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Angepinnt Cafeteria - Plauderecke abseits der Hauptthemen

    • Südprepper schrieb:

      Mag zwar "Korintenkakerisch" sein, ist aber essentiell.
      Darf dann ich jetzt mal dazwischengrätschen?

      Ich frage dich jetzt mal das hier öffentlich:
      wo liegt dein Problem? In allen Threads wird in meinen Augen schön diskutiert. "Probleme" gibt es nirgends. Aber mir kommt es langsam so vor, wie wenn ich zu dumm bin hier was zu schreiben da es wohl immer falsch ist. Was soll also der Bockmisst? Wenn man dich sowieso nach einen "Problem" frägt kommst sicher mit der Aussage "Ich will nicht dass das hier wie Facebook wird".

      Ich bin hier weil es mir immer Spaß gemacht hat und wenn ich mal doch ne kleine Frage und eine schnelle Antwort hatte, wurde dies schnell gelöst.
      Wenn das so weiter geht überlege ich mir stark, das Forum zu verlassen weil es mir dann doch langsam aber sicher meine Zeit zu schade ist, hier sein zu dürfen nur damit der Chef dann mich schimpft wie falsch wieder alles ist.
    • Ich hab das mal hier rüber geholt, das dies den Faden drüben jetzt nicht zu sehr zerschießt.

      Bayern1988 schrieb:

      Darf dann ich jetzt mal dazwischengrätschen?

      Ich frage dich jetzt mal das hier öffentlich:
      wo liegt dein Problem? In allen Threads wird in meinen Augen schön diskutiert. "Probleme" gibt es nirgends. Aber mir kommt es langsam so vor, wie wenn ich zu dumm bin hier was zu schreiben da es wohl immer falsch ist. Was soll also der Bockmisst? Wenn man dich sowieso nach einen "Problem" frägt kommst sicher mit der Aussage "Ich will nicht dass das hier wie Facebook wird".
      Ich verstehe dein Problem gerade nicht was du mit meiner Antwort hast,
      Ich habe dich weder kritisiert, noch damit beabsichtigt es so darzustellen das zu zu dumm bist.

      Ich habe sachlich und ausführlich dargelegt, warum es wichtig ist das Ereignis genau zu bezeichnen und nicht nur Wolke zu nennen.
      Und das sagt nicht aus das Wolke falsch ist, sondern nur das es zu pauschaliert ist. Und warum habe ich ja wie bereits geschrieben ausführlich dargelegt.
      Falls das für dich zu oberflächlich ist, füge ich dir gerne noch die Quellen ein.
      Und wenn ich selber zu meinem Beitrag sage, das es evtl. "korintenkakerisch" ist auf einem Begriff herumzureiten, es aber essentiell ist diesen nicht zu pauschalieren, verstehe ich auch nicht wieso DU dich daher angegriffen fühlst.

      Der einzige Fehler der mir aufgefallen war ist war mit der biologischen Wolke und den Pflanzen.
      Das mit der biolog. Wolke habe ich erläutert warum es die so i.d.R. nicht gibt. Und das Thema Pflanzen und Photosynthese kocht immer wieder auf weil die Leute nicht lesen im Forum. Das hatten wir schon in mehreren Themen.
      Ich weiß, die Grundsatzidee ist erst mal richtig, Sauerstoff zu erzeugen. Aber wenn man mal selber ein zwei Recherchen im Netz tätigt wird man das schnell selbst als nicht machbar feststellen.

      Und zum Thema Facebookniveau. Das hat sich seit einem halben/dreiviertel Jahr dankenswerter Weise fast auf null reduziert. Weil mit Facebookniveau waren die ganzen Einzeiler, Dankensbekundungen usw. gemeint die wie in einem Chat in Beiträge geschrieben wurden.
      Wie gesagt, wenn du die ganzen Quellen möchtest und dir die Seite Text mit meiner Meinung dazu zu wenig und unzuverlässig ist, ich setze sie drüben drunter.

      Bockmist kann ich somit keinen Feststellen. Wenn der Schreibstil etwas schroff wirken mag - Dann Sorry - Das ist halt meine Art, hat aber unterm Strich weder was mit dir noch mit dem Thema zu tun.
      Eigentlich dachte ich man kann die Diskussion heute dort dann fortsetzen. Aber nein ich rechtfertige mich gerade für eine sachliche Antwort.
      Wenn die Quellen fehlen kannst du die gerne haben, aber das ist dann noch lange kein Bockmist.

      Bayern1988 schrieb:

      Ich bin hier weil es mir immer Spaß gemacht hat und wenn ich mal doch ne kleine Frage und eine schnelle Antwort hatte, wurde dies schnell gelöst.
      Wenn das so weiter geht überlege ich mir stark, das Forum zu verlassen weil es mir dann doch langsam aber sicher meine Zeit zu schade ist, hier sein zu dürfen nur damit der Chef dann mich schimpft wie falsch wieder alles ist.
      Nur so nebenbei möchte ich dazu mal eine Ansage dazu machen.
      Als erstes bin ich hier nicht der Chef, das ist und bleibt BOS, da brauchst du dir keine Gedanken machen.
      Ich bin neben der Moderator Funktion die sich eigentlich auf Beiträge verschieben, Beiträge einordnen, Forum übersichtlich halten, Chaos schlichten und Falschinformationen/Fake News aussortieren/widerlegen beschränkt, noch immer normaler User der sich hier aufhält. Genau wie du und jeder andere hier. Von daher vergiss mal den Begriff Cheffe. Ich bekomme genau so eine auf den Deckel wenn ich über das Ziel hinaus schieße, wie jeder andere.
      Von daher gesehen bitte ich darum, nicht immer jeden Beitrag den ich schreibe mit der Moderator Funktion gleich zu setzen - Ich habe auch eigene Themen und Beiträge die nix damit zu tun haben. Auch ich nutze das Forum ganz normal wie alle anderen.

      Und zu dem Thema "dir ist deine Zeit zu Schade",...

      Das Ganze hattest du im Dezember schon mal gepostet:

      Bayern1988 schrieb:

      Also SORRY dass ich mehr zu tun habe als mir Gedanken über geschriebenes zu machen und mich belehren zu lassen von jemanden den ich nicht kenne, unabhängig dessen Zugehörigkeit hier im Forum
      Du hast einfach keine Lust zu diskutieren !
      Aber genau das macht doch eigentlich ein Forum aus, sich zu "batteln" um so die Meinungsbildung zu fördern und Wissen zu generieren.
      Dafür sind Foren da - Foren sind keine Beratungsplattform die ich nutze, solange ich mich vorbereite und dann "ad acda" lege.
      Vor allem Frage ich mich was die Aussage soll, das du mehr zu tun hast als dir Gedanken über geschriebenes zu machen. Das solltest du vielleicht mal tun um zu merken wo etwas nicht stimmt in deiner Sichtweise.

      Ich Frage mich ob du dich ernsthaft beschäftigst mit den Themen und es nur solange gut ist, solange man dir deine Meinung bzw. dein Weltbild bestätigt oder das schreibt was du hören möchtest.
      Sobald man irgendwie was schreibt was das gegenüber nicht hören will geht es in den Schmollwinkel.
      Das ist genau die Entwicklung die im Previval Forum dazu geführt hat, das man pauschal ALLE Nutzer gesperrt hat und nur noch diejenigen wieder freigeschaltet hat die aktiv sind und keine Unruhe stiften. Das hat meiner Meinung nach nix mit Meinung des Forenbetreibers zu tun.
      Alle Foren leiden unter der gleichen Problematik.

      Die Ösis und Schweizer Foren waren alle schon immer strenger als die deutschen Foren. Aber das hatte seine Gründe und hat immer noch seine Gründe.
      Aber wenn hier alles so schlecht ist, dann Frage ich mich wieso wir das letzte GROSSE deutsche Forum zu dem Thema sind.
      Alle bisherigen deutschen Foren haben dicht gemacht weil alles ausgeartet ist, Waffen, illegales, Beleidigungen, Diskussionen, Forenclowns, mngelnde Moderation, minderjährige Moderatoren etc. und es zum Schluss überhand nahm. Mit Ausnahme von einem großen Forum, das hatte leider, andere Gründe. Wir versuchen hier einfach einen Mittelweg zu finden, und wir haben hier schon einiges überlebt an dem andere Foren zerbrochen sind.

      Mir scheint einfach dein Problem ist das du nicht diskutieren willst sondern nur Antworten suchst, das kannst du mir aber beim besten Willen nicht vorwerfen, wir sind in einem Forum, da wird halt diskutiert.

      Und mir ist jetzt egal was du mit dieser Aussage machst oder nicht.
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
    • Südprepper schrieb:

      Du hast einfach keine Lust zu diskutieren !
      Erzähl mir doch keinen Scheiß.
      Man ist in einer Diskussion, tauscht sich aus, bekommt eventuell gute Einblicke wie andere es sehen.
      Dann kommst du daher wie so ne alte Oma, dass man zu laut wäre oder dergleichen.
      DU regst dich doch auch auf, wenn man jemanden @ddet nur um bei mehreren Personen es so ordnen zu können, zu wem man was sagt.
      Das ist mir schon verdammt oft aufgefallen.

      Und nun gehst du in den Angriff über und bezichtigst mich Dinge, die Hinten und Vorne nicht stimmen.

      Wenn das nicht Autoritär ist, weiß ich auch nicht.

      Du machst das ganze Forum Autoritär weil du dich in Dingen einmischt, die keine Einmischung braucht.

      Dann der Vergleich mit anderen ausländischen Foren, was juckt mich das? NULL


      Südprepper schrieb:

      Und mir ist jetzt egal was du mit dieser Aussage machst oder nicht.
      Weißt was. Lösche meinen Account. So langsam reicht es mir hier mit deiner eingebildeten Art und Weise wie du hier wie so ein besoffener fetter Sherrif versucht für "Ordnung" zu sorgen, obwohl alle sich ordnungsgemäß verhalten
    • Bayern1988 schrieb:

      Dann kommst du daher wie so ne alte Oma, dass man zu laut wäre oder dergleichen.
      DU regst dich doch auch auf, wenn man jemanden @ddet nur um bei mehreren Personen es so ordnen zu können, zu wem man was sagt.
      Das ist mir schon verdammt oft aufgefallen.

      Und nun gehst du in den Angriff über und bezichtigst mich Dinge, die Hinten und Vorne nicht stimmen.

      Wenn das nicht Autoritär ist, weiß ich auch nicht.

      Du machst das ganze Forum Autoritär weil du dich in Dingen einmischt, die keine Einmischung braucht.

      Dann der Vergleich mit anderen ausländischen Foren, was juckt mich das? NULL

      Bayern1988 schrieb:

      Weißt was. Lösche meinen Account. So langsam reicht es mir hier mit deiner eingebildeten Art und Weise wie du hier wie so ein besoffener fetter Sherrif versucht für "Ordnung" zu sorgen, obwohl alle sich ordnungsgemäß verhalten
      Du willst also das ich mich nicht mehr in Beiträge einmische und mich einfach grundsätzlich zurückhalte und dafür werde ich noch beleidigt.
      Verlangst also das sich andere User wegen dir zurück nehmen.

      Du hast angefangen diese Diskussion hier los zu treten und nicht ich!

      Aber ich habe das zu Kenntnis genommen.
      Die Löschung deines Accounts kann bis zu 72h dauern, die Verwarnung wegen der Beleidigung spare ich mir an der Stelle.
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
    • 2Stroke schrieb:

      Opa schrieb:

      Ich trage normalerweise ein paar Werkzeuge für die Arbeit immer griffbereit, weil es mir zu lästig ist, Cutter und so weiter immer in eine Tasche oder so zu legen, und weil es halt wirklich nützlich ist, ein paar Kleinigkeiten immer griffbereit zu haben. Habe sie noch nie für Selbstverteidigung gebraucht, aber ich muss zugeben, dass die Hand schon das eine oder andere Mal in die Richtung gewandert ist.

      Für Selbstverteidigung würde ich nicht die üblichen "Selbstverteidigungsgadgeds" nutzen. Egal ob Tacitcal Pen, Pfefferspray oder Schrillalarm... fast nichts von dem Zeug funktioniert so zuverlässig wie z.B. ein Radkreuz, eine Eisennadel von der Baustelle oder nur ein stabiler Gehstock. Gehstock hab ich tatsächlich fast immer dabei, aber das nicht so ganz freiwillig ... aber er ist stabil!

      Was ich damit sagen will: Wer mit offenen Augen durch die Gegend läuft, ist normalerweise nie weiter als ein paar Schritte von etwas entfernt, das man als Meinungsverstärker nutzen kann.

      In einer Krise sieht das natürlich ganz anders aus, aber zur Zeit würde ich es nicht riskieren irgend etwas mit mir zu führen, was bei einer Auseinandersetzung den Verdacht des Vorsatzes erregen könnte.
      Ganz schlechte Idee Opa. Das Cuttermesser zählt zu den einhandmessern und ist somit ein verbotener Gegenstand und muss in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Das gibt jede Menge Mecker und solltest du eine WBK haben ist die danach definitiv weg.
      Auch der Tactical Pen ist schlecht. Das ist Vorsatz und wenn du den armen Räuber damit schwer verletzt dann bekommst du ne höhere Strafe als der.
      Ein Gurtmesser oder leatherman hat zumindest noch einen anderen Hauptnutzen, das könnte dir das Gericht deutlich milder auslegen.
      Ich habe hier einen Feststellungsbescheid vom BKA, wonach der vom BKA geprüfte Tactical Pen keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes darstellt: Feststellungsbescheid vom 09.02.2018, veröffentlicht im Bundesanzeiger AT am 09.04.2018

      TacticalPen.jpg
      Hier habe ich ein Bild von meinem Tactical Pen. Den erkennt kein normaler Mensch als Tactical Pen. Ich habe heute mit mehreren Nachbarn zusammen gesessen und denen ist das nicht aufgefallen und die haben den ganz normal zum Schreiben benutzt. Und das mache ich ja auch. Nur ist eben die eine Seite ein Glasbrecher. Außer im absoluten Notfall würde ich den auch nicht einsetzen. Der Vorteil ist einfach, dass das so unscheinbar ist, aber im Notfall echt helfen kann.
      Der Unterschied zwischen Zeit haben und keine Zeit haben heißt Interesse.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cosynox ()

    • cosynox schrieb:

      keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes
      Darum geht es nicht. Es geht darum, dass dass Mitführen als Erwartung einer Auseinandersetzung gewertet werden kann im Falle eines Gerichtsverfahrens.
      Das Gericht wird fragen warum man einen Tactical Pen gekauft hat, warum man ihn mitführt, was man sich von seinem Einsatz erwartet, ob man erwartet hat in Kämpfe verwickelt zu werden, ob man sie provoziert hat ....

      Tactical Pens haben keinerlei Mehrwert gegenüber normalen Kugelschreibern für die SV.
    • Gene schrieb:

      Tactical Pens haben keinerlei Mehrwert gegenüber normalen Kugelschreibern für die SV.
      Zu dem Thema. Ich habe schon bei einigen als Waffen einsortierten Gegenständen festgestellt, dass sie mehr friedlichen Nutzen haben als als Waffe.

      Als ich noch nicht fast immer einen Gehstock mitgenommen habe, habe ich gerne einen kleinen Schlagstock dabei gehabt. Weil ein Stock zum Rumstochern oder zum Zeug umdrehen ohne sich die Finger dreckig machen echt nützlich ist. Und die als Schlagstock verkauften Dinger sind meistens viel zu leicht, um Knochen zu brechen oder sonst ernsten Schaden anzurichten.

      Einen taktischen Kugelschreiber habe ich meiner Tochter geschenkt, weil er viel viel stabiler ist als ein normaler Plastikkugelschreiber und weil er eventuell wirklich sinnvoll sein kann als Glasbrecher, wenn irgendwas im Bus los ist. Als wirkungsvolle Waffe würde ich den auch nicht sehen, obwohl er, wie Du richtig schreibst, sein Mitführen als Vorbereitung auf eine Auseinandersetzung gewertet werden kann.


      Nick

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Opa ()

    • Gene schrieb:

      cosynox schrieb:

      keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes
      Darum geht es nicht. Es geht darum, dass dass Mitführen als Erwartung einer Auseinandersetzung gewertet werden kann im Falle eines Gerichtsverfahrens.Das Gericht wird fragen warum man einen Tactical Pen gekauft hat, warum man ihn mitführt, was man sich von seinem Einsatz erwartet, ob man erwartet hat in Kämpfe verwickelt zu werden, ob man sie provoziert hat ....

      Tactical Pens haben keinerlei Mehrwert gegenüber normalen Kugelschreibern für die SV.
      Ich saß vor 2 Jahren auf meiner Terrasse mit Nachbarn. Da kam ein anderer Mensch auf die Terrasse, den ich noch nie gesehen habe und nicht kannte. Ich habe ihn von meiner Terrasse gewiesen. Da ist der völlig ausgerastet, ich habe mich in meine Wohnung geflüchtet, und er folgte. Dann habe ich ihn mit meinem Unkraut-Kratzer abgewehrt. Das war wirklich heftig. Ich habe ihn aus der Wohnung gedrängt, und dann hat er versucht, mit seinem Fuß meine Tür einzutreten. Ich habe die Polizei gerufen. Das hat er wohl mitgekriegt, und ist dann zu anderen Nachbarn gegangen. Die Polizei kam, konnte seine Fußabdrücke feststellen, und dann bei den anderen Nachbarn festnehmen. Er hat dann ein Betretungsverbot und Näherungsverbot erhalten und eine Anzeige. Mein Vermieter hat das Schloss in meiner Tür reparieren lassen.

      Ja! Ich erwarte so eine Auseinandersetzung, die kann jeden Moment passieren, wenn es irgendeinem Idioten einfällt, und ich werde mich nicht auf mein Glück verlassen, um einen direkten Angriff auf mich oder meine Wohnung abzuwehren. Das ist Notwehr! Und das darf ich. Ich verwende kein Messer, aber ich bin bald 64 Jahre, und wie soll ich mich gegen einen jungen, starken Mann verteidigen? Da ist mir ein solcher Glasbrecher schon recht genug. Wenn ich damals meinen Unkraut-Kratzer nicht zur Hand gehabt hätte, ich weiß nicht, wie es mir gegangen wäre. Jetzt führe ich eben ständig so etwas mit, mit dem ich mich verteidigen kann, wenn plötzlich das Chaos ausbricht. Das ist doch wohl das Mindeste, was ich darf, um mich zu schützen!
      Der Unterschied zwischen Zeit haben und keine Zeit haben heißt Interesse.
    • Gene schrieb:

      cosynox schrieb:

      keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes
      Darum geht es nicht. Es geht darum, dass dass Mitführen als Erwartung einer Auseinandersetzung gewertet werden kann im Falle eines Gerichtsverfahrens.Das Gericht wird fragen warum man einen Tactical Pen gekauft hat, warum man ihn mitführt, was man sich von seinem Einsatz erwartet, ob man erwartet hat in Kämpfe verwickelt zu werden, ob man sie provoziert hat ....

      Tactical Pens haben keinerlei Mehrwert gegenüber normalen Kugelschreibern für die SV.

      Was soll das sein diese "Erwartung einer Auseinandersetzung" ?

      Hast du für mich mal ein paar Gerichtsurteile oder Gesetzestexte diesbezüglich?

      Wäre mir nämlich neu dass man sich in einer rechtlich eindeutigen Notwehrsituation vor Gericht rechtfertigen müsste wenn man zur Tatzeit Gegenstände mitgeführt hat die die Abwehrfähigkeit erhöht haben und verhältnismäßig waren den Angriff sofort zu beenden, so wie es der Gesetzgeber verlangt.

      Das Einzige was man da vor Gericht bemängeln könnte wäre wenn es zum Notwehrexzess kommt oder die Verhältnismäßigkeit verletzt wurde (Was ich weder bei einem Tactical-Pen noch bei einem Abwehrspray sehe) und dafür gibt es eindeutige rechtliche Rahmenbedingungen.

      Deshalb wäre ich dir sehr dankbar wenn du mir die rechtliche Grundlage für diese Aussage geben würdest, denn ich kann mich da durchaus irren und wir wollen uns hier ja schließlich nicht auf Hörensagen verlassen...
    • BugOutSurvival schrieb:

      Wäre mir nämlich neu dass man sich in einer rechtlich eindeutigen Notwehrsituation vor Gericht rechtfertigen müsste wenn man zur Tatzeit Gegenstände mitgeführt hat die die Abwehrfähigkeit erhöht haben und verhältnismäßig waren den Angriff sofort zu beenden, so wie es der Gesetzgeber verlangt.

      Das Einzige was man da vor Gericht bemängeln könnte wäre wenn es zum Notwehrexzess kommt oder die Verhältnismäßigkeit verletzt wurde (Was ich weder bei einem Tactical-Pen noch bei einem Abwehrspray sehe) und dafür gibt es eindeutige rechtliche Rahmenbedingungen.

      Deshalb wäre ich dir sehr dankbar wenn du mir die rechtliche Grundlage für diese Aussage geben würdest, denn ich kann mich da durchaus irren und wir wollen uns hier ja schließlich nicht auf Hörensagen verlassen...
      Ja, das wäre schon gut, wenn man da rechtlich Sicherheit hätte. Und ja, selbst wenn es "nicht viel bringt" erhöht ja so ein Tactical Pen die Abwehrfähigkeit. Selbst ein einfacher Kugelschreiber würde die Abwehrfähigkeit erhöhen, aber der Tactical Pen ist eben aus Metall und liegt besser in der Hand.

      Bezüglich "Notwehrexzess" habe ich mir da auch Gedanken gemacht als ich mir den Tactical Pen gekauft habe. Denn mit einem Messer würde ich den Angreifer viel leichter und stärker verletzen. Mit dem Tactical Pen füge ich dem Angreifer im Idealfall nur Schmerzen zu, ohne ihn zu verletzen. Allerdings, wenn man richtig trifft, dann würde man auch Knochen- und Rippenbrüche verursachen. Und, ich habe gelesen, dass man eben nicht auf den Kopf oder den Nacken zielen darf, da das im Extremfall tödlich sein könnte.

      Ich weiß, dass jeder Angriff mit einer wie auch immer gearteten "Waffe", und das kann auch ein Blumentopf sein, mit dem man wirft, oder die Füße, "gefährliche Körperverletzung" sein kann. Aber in einer Notwehrsituation, wie ist das da? Darf man da nur seine Fäuste einsetzen? Ich glaube, in einer Notwehrsituation, und nur davon rede ich (!), darf man auch Gegenstände zur Verteidigung einsetzen, eben, wie Du das sagst, verhältnismäßig.
      Der Unterschied zwischen Zeit haben und keine Zeit haben heißt Interesse.
    • 2Stroke schrieb:

      Opa schrieb:

      Ich trage normalerweise ein paar Werkzeuge für die Arbeit immer griffbereit, weil es mir zu lästig ist, Cutter und so weiter immer in eine Tasche oder so zu legen, und weil es halt wirklich nützlich ist, ein paar Kleinigkeiten immer griffbereit zu haben. Habe sie noch nie für Selbstverteidigung gebraucht, aber ich muss zugeben, dass die Hand schon das eine oder andere Mal in die Richtung gewandert ist.

      Für Selbstverteidigung würde ich nicht die üblichen "Selbstverteidigungsgadgeds" nutzen. Egal ob Tacitcal Pen, Pfefferspray oder Schrillalarm... fast nichts von dem Zeug funktioniert so zuverlässig wie z.B. ein Radkreuz, eine Eisennadel von der Baustelle oder nur ein stabiler Gehstock. Gehstock hab ich tatsächlich fast immer dabei, aber das nicht so ganz freiwillig ... aber er ist stabil!

      Was ich damit sagen will: Wer mit offenen Augen durch die Gegend läuft, ist normalerweise nie weiter als ein paar Schritte von etwas entfernt, das man als Meinungsverstärker nutzen kann.

      In einer Krise sieht
      Ganz schlechte Idee Opa. Das Cuttermesser zählt zu den einhandmessern und ist somit ein verbotener Gegenstand und muss in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Das gibt jede Menge Mecker und solltest du eine WBK haben ist die danach definitiv weg.
      Auch der Tactical Pen ist schlecht. D
      Also Notwehr ist ein Thema für sich. Wenn jemand mit einem Messer auf mich zu kommt,wäre es sogar verhältnismäßig zu einer scharfen Schusswaffe zu greifen falls es die einzige verfügbare Option ist.(Je nach Zeit erst Warnung,dann schießen wenn kein Erfolg) (Keine anderen Abwehrmittel,und in Ecke gedrängt,sprich Flucht nicht möglich+Angriff mit tödlicher Waffe)

      Wenn ich aber fliehen kann,wäre das immer die erste Option. Habe ich amdere gute Verteidigungsmittel,würde ich zuerst versuchen diese einzusetzen.Aber in solchen Situationen denkt man nicht mach,man handelt. Und wenn man dann etwas dabei hat,nutzt man es! (Ausnahme Schusswaffe,die hat man eh nicht Zugriffsbereit dabei). Ist ein,auch rechtlich,komplitziertes Thema.

      Die Entscheidung was ok war und was nicht,muss am Ende meist ein Gericht entscheiden.

      Falls es in einem SHTF ist,siehts je nachdem anders aus. Ist immer eine Einzelentscheidung.
    • PSK2015 schrieb:

      Wenn ich aber fliehen kann, wäre das immer die erste Option.
      Das sehe ich ganz genau so. Man muss es ja nicht gleich "fliehen" nennen, sondern man könnte auch "Ärger aus dem Weg gehen" oder so nennen.

      Aber die Juristische Dimension dazu würde mich interessieren: Wenn mich jemand angreift, und ich hätte die Möglichkeit davonzulaufen, entscheide mich aber dagegen. Was würde dazu ein Richter sagen? Muss ich davonlaufen, wenn ich kann?


      Nick

      cosynox schrieb:

      Ich saß vor 2 Jahren auf meiner Terrasse mit Nachbarn. Da kam ein anderer Mensch auf die Terrasse, den ich noch nie gesehen habe und nicht kannte. Ich habe ihn von meiner Terrasse gewiesen. Da ist der völlig ausgerastet, ich habe mich in meine Wohnung geflüchtet, und er folgte. Dann habe ich ihn mit meinem Unkraut-Kratzer abgewehrt. Das war wirklich heftig. Ich habe ihn aus der Wohnung gedrängt, und dann hat er versucht, mit seinem Fuß meine Tür einzutreten. Ich habe die Polizei gerufen. Das hat er wohl mitgekriegt, und ist dann zu anderen Nachbarn gegangen. Die Polizei kam, konnte seine Fußabdrücke feststellen, und dann bei den anderen Nachbarn festnehmen. Er hat dann ein Betretungsverbot und Näherungsverbot erhalten und eine Anzeige. Mein Vermieter hat das Schloss in meiner Tür reparieren lassen.
      Das ist schlimm. Ich hatte ein ähnliches, aber bei weitem nicht so schlimmes Erlebnis vor einigen Jahren. Als ich heim kam, war die Vordertür eingetreten. Einbruchversuch. Durch die zweite Scheibe sind sie oder ist er wohl nicht durch gekommen. Ich habe den Einbrecher noch nicht mal gesehen, und trotzdem hat mich das sehr sehr mitgenommen. Da habe ich eine Weile nur noch mit griffbereiten Saufänger geschlafen.

      Das schlimmste war eigentlich auf der Polizei: "Wollen sie wirklich eine Anzeige erstellen? Bringt doch eh nix!" Ich habe sehr deutlich den Wunsch geäußert, doch eine Anzeige zu erstellen, und nach ein paar Monaten kam von der Staatsanwaltschaft dann tatsächlich ein Brief mit "Ihr Verfahren wurde eingestellt".

      Aber im Abstand der Jahre muss ich sagen, dass diese Erfahrung auch positive Folgen hatte. Wenn man das nicht tatsächlich mal am eigenen Haus erlebt hat, dann ist Einbruch und Plünderung sehr abstrakt. Wenn jetzt einer einbrechen würde, dann wäre ich psychisch vorbereitet, und mein Hirn würde (hoffentlich) alles automatisch abspulen.

      Ich wünsche dieses Erlebnis aber niemandem!


      Nick

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Südprepper () aus folgendem Grund: Beiträge zusammengeführt

    • Opa schrieb:

      PSK2015 schrieb:

      Wenn ich aber fliehen kann, wäre das immer die erste Option.
      Das sehe ich ganz genau so. Man muss es ja nicht gleich "fliehen" nennen, sondern man könnte auch "Ärger aus dem Weg gehen" oder so nennen.
      Aber die Juristische Dimension dazu würde mich interessieren: Wenn mich jemand angreift, und ich hätte die Möglichkeit davonzulaufen, entscheide mich aber dagegen. Was würde dazu ein Richter sagen? Muss ich davonlaufen, wenn ich kann?


      Nick
      Also ich bin kein Anwalt, aber von allem was ich bisher dazu erfahren habe muss man immer das mildeste Mittel wählen um die akute Gefahr von sich oder jemand anderem abzuwehren.
      Und wenn Flucht bzw. weggehen das mildeste Mittel ist, ist wohl das anzuwenden. Wird man dann aber noch verfolgt, hat man andere Optionen.
    • PSK2015 schrieb:

      Opa schrieb:

      PSK2015 schrieb:

      Wenn ich aber fliehen kann, wäre das immer die erste Option.
      Das sehe ich ganz genau so. Man muss es ja nicht gleich "fliehen" nennen, sondern man könnte auch "Ärger aus dem Weg gehen" oder so nennen.Aber die Juristische Dimension dazu würde mich interessieren: Wenn mich jemand angreift, und ich hätte die Möglichkeit davonzulaufen, entscheide mich aber dagegen. Was würde dazu ein Richter sagen? Muss ich davonlaufen, wenn ich kann?


      Nick
      Also ich bin kein Anwalt, aber von allem was ich bisher dazu erfahren habe muss man immer das mildeste Mittel wählen um die akute Gefahr von sich oder jemand anderem abzuwehren.Und wenn Flucht bzw. weggehen das mildeste Mittel ist, ist wohl das anzuwenden. Wird man dann aber noch verfolgt, hat man andere Optionen.
      Veto das Recht muss dem Unrecht nicht weichen

      Notwehr deckt auch das verteidigen seines Rechts
    • Gene schrieb:

      BugOutSurvival schrieb:

      Was soll das sein diese "Erwartung einer Auseinandersetzung" ?
      Abwehrprovokation, steht der Notwehr nicht entgegen nach BGH Urteil, wird aber zuweilen angebrachtm kannst du dich dann erstmal mit rumschlagen:openjur.de/u/346897.html
      Ich wusste dass du dieses "Erwarten einer Auseinandersetzung" mit "Provokation" begründen würdest, wollte aber erstmal sicher gehen bevor ich deine Argumentation richtig stelle...
      Allerdings handelt es sich dabei nicht wie von dir behauptet um "Abwerprovokation" sondern um "Notwehrprovokation". Diese Begriffe muss man schon unterscheiden wenn wir hier "rechtliche" Diskussionen betreiben wollen...

      In deinem angeführten Urteil hat das Gericht klar festgestellt das die Aktion vom Angeklagten (das Zustechen mit dem Bajonett die mitgenommen wurden, weil man mit Auseinandersetzungen gerechnet hat) vom Notwehrrecht gedeckt war und ist am Ende sogar ein Kontraargument gegen deine Argumentation der "Erwartung einer Auseinandersetzung"...


      Auch mit der Notwehrprovokation an sich solltest du dich vielleicht intensiver beschäftigen.

      Ich weiß, du bist Jäger und hast damit ebenfalls eine Waffensachkunde und müsstest es eigentlich besser wissen was es damit auf sich hat aber scheinbar hast du dir hier falsches oder unvollständiges Wissen angeeignet...

      Um es auf das Wesentliche runter zu brechen versteht man unter Notwehrprovokation eine Handlung die das Anwenden des Notwehrrechtes teilweise erschweren kann...


      Man unterscheidet hier zwei Varianten der Notwehrprovokation, einmal die "vorsätzliche" und einmal die "Absichtsprovokation"

      Beispiel für die "vorsätzliche Notwehrprovokation"

      Beispiel: Ihr werdet auf der Straße von einem potenziellen "Angreifer" von der Seite angemacht. Ihr zückt darauf hin ein Pfefferspray mit den Worten "Komm doch her und greif mich an, komm schon...komm schon".
      Ihr macht in diesem Beispiel auch keine Anstalten zu flüchten oder der Gefahr aus dem Weg zu gehen. In diesem Fall müsst ihr damit rechnen dass, wenn ihr angegriffen werdet, eurer Notwehrrecht nur eingeschränkt angewendet werden kann.
      Das bedeutet dass man in dieser Situation erst ALLE milderen Mittel ausschöpfen MUSS, heißt im Klartext:

      Erst muss man dem Angriff ausweichen, dann darf es Schutzwehr sein (lediglich das "abblocken" des Angriffes ist erlaubt)
      Wenn das nicht hilft und der Angreifer weiter macht erst dann darf man die Trutzwehr anwenden (ein aktiver Angriff um den Angriff sofort und endgültig zu beenden)
      Das Gericht geht in diesem Szenario davon aus dass die Strafttat, die durch jede Notwehrhandlung begangen wird, hätte vermieden werden können, deshalb hat man hier den Nachteil der "abgestuften Notwehrhandlung".
      ABER dies ist IMMER eine Einzelfallentscheidung. Ist der Angriff so Intensiv und man muss damit rechnen dass NICHT nur eine Gefahr für Leib besteht sondern auch für Leben DANN darf man direkt in die Trutzwehr übergehen.

      Anders ist es bei der "Absichtsprovokation"...
      Hier ist es das "Ziel" einen Angriff zu provozieren um seinen Gegenüber zu schädigen. Es liegt keine Verteidigungsabsicht vor und damit wird die Notwehr hier komplett versagt.

      Nochmal...

      So etwas wie "Erwartung einer Auseinandersetzung" gibt es bei der Notwehr nicht, also hör bitte auf solche Dinge hier zu verbreiten und Menschen dadurch zu verunsichern wenn sie für eine potenzielle Notwehrsituation Verteidigungswaffen mitführen wollen...

      Außerdem sind es IMMER 2 paar Schuhe was das Gericht beurteilt... Einmal die Straftat die man begangen hat um den Angriff zu beenden (Körperverletzung, etc.) und einmal ob es sich bei den mitgeführen Gegenständen um Waffen nach dem Waffenrecht handelt (Führverbot) oder nicht.

      Im letzteren Fall bekommt man "nur" eine Strafe wegen des verstoßes gegen das WaffG aber dies wird NICHT mit in die Urteilsbegründung der Notwehr mit einfließen oder diese sogar aufheben oder erschweren...
      Zumindest ist mir bis heute kein einziges Urteil bekannt wo dies der Fall gewesen wäre auch wenn immer wieder dieses "Abwehrprovokation" gebraucht wird...
    • BugOutSurvival schrieb:

      handelt es sich dabei nicht wie von dir behauptet um "Abwerprovokation" sondern um "Notwehrprovokation". Diese Begriffe muss man schon kennen wenn wir hier "rechtliche" Diskussionen betreiben wollen...
      Wenn ich Abwehrprovokation schreibe, meine ich auch genau das, aber danke für deine Belehrung.
      Anders als bei den unter ff) diskutierten Fällen liegt bei der sog. Abwehrprovokation eine Notwehrlage ohnedas Zutun des Angegriffenen vor. Allerdings hat sich der Angegriffene in Erwartung des Angriffs mit erheblichen Abwehrmitteln bewaffnet, die ihm ansonsten nicht zur Verfügung stünden und die der Angegriffene aber in der konkreten Situation unter Beachtung des Grundsatzes der Erforderlichkeit auch einsetzen kann. In der Literatur (vgl. Sch/Sch/Perron/Eisele § 32 Rn. 61b; Küpper JA 2001, 440) wird diskutiert, ob das Notwehrrecht nicht auch in solchen Fällen eingeschränkt werden sollte.
      strafrecht-online.org/document…ie_Notwehr_KK_267-303.pdf

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gene ()

    • Gene schrieb:

      BugOutSurvival schrieb:

      handelt es sich dabei nicht wie von dir behauptet um "Abwerprovokation" sondern um "Notwehrprovokation". Diese Begriffe muss man schon kennen wenn wir hier "rechtliche" Diskussionen betreiben wollen...
      Wenn ich Abwehrprovokation schreibe, meine ich auch genau das, aber danke für deine Belehrung.
      Anders als bei den unter ff) diskutierten Fällen liegt bei der sog. Abwehrprovokation eine Notwehrlage ohnedas Zutun des Angegriffenen vor. Allerdings hat sich der Angegriffene in Erwartung des Angriffs mit erheblichen Abwehrmitteln bewaffnet, die ihm ansonsten nicht zur Verfügung stünden und die der Angegriffeneaber in der konkreten Situation unter Beachtung des Grundsatzes der Erforderlichkeit auch einsetzen kann.In der Literatur (vgl. Sch/Sch/Perron/Eisele § 32 Rn. 61b; Küpper JA 2001, 440) wird diskutiert, ob das Notwehrrecht nicht auch in solchen Fällen eingeschränkt werden sollte.
      strafrecht-online.org/document…ie_Notwehr_KK_267-303.pdf

      Ich habe diesen Absatz von mir angepasst... Mea Culpa

      Nochmal diese Abwehrprovokation gibt es De Jure nicht... Und nur, weil ein paar Anwälte der Meinung sind man müsse dies überlegen ist es noch lange nicht wahr...

      Bei der Abwehrprovokation fragt man sich ob es sich dabei nicht um "Absichtsprovokation" handelt so wie ich es oben geschrieben habe, dies steht allerdings im wiederspruch zur Notwehr an sich da diese Geboten sein muss. Eine Verteidigungshandlung kann also garnicht aus dem "nichts" entstehen sondern muss eine "Vorgeschichte" haben.

      Nur ein ZItat von der selben Seite die du hier anführst:

      Strafrecht Online schrieb:

      Kritik: Bei der Angriffsprovokation wird das Notwehrrecht eingeschränkt, da der Angegriffene die Situation, in der er von den üblichen Schutzmechanismen der Rechtsgemeinschaft abgeschnitten ist, selbst verursacht hat. Damit trägt er auch eine Teilverantwortlichkeit für die Gefährdung seiner Rechtsgüter durch den Angreifer. Im Fall der Abwehrprovokation hat der Angegriffene hingegen nichts zur Entstehung der Situation beigetragen. Seine Interessen überwiegen daher weiterhin die Interessen des Angreifers.

      Es ist also völlig obsolet von einer "Abwehrprovokation" zu sprechen... Es ist entweder eine Absichtsprovokation/fahrlässige Provokation oder es ist Notwehr... Aber aus der Notwehr wird keine Absichtsprovokation nur, weil man Verteidigungswaffen mitführt und sonst alle Punkte für eine Notwehr gegeben sind...

      Tante Edit: Ich nehme alles zurück wenn du mir zur "Abwehrprovokation" Gerichtsurteile zur verfügung stellst die deine These stützen...
      Denn anders als bei der Absichts- oder fahrlässigen Provokation habe ich dazu kein einziges Gerichtsurteil gefunden...
      Alle anderen Gerichtsurteile, einschließlich deines ersten Links hier, stützen eher die These dass diese "Abwehrprovokation" nonsens ist.
    • BugOutSurvival schrieb:

      Und nur, weil ein paar Anwälte der Meinung sind man müsse dies überlegen ist es noch lange nicht wahr
      Hab ich auch nie geschrieben, dass es zu einer Einschränkung des Notwehrrechts führt.
      Ich hab nur geschrieben, es führt zu unnötigen Diskussionen vor Gericht. Wenn man eine Waffe einsetzt, wird die StA immer fragen, warum man die Waffe dabei hatte. Kann man sich alles ersparen wenn man einen Kugelschreiber dabei hat statt einem Tactical Pen. Ist auch der Grund warum ich immer sagen würde, ich hab Pfefferspray gegen Hunde dabei. Macht rechtlich keinen Unterschied, aber der Eindruck zählt.