereignis hat mir verdeutlicht, wie sinnvoll die "Prepping"-Massnahmen sind, wenn es wirklich mal zu einer Notsituation kommt. Und selbstverständlich weiß ich nicht, ob ich jemals etwas brauche, das ich dabei habe, oder irgendwo zu Hause lagere. Es ist auch wirklich fraglich, ob ich jemals den Tactical Pen brauche. Aber er ist eben für den Fall der Fälle vorhanden. Sehr sinnvoll finde ich das.
      Der Unterschied zwischen Zeit haben und keine Zeit haben heißt Interesse.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von cosynox ()

    • cosynox schrieb:

      BugOutSurvival schrieb:

      Um die ganze Sache auf den Punkt zu bringen...

      Lasst euch nicht einschüchtern und nehmt Verteidigungsmittel für potentielle Notwehrsituationen mit... Kein Gericht wird euch das Negativ auslegen wenn die Notwehr geboten und notwendig war...
      Ja, das denke ich auch. Das bedeutet für mich jetzt nicht, dass ich nur noch schwer bewaffnet spazieren gehe, sondern, dass ich einfach meine Notfall-Mittel dabei habe, wozu in meiner Tasche eben jetzt der Kugelschreiber a.k.a Tactical Pen gehört.
      Ich habe mir so eine kleine Blechdose gemacht, man kann von solchen Notfalldosen auch viele Videos auf Youtube sehen. Einfach mal nach Altoid-Tin suchen. Survival-Lilly hatte darüber auch mal ein Video gemacht.
      Meine kleine Blechdose ist keine Pfefferminz-Dose, aber hat die gleiche Größe. Diese Dosen habe ich mir auf Amazon gekauft. Muss man halt auch selbst überlegen, was man da rein tut. Diese Notfalldose habe ich jetzt immer dabei, irgendwo. Und diese hat mir letzt tatsächlich mal im Alltag sehr gute Dienste geleistet, als ich ein kleines Unglück mit meinem Fahrrad hatte und mir den Finger an einem Zaun an der Straße verletzt hatte und die Wunde stark blutete. Wunden sind für mich ein großes Problem, weil ich regelmäßig Blutverdünner nehmen muss und deshalb die Blutung schlecht stoppt. Da fiel mir meine Notfalldose ein, in der ich Pflaster habe. Dadurch konnte ich mir in der Situation sehr leicht selbst helfen. Dieses Ereignis hat mir verdeutlicht, wie sinnvoll die "Prepping"-Massnahmen sind, wenn es wirklich mal zu einer Notsituation kommt. Und selbstverständlich weiß ich nicht, ob ich jemals etwas brauche, das ich dabei habe, oder irgendwo zu Hause lagere. Es ist auch wirklich fraglich, ob ich jemals den Tactical Pen brauche. Aber er ist eben für den Fall der Fälle vorhanden. Sehr sinnvoll finde ich das.
      Ich habe den T- Pen seit vor Corona in der EDC WESTE gab es Mal bei ALI glaube 21 Cent und ja ich habe ihn damals viel genutzt klar als Kugelschreiber und jeder Richter wird das so auch zu hören Bekommen ...
      das ist Mein guter Kugelschreiber...
      Schreibt gut ...
      mit guter schwarzer Mine
      kein so billiges Plastik Ding die dauernd zerbrechen..
      Und Dafür wird er genutzt
      nicht als Verteidigungsstufe
      Dafür hab ich von Linder 2x Ex Wurfmesser dabei..
      EX Wurfmesser weil scharf geschliffen und zum Küchen und Brotzeitmesser geworden..
    • Stadtbewohner schrieb:

      cosynox schrieb:

      Zumindest stehen für mich hier die Chancen einigermaßen gut, die Zombie-Apokalypse zu überleben.

      Die besten & schlechtesten Orte in Deutschland zum Überleben einer Zombie-Apokalypse
      Das ist ironisch gemeint, oder?
      Ja, sicher. Aber die Leute haben den Landkreisen und Städten da tatsächlich Scores für gegeben. Ist wohl nur eine Werbemaßnahme von denen, aber interessant.
      Der Unterschied zwischen Zeit haben und keine Zeit haben heißt Interesse.
    • Opa schrieb:

      Was würde dazu ein Richter sagen? Muss ich davonlaufen, wenn ich kann?
      Es gab vor einigen Jahren in München genau so einen Fall. Drei Jugendliche wollten einen Studenten vermöbeln, dieser wehrt sich und sticht einem der Angreifer in den Hals. Der Student hat dreieinhalb Jahre bekommen. Begründung des Richters: Er hätte ja weglaufen können.

      Der Angreifer jammert sich seitdem durch die Müncher Lokalmedien. Der arme, arme, arme Kerl kann nicht mehr Fussballspielen und seine Stimme funktioniert auch nicht mehr wie vorher... Who cares? Hätte er sich keinen Streit gesucht, hätte er kein Problem.
    • Haberfeld schrieb:

      Gene schrieb:

      2Stroke schrieb:

      Das Cuttermesser zählt zu den einhandmessern und ist somit ein verbotener Gegenstand und muss in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Das gibt jede Menge Mecker und solltest du eine WBK haben ist die danach definitiv weg.
      Das ist doch völliger Unsinn.Nicht alle Cuttermesser sind Einhandmesser, nur die wo die Klinge einhändig feststellbar ist.Die ganzen feststehenden Cuttermesser sind keine Einhandmesser.
      Einhandmesser sind keine verbotenen Waffen.
      Sie müssen nicht in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden,
      solange sie keine Hieb und Stoßwaffen sind, was Cuttermesser sicher nicht sind.
      Verbotene Waffen müssten in 0er oder 1er Schränken aufbewahrt werden. Der Besitz erfordert i.d.R. eine Ausnahmegenehmigung vom BKA.
      Man ne generelle Frage : Auch wenn ich es nicht selbst ausprobieren möchte, aber kann mir mal jemand den § nennen in dem steht dass man seine WBK auf Grund einer Ordnungswiedrigkeit verlieren muss?
      Ich zitiere mich mal selbst damit das geforderte Zitat da ist...
      Also stelle ich fest dass mir keiner den § nennen kann.
    • Raven schrieb:

      Neue Wasserflaschen eingelagert.
      Da mein prepperbüchlein bald voll sein wird neues büchlein besorgt.
      Thema Hitze weiter aufgeschrieben,hab beim BBK noch was darüber gefunden. Ich finde das wichtig.
      Neuen Kaffee gekauft
      Mein Ventilator hervorgeholt und angemacht so schön kühl.
      Was ist ein Preppingbüchlein?
      Das Leben ist schön. Seid nett zueinander.
      Prepping ist für mich kein Hobby. Ich mache das für den Fall der Fälle. Das ist wie eine Versicherung. Hoffentlich brauche ich sie nie.
    • Ludwig schrieb:

      Raven schrieb:

      Neue Wasserflaschen eingelagert.
      Da mein prepperbüchlein bald voll sein wird neues büchlein besorgt.
      Thema Hitze weiter aufgeschrieben,hab beim BBK noch was darüber gefunden. Ich finde das wichtig.
      Neuen Kaffee gekauft
      Mein Ventilator hervorgeholt und angemacht so schön kühl.
      Was ist ein Preppingbüchlein?
      Das ist ein Buch wo ich alles wichtige über preppen und Informationen über wichtige überlebenswichtige Dinge hineinschreibe zb. Über Hitze, Wildpflanzen, Morsealphabet, Kälte, Knoten, Orientierung u.s.w. Das ist eine kleine Informationquelle für mich aus verschiedenen Bereichen.
    • Raven schrieb:

      Ludwig schrieb:

      Raven schrieb:

      Neue Wasserflaschen eingelagert.
      Da mein prepperbüchlein bald voll sein wird neues büchlein besorgt.
      Thema Hitze weiter aufgeschrieben,hab beim BBK noch was darüber gefunden. Ich finde das wichtig.
      Neuen Kaffee gekauft
      Mein Ventilator hervorgeholt und angemacht so schön kühl.
      Was ist ein Preppingbüchlein?
      Das ist ein Buch wo ich alles wichtige über preppen und Informationen über wichtige überlebenswichtige Dinge hineinschreibe zb. Über Hitze, Wildpflanzen, Morsealphabet, Kälte, Knoten, Orientierung u.s.w. Das ist eine kleine Informationquelle für mich aus verschiedenen Bereichen.
      Das mit dem Preppingbuch finde ich gut. Ich habe entweder wilde Zettel oder ich schreibe es mir in den Computer. Aber eine Kladde über das Preppen wäre viel besser, besonders in einer Krise. in der die Elektronik nicht mehr funktioniert. Das will ich mir jetzt auch machen.
      Der Unterschied zwischen Zeit haben und keine Zeit haben heißt Interesse.
    • Haberfeld schrieb:

      Haberfeld schrieb:

      Gene schrieb:

      2Stroke schrieb:

      Das Cuttermesser zählt zu den einhandmessern und ist somit ein verbotener Gegenstand und muss in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Das gibt jede Menge Mecker und solltest du eine WBK haben ist die danach definitiv weg.
      Das ist doch völliger Unsinn.Nicht alle Cuttermesser sind Einhandmesser, nur die wo die Klinge einhändig feststellbar ist.Die ganzen feststehenden Cuttermesser sind keine Einhandmesser.Einhandmesser sind keine verbotenen Waffen.
      Sie müssen nicht in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden,
      solange sie keine Hieb und Stoßwaffen sind, was Cuttermesser sicher nicht sind.
      Verbotene Waffen müssten in 0er oder 1er Schränken aufbewahrt werden. Der Besitz erfordert i.d.R. eine Ausnahmegenehmigung vom BKA.
      Man ne generelle Frage : Auch wenn ich es nicht selbst ausprobieren möchte, aber kann mir mal jemand den § nennen in dem steht dass man seine WBK auf Grund einer Ordnungswiedrigkeit verlieren muss?
      Ich zitiere mich mal selbst damit das geforderte Zitat da ist...Also stelle ich fest dass mir keiner den § nennen kann.
      Das ist Stadtabhängig.. ja in vielen Städten würde dir die Zuverlässigkeit abgesprochen... In anderen würde


      knife-blog.com/messerverbote-u…04-41a3-8fc7-bfaf820f4aa6

      Zum Tragen kommen
    • 2Stroke schrieb:

      Das Cuttermesser zählt zu den einhandmessern und ist somit ein verbotener Gegenstand und muss in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden.

      Hier habe ich noch mal eine, ich glaube ziemlich wichtige, Frage: Und zwar nach dem "verschlossenen Behältnis". Wie muss das aussehen?
      Bisher habe ich davon gelesen, dass das ein mit Vorhängeschloss verschlossenes Behältnis sein sollte. Doch wie soll das Behältnis aussehen? Die Forderung ist ja nur, dass es ein "verschlossenes Behältnis" sein muss.
      Wie das aussieht, das wird ja auch im Gesetz offen gelassen.
      Mich interessiert das insbesondere, weil es jetzt ja immer wieder sogenannte "Waffenverbotszonen" gibt. Wenn man jetzt sein normales Taschenmesser dabei hat, und durch solch eine Zone muss, dann muss man ja damit rechnen, dass das Messer von der Polizei kassiert wird und man eine Strafe bekommt. Will man jetzt nicht komplett "nackt" z.B. mit der Bahn irgendwo hin fahren und hat sein Taschenmesser im Rucksack, und muss irgendwo umsteigen, wo man durch eine Waffenverbotszone muss, dann bekommt man ein Problem.
      Dieses Problem kann man umgehen, wenn man das Messer in einem verschlossenen Behältnis transportiert. Meine Idee dazu ist, das Messer einfach in eine mit Panzertape verschlossene Tupperdose zu legen. Nur könnte es sein, dass das nicht ausreicht. Welche Box müsste man stattdessen für ein kleines Messer nehmen? Wie sehr ihr das?
      Der Unterschied zwischen Zeit haben und keine Zeit haben heißt Interesse.
    • cosynox schrieb:

      2Stroke schrieb:

      Das Cuttermesser zählt zu den einhandmessern und ist somit ein verbotener Gegenstand und muss in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden.
      Hier habe ich noch mal eine, ich glaube ziemlich wichtige, Frage: Und zwar nach dem "verschlossenen Behältnis". Wie muss das aussehen?
      Bisher habe ich davon gelesen, dass das ein mit Vorhängeschloss verschlossenes Behältnis sein sollte. Doch wie soll das Behältnis aussehen? Die Forderung ist ja nur, dass es ein "verschlossenes Behältnis" sein muss.
      Wie das aussieht, das wird ja auch im Gesetz offen gelassen.
      Mich interessiert das insbesondere, weil es jetzt ja immer wieder sogenannte "Waffenverbotszonen" gibt. Wenn man jetzt sein normales Taschenmesser dabei hat, und durch solch eine Zone muss, dann muss man ja damit rechnen, dass das Messer von der Polizei kassiert wird und man eine Strafe bekommt. Will man jetzt nicht komplett "nackt" z.B. mit der Bahn irgendwo hin fahren und hat sein Taschenmesser im Rucksack, und muss irgendwo umsteigen, wo man durch eine Waffenverbotszone muss, dann bekommt man ein Problem.
      Dieses Problem kann man umgehen, wenn man das Messer in einem verschlossenen Behältnis transportiert. Meine Idee dazu ist, das Messer einfach in eine mit Panzertape verschlossene Tupperdose zu legen. Nur könnte es sein, dass das nicht ausreicht. Welche Box müsste man stattdessen für ein kleines Messer nehmen? Wie sehr ihr das?
      Einhandmesser sind KEINE verbotenen Gegenstände! Bitte unterscheiden!

      Der Besitzt ist komplett legal!

      Einzig und alleine das führen solcher Messer ist beschränkt!