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Kraftstoff Kanister im Auto

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    • Wenn ich das richtig lese steht da aber "In Deutschland darf in Privatfahrzeugen die Gesamtmenge von 60 Liter je Reservebehälter nicht überschritten werden."

      Abgesehen davon das 60 liter schon ganz gut ist sagt das aber ned aus wie viele Behälter oder hab ich was verpasst.

      Lg. Reigner
      Ps.: ACD du alter Leichenschänder ^^ past schon das Thema ist ja auch intresannt
      Kalinka, Schrödingers Katze

      Der Libertär begrüßt es, das ein schwarzes homosexuelles Ehepaar seine Hanfplantage mit seinen eigenen Waffe verteidigen darf.

      Despite what your momma told you... Violence does solve problems (Craft int.)

      Mein Youtube Kanal: youtube.com/c/BernhardMarchhart
    • Vohseg schrieb:

      Moinsen

      Für die Mitnahme im Auto ist .....
      Des ist der selbe Link den ACD kurz davor gepostet hat ;)

      Es sind 60 Liter, Grundlage dafür:


      Anlage zur Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

      ....

      1.1.3.3 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen

      a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltenem Kraftstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient, die während der Beförderung verwendet wird oder für die Verwendung während der Beförderung bestimmt ist. Der Kraftstoff darf in befestigten Kraftstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden sind und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in tragbaren Kraftstoffbehältern wie Kanistern befördert werden.
      Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 Liter je Beförderungseinheit und der Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden. Diese Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften.



      Gruß
    • Nun unter der Annahme das der ADAC keine Falschinformationen rausbringen möchte (das sei mal so dahin gestellt), ist anzunehmen, dass ein Kanister nicht mehr als 60 Liter haben darf, aber eine Begrenzung an der Anzahl zum transportierenden Behältern nicht vorliegt.

      Da dies aber keine gesicherte Info ist, muss man mal weiter Recherchieren. Gesetze sind nunmal durcheinander und kreuz und quer...


      Cheers
      Gear never matters - Casey Neisat (Vlog 30)

      Psssst...Ich hab auch dieses YouTube: Klick mich
    • Josef schrieb:

      Aberwie @Reigner schongeschrieben hat, sagt der Artikel nur aus, dass ....

      Nein sagt er nicht aus. Einfach lesen was da steht.
      ...in tragbaren Kraftstoffbehältern
      Keine Ahnung was die Diskussion mit der Anzahl der Behälter überhaupt soll.

      SierraKilo hat des eine Seite davor ja schon sehr schön dargelegt. In Deutschland ist die Gesetzliche Grundlage die GGVSEB und die "legitimiert" die Vorschriften des ADR.
      Des Datum gibt wie bei allen Gesetzen und Verordnungen nur das Inkrafttreten an, sagt aber nichts über die Gültigkeit aus.
      Die neueste Version des ADR ist vom 17. April 2015, die der GGVSEB ebenfalls aus 2015...

      Wem des immer noch nicht reicht kann sich ja mal ans BAG wenden. Die müssen es wissen ;)
      bag.bund.de/DE/Navigation/Serv…eiten_Asten.html?nn=12928

      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von US&R ()

    • Meine Standpunkt aus meinem Haupterwerb als Polizist:
      Nun habe ich meine dstl. gelieferten Tatbestandskatalog hin und her gewälzt und es gibt keine Erwähnung bezg. Begrenzung der Menge an mitgeführten Kanistern. Nur die Menge in den Kanistern ist beschränkt.
      Ich würde ja gerne eine Quelle aus einem Gesetzestext benennen wo steht "Du darfst so und so viele Kanister dabei haben". Das gibt es aber nicht! In Gesetzen steht nicht drin was Du darfst, sondern nur was Du nicht darfst.
      Was faktisch gilt ist: Was nicht ausdrücklich verboten ist durch den Gesetzgeber, das ist erlaubt. Grundprinzip unseres Rechtssystems.

      Die einzige Handhabe die ich diesbezüglich im Dienst hätte, wäre entweder: "Ladungssicherung" und "Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts".
      Das sind aber subjektive Faktoren die vom Fahrzeug abhängen.

      ACD
      When second's count, where just minutes away!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Another Cold Day ()

    • @Josef: Nein, denn über 333 Liter Benzin oder 1000 Liter Heizöl/Diesel greifen die Vorschriften des Gefahrstoffrechts.
      Wie viel man mitführen darf kann man berechnen, da gibt es die 1000 Punkte Regelung. Die ist vorallem interessant
      wenn man mehrere Sachen transportiert, zb Benzin, Diesel und Gas, zumindest gilt das für Handwerksbetriebe! (Kleinmengenregelung für Gefahrgut-Transport)
      arbeitssicherheit.de/de/html/l…001/?searchTerm=Gefahrgut

      Wenn man über die Menge kommt muss man Schulungen haben und das Fahrzeug entsprechend kennzeichnen etc..
      Ich kenn das Problem ausem THW, da haben wir das mal im Rahmen von ner Gefahrstoffschulung.

      Jedoch müssen die Kanister den Din Vorschriften entsprechen und gesichert sein.
      Aber wie der ADAC auch schon schreibt, alles über 10 Liter ist eben auch gefährlich, ist immerhin noch nen Gefahrstoff.

      Alsozumindest hab ich das als Ausnahme gefunden im Bezug auf Handwerksbetriebe gefunden,
      ob es für Privatpersonen strengere Vorschriften gibt, dazu hab ich jetzt auf die schnelle nicht gefunden,
      da wird immer nur die ADR zitiert: komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=23050
    • Also wenn ich den post von palda richtig verstehe wären es 60 liter gesammt und pro Behälter welcher nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist.

      Laut dem ADR Link von 'Paxton' dürfen es 60 liter pro Behällter sein und eine gesammt Menge von 240 Liter pro Fahrzeug nicht überschritten werden(Fahrzeugtank wird nicht mitgerechnet)

      Das sind doch sehr unterschiedliche Angaben. Ich werde versuchen das Morgen noch einmal nachzuprüfen bei offiziellen Stellen damit wir hier klarheit bekommen.

      Lg. Reigner
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    • Es ist beides richtig. Lieder ist das ADR und die damit verbundenen Vorschriften ziemlich kompliziert.
      Ausgangsfrage war doch "Wie viel Kraftstoff darf ich als Reserve spazieren Fahren" und da sind es 60l.
      Größe der Behältnisse egal, nur max. 60l des Kraftstoffs der für des Fahrzeug benötig wird.

      Die 240l "andere gefährliche Güter" sind wieder eine ganz andere Sache. Dabei geht es 1. um die Beförderung (von A-B) und 2. nicht explizit um Kraftstoff sondern um alle Arten von gefährlichen Gütern nach der Anlage. Hierbei gilt eben max. 240l in Behältern die max. 60l fassen.


      Und um des ganze zusammen zu führen brauch ich nun eine weiter Vorschrift und zwar die RSEB.
      1-3.2 Zusätzlich zu den nach Buchstabe a zulässigen Mengen von bis zu 240 Litern entzündbarer flüssiger Stoffe in für eine Wiederbefüllung vorgesehenen Behältern, dürfen auch noch bis zu 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern nach Unterabschnitt 1.1.3.3 Buchstabe a ADR als Ersatzkraftstoff für das verwendete Fahrzeug befördert werden (siehe auch Nummer 1-1.4 der RSEB)


      Edite: Noch nen Nachtrag zur 1000 Punkte Regel. Des ist hier nicht der Richtige Ansatz da diese Regelung keine generelle Befreiung darstellt sondern nur einige Punkte vereinfacht und auch nur für die Beförderung in recht eng gestecktem Rahmen gilt.

      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von US&R ()

    • Hast Du dafür auch eine Quelle? Ist für mich nämlich auch beruflich sehr interessant.

      Aber halten wir mal für den Moment fest: 60L p. Fahrzeug.
      Maximal 1 Kanister oder 3 x 20L oder 6 x 10L oder wie auch immer.

      Aus Prepper - Sicht ist das doch eine mehr als ausreichende Menge für den Alltag.
      Bei meinem Volvo wäre das ziemlich ein kompletter Tank.
      Wenn der Tag kommt wo ich WIRKLICH mehr als 60L in Reserve brauche, dann interessiert es eh keinen mehr.


      Grüße,

      ACD

      Gesendet via Tapatalk
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Another Cold Day ()

    • Also ich habe diese beiden Regelungen ebenso gefunden und auch so verstanden wie Palda sie beschreibt.

      bmvit.gv.at/verkehr/gesamtverk…t/faq/freistellungen.html

      Auch ich denke das 60 für den Altag ausreichend sind und wenns richtig dick kommt ist es wohl egal.

      Lg. Reigner
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