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Angepinnt COVID19 - Hauptdiskussion

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    • Heute die Mail gelesen, mein AG stellt einen Topf mit 2 Millionen USD zur Verfügung um die Folgen für Coronabetroffene MA aufzufangen. Nun, dass bei uns das Mitarbeiterwohl hoch angesetzt ist, habe ich in den letzten Jahren schon gelernt. Aber ich habe noch von keiner anderen Firma gehört die sowas machen würde. Hätte ich auch nicht erwartet. Ich bin beeindruckt.

      Klar, dass andere Regelungen schon lange gelten: Homeoffice (teils verpflichtend), geschlossene Standorte noch vor einer Ausgangsbeschränkung, Abstandspflicht für alle die dennoch an einen Standort müssen, Aufgestellte Desinfektionsmittelspender, etc.

      Da kann ich nur noch hoffen und meinen Teil dafür tun dass diese Firma überlebt.
    • Südprepper schrieb:

      Also scheint ja schon absehbar das die Lage aus dem Ruder laufen wird, oder Berlin hat Angst bekommen und fährt jetzt alles auf was geht weil sie wissen das sie zu spät gehandelt haben.
      Das RKI sucht aktuell ,,contaiment scouts,,

      Das passt ein wenig zu dem hier...
      ,,Künftig soll die Handyortung von Kontaktpersonen von Infizierten erlaubt sein, sieht ein Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor, über den die Frankfurter Allgemeine Zeitung gestern berichtete. Über den Entwurf, der auch weitere Eingriffsmöglichkeiten enthält, sollen bereits in der kommenden Woche Kabinett und Bundestag per Notfallgesetzgebung entscheiden.,,

      heise.de/newsticker/meldung/Co…?utm_source=pocket-newtab

      Wer weiß was mit der lockerung der Persönlichkeitsrechte/Datenschutz noch so einhergehen wird, immer im Hinterkopf haltend das der Spaß bis zu einem Jahr so bleiben kann. Wenn gerade die Datenschutz sache zu normalisieren nicht einfach unterm Tisch fällt nach der Kriese.
    • Jadea schrieb:

      Ich hab da mal ne frage zum Versammlungsverbot. Wir haben gleich Teamsitzung... 10-15 Leute in einem Raum, wohl immer ein Stuhl dazwischen Abstand .... darf das noch der Arbeitgeber?
      Kurzum - Nein !

      Dein Ag hat die gesetzlichen auflagen einzuhalten. Das fällt ganz klar unter Versammlung von mehr als zwei Personen. Und der Mindestabstand ist ebenfalls nicht eingehalten.
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
    • Das fällt aktuell und die Ausnahme Verfügungen der jeweiligen Kommunen bzw Länder. Das muss man jeweils regional betrachten was da in Frage kommt.

      Diese sind für jeden rechtsbindend. Aber sei mir nicht böse die Tatsache dass es nicht sinnvoll ist auf der Arbeit Versammlungen abzuhalten klingt relativ logisch oder ? Jeder Arbeitgeber der Versammlungen von zehn Personen abhält und nicht in der Lage ist entsprechendes Online-Meeting durchzuführen ist leider nicht auf dem Zahn der Zeit und muss dann halt andere Alternativen finden.

      Aber es gibt so viele technische Möglichkeiten von Homeoffice über Online-Meeting bis hin zur Absage nicht notwendiger Besprechungen. Also es kann kein Arbeitgeber sich hinstellen und kann sagen der Betriebsablauf ist bei mir gefährdet weil ich keine Besprechung abhalten kann das ist einfach falsch. Im Zweifel macht man einfach eine Telefonkonferenz als einfachste Lösung.
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
    • Südprepper schrieb:

      Das fällt aktuell und die Ausnahme Verfügungen der jeweiligen Kommunen bzw Länder. Das muss man jeweils regional betrachten was da in Frage kommt.

      Diese sind für jeden rechtsbinden
      wenn ich mal von den Verfügungen für Baden-Württemberg ausgehe:
      die gelten ausnahmslos für den öffentlichen Raum! Sprich: wenn Du ne MuKi-Coronaparty mit 20 Personen bei dir zu Hause feierst, kann die Polizei nach meiner Meinung nix machen (IANAL).

      Allerdings muss man sich schon die Frage stellen, was das soll. Bei uns in der Firma wurde schon vor 2 Wochen Homeoffice angeordnet, wir haben da eh eine langjährige Kultur. Aber jetzt verpflichtend für alle. Seit letztem Montag sitzen noch 2 Personen im Büro in München.
    • Lemmy schrieb:

      Die gelten ausnahmslos für den öffentlichen Raum! Sprich: wenn Du ne MuKi-Coronaparty mit 20 Personen bei dir zu Hause feierst, kann die Polizei nach meiner Meinung nix machen (IANAL).

      KatWARN schrieb:

      Information en des Bundesgesundheitsministeriums.....zur Erweiterung der Leitlinien zur Beschränkung von sozialen Kontakten vom 23.03.2020, 14:19


      5. Gruppen Feier der Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnung en sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.
      >Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
    • Zur allg. Information: "inakzeptabel" ist keine Formulierung des zwingenden Rechts. Das ist eine reine Empfehlung. Sanktionen können nur auf Verstöße von klar definierten Ver-/Geboten erfolgen (nennt sich Rechtsgrundlage), und die beziehen sich in den meisten (allen? hab nicht alle gelesen) nach gestern erlassenen Allgemeinverfügungen auf den öffentlichen Raum. Das wurde bewusst so in der Absprache mit den Ländern gewählt, da eben nicht nach bayrischem Beispiel die Wohnung als "corpus delicti" in den Mittelpunkt gerückt werden soll. Das macht die aktuelle Verfügung zu einer "Kontaktsperre" und eben nicht zu einer "Ausgangssperre". Heißt: Die Polizei hat in meiner privaten Wohnung aber mal gar nix zu "ahnden". Da heißt es an der Tür maximal: "Guten Tag. Hier ist mein Personalausweis." und das wars. Der zweite zitierte Satz bezieht sich übrigens als neuer Absatz auf *alles* vorher geschriebene, dh. es betrifft nur die "echten" Ver- und Gebote - also den öffentlichen Raum - und NICHT die reinen Empfehlungen.
      Ich kann nur appellieren: Lest die tatsächlichen Verfügungen eurer Landesregierungen (und ggf. darüber hinaus euerer Kommunen, falls die extra noch was erlassen) aufmerksam und verwechselt nicht Verbote mit "gut gemeinten" Hinweisen! Ich denke doch, dass wir hier grundsätzlich Leute sind, die das Recht in diesem Land achten - aber nicht Obrigkeitshörig sind, oder? Also, an die tatsächlichen Ver- und Gebote halten und für den Rest den XMV (xunden Menschenverstand) einschalten, das wünsche ich uns allen!
    • GenovefaM schrieb:

      grundsätzlich Leute sind, die das Recht in diesem Land achten - aber nicht Obrigkeitshörig sind, oder? Also, an die tatsächlichen Ver- und Gebote halten und für den Rest den XMV
      Wenn ich dich richtig verstehe, rätst bzw hoffst du das wir uns wegen des Satzes Inakzeptable nicht daran halten bis es ein tatsachliches direktes Verbot oder Gesetz dahingehend gibt?
    • Südprepper schrieb:

      Jadea schrieb:

      Ich hab da mal ne frage zum Versammlungsverbot. Wir haben gleich Teamsitzung... 10-15 Leute in einem Raum, wohl immer ein Stuhl dazwischen Abstand .... darf das noch der Arbeitgeber?
      Kurzum - Nein !
      Dein Ag hat die gesetzlichen auflagen einzuhalten. Das fällt ganz klar unter Versammlung von mehr als zwei Personen. Und der Mindestabstand ist ebenfalls nicht eingehalten.
      Kommt natürlich wie du schon sagtest auf die jeweils regional geltende Allgemeinverfügung an. In BaWü wäre das meines Kenntnisstandes aber erlaubt, siehe § 3 III S. 1 CoronaVO.

      CoronaVO BaWÜ schrieb:

      Ausgenommen von dem Verbot nach den Absätzen 1 und 2 sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs erforderlich ist.
      In den meisten anderen Bundesländern/Gemeinden gibt es soweit ich das mitgekriegt habe ähnliche Ausnahmeregelungen.


      Lemmy schrieb:

      wenn ich mal von den Verfügungen für Baden-Württemberg ausgehe:
      die gelten ausnahmslos für den öffentlichen Raum! Sprich: wenn Du ne MuKi-Coronaparty mit 20 Personen bei dir zu Hause feierst, kann die Polizei nach meiner Meinung nix machen (IANAL).
      Hierzu § 2 I CoronaVO:

      CoronaVO BaWü schrieb:

      Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts des Landtages und der Gebietskörperschaften verboten.



      PS: Versammlung und Ansammlung nicht verwechseln :D
    • Holgie schrieb:

      Wegen dem Satz vl. nicht, aber zumindest in Bayern haben wir den Katastrophenfall. Damit hat die Polizei hier ziemlich weitreichende Rechte wie ich lernen musste. Auch in der Wohnung des einzelnen.
      Ja, Bayern bildet die Ausnahme. Herr Söder wird daran auch nichts rütteln. Das ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und rüttelt mächtig am Grundgesetz. Das will gut durchdacht sein. Die Bundesregierung sieht noch nicht den bundesweiten Katastrophenfall (oder Notstand), sondern nutzt die föderale Struktur, damit jedes Land zwar nach einer gemeinsamen Leitlinie, aber dennoch fallorientiert handlungsfähig bleibt. Deshalb haben sich die anderen Länder ja so explizit darauf geeinigt, die Wohnung/den privaten Raum mehr oder weniger unantastbar zu lassen. Wie gesagt: Das macht es zu einer "Kontaktsperre", wohingegen Bayern eine "Ausgangssperre" hat. Deshalb ist es auch für jeden einzelnen Bürger extrem wichtig, zu wissen, was jetzt genau in seinem unmittelbaren Bereich gilt. Ich verbreite zB immer, wenn es eine neue Anordnung des Landes (NDS) gibt, die jeweilige PDF in meinen Whatsapp-Kanälen. Die diversen Apps wie Biwapp/Nina/Katwarn werden zum Teil nur dürftig gefüttert und ich weiß, dass nur die wenigsten in meinen Kreisen diese Apps benutzen. Dazu kommt, dass die meisten sich über die öffentlich-züchtigen "informieren" und nicht proaktiv nach den tatsächlichen Quellen (zB Beschlüsse/Anordnungen) suchen. Aber ich halte es für enorm wichtig, den tatsächlichen Wortlaut zu kennen - ungefiltert von medialer Meinungs- und Angstmache, damit man objektiv weiß, woran man ist.
    • mal was "witziges" aus Schleswig Holstein.

      Eine Freundin ist Erzieherin.
      Erzieher gelten als für die Infrastruktur notwendige Personen.
      Notbetreuung Kita bei z.b. 2 Polizisteneltern muss klappen.
      Soweit so gut.

      Der Chef der Kiga Träger ist anscheinend etwas altbacken und bescheuert.

      Es kann ja nicht sein dass die Erzieher zuhause bleiben wenn kein Kind im Kindergarten ist.
      Also müssen die, obwohl keine Kinder da sind 2 mal pro Woche zum 6 stündigen Meeting kommen um zu zeigen welche Portfolios oder Kinderentwicklungsbögen sie gemacht haben im Home Office.
      Damit das besser organisiert ist müssen ALLE Erzieher der 3 Einrichtungen der Stadt zusammen in einem Raum sitzen.
      20 Erzieher in einem Raum für höchstens 10 Leute im Normalbetrieb, aktuell maximal 4 wäre angemessen.
      Ansteckung vorprogrammiert.

      Aus Sicherheitsgründen dürfen die eigenen Kinder nicht mitgbracht werden. Man soll ja ungestört arbeiten...

      Beschwerden sinnlos da Erzieher für die Infrastruktur notwendig sind, dass diese Arbeiten reine ABM's sind und niemandem das Leben retten ist egal.

      Ich hab ihr geraten dass sich alle am letzten Tag der Beschränkung mit Husten noch 14 Tage krank melden sollen.

      Asozial wie die da behandelt wird.

      Home Office wäre ja ok, aber das überprüfen mit allen zusammen, man könnte ja sonst zu wenig arbeiten ist doch nicht normal...
    • Mein Chef hat die Einstellung: Wer sitzt arbeitet nicht... und hat von der Kehrmaschine den Sitz verkauft, damit man hinterhertrotten darf... und das als studierter Büromensch :thumbdown:

      Soooo, der Groschen ist gefallen, wir haben eine neue witzige Regel in der Firma.
      Für Arbeiten bei denen man Nah zusammenstehen muss, gibt es Masken die man tragen MUSS. Keine FFP3, nein auch keine FFP2, sondern - ihr habt richtig geraten - FFP1!
      Für die anstehende Arbeit werden 3 Mann pro Schicht benötigt, diese Arbeit wird 4 tage dauern. Für je 1 Schichtleiter pro Schicht gibts auch ne Maske, da wir zwecks Qualitätskontrolle auch Nah an die Arbeiter ran müssen.
      Also hat man wohl genau gerechnet und kommt so nach Adam Riese auf einen Gesamtbedarf von 12 Masken. 1 Pro Person für die vollen 4 Tage. Ist das nicht Herrlich...

      Ich melde mich wenn die Firma kollektiv in Quarantäne ist...


      Merkel soll angeblich heute die erste negative Bestätigung ihres Tests bekommen haben.
      spiegel.de/politik/deutschland…10-4915-b4ae-8a60cd5ecb1f
    • chaot schrieb:

      Kommt natürlich wie du schon sagtest auf die jeweils regional geltende Allgemeinverfügung an. In BaWü wäre das meines Kenntnisstandes aber erlaubt, siehe § 3 III S. 1 CoronaVO.

      chaot schrieb:

      PS: Versammlung und Ansammlung nicht verwechseln
      Das ist fast richtig....
      Aber da aufgrund der Allgemeinverfügung von einer allgemeinen Gefahr durch die Ansammlung von Personengruppen ausgegangen werden muss, hat der AG entsprechende Maßnahmen zu treffen.

      Geregelt durch die BGV A1 die auch unter normalen Zeiten gilt:

      BGV A1 schrieb:

      § 22 Notfallmaßnahmen
      (1) Der Unternehmer hat entsprechend § 10 Arbeitsschutzgesetz die Maßnahmen zu planen, zu treffen und zu überwachen, die insbesondere für den Fall des Entstehens von Bränden, von Explosionen, des unkontrollierten Austretens von Stoffen und von sonstigen gefährlichen Störungen des Betriebsablaufs geboten sind.

      Somit erschließt sich das wenn im öffentlichen Raum keine Personenansammlungen erlaubt sind, folglich bei einer Pandemie in einem geschlossenen Raum erst
      recht eine Gefahr besteht. Somit ist eine Versammlung jeglicher Art auf der Arbeit sinnbefreit und verstößt somit gegen die BGV A1 zu der die AG verpflichtet sind.

      Es ist ja schon eine Form z.B. die Betriebsversammlung im freien mit zwei Meter Abstand durchzuführen (wurde am Anfang bei uns auch getan bis diese komplett ausgesetzt wurden) oder nur eine Person pro Büro usw....

      Natürlich massive Einschnitte in den Betriebsablauf aber damit wäre der Fürsorgepflicht die nicht abgestellt werden kann, zu genüge getan.
      Und da wo enge Personenansammlungen nicht zu verhindern sind, muss der AG entsprechende PSA stellen.

      Das ist Fakt und wenn ein AG das nicht macht dann mache ich auch nichts mehr....
      Es wird auch keiner von der Feuerwehr verlangen ohne Atemschutzgerät in ein brennendes Haus zu rennen... Merkt ihr was !?
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
    • Südprepper schrieb:

      Natürlich massive Einschnitte in den Betriebsablauf aber damit wäre der Fürsorgepflicht die nicht abgestellt werden kann, zu genüge getan.
      Und da wo enge Personenansammlungen nicht zu verhindern sind, muss der AG entsprechende PSA stellen.
      Stimme durchaus mit Dir überein aber manche Arbeitgeber pfeifen eben drauf, aus Kostengründen halt und wo kein Kläger da auch kein Richter. Gibt sicher einige die so denken und Kontrollen gibts eben auch nicht überall, wie auch? Warum hats denn immer wieder die Skandale in der Lebensmittelindustrie gegeben?