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Der Bunkerthread für alle bunkerbasierte Themen

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      rapoloda schrieb:

      ich habe einen Luftschutzbunker im Keller im MFH.

      rapoloda schrieb:

      Umliegende Wände mehrere Meter Dick , Decke mit sehr viel Stahl. 2+ Meter dick !
      Sicher ? Oder nur geschätzt ? Weil das ist das erste Bewertungskriterium um eine Einstufung der Schutzraumkategorie vorzunehmen.

      Also wenn ich jetzt interessiert wäre würde mir hier folgende Fragen durch den Kopf gehen:
      • Aus welchem Jahr ist der Bunker
      • Raumfeuchte (also trocken oder feucht)
      • Zustand allgemein
      • Erdüberdeckung in Meter
      • Möglichkeiten einer Lüftung wieder anzubringen (so wie Loco schon erwähnt hat
      Falls der "Bunker feucht, oder direkt unter dem Gebäude ist, ist das eher ein Grund für eine Preisminderung als eine Wertsteigerung. Denn wenn sich das nicht beheben lässt oder der Käufer andere Pläne hat müsste das entsorgt werden, was per se nicht möglich wäre bei einem MFH insofern der Bunker darunter liegt. Bzw. bei Abriss des Gebäudes explodieren hier halt die Entsorgungskosten.

      Also das erste was hier dann wichtig wäre zu prüfen ist die Wandstärke und die Feuchte.
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
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      Alles trocken und sauber.
      die anderen Kellerräume auch,
      wurde als Lagerraum genutzt.
      Baujahr unklar, vermutlich irgenwann nach WK2 oder Kellerraum auch früher !
      die Wände sind gemauert ! kein Beton. Die Decke sind Stahlträger, lückenlos aneinander.
      die Decke Des Schutzraumes ist nur ca 180 hoch, die umliegenden Kellerraume, sog Altbau ca 3,5 m hoch!
      ebenso der Abstand zum Keller "daneben " mehrere meter ca 3-4... andere Seite ist Aussenwand, Decke des Schutzraums ca 50cm unter Erdlevel.
      keine Belüftung. "notausgang" ist zugemauert , habe gehört dazu war früher "Brechwerkzeug" in den Schutzräumen gelagert.
      möglicherweise führt der Notausgag auch in den Schutzraum des Nachbarhauses.
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      rapoloda schrieb:

      Baujahr unklar, vermutlich irgenwann nach WK2 oder Kellerraum auch früher !
      die Wände sind gemauert ! kein Beton. Die Decke sind Stahlträger, lückenlos aneinander.
      Ich denke das dies dann ein alter Luftschutzraum ist bzw. ein improv. Fallout Shelter aus den Zeiten des kalten krieges mit dem was du beschreibst.
      Da es gemauerte Wand ist und eine reine Stahlträgerdecke kann man das nicht als Bunker deklarieren.
      Ich würde das ganze als ehemaligen/alten Zivilschutzraum beim Verkauf mit angeben, das wird der Bauweise auch gerecht, weil Bunker würde einen Explosionsschutz suggerieren, der mir hier fehlt.

      Aber ich habe Zweifel das man das dies irgendwie Preissteigernd ist in den vorliegenden Fall.
      Ich denke das muss man psychologisch an den Mann bringen.

      rapoloda schrieb:

      "notausgang" ist zugemauert , habe gehört dazu war früher "Brechwerkzeug" in den Schutzräumen gelagert.
      möglicherweise führt der Notausgag auch in den Schutzraum des Nachbarhauses.
      Das solltest du klären, denn das war früher üblich in alten Gebäuden, das in den Kellern sogenannte Mauerdurcbrüche, bereits beim Hausbau mit angelegt wurden. Die führen tatsächlich meist in den Keller des Nachbargebäudes. Gibts bei uns auch noch im Keller.
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)