Hab ich auch nie geschrieben, dass es zu einer Einschränkung des Notwehrrechts führt.BugOutSurvival schrieb:
Und nur, weil ein paar Anwälte der Meinung sind man müsse dies überlegen ist es noch lange nicht wahr
Ich hab nur geschrieben, es führt zu unnötigen Diskussionen vor Gericht. Wenn man eine Waffe einsetzt, wird die StA immer fragen, warum man die Waffe dabei hatte. Kann man sich alles ersparen wenn man einen Kugelschreiber dabei hat statt einem Tactical Pen. Ist auch der Grund warum ich immer sagen würde, ich hab Pfefferspray gegen Hunde dabei. Macht rechtlich keinen Unterschied, aber der Eindruck zählt.