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Angepinnt COVID19 - Hauptdiskussion

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    • Wir (ein paar der absolut NICHT notwendigen Abteilung) kommen immer noch zur Arbeit, weil der Chef sich nicht traut zu entscheiden. Eine davon ist die Frau einer Ärztin, die derzeit täglich aktiv ist... Weiterführend werden Baustellen nicht für die Gewerke geschlossen, weil sie sonst in Regress gehen und wir dafür blechen müssten. Ein Kollege der ne heftige gesundheitliche Geschichte hintersich hat, kriegt keinen Telearbeitsplatz, obwohl alles dafür da wäre. Ja, er könnte sich einfach krank schreiben lassen.

      Fazit; Die Gesundheit und Menschenleben stehen weiterhin erst an zweiter Stelle. Ich freue mich, wenn das endlich kolabiert.
      "Das was wir tun, zeigt wer wir wirklich sind."
    • Ich halte meinen Arbeitgeber für sehr Arbeitnehmerfreundlich. Die Corona-Pandemie hätte ich ohne seine Infos vermutlich bis jetzt nicht so abfedern können. Auch tut er alles, wirklich alles um know how träger und Bürokräfte ins Homeoffice zu senden.
      Ändert aber nichts das mittlerweile Entscheidungen getroffen werden, mit denen ich nur noch Kopfschütteln kann.

      Wenn mir am Arbeitsplatz (Scheiß Verwaltung) was passiert bin ich halt ein Bauernopfer!
    • BugOutSurvival schrieb:

      Es ist doch garkeine Versammlung...
      Ich gehe einfach nur mit meiner Frau in den Park um dort ein Picknick zu machen... Nur wir 2 so wie es die Regierung uns erlaubt...

      Keine Ahnung wer die anderen 2 Pärchen sind die den Mindesabstand von 1,5m von uns einhalten und ebenfalls scheinbar ein Picknick machen.

      Edit: Ich schreibe das extra so blöd... ich weiß natürlich wie ihr das alle meint.

      Was ich allerdings gelernt habe ist, dass man immer mit solchen Dingen rechnen muss wie oben beschrieben...

      Es ist nunmal nicht verboten dass die Leute draußen Picknicken können und solange der Abstand passt wird das ganz einfach ein Problem sein...

      Es wird genug Leute geben die diese Grauzone ausnutzen werden...

      Da Heute ein neuer Bußgeldkatalog in NRW veröffentlicht worden ist muss ich meine Aussage hier zum Teil revidieren...

      Grillen UND Picknicken scheint doch verboten zu sein (250€ Strafe)

      Das klärt zwar die Frage ob dies nun erlaubt ist oder nicht aber trotzdem bleibt noch die Frage wie es denn jetzt mit dem generellen Aufenthalt in der Natur ist.


      Dazu zitiere ich mal die "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2(CoronaSchVO) Vom 22. März 2020"

      Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2(CoronaSchVO) Vom 22. März 2020 schrieb:

      § 12 Ansammlungen, Aufenthalt im öffentlichen Raum


      (1) Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen sind untersagt. Ausgenommen sind 1. Verwandte in gerader Linie, 2. Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft le-bende Personen, 3. die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, 4. zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen, 5. bei der bestimmungsgemäßen Verwendung zulässiger Einrichtungen unvermeidliche An-sammlungen (insbesondere bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs). Zur Umsetzung des Verbots in Satz 1 können die nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden generelle Betre-tungsverbote für bestimmte öffentliche Orte aussprechen.


      (2) Das Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist untersagt. Die nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zu-ständigen Behörden können zur Umsetzung des Verbots in Absatz 1 Satz 1 weitere Verhal-tensweisen im öffentlichen Raum generell untersagen.

      Aus diesem Text lese ich jetzt, dass der Aufenthalt in einem Park, der nicht expliziert gesperrt worden ist, erlaubt ist solange die "Ansammlung" bis zu 2 Personen beträgt (Ausnahmen beachten).

      Jetzt stelle ich mir natürlich folgende Frage... Ab wann gilt dieser "Aufenthalt" als Picknick? Wenn ich Lebensmittel oder Getränke konsumiere? Wenn wir einfach nur auf einer Bank sitzen?

      Zwar können die zuständigen Behörden "weitere Verhaltensweisen (...) generell untersagen." allerdings scheint das eher eine Ermessungssache zu sein...

      Haltet mich für Blöd aber ich verstehe nicht wie man die Ausnahmen interpretieren soll...

      Im Radio (WDR 2) hieß es zudem dass Partys in den eigenen 4 Wänden, auch mit Freunden, generell nicht verboten sind. Man solle dies natürlich unterlassen, aber verboten ist es nicht.

      Gesetze sollen Rechtssicherheit schaffen... Diese Maßnahmen scheinen mir allerdings nicht 100%tig durchdacht zu sein und sorgen nur für unsicherheit was jetzt wirklich noch erlaubt ist und was nicht.
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    • Man will ja schließlich den ganzen Mehraufwand auch irgendwie finanzieren. Warum nicht durch Gesetzte die schwammig ausgelegt sind umd zwangsläufig zu einem bestimmten Prozentsatz zur Misachtungen führt.

      Wieso 200 oder 250 Euro fürs Picknicken? Wieso nicht Konsequent 2000? oder mehr?
      Weil bei 2000€ direkt ne Schlagzeile in der Bild wäre und die Leute merken, Uff die ziehens aber durch. Und schon geht keiner mehr Picknicken = weniger Einnahmen.
      Bei so kleinen Summen wird da nirgends zu lesen sein, wie viele Menschen Bußgelder zahlen mussten und keiner kann sich aufregen..
      Selbes Prinzip kennen wir von Blitzern.
      Die stehn zu 75% dort, wo man viel Abkassiern kann. Selten dort wo es Sicherer wäre wenn die Menschen langsamer fahren weil dort ein Bekannter Blitzer steht.

      Meine Meinung: Schnellschuss mit evtl. "Profitgedanken".
    • BugOutSurvival schrieb:

      BugOutSurvival schrieb:

      Es ist doch garkeine Versammlung...
      Ich gehe einfach nur mit meiner Frau in den Park um dort ein Picknick zu machen... Nur wir 2 so wie es die Regierung uns erlaubt...

      Keine Ahnung wer die anderen 2 Pärchen sind die den Mindesabstand von 1,5m von uns einhalten und ebenfalls scheinbar ein Picknick machen.

      Edit: Ich schreibe das extra so blöd... ich weiß natürlich wie ihr das alle meint.

      Was ich allerdings gelernt habe ist, dass man immer mit solchen Dingen rechnen muss wie oben beschrieben...

      Es ist nunmal nicht verboten dass die Leute draußen Picknicken können und solange der Abstand passt wird das ganz einfach ein Problem sein...

      Es wird genug Leute geben die diese Grauzone ausnutzen werden...
      Da Heute ein neuer Bußgeldkatalog in NRW veröffentlicht worden ist muss ich meine Aussage hier zum Teil revidieren...

      Grillen UND Picknicken scheint doch verboten zu sein (250€ Strafe)

      Das klärt zwar die Frage ob dies nun erlaubt ist oder nicht aber trotzdem bleibt noch die Frage wie es denn jetzt mit dem generellen Aufenthalt in der Natur ist.


      Dazu zitiere ich mal die "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2(CoronaSchVO) Vom 22. März 2020"

      Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2(CoronaSchVO) Vom 22. März 2020 schrieb:

      § 12 Ansammlungen, Aufenthalt im öffentlichen Raum


      (1) Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen sind untersagt. Ausgenommen sind 1. Verwandte in gerader Linie, 2. Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft le-bende Personen, 3. die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, 4. zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen, 5. bei der bestimmungsgemäßen Verwendung zulässiger Einrichtungen unvermeidliche An-sammlungen (insbesondere bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs). Zur Umsetzung des Verbots in Satz 1 können die nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden generelle Betre-tungsverbote für bestimmte öffentliche Orte aussprechen.


      (2) Das Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist untersagt. Die nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zu-ständigen Behörden können zur Umsetzung des Verbots in Absatz 1 Satz 1 weitere Verhal-tensweisen im öffentlichen Raum generell untersagen.
      Aus diesem Text lese ich jetzt, dass der Aufenthalt in einem Park, der nicht expliziert gesperrt worden ist, erlaubt ist solange die "Ansammlung" bis zu 2 Personen beträgt (Ausnahmen beachten).

      Jetzt stelle ich mir natürlich folgende Frage... Ab wann gilt dieser "Aufenthalt" als Picknick? Wenn ich Lebensmittel oder Getränke konsumiere? Wenn wir einfach nur auf einer Bank sitzen?

      Zwar können die zuständigen Behörden "weitere Verhaltensweisen (...) generell untersagen." allerdings scheint das eher eine Ermessungssache zu sein...

      Haltet mich für Blöd aber ich verstehe nicht wie man die Ausnahmen interpretieren soll...

      Im Radio (WDR 2) hieß es zudem dass Partys in den eigenen 4 Wänden, auch mit Freunden, generell nicht verboten sind. Man solle dies natürlich unterlassen, aber verboten ist es nicht.

      Gesetze sollen Rechtssicherheit schaffen... Diese Maßnahmen scheinen mir allerdings nicht 100%tig durchdacht zu sein und sorgen nur für unsicherheit was jetzt wirklich noch erlaubt ist und was nicht.
      Hallo BugOutSurvival,

      Du hast das schon richtig verstanden. Die Aussage in Absatz 2 (Picknick- und Grill-Verbot) ist zu unbestimmt und daher
      missverständlich. Besser wäre folgende Formulierung gewesen:

      "Die Zubereitung und der Verzehr von Lebensmitteln auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist untersagt."

      Partys oder andere Zusammenkünfte in Privaträumen sind nach Absatz 1 weiter erlaubt.

      Die "Untersagung weiterer Verhaltensweisen" durch die Behörden liegen in deren Ermessen ("können").
      Das hast Du richtig erkannt. Auf diese Weise will man weitere "gefährdende" Lebenssachverhalte erfassen.

      Diese Verordnung war ein Schnellschuss und sollte nachgebessert werden.
    • Also ich bin mit meinem AG zufrieden, er hat übers wochenende an sämtlichen Verkaufstheken Plexiglasscheiben angebracht, Abstandsmakierungen auf den boden geklebt, den Verkäufern Schreibtische zugewiesen zwecks 2m Abstand, Schutzmasken (soweit noch vorhanden) kurzfristig aus dem Sortiment genommen zwecks Eigenbedarf, die Belegschaft halbiert (Schichtsystem), Home Office ermöglicht soweit es Sinn macht (z. B. Buchhaltung), sämtliche Unternehmer sofern Fax oder Email-Adresse vorhanden gebeten möglichst Ware vorzubestellen, Ware wird nun entweder vom Kunden selbst eingeladen oder nur wenn er im Fahrzeug sitzt, Lieferanten dürfen nur noch nach telefonischer Anmeldung anliefern, Walkie Talkies fürs Lager.
      Also in meinen Augen tut er was er kann um uns zu schützen.
    • Also, mein Arbeitgeber hat jetzt aus Gründen der Fürsorge alle ins Home-Office geschickt. Zeitlich unbegrenzt, Bus andere Anweisungen kommen.
      Die Dienststelle darf nur für definierte Aufgaben und in Absprache mit dem Bereichsleiter erfolgen.
      Das ist das Eine.
      Das Andere.
      Katwarn Meldung heute.
      Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, vorläufige Grund Verordnung zur Eindämmung der Corona Pandemie..
      Paragraph 1 jede Person ist angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen .......auf ein absolutes Minimum zu reduzieren wo immer das Möglich ist und ein Mindestabstand von mind 1,5 m einzuhalten.
      ...
      ...
      ... Paragraph 8
      Einschränkung von Grundrechten.
      Die Grundrechte der Freiheit der Person......der Versammlungsfreiheit.......der Freizügigkeit......des Grundgesetzes...und der Unverletzlichkeit der Wohnung....... werden insoweit eingeschränkt.

      Tritt am 25.März in Kraft und mit Ablauf des 08. April 2020 ausser Kraft.

      ( Nur Auszugsweise. Die Punkte bei 1 sagen über Familien Mitglieder evt.
      Die Punkte bei 8 verweisen auf die Artikel.
      Hab mir erspart das alles abzutippen. Denke der Sinn ist klar.)
    • Bei uns ist ja Home-Office angesagt, wir sind im Büro aber nur kurz und Mitarbeiter versetzt sozusagen.
      Dabei gilt die Anweisung..." Selbstverständlich sind auch dann die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten!".
      Ich habe einen Passierschein bekommen mit den Worten," die Polizei wird das jetzt verstärkt kontrollieren."

      Habe also zwei Aktenordner mit nach Hause gekommen, sortiere das zu Hause um und trage das ganze zwei Tage zurück.
      Mehr kann ich nicht tragen. Die Sinnhaftigkeit zweifle ich mal an.
    • Hallo,
      da mein Cousin auf den Philippinen fest sitzt und von der Regierung/Botschaft alles andere als unterstützt wird, wollte ich fragen ob noch jemand Verwandte / Freunde hat die im Ausland festsitzen.
      Würde mich echt mal interessieren wie die BR in den einzelnen Fällen Hilft/ reagiert .

      @Admin:
      Ich hoffe das sprengt hier nicht den Faden.
      Ansonsten bitte gerne einen eigenen Traid öffnen.

      Gruß
      Mein Körper,
      meine Entscheidung.
    • Hallo!

      Ich möchte im Zusammenhang mit den Covid-19-bedingt verhängten Ausgangsbeschränkungen noch auf ein zusätzliches
      Problem hinweisen:

      Kriminelle und Chaoten können sich jetzt unbeobachteter fühlen und es kann bzw. wird zu einer Steigerung von Straftaten
      wie Einbrüchen, Sachbeschädigungen (Vandalismus) etc. kommen.

      Also auch in der Beziehung achtsamer sein und die Umgebung beobachten.

      Viele Grüße

      Joachim
    • Danke @Prepp-Joachim
      Ich schaue jeden Tag nach dem Auto das gerade unglücklich geparkt ist.
      Für die Jäger hier gibt es zur Jagd während Corona folgende Meldungen.
      Jagd bisher erlaubt, aber nur allein. Als auch hier muss dieser Sicherheitsabstand eingehalten werden. Sowohl bei der Fahrt, beim Ansitz als auch bei Nachsuche und Bergung. Im Detail hier zu finden.
      wildtierportal.bayern.de/corona

      @oldman drück dir die Daumen und hoffe daß die BR im Hintergrund doch daran arbeitet. Der Maas hat ja gesagt es wird nicht bei allen in einer Woche möglich sein sie zurück zu holen. Ich interpretiere das so, daß ihnen das schon bewusst ist.
    • Prepp-Joachim schrieb:

      Hallo!

      Ich möchte im Zusammenhang mit den Covid-19-bedingt verhängten Ausgangsbeschränkungen noch auf ein zusätzliches
      Problem hinweisen:

      Kriminelle und Chaoten können sich jetzt unbeobachteter fühlen und es kann bzw. wird zu einer Steigerung von Straftaten
      wie Einbrüchen, Sachbeschädigungen (Vandalismus) etc. kommen.

      Also auch in der Beziehung achtsamer sein und die Umgebung beobachten.

      Viele Grüße

      Joachim
      Passend dazu gerade folgendes gelesen:

      n-tv.de/panorama/NRW-verschont…eise-article21668622.html
    • Prepper86 schrieb:

      Prepp-Joachim schrieb:

      Hallo!

      Ich möchte im Zusammenhang mit den Covid-19-bedingt verhängten Ausgangsbeschränkungen noch auf ein zusätzliches
      Problem hinweisen:

      Kriminelle und Chaoten können sich jetzt unbeobachteter fühlen und es kann bzw. wird zu einer Steigerung von Straftaten
      wie Einbrüchen, Sachbeschädigungen (Vandalismus) etc. kommen.

      Also auch in der Beziehung achtsamer sein und die Umgebung beobachten.

      Viele Grüße

      Joachim
      Passend dazu gerade folgendes gelesen:
      n-tv.de/panorama/NRW-verschont…eise-article21668622.html
      Die Knackies werden schon seit etwa 14 Tagen rausgeschmissen, aber nur die harmlosen, die schweren Jungs haben Besucherverbot, dafür dürfen sie telefonieren und evtl. auch Videostreamen, das stand regulär so in der Zeitung.

      Was die vermehrten Straftaten angeht, sehe ich das aktuell zumindest noch etwas entspannter, ein Großteil der Bevölkerung geht gerade nicht zur Arbeit, Ordnungsämter und Polizei fahren vermehrt Streife, so wirklich ungestört sind die Jungs da nicht.
      Die Abteilung Betrug, wird sich auch kaum verstärken, lediglich die Vorwände weden aktuell etwas angepasst, der Enkel sitzt im Ausland fest und brauch Geld für nach Hause oder das Gesundheitsamt kommt um die Wohnung auf Viren zu prüfen.

      Allerdings beim Sozialbetrug, wird es einen großen Anstieg geben, bei den Massen von Anträgen, welche auf Anordnung schnell und ohne große Prüfung bearbeitet werden sollen, werden viele unberechtigte Gelder fließen, das gab es zwar auch schon vor Covid 19, aber da wurde ja eigentlich noch anständig überprüft.
      Hat die fünfte Jahreszeit schon wieder begonnen, oder warum sind hier so viele Narren unterwegs :?: