Per Definition ja. Das BKA sagt, dass Multitool ist ein Einhandmesser, im speziellen die Leatherman mit Loch.
Die Viktorinox mit Nagelkerbe sind nur zweihändig zu öffnen, also hier kein Problem.
Nun habe ich ja verschiedene Tools, auch Einhandmesser, teils mit assisted Opener.
Und natürlich bin ich bestrebt, keinen Ärger zu bekommen.
Nun zählt ja anscheinend ein kleiner Waffenschein als Ausnahme vom Führverbot vom "Einhandmesser" aka Multitool mit einhändig zu öffnender Klinge.
Warum? Weil ein "kleiner Waffenschein" eine "waffenrechtliche Erlaubnis" ist!!! Jedenfalls nach meinem Verständnis!
Zitat §42WaffG:
In der Rechtsverordnung nach Satz 1 ist eine Ausnahme vom Verbot oder von der Beschränkung für Fälle vorzusehen, in denen für das Führen der Waffe oder des Messers ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei
1.Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse,
2.Anwohnern, Anliegern und dem Anlieferverkehr,
3.Gewerbetreibenden und bei ihren Beschäftigten oder bei von den Gewerbetreibenden Beauftragten, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen,
4.Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege oder der Ausübung des Sports führen,
5.Personen, die eine Waffe oder ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern, und
6.Personen, die eine Waffe oder ein Messer mit Zustimmung eines anderen in dessen Hausrechtsbereich nach Satz 1 Nummer 2 führen, wenn das Führen dem Zweck des Aufenthalts in dem Hausrechtsbereich dient oder im Zusammenhang damit steht.
Zitat Ende.
Selbst die neumodischen "Waffenverbotszonen" hebelt der "kleine Waffenschein" aus. Sofern sich die Länder an Bundesgesetze halten...
Habe mich heute mal etwas damit befasst. Ich sehe nicht ein, warum ich mein geliebtes Tool zu Hause lassen sollte, weil da habe ich richtiges Werkzeug.
Und ein Multitool ist das Werkzeug für unterwegs!
Wie seht ihr das?
Die Viktorinox mit Nagelkerbe sind nur zweihändig zu öffnen, also hier kein Problem.
Nun habe ich ja verschiedene Tools, auch Einhandmesser, teils mit assisted Opener.
Und natürlich bin ich bestrebt, keinen Ärger zu bekommen.
Nun zählt ja anscheinend ein kleiner Waffenschein als Ausnahme vom Führverbot vom "Einhandmesser" aka Multitool mit einhändig zu öffnender Klinge.
Warum? Weil ein "kleiner Waffenschein" eine "waffenrechtliche Erlaubnis" ist!!! Jedenfalls nach meinem Verständnis!
Zitat §42WaffG:
In der Rechtsverordnung nach Satz 1 ist eine Ausnahme vom Verbot oder von der Beschränkung für Fälle vorzusehen, in denen für das Führen der Waffe oder des Messers ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei
1.Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse,
2.Anwohnern, Anliegern und dem Anlieferverkehr,
3.Gewerbetreibenden und bei ihren Beschäftigten oder bei von den Gewerbetreibenden Beauftragten, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen,
4.Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege oder der Ausübung des Sports führen,
5.Personen, die eine Waffe oder ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern, und
6.Personen, die eine Waffe oder ein Messer mit Zustimmung eines anderen in dessen Hausrechtsbereich nach Satz 1 Nummer 2 führen, wenn das Führen dem Zweck des Aufenthalts in dem Hausrechtsbereich dient oder im Zusammenhang damit steht.
Zitat Ende.
Selbst die neumodischen "Waffenverbotszonen" hebelt der "kleine Waffenschein" aus. Sofern sich die Länder an Bundesgesetze halten...
Habe mich heute mal etwas damit befasst. Ich sehe nicht ein, warum ich mein geliebtes Tool zu Hause lassen sollte, weil da habe ich richtiges Werkzeug.
Und ein Multitool ist das Werkzeug für unterwegs!
Wie seht ihr das?
