- WERBUNG -

Drohne - Sinnvoll oder nicht?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Ich empfehle allen hier an der Diskussion Beteiligten, die den Einsatz von Drohnen befürworten sich mal mit der Rechtslage auseinander zu setzen.
      Fast alle hier beschriebenen Vorhaben verstoßen gegen die deutsche Luftfahrtsverordnung.

      Haberfeld schrieb:

      Zu theoretischen Konstrukten aus der Fantasyjuristik sag ich jetzt mal nix.
      Das hat nix mit Fanatsyjuristik zu tun, sondern das ist deutsche Gesetzgebung.

      Alle Wohngebiete sind für Drohnen mit Kamera erst einmal Flugverbotszonen - Also auch Euer Grundstück!

      Der Betrieb von Drohnen über Wohngebieten ist nur für den professionellen Einsatz zugelassen, was allerdings einen Drohnenführerschein der Klasse A1 für Drohnen bis 250gr. oder der Klasse A2 bei Drohnen über 250 Gr. erfordert.
      Hier sind allerdings auch entsprechende Vorgaben zu beachten.

      §21h LuftVO schrieb:

      über Wohngrundstücken, wenn

      a)
      der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte dem Überflug ausdrücklich zugestimmt hat oder
      b)
      die Startmasse des unbemannten Fluggerätes bis zu 0,25 Kilogramm beträgt und das unbemannte Fluggerät und seine Ausrüstung zu optischen und akustischen Aufzeichnungen und Übertragungen sowie zur Aufzeichnung und zur Übertragung von Funksignalen Dritter nicht in der Lage sind oder
      c)
      der Betrieb in einer Flughöhe von mindestens 100 Metern stattfindet und
      aa)
      die Luftraumnutzung über dem betroffenen Wohngrundstück zur Erfüllung eines berechtigten Betriebszwecks erforderlich ist, öffentliche Flächen oder Grundstücke, die keine Wohngrundstücke sind, für den Überflug nicht genutzt werden können und die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten nicht in zumutbarer Weise eingeholt werden kann,
      bb)
      alle Vorkehrungen getroffen werden, um einen Eingriff in den geschützten Privatbereich und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Bürger zu vermeiden; dazu zählt insbesondere, dass in ihren Rechten Betroffene regelmäßig vorab zu informieren sind,
      cc)
      der Betrieb nicht zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr Ortszeit stattfindet und
      dd)
      nicht zu erwarten ist, dass durch den Betrieb Immissionsrichtwerte nach Nummer 6.1 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm überschritten
      Also im Umkehrschluss erfordert das Fliegen mit Drohnen, mit Kamera die ausdrückliche (somit schriftliche) Zustimmung wenn ich das Teil in die Luft bringe und zusätzlich
      den entsprechenden Drohnenführerschein A1 oder A2 (je nach Gewicht).

      Kann das nicht nachgewiesen werden, ist nur die Steuerung von Drohnen mit einem Gesamtgewicht bis 250g OHNE Kamera über Wohngebieten zulässig.

      Drohne fliegen im Wohngebiet - ist das erlaubt? (drohnen.de)
      § 21h LuftVO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
      Neuer Drohnenführerschein nach EU-Drohnenverordnung 2021

      So und jetzt nochmal....

      Was soll eine Drohne unter diesen rechtlichen Grundsatzbedingungen für jemanden ohne einen Drohnenführerschein A2 für einen Sinn machen ?

      Sollte eine Lizenz A2 vorhanden sein, könnte man sich mit den nachgewiesenen Kenntnissen ja noch über den §34 StGB rausreden im SHTF, aber ohne sehe ich das echt schwarz, insbesondere wenn es zu einem Unfallbedingten Luftfahrzeugunfall kommen sollte durch entsprechende Katastropheneinflüsse (Wetter, Luftrettungsmittel etc.).
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
    • Holgie schrieb:

      Zum Thema Recht und Gesetz im Krisenfall, also dann wenn die Verwendung einer solchen Drohne auch vom Heim aus sinnvoll wird: Wenn der Staat meine Sicherheit und Versorgung gewährleistet wie bisher auch, spricht nichts dagegen sich an bestehende Gesetze zu halten. Gewährleistet er das nicht mehr, helfe ich mir selbst.
      Wäre auch meine Einstellung.
      Im Extremfall wo ich weiß, es kommt keine Hilfe, helfe ich mir selbst.
      Mit einer Drohne kann man andere auf sich Aufmerksam machen man kann aber auch selbst sich besser Orientieren und zwar wenn z.B. eine Straße nicht mehr passierbar ist.
    • Holgie schrieb:

      Zum Thema Recht und Gesetz im Krisenfall, also dann wenn die Verwendung einer solchen Drohne auch vom Heim aus sinnvoll wird: Wenn der Staat meine Sicherheit und Versorgung gewährleistet wie bisher auch, spricht nichts dagegen sich an bestehende Gesetze zu halten. Gewährleistet er das nicht mehr, helfe ich mir selbst.
      danke.
      Perfekt und auf den Punkt ausgedrückt.


      Und zum Thema Flugverbotzone. Usw.

      Ich finde es schon ein wenig provokativ wie du hier so oft ( aber zum diskutieren sind wir ja hier) alles typisch deutsch zum Nachteil anderer über ein Kamm scherrst.

      Ich kann nicht von anderen reden.
      Aber um es mal einfach zu machen.

      A) ich habe diese Scheine und Berechtigungen inkl. Versicherungsschutz.

      B) da hier rings rum, nahezu alle Nachbarn inzwischen Nutznießer wurden.
      Hab ich als Gegenleistung für den Einsatz, in schriftform bis auf Widerruf die Erlaubnis ihr Grund und Boden überfliegen zu dürfen.


      Das nennt man nachbarschaftshilfe, oder Nachbarschaftspflege.

      Ich Check deine pv, dafür darf ich künftig bei dir fliegen.
      Ich such in deinem Acker nach dem Kit's bevor ihr Drescht....

      So hab ich mir meine Flugkorridore aufgebaut.

      Und unabhängig hab ich hier eines der höchsten Häuser. Vom Dafenster aus flieg ich auf Sicht weiter als jedes pmr Gerät sendet. ( wobei das keine Kunst ist.)
    • Holgie schrieb:

      Wenn der Staat meine Sicherheit und Versorgung gewährleistet wie bisher auch, spricht nichts dagegen sich an bestehende Gesetze zu halten
      Und selbst wenn er das nicht tut, kann man rechtssicher agieren, siehe unten. Darauf will ich nämlich drauf hinaus.

      Bayern1988 schrieb:

      Im Extremfall wo ich weiß, es kommt keine Hilfe, helfe ich mir selbst.
      Richtig - Das bindet dich aber immer noch an bestehende Gesetze.
      Es geht ja aber darum zu diskutieren wie man sich selbst helfen kann, wo man gegen Gesetze und VO Verstoßen müsste.
      Ich verstehe nicht das genau dabei die meisten immer blocken. Das müsste doch eigentlich für alle der Interessanteste Part von allem sein... ?(

      Elektroimker schrieb:

      Ich finde es schon ein wenig provokativ wie du hier so oft ( aber zum diskutieren sind wir ja hier) alles typisch deutsch zum Nachteil anderer über ein Kamm scherrst.
      Das hat seinen Grund das dies so geschrieben ist und den zeige ich dir jetzt. Denn das muss man immer den Leuten erst alles aus der Nase ziehen bevor man
      zum Punkt kommen kann. Aber es soll ja auch kein Angriff auf dich oder jemand anderen sein sondern eine Diskussion , das jeder der dies alles nachliest daraus lernt.

      Elektroimker schrieb:

      A) ich habe diese Scheine und Berechtigungen inkl. Versicherungsschutz.
      Und das ist einer der wichtigsten vier Rechtfertigungspunkte schon mal.
      Denn wenn du deinen Schein A2 (Fernpilotenlizenz) hast, dann hast du im Rahmen einer PRÜFUNG bei Luftfahrtbundesamt die entsprechenden Kenntnisse theoretisch und praktisch nachgewiesen. Das heißt es gibt einen schriftlichen Prüfungsnachweis darüber das du die Maßnahme (In den Fall sag ich mal Drohne allgemein) beherrschst.

      Und das ist einer der Rechtfertigungspunkt im Rahmen des Rechtfertigen Notstandes (§34 StGB).
      Jemand der keine Prüfung abgelegt hat und somit keinen Schein hat, kann sich juristisch gesehen auch in Ausnahmesituation nicht darauf berufen.
      Das ist aber notwendig um Straffrei das machen zu können und das wissen die wenigsten.

      Elektroimker schrieb:

      B) da hier rings rum, nahezu alle Nachbarn inzwischen Nutznießer wurden.
      Hab ich als Gegenleistung für den Einsatz, in schriftform bis auf Widerruf die Erlaubnis ihr Grund und Boden überfliegen zu dürfen.
      Somit darfst du das sogar im alltäglichen Fall.
      Um bis an der Stelle mal zusammenzufassen, das sind jetzt erstmal die beiden Punkte die man brauch um auch in normalen Zeiten über Wohngebieten zu fliegen.
      Dies greift dann natürlich auch im SHTF. Heißt du darfst wenn du dich an die Sicht- und Höhenfenster hälst im SHTF legal Drohnen über Wohngebiete fliegen.

      Da aber nicht jeder eine A2 Lizenz hat und auch nicht jeder eine Genehmigung oder oder einvernehmliche Überflugberechtigung, da mindestens 55 % der Menschen in D in der Stadt leben und das hier vermutlich nicht der Fall ist, wird man immer dagegen verstoßen.

      So... Wie komme ich da aber in Ausnahmesituationen heraus aus dieser Klemme um das trotzdem machen zu dürfen ?

      1. Ich brauche den Schein A2 mit Prüfung.
      Somit kann ich nachweisen das ich die Sache beherrsche. Somit ist Rechtfertigungspunkt 1 vorhanden,

      2. Die Maßnahme bzw. das was ich tue muss angemessen sein.
      Das heißt, wenn ich mit einer Drohne Straßenschäden beurteile weil ich mein Kind dringend in die Klinik bringen muss und kein Rettungswagen kommen kann (Aus welchem Grund auch immer) und mich auch hier innerhalb der Höhen- und Sichtweitenfenster bewege dann ist das angemessen und ein berechtigtes Interesse.
      Es ist aber zum Beispiel nicht angemessen eine Quelle zu suchen um nicht hinlaufen zu müssen (insbesondere wenn diese außerhalb des Sichtfensters liegt).

      Das nennt man Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

      3. Das was ich tue muss geeignet sein um das berechtigte Interesse zu erreichen, eine gegenwärtige Gefahr von einem Rechtsgut abwehren zu können.
      Also wenn klar ist, das diese Interesse nicht durch einen Drohnenflug/Einsatz einer Drohne erreicht werden kann ist dieser Rechtfertigungspunkt nicht vorhanden.

      4. Ein weniger "aufwendiges" Mittel kann den gleichen Zweck nicht erreichen.
      Das heißt wenn ich etwas auch ohne Drohne überprüfen kann (z.B. ob Wasser an der Quelle läuft) , kann ich mich darauf nicht berufen.
      Was für eine gegenwärtige Gefahr soll dadurch abgewehrt werden.


      Das mag sich jetzt alles hochkomplex anhören, ist es aber gar nicht. Das maximal limitierende Problem, ist für das was die meisten hier vorhaben der Fehlende Nachweis über den Faktor das die Maßnahme beherrscht wird.
      Und wer nicht Nachweisen kann das er die Maßnahme beherrscht, der kann sich auch nicht auf einen Rechtfertigungsumstand berufen, insbesondere wenn was passiert.
      Somit bleibt einfach nur, sich die entsprechenden Kenntnisse mit dem Schein A2 anzueignen und vorzubauen wie @Elektroimker.
      Dann darf ich das auch legal im SHTF. Denn der Verstoß des Persönlichkeitsrechts wiegt hier geringer als die vermutlich verfolgten Zwecke.
      Das zu rechtfertigen wird, wenn die oben genannten Punkte erfüllt sind leichter werden, als wenn ohne irgendwelchen Kompetenznachweis sowas macht und dann im schlechtesten Fall noch etwas passiert.


      Ich weiß auch das auf dem Dorf das alles etwas entspannter ist. Meist sind die Drohnen hier ein entsprechendes Hilfsmittel und auch von den Orts-Feuerwehren die mit sowas nicht ausgestattet sind gerne gesehen. Das schreibst du ja auch selbst, ich kenne selbst ein Beispiel wo das so läuft.
      Letztlich wohnen aber der Großteil der Menschen in D nicht auf dem Land (leider) sondern in der Stadt. Was glaubst du was hier los währe wenn hier jeder Drohnen fliegen würde. Mal ein Beispiel, die Stadt in der ich wohne gibt es kaum Zonen wo geflogen werden darf, das beschränkt sich auf einen kleinen Fleck im Norden der Stadt. Und diese Stadt hat fast 150 Quadratkilometer Stadtfläche. Und da kannst du auch mit rechtfertigendem Notstand kommen, das wäre hier zum Beispiel ein nicht vertretbares Risiko.

      Daher muss man auch nochmal abwägen zwischen Stadt und Land, das macht auch gravierende Unterschiede bei allem.
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
    • Südprepper schrieb:

      Das hat nix mit Fanatsyjuristik zu tun, sondern das ist deutsche Gesetzgebung.
      Also ich weiß jetzt nicht warum du da so gereizt reagierst. Wenn ich das Gesetz richtig gelesen habe, das du selbst zitierst!, habe ich zB einen glasklaren Fall von " es ist erlaubt" gebracht, oder?
      Ich habe bewusst keine Zitate angeführt wo ich mit dem Kopf geschüttelt habe, will mich ja net unbeliebt machen.
    • Haberfeld schrieb:

      Ich habe bewusst keine Zitate angeführt wo ich mit dem Kopf geschüttelt habe, will mich ja net unbeliebt machen.
      Wieso unbeliebt machen? Wenn ein Forumsmitglied deiner Meinung nach Unzutreffendes geschrieben hat, solltest du das hier auch
      so schreiben und auch begründen. Dann kann man darüber diskutieren. Vielleicht ist deine Meinung ja die zutreffendere und du
      trägst damit zu mehr Klarheit und sogar Wissenszuwachs bei. Ich persönlich bin immer bereit mich eines Besseren belehren zu lassen.
      Ich gewinne ja etwas dabei, nämlich den erwähnten Wissenszuwachs.

      Aber die Leute im Unklaren zu lassen geht meiner Meinung nach auch nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Prepp-Joachim ()

    • Südprepper schrieb:

      Richtig - Das bindet dich aber immer noch an bestehende Gesetze.
      Es geht ja aber darum zu diskutieren wie man sich selbst helfen kann, wo man gegen Gesetze und VO Verstoßen müsste.
      Ich verstehe nicht das genau dabei die meisten immer blocken. Das müsste doch eigentlich für alle der Interessanteste Part von allem sein...
      Nun ich hab halt nur geschrieben wie ich es sehe.
      Klar wir kennen halt unsere Gesetze beim kauf von sowas bzw sollte man es kennen.
      Aber wie auch du schon schriebst: wenn ein Krisenfall ist sollte man alles machen um sich bzw. anderen zu helfen.
    • Ich denke, dass wir beim Begriff "Drohne" sehr festgelegt sind auf die kleinen Flieger, also UAVs. Es gibt aber auch noch die UGVs (Unmanned Ground Vehicles). So ein kleiner Rover kann prima mal übers Grundstück fahren und unauffällig rausschauen ohne den Besitzer zu exponieren.
      Und wenn ich bedenke was heutzutage so alles möglich ist mit Sensoren und vernetzten Systemen wirds dann richtig interessant.
      Ich denke da zum Beispiel an sowas. Kotenpunkt: Ab ca. 10.000,-. Es gibt auch einen Integrator in Deutschland, es dürfte also möglich sein das Ding rechtssicher zu fliegen. In dem Clip auf deren Website sieht man auch schön eine mögliche Interaktion mit einem UGV. Und wer jetzt sagt jooo, ein Spot von Boston Dynamics kostet ja 75.000,-, der hat recht. Wie immer gibt es aber auch die Budget- Variante aus dem Land des Lächelns, kostet dann auch nur noch 2700,-.

      Zugegeben, 10k plus X sind kein kleiner Betrag, und wenn ich mir so ein System zulegen würde würde mir die BEVA bis ans Lebensende mein Taschengeld streichen.
      Aber es veranschaulicht doch sehr gut, dass Drohnen eben mehr als nur Spielzeuge sind, ausserdem sind die oben genannten Beträge jetzt nicht so hoch dass nur Multimillionäre oder Superschufte sich sowas zulegen könnten.

      LG vom Strahlemännchen, das mal gespannt ist wohin sich das entwickelt
      "Lasst uns an die Stelle von Zukunftsängsten das Vordenken und Vorausplanen setzen" - Winston Churchill
    • Man merkt irgendwie, dass diese Thema, also Drohnen, sich vor allem auch bei den Preppern mehr und mehr verbreitet.
      Wir haben jemanden in unserer Gruppe, der am überlegen ist, sein Wohnmobil in eine kleine "mobile Funkbasis" umzufunktionieren. Also auch dass er mit Drohnen arbeitet.
      Ich selbst habe keine. Ob ich mir aber mal eine zulege, naja da will ich mich noch nicht festlegen, da ich bei diesem Thema immernoch Vor- und Nachteile abwägen möchte.

      Klar einen Vorteil sehe ich, dass man damit schnell sich einen Überblick zu ergattern. Z.B. wenn man in einem Wald ist, sich wohl verlaufen hat und man da auf einer Lichtung ist, kann man die Drohne in die Luft bringen und dann sehen wo es weiter geht.

      Man muss aber nicht immer an apokalyptische Szenarien denken wo man Angst haben muss, dass jeder Mensch einen gleich ausraubt oder böses will nur weil er sieht dass man eine Drohne hat.
      Es würde schon ausreichen, wenn man an einen Fluss ist, welcher über die Ufer gegangen ist, dass man da sieht, wie die Schäden sein könnten. Oder bei einem Stau kann man mit der Drohne in einer gewissen Höhe auch sich einen Überblick über die Lage erfassen
    • Guten Tag,

      ich war, wie im Faden zu lesen, auch eher Skeptisch. Nun habe ich mich den in letzten Monaten etwas weiter mit der Materie auseinandergesetzt, gelernt , entsprechende Prüfungen abgelegt und fleißig getestet.

      Die gesetzlichen vorgaben sollten selbstverständlich eingehalten werden. Gerade in Ballungszentren oder Städten ist das kaum möglich, im Kat.-Fall erst recht nicht. Im Ländlichen Gebiet des Thüringer Waldes und Brandenburgs sind die Flugverbotszonen doch recht übersichtlich, selbst unter dem Aspekt des vorgeschriebenen Abstands zu Energie Infrastruktur etc.

      Nun zu den Erfahrungen.
      • 5 Akkus (ca. 2,5h Flugzeit), Zubehör, Drohne und Fernsteuerung passen wunderbar selbst in ein kleines TT Mission Pack in die Fronttasche.
      • Mit einer Anker Powerbank (ca. 26000 mAh) lassen sich die Akkus (alle 5) zwei Mal komplett laden.
      • Aufladen der Powerbanks und der Akkus funktioniert im Auto, über solar (Jackery), Generator oder Steckdose.
      • Bei einer höhe von 120m lässt sich doch mehr erkennen als vermutet, gerade bei den Modellen mit Wärmebild.
      Von daher würde ich Drohnen aus Prepper Sicht nicht gänzlich ablehnen, es kommt halt wie so oft auf die Rahmenbedingungen an.

      Um Feld und Wanderwege kurz auf Umgestürzte bäume zwecks Befahrbarkeit zu prüfen durchaus auch im Outdoor Alltag recht nützlich. Dasselbe gilt natürlich für alle Straßen unter Beachtung des Vorgeschriebenen Abstandes.Ich habe sie gern einfach Senkrecht vor mir Aufsteigen lassen auf 120m um einfach einen Überblick zu bekommen, es ist erstaunlich wie gut Fahrzeuge, besonders bei Nacht, und Menschen selbst aus der Höhe erkennbar sind. Bei einem kurzem Blick ringsum reicht ein Akku übrigens für ca. drei Abstecher in die Höhe.

      Außerdem sind sehr schöne Landschaftsaufnahmen möglich^^.

      Mein Fazit ist, Selbst unter Einhaltung aller Vorgaben (bei uns am Ort) liefert der Blick aus der Luft doch recht vielfältige Informationen welche wie auch immer genutzt werden können.

      Bei Großstädten, nahen Flughäfen oder in Ballungszentren sehe ich jedoch kaum einen Mehrwert unter Beachtung der Gesetzlichen Vorgaben. Sowohl bei Berlin als auch um München habe ich es während einer Dienstreise testen können. Dort ist es, wenn man sich an die Vorgaben hält, schon unter normalen Umständen sehr Schwierig geeignete Plätze zu finden.
    • maik_86 schrieb:

      Um Feld und Wanderwege kurz auf Umgestürzte bäume zwecks Befahrbarkeit zu prüfen durchaus auch im Outdoor Alltag recht nützlich. Dasselbe gilt natürlich für alle Straßen unter Beachtung des Vorgeschriebenen Abstandes.Ich habe sie gern einfach Senkrecht vor mir Aufsteigen lassen auf 120m um einfach einen Überblick zu bekommen, es ist erstaunlich wie gut Fahrzeuge, besonders bei Nacht, und Menschen selbst aus der Höhe erkennbar sind.
      Ganz genau.
      Wenn man mit dem Auto fährt auf einer Straße die man nicht kennt, man aber weiß dass man da in ein Waldstück kommt, wo z.b. vor kurzem ein Sturm Schäden verursacht hat, kann man da mal "gucken" mithilfe der Drohne.
      Wir hatten das mal, also so eine Situation. Wir wollten letztes Jahr für unseren Maibaum einen neuen Baum aus meinem Waldstück holen. Und ich kenne meinen Wald, ich kenne meine Wege. Beim zurückfahren mit Baum auf den Anhänger hinten habe ich gesagt, wie fahren weiter gerade aus, so kommen wir auch aus den Wald, nur eben "seitlich" und nicht von der Stelle wie wir reingefahren sind. Jeder der einen Waldweg schonmal selbst bewandert ist weiß, dass es nicht immer alles mit viel Platz gesegnet ist. Und genau ca 100 Meter nach der Stelle wo es so eng war nach einer kleinen Kurve wurde der Weg durch einen umgefallenen Baum uns versperrt.

      Hierbei hätte man auch sagen können: "Hätte man ne Drohne gehabt hätte man schonmal vorgucken können".
      War halt ne doofe Situation weil man nicht einfach Wenden konnte.
    • Zu dem Thema "mal schnell" was schauen eine Frage an die Drohnenbesitzer hier.

      Ich habe eine alte yuneec Breeze und ein eben so altes Tablet, mit dem ich das steuere.
      Vom Zustand: Alles im Rucksack verpackt bis zum Abheben dauert das schon mal drei bis fünf Minuten.

      In den tollen Youtube-Tests wird immer geschwärmt von Flugzeit, Flugdauer, Flugentfernung, etc... Jedoch die Startzeit findet man fast gar nicht.

      Wenn ich wirklich eine Drohne für "mal schnell gucken" will, dann soll die in unter einer Minute starten.
      Hättet Ihr da Empfehlungen? Oder schaffen das die neuen alle in unter einer Minute?

      Oder hat hier sogar mal einer recherchiert, welche Drohne am schnellsten startet?
      Das wär für mich das wichtigste Kaufkriterium, wenn ich eine neue zulegen sollte.


      Nick
    • Opa schrieb:

      Zu dem Thema "mal schnell" was schauen eine Frage an die Drohnenbesitzer hier.

      Ich habe eine alte yuneec Breeze und ein eben so altes Tablet, mit dem ich das steuere.
      Vom Zustand: Alles im Rucksack verpackt bis zum Abheben dauert das schon mal drei bis fünf Minuten.

      In den tollen Youtube-Tests wird immer geschwärmt von Flugzeit, Flugdauer, Flugentfernung, etc... Jedoch die Startzeit findet man fast gar nicht.

      Wenn ich wirklich eine Drohne für "mal schnell gucken" will, dann soll die in unter einer Minute starten.
      Hättet Ihr da Empfehlungen? Oder schaffen das die neuen alle in unter einer Minute?

      Oder hat hier sogar mal einer recherchiert, welche Drohne am schnellsten startet?
      Das wär für mich das wichtigste Kaufkriterium, wenn ich eine neue zulegen sollte.


      Nick

      Guten Morgen,

      Den Punkt habe ich bei vielen Drohnen auch vergeblich gesucht. Bei einer DJI Mini 3 Pro braucht man für den Start inkl. Auspacken ca. 3 Minuten, wenn sie entsprechend Zugriffsbereit transportiert wird. Bei einer Mavic 3 Thermal ist die Zeit vergleichbar. Angemerkt sei hier das es sich beim Controller um die Pro Version mit Display handelt. Dies spart das nervige Verbinden mit Smartphone oder Tablet.

      Ich habe hierfür Taschen des TT Medical Inserts verwendet, mit entsprechender Beschriftung der Streifen. So weiß ich genau Blau ist der Controller, Rot die Drohne und Weiß das Zubehör und Ersatz Akkus.

      Die Taschen sind mit System Schaumstoff ausgestattet. Den gibt es in Würfelform und man kann für jeden Einsatzzweck und jedes Gerät eine individuelle Polsterung herstellen. Wenn dies Gründlich und mit bedacht erledigt wird ist ein Tatsächlicher schnellzugriff auf die Drohne und das Zubehör echt angenehm.

      Die meisten Taktischen Rucksäcke haben irgendeine Art von Schnellzugriff, alternativ lässt sich dieses Fach auch über entsprechende Taschen Nachrüsten. Dann heißt es wortwörtlich nur Aufreißen und starten. Wobei ich bei Rucksäcken nur von TT sprechen kann, andere Marken habe ich nicht in Verwendung.

      Alternativ lässt sich die Drohne und die Steuerung auch bequem in der Hose bzw. dem Oberteil verstauen. Die Taschen bei der UF-Pro Striker X Hose eignen sich hervorragend für kleinere Drohnen. So spart man sich zudem noch Platz im Rucksack und ist schneller in der Luft.

      Nachtrag: Der reine Start, ohne Auspacken, ist in unter einer Minute machbar.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von maik_86 ()

    • Opa schrieb:

      Jedoch die Startzeit findet man fast gar nicht.
      Ich muss hier eine kleine Frage einschmeißen.
      Wieso ist denn die Startzeit so wichtig? Also ich würde so eine Drohne sowieso nur starten, wenn ich Zeit dafür habe.
      Und selbst wenn ich es machen würde während ich bei einer Autofahrt auf der Rückseite eines Pickup-Trucks wäre, der andere fährt ja, also kann ich doch mir die Zeit nehmen die ich brauche, oder etwa nicht?
      Mir würde zumindest kein Szenario einfallen, wo es um jede Sekunde gehen würde für den Start einer Drohne^^
    • Bayern1988 schrieb:

      Opa schrieb:

      Jedoch die Startzeit findet man fast gar nicht.
      Ich muss hier eine kleine Frage einschmeißen.Wieso ist denn die Startzeit so wichtig? Also ich würde so eine Drohne sowieso nur starten, wenn ich Zeit dafür habe.
      Und selbst wenn ich es machen würde während ich bei einer Autofahrt auf der Rückseite eines Pickup-Trucks wäre, der andere fährt ja, also kann ich doch mir die Zeit nehmen die ich brauche, oder etwa nicht?
      Mir würde zumindest kein Szenario einfallen, wo es um jede Sekunde gehen würde für den Start einer Drohne^^

      Jede Sekunde ist nicht überlebensnotwendig, aber lästig.

      Meine Drohne steht hauptsächlich deshalb seit längerem im Regal, weil es lange dauert, sie zu starten.


      Nick