"30. September 1957" - das sei mal so dahingestellt. Bitte nicht falsch verstehen. Aber bei Gesetzen (?), die ein halbes Jahrhundert alt sind, wage ich doch zu bezweifeln ob diese in einer Rechtsprechung ernsthaft in Betracht gezogen werden. Ich würde sowas gerne ausführen, aber es käme zu juristischem Gelaber, was letztendlich auch nicht weiterhilft.
Soweit mir bekannt gibt es in Deutschland keine Regelung für die Menge an mitgeführtem Treibstoff. Lediglich das Behältnis muss gewissen Anforderungen entsprechen.