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OP Plan/Zivilschutz in Deutschland

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    • Interessant. Auf der Sonderseite der Bundeswehsind ja die zivilen Partner aufgelistet.
      Unter anderem Hamburger Hafen, Blohm und Voss. Macht Sinn als "Drehscheibe ".
      Aber auch netto und Edeka. Beide haben ja diesen fertigen Bob gerade im Angebot. Und ich meine mich zu erinnern, dass edeka vor kurzem eine Aktion mit einem Bundeswehrverzreter hatte bzgl Notvorrat lt bbk.
      Ich meine es war in Hamburg.
      Zudem, ich hab ja nun schon einige Jährchen und hatte in der Fahrschule noch gelernt " Verhalten bei einem geschlossenen Verband ". Damals waren Übungen üblich. Gesperrte Straßen und Bereiche Nähe der Übungsolätze. Ziemlich Schusslärm auf einCampingplatz.....das alles kenne ich noch.
      Woran ich mich nicht erinnern kann, ist die Einbeziehung nicht militärischer Organisation wie netto und Edeka.
      Ich frage mich jetzt was machdiese Partner, was ist deren Aufgabe. Klar KRITIS. Gibt's da ein Briefing im Sinne von " Verhalten der Versorger im *Fall? Zutrittskontrolle, Abgabebeschränkung, direkter Ausgabe von "Gutscheinen aka lebensmittelmarken" oder gleich appzwang?
    • Fifth age schrieb:

      Ein Video zur Übung Red Storm charlie
      In dem Video ist es auch nochmal von dem einen BW Menschen gesagt worden, das Art. 4 NATO unter Frieden in D läuft. Somit kann sich aber keiner Leistungen über das Bundesleistungsgesetz zur Unterstützung ausländischer Streitkräfte anfordern, was ich damals ausgeführt habe bei der Frage ob zivile Kräfte eine NATO Ostverlegung unterstützen dürfen.

      Das heißt diese agieren im Frieden dann als HiOrgs (privatrechtliche Vereine) und nicht als Katastrophenschutz was den Katastrophenfall, Spannungsfall oder in BaWü mind. eine außergewöhnliche Einsatzlage erfordern würde.

      Ohne Worte.....
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
    • Franken schrieb:

      Also bevor ich 80.000 Euro für einen Bunker ausgebe, kauf ich mir lieber einen Wohnwagen und hau rechtzeitig ab, oder besorg mir eine Imobilie im Ausland wo ich untertauchen kann.
      Das ist wieder Phantasieprepping, das man sich in so einem Fall aus D absetzt und im Zweifel noch mit Familie.
      Das hatten wir schon öfter hier im Forum.

      Denn wer kann den vorab einfach mal auf Verdacht mit Familie das Land verlassen und vor allem für sich und seine Familie einstehen wenn es sich dann doch anderweitig entwickelt ?
      Und wenn das ad-hoc passiert, sind die Grenzen schneller zu wie du gucken kannst, vermutlich nicht von Deutscher Seite, aber von jedem anderen Land um uns herum.

      Und mit 52 gehört dein Hintern dann der deutschen Bundeswehr oder dem Zivilschutz (siehe auch Grundgesetz).
      Da reicht die Feststellung des Spannungsfalles.

      Darüber hinaus gibt es dann noch das Arbeitssicherstellungsgesetz und das Bundesleistungsgesetz. Mit diesen beiden Gesetzen gehst du überall hin aber nicht mit deiner Familie ins Ausland.

      Das hat einfach nix mit der Realität zu tun, denn die Rechtslage in D kann uns das leben ganz schnell ungemütlich machen.

      Denn wo willst du hin wenn die anderen Länder dich nicht mehr einreisen lassen ?
      Absetzen ist in richtigen Krisen und Konflikten für alle die hier in D leben leider ein Prepper Mythos der auf keinen realen Annahmen und Fakten beruht.
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
    • Neu

      aerzteblatt.de/news/linnemann-…0d-4837-90ae-203f1997e59c

      Carsten Linnemann fordert das deutsche Gesundheitswesen besser auf Krisen vorzubereiten. Im Artikel wird auch Krieg genannt.
      ( Im Artikel wird ein neues, zu verabschieden des Gesetz, das GeSichG Gesundheitssicherungsgesetz genannt. Das ist sicher auch eine Betrachtung wert, mal sehen welche Einschränkungen es enthält. Und wo wir demnächst selber mit zumindest Prävention ran müssen)
    • Neu

      GeSiG
      Gesundheitssicherstellungsgesetz.

      Das Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) ist ein in Deutschland geplantes Bundesgesetz des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Es soll eine bisherige rechtliche Lücke bei der Krisen- und Katastrophenvorsorge des medizinischen Systems schließen.

      Hauptziele des GeSiG

      • Integriertes Gesundheitslagebild: Gemeinsame und transparente Strukturen zur Erfassung der aktuellen Lage zwischen Bund, Ländern und Sicherheitsbehörden.
      • Strategische Patientensteuerung: Klare Abläufe und Kapazitäten für die Verlegung und Verteilung von Patienten bei extremen Überlastungen.
      • Arzneimittel- und Medizinproduktbevorratung: Aufbau von Vorhaltelagern (z. B. für Kinderarzneimittel, Basismedikamente und Blutprodukte), um Lieferkettenengpässe abzufedern.
      • Personalreserve: Schaffung einer freiwilligen gesundheitlichen Personalreserve (etwa aus Kräften im Ruhestand oder nicht direkt in der Versorgung Tätigen).
      • Ziviltaugliche Verteidigung: Anpassung des Gesundheitswesens an mögliche Krisen-, Naturkatastrophen- oder Bündnis- und Verteidigungsfälle im Einklang mit dem Operationsplan Deutschland.

      Zeitplan

      • Die Erarbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit den Bundesländern und der Gesundheitsministerkonferenz.
      • Ein konkreter Gesetzentwurf wird für das Jahr 2026 angestrebt.

      Der deutsche Bundestag schreibt dazu folgendes
      Gesundheitswesen im Katastrophenfall
      Berlin: (hib/PK) Das Gesundheitswesen muss nach Ansicht der Bundesregierung für große Katastrophen und militärische Konflikte besser aufgestellt werden. Mit dem in Planung befindlichen Gesundheitssicherstellungsgesetz sollen unter anderem die strategische Patientensteuerung, die Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie regelmäßige Ernstfallübungen sichergestellt werden, wie es in der Antwort (20/11280(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/11052(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Unionsfraktion heißt.

      In einem Zivilschutzfall solle die Versorgung einer sehr großen Zahl von Patienten in einem Ausmaß ermöglicht werden, das mit der Auslastung des Gesundheitssystems in Friedenszeiten nicht vergleichbar sei. Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) gehöre dabei zu den Akteuren, die im Bereich des zivilmilitärischen Krisenmanagements von Bedeutung seien. Auch für die Planung möglicher personeller Verstärkungen in einem Zivilschutzfall erscheine es sinnvoll, den ÖGD einzubeziehen.

      In einem bewaffneten militärischen Konflikt ist den Angaben zufolge der Sanitätsdienst der Bundeswehr für die Unterstützung der Streitkräfte verantwortlich und folge hierbei den geltenden Vorgaben des nationalen Rechts einschließlich des humanitären Völkerrechts.

      Die Strukturreform habe zum Ziel, dass die Gesundheitsversorgung der Bundeswehr ihren Aufgaben auch unter den Bedingungen von Landes- und Bündnisverteidigung nachkommen könne. Ihre unterstützende Rolle als Partner des zivilen Gesundheitswesens werde sie weiter erfüllen.

      GeSig 2
      Den beiden Links bin ich auch noch gefolgt. Beide links füren zu einer kleinen Anfrage im Bundestag. Eine aus dem Jahr 2024 von Hr Merz, und die andere aus dem Jahr 2026 von den Linken.
      (Was jetzt bitter ist, die Suche Zuhause ergab etwas andere Treffer als die Suche in der Arbeit.)
      Aber gemerkt habe ich mir aus einer Anfrage, die Antwort " eine Bewaffnung des Krankenhauspersonals ist nicht vorgesehen".
      Und, die Formulierung aus dem Gesetzentwurf
      Die Patientenbehandlung im Verteidigungsfall soll primär nach medizinischem Bedarf erfolgen. Eine Priorisierung bestimmter Patientengruppen ....ist nicht vorgesehen.
      Hört sich für mich wie Triage an.

      Da braucht man jetzt nicht gross nachdenken.
      Ganz klar, jede Verwundung hat dann Vorrang. Inwieweit dann die "normalen Erkrankungen" noch behandelt werden können ist sehr fraglich. Immer wieder tauchen auch die 1000 verletzten pro Tag auf.
      Was hat das für Auswirkungen, auch im Zusammenhang des neuen Gesetzentwurfs zur gesetzlichen Attestpflicht ab dem ersten Tag ( soll auch noch beschlossen werden). Ganz klar, man findet keinen Arzt und geht krank zur Arbeit.
      Und das ganze wahrscheinlich bis er 70 ist (Rentenreform, soll auch noch beschlossen werden).

      Den Link zum Bundesministeriums schieb ich nach.

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