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Erfahrungen mit Schrebergärten etc.

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    • Erfahrungen mit Schrebergärten etc.

      Hallo Ihr Lieben,


      hat jd. von Euch Erfahrungen mit Schrebergärten gemacht?

      Kosten für einen Schrebergarten etc.? Wie kommt man an einen Schrebergarten?

      Mir geistert das schon seit geraumer Zeit durch den Kopf.Für dieses Jahr ist es sicher schon zu spät für einen Schrebergarten.

      Danke vorab für einen wertvollen Austausch.Herzliche Grüße
    • Hallo.
      Ich bin schreber in Bayern und Thüringen. Beide total verschieden. Sowohl von der Warteliste, Verein, Kosten, Bewirtschaftung.
      Bin momentan unterwegs, aber am Sonntag gibt's eine genaue Liste.
      Vorab soviel. Schreber sind eine eigene Subspezies.
    • meine Ex hat einen Garten, ist viel Arbeit nd teilweise auch Ärger mit dem Verein, der die Anlage verwaltet.

      in Karlsruhe war die Nachfrage in der Corona-Zeit hoch, gerade viele Familien mit Kindern haben sich, da ja auch Urlaub schwierig war, eine grüne Oase in der Stadt gepachtet. dazu die Ökowelle, gesundes Gemüse selber ziehen und so. In vielen Vereinen gibt es Wartelisten.

      Aber: ich denke, so schlecht sind die Chancen gar nicht, trotz Warteliste, weil die Vereine überaltert sind, da müssen immer welche aus Gesundheitsgründen aufhören. Ob da von den ehrenamtlichen Vorständen immer Jahre alte Listen abgearbeitet werden? Glaube ich kaum. Zumal: wer da vor zig Jahren Interesse hatte, ist der immer noch interessiert? Oder haben sich Interessen geändert, die Kinder sind älter geworden, haben Hobbys am Wochenende. oder Umzug etc... auch von den Corona-Gärtnern werden einige recht schnell wieder abspringen.

      Da heißt es am Ball zu bleiben und öfter vor Ort aufschlagen, ins Gespräch kommen mit den Leuten, damit man mitbekommt, wo was frei werden könnte und mit bissle Glück passt da was. ein paar tausend Euro Abschlag werden aber auch hier fällig...
    • Auf jeden Fall zu empfehlen, persönlich vorzusprechen, statt online sich irgendwo einzutragen.
      Hier nimmt die Nachfrage leider weiterhin zu, auch wenn ältere Besitzer ableben.

      Gerade eine "Anlage" gefunden, die wohl jemand zur Investition gekauft hat. Massenhaft Grundstücke noch komplett ohne irgendwas drauf. Der große Vorteil, dass es keine Regeln bzgl. Bepflanzung gibt. Allerdings 200€ Pacht monatlich, Enimalzahlung und bei einem Investitionsobjekt ist die zukünftige Pacht sicher an Gewinnerwartungen gebunden.
    • Ich hätte mal eine Frage.
      Was genau willst du mit einem Schrebergarten?

      Habe mal gesehen, wo jemand hier in Bayern auch seinen Schrebergarten verkaufen wollte/hat, darauf war halt ein Platz für einen Anhänger zum abstellen und ein vermeindlich kleines Gartenhäusschen das aber einen Keller hatte wo man bis zu zwei Personen gut es aushalten konnte.

      Gehts dir eher darum oder mehr Richtung Pflanzen anbauen?
    • Nein, es ist nicht zu spät um Jahr für Schrebergarten. Die Schätzung wird durchgeführt solange Vegetationsperiode ist.
      Ab Ende September bis etwa März nicht mehr. Je nach Klimazone halt.
      Bewirb dich bitte bald. Und lass dich auf die Warteliste setzen. Hier in Regensburg, wirst nur noch in wenigen Vereinen überhaupt auf die Warteliste genommen. Weil einfach zu viel Bewerber da sind
      40 Bewerber momentan, bei einer Parzellen Anzahl von knapp 90. Und einer jährlichen Rückgabe der Parzelle von fünf bis sieben.
      Ist ganz stark abhängig von der Gegend in der du wohnst.
      In meiner zweiten Anlage stehen Parzellen leer.
      An Kosten kommen.
      Vereinsgebühren, Pacht, Versicherung der Laube, Ablösen des Gartens, evtl Übernahme Geräte des Vorbesitzers ( kein muss), Strom wenn vorhanden (oder Umlage über Verein) Wassergebühren ( wenn vorhanden - meist, oft andere Wasserpreise als Haushalte, manchmal Umlage über Verein, Problem mit ungeeichten Wasseruhren hier manchmal, und Schwund durch alte Leitung),
      Evtl nichtgeleistete Arbeitsstunden für Verein, Schätzgebühr bei Übernahme und Aufbauhilfe ( einmalig) bei Vereinseintritt.
      Hört sich jetzt wahnsinnig viel an, aber manches sind kleinbetrag und nicht jeder Verein verlangt alles.
      Am Beispiel meine Parzelle in Thüringen.
      Vereinsbeitrag um ersten Jahr, da ich Mitte um Jahr gekommen bin 15€.
      Schätzgebühr null, Strom nicht vorhanden also null, Wasser mit Brunnen ergo null, Übernahme der Parzelle null. Allerdings ist die Laube nur noch als Werkzeuglager zu benutzen.
      Übernahme der Bepflanzung null.
      Drin war eine Kirsche, zwei Apfelbäume, Eine Stachelbeere, zwei Johannisbeeren, eine Himbeere. Der Rest ist Arbeit.
      Parzellengröße 412 qm. In der Anlage ist immer jemand teilweise tagelang und über die Ferien. Nix mit Diebstahl und Verwüstungen. Allerdings gab's einen Einbruch in eine Laube. Das macht man auch nicht, daß man Satellitenantenne anbringt und damit signalisiert "hier gibt's was zu holen".
      Die Folgekosten für die Parzelle in Thüringen sind dann jährlich unter 50€.
      Die für Regensburg kann ich dir am Sonntag genau nennen.
      Lass dich bitte nicht von unqualifizierten Meinungen hier im Faden verunsichern.
      Wie gesa, am Sonntag genauer.
    • Die Schrebergärten werden meist im Sprachgebrauch gleicht mit den Erholungsgärten genannt. Sind aber trotz Verein zwei paar Schuhe.
      Der Vollständigkeit halber nur es gäbe auch noch das Grabeland und neuere Formen wie diese vermieteten Flächen zum Anbau die @Vorratsmaus genannt hat.
      Ich gehe auf die Schrebergärten zur " kleingärtnerischen Nutzung" ein.
      Rechtlich ist es so, daß der Kleingartenverein oder Schrebergarten Verein Pächter des gesamten Geländes ist. Also aller Parzellen, Wege und Gemeinschaftsflächen. Du dann Unterpächter wärst, halt nur für deine Parzelle.
      Verpächter kann sein Stadt, Gemeinde, Kirche, Bahn oder Privatleute.
      Aus dieser Situation raus ergeben sich Rechte und Pflichten.
      Der Verpächter verpachtet dem Verein zur "kleingärtnerischen Nutzung"! Daraus ergibt sich der Pachtzins der sich an der Pacht für landwirtschaftlich genutzte Flächen.
      Die sehr gering ist.
      Daraus folgt jetzt, daß der Verein darauf achten muss daß die kleingärtnerische Nutzung im Vordergrund steht . Die Folge nämlich wäre, der Verein kommt seinem Zweck der Pacht nicht nach, das gesamte Gelände könnte als Freizeitgelände, Baugebiet ect eingestuft werden können. Wenn es dann noch einen Verein gäbe ( mit Erholungsgärten) wäre die Pacht für die einzelnen Parzellen drei bis vier mal so hoch. Oder das ganze würde aufgelöst werden und zum Beispiel Baugebiet werden.
      Die kleingärtnerische Nutzung ist dann gegeben wenn auf der Parzelle mindestens ein Drittel der Fläche kleingärtnerisch genutzt wird ( wichtig).
      Dazu zählen alle in der gewachsen Erde gepflanzten Gemüse, Sträucher und Büsche aus denen du Ertrag hast.
      Also Tomaten im Kübel zählen nicht dazu.
      Beete nach Größe. Bäume nach Kronendurchmesser, Beeren nach Durchmesser. Der Rest der Fläche verteilt sich auf Wege, Rasen, Zierpflanzen und natürlich die Laube.
      Anbauten über die Laube hinaus sind in vielen Vereinen verboten. Tomatenhäuschen nur in einfachster Bauart.
      ( Bei Erholungsgärten ist teilweise noch vorgeschrieben, daß ein Drittel Zierpflanzen sein muss. Ich meine der @Bad_BONZO hat sich sowas mal angesehen).
      Auch ansonsten bist du in der Gestaltung nicht ganz frei. Es gibt Bäume, Sträucher ect die nicht gepflanzt werden dürfen! Je nach Bundesland etwas verschieden. Aber zum Beispiel die invasiven Arten sind verboten. Walnußbäume dito. Die Höhe der Obstbäume ist ein eigenes Thema.
      Dann gibt's Grenzabstände zum Nachbarn die einzuhalten sind.
      Grundlage für weiteres ist tatsächlich das Bundeskleingartengesetz.
      Persönlich bin ich der Meinung, das Bundeskleingartengesetz ist eines der kompliziertesten überhaupt.
      Das mal vorab, das war ein großer negativer Brocken.
      Der nächste große negative Brocken, sind die lieben Gartennachbarn.
      Verstehe mich richtig, es gibt unheimlich nette und hilfsbereite und umgängliche Leute. Und das Gegenteil! Die da guggen ob du ein Drittel Anbau hast, ob du in der laube übernachtest, ob du da ein Porta Potti hast....ect ect.
      Ach ja. Die Laube darf nicht ihrem Wesen nach für eine dauerhafte bewohnung geeignet sein. Bei uns ist Strom in der Laube verboten. Toilette sowieso ( gibt eine Gemeinschaftstoilette). Solltest du an so was kommen, droht dir auf deine Kosten der Rückbau. Das kann mit Strom ect jahrelang gut gehen und dann gibts einen neuen Vorstand. Also orientiere dich bitte am Bundeskleingartengesetz.
      Zur Laubengröße. Die hat hier in Regensburg 2 qm weniger als normal. Warum auch immer. Das sind puh glaube 20qm Laube und sechs qm Freisitz.
      Unter Bestandsschutz fallen die größeren Lauben die in der ehemaligen DDR unter dem damaligen Recht erstellt wurden und da gibt's tatsächlich noch wirklich große in denen man die Ferien verbringen kann.
    • Wie kommst jetzt an einen Schrebergarten?.
      Spaziergang durch die Anlage! Die Anlage sind "Teil des städtischen Grünes" und haben den Status wie Parkanlagen. Daraus folgt, daß sie für jeden tagsüber begehbar sein müssen ( nicht jeder Verein hält sich dran).
      Nicht deine Parzelle und nicht deine Laube, sondern die Wege zwischen den Parzellen.
      Oft gibts ein schwarzes Brett, manchmal eine Internetseite, eine Anfrage bei der Gemeinde ect...
      Nur zu sagen, ich hätte gerne... reicht meist nicht, die Vereine wollen eine schriftliche Bewerbung. Bevorzugt bei der Vergabe werden dann, Rentner, Familien mit Kindern und Behinderte (theoretisch).
      Lass dich auf die Warteliste setzen. Auch wenn es zwei drei Jahre dauert. Zurück kannst du immer.
      Alternativ, das Gespräch über den Gartenzaun suchen. Manchmal gibts was geschenkt vor allem in der Schwemme. Oder ältere brauchen Hilfe beim Gärtnern.
      Zum Vergabeverfahren. ( Alles eigene Erfahrungen)
      Fall eins. Ich bekomme einen Anruf vom Vorstand, es sind Gärten frei, an dem Termin da erscheinen!
      Vier Gärten sind frei, acht Interessenten anwesend. Alle Gärten geschätzt. Protokolle vorhanden, Preise werden genannt.
      Drei Gärten waren für mich ungeeignet. Unter anderem ein Eckgrundstück mit zwei Seiten Hecke drei Meter hoch.
      Ein Garten wäre gut gewesen da gab es einen weiteren Bewerber mit Kind und Frau schwanger? Ich bin zurück getreten , was am Termin gut ankam. Habe aber seitdem vom Verein nichts mehr gehört.
      Fall zwei.
      Vorstand ruft an. Ein Garten ist frei ( nach zwei Jahren auf der Warteliste). Ob ich zu deisem Termin Zeit hätte? Termin gemacht. Diesen einen Garten angesehen, kurz besprochen. Schatzprotokoll bekommen. Vorpächter war anwesend. Zugesagt. Schlüssel am Termin bekommen. Kontodaten vom Vorpächter bekommen. Am nächsten Tag Preis laut Protokoll an den Vorpächter überwiesen. Das Ding ist meines jetzt.
      Fall drei.
      Mache einen Spaziergang durch die Anlage in Thüringen. Die Nachbarin spricht mich an, die Parzelle neben ihrer ist frei. Ob ich nicht möchte. Am nächsten Tag zum Vorstand in deren Garten gegangen. Ich habe kommuniziert, ich bin nicht grundsätzlich vor Ort. Die Drittel Regelung kann ich nicht einhalten. Kein Problem, der Verein ist nicht Mitglied im Verband Bundesdeutscher Kleingärtner. Einige Parzellen stehen leer, sie sind froh wenn überhaupt verpachtet wird. Sollte ich Probleme mit dem Rasen mähen haben, soll ich mit Peter reden der hat Hasen, der macht dann Heu. Dito meines jetzt.

      So kann der Ablauf sein. Fall eins und zwei üblich, drei eher unüblich.
    • Zum Schätzprotokoll.
      Geschätzt wird alle "Aufbauen". Also Nutzpflanzen Bäume, Sträucher, mehrjährige und natürlich die Laube.
      Wobei sich die Laube abschreibt jährlich mit 1,x bis 2,x%.. die Schätzer ( ehrenamtlich und in ihrer Freizeit auf Schulung!) Sind angehalten nach unten zu schätzen. Somit erübrigt sich das von @Bayern1988 vorgebrachte Argument der Spekulation ( sinngemäß zitiert).
      Das Schätzprotokoll ist ( mit Ausnahmen) verbindlich.
      Es ist überdies hinaus wichtig da darin festgehalten ist was der Vorpächter noch zu erledigen hat! Zum Beispiel kann darin stehen " Rückbau der verfallenen Hochbeete. Dann ist diese Arbeit bepreist mit Summe x. Macht er das bekommt er bei Übergabe an den folgenden Pächter Summe x mit ausbezahlt. Macht er das nicht, und der folgende Pächter erklärt sich einverstanden muss der nachpächter auch nur die im Protokoll angegebene Summe abzüglich x bezahlen.
      Sonderfall " Minus Garten" . Den bekommst für Null aber mit Unmengen an Arbeit. Manchmal hilft der Verein in Gemeinschaft mit.
      Aufpassen bei sowas. Kann sein du übernimmst eine Verpflichtung zum Abriss einer Laube. Mit den Folgekosten wie zum Beispiel Entsorgung von Eternitdeckung (Sondermüll).
      Oder in meinem Fall, die Reparatur eines gebrochenen Zaunpfostens.

      Zur Gemeinschaftsarbeit.
      Viele Vereine haben mehrere Termine an denen das Gemeinsame Eigentum gepflegt wird. Da fallen zum Beispiel Pflanzarbeitwn auf gemeinsamen Flächen an. Baumpflege, das Streichen von Sitzbänken ect. Da solltest tunlichst erscheinen und etwas helfen. Die Arbeit ist bepreist. Also kommst du ist alles gut. Kommst nicht fallen x Euro Strafzahlung an. Zahl und Stundensatz legt der Verein fest.
      Beispiel eins Regensburg. Keine Vereinsarbeit aber im jahr glaube 20€ pauschal für das.
      Beispiel zwei Thüringen.
      Zwei Stunden im Jahr a fünf Euro.
      Beides gute Beispiele. Gibt Vereine die verlangen zehn Stunden Arbeit im Jahr, zu 25€. Das summiert sich dann.
      Es finden sich auch arbeiten für Leute mit Einschränkungen wie mich. Aber bitte weis in deinem Fall darauf hin.

      Edit. Zur Schätzung. Geschätzt wird nicht nur Anzahl der Pflanzen, auch deren Zustand, Alter, Schnitt.
      Also du musst nicht für einen verdorrten Strauch oder Baum bezahlen.
      Bei mir im Protokoll steht zum Beispiel ausdrücklich "Baum falsch erzogen". Meint nie richtig geschnitten worden.

      Edit zwei. Fehler kommen vor. Unbedingt darauf hinweisen.
      Bei mir im Protokoll steht "Laube und Geräteschuppen mit Feuerschutztüren" ist es natürlich nicht, sind Metalltüren.
    • Anschließend.
      Lass dich jetzt nicht schalu machen. Das ist das was kommen kann, aber nicht kommen muss. Jeder Verein ist anders.
      Bedenke Entfernung und Transport. Zwei km mit Schubkarre und Rasenmäher drauf ist viel. Täglich fünf km mit Rad zum Gießen ist auch viel.
      Zwei blöde Ratschläge von mir.
      Betrache bei Übernahme schon das was nicht dem Bundeskleingartengesetz und der Vereinssatzung entspricht und bau das bald zurück. So hast bei Abgabe des Gartens keinen Ärger.
      Und beginne bei Übernahme des Gartens nicht damit deine Laube zu renovieren, mach zuerst das was vom Vorgänger im Arten liegt aber nicht im Protokoll steht. Also deine angrenzenden Wege vom Unkraut frei machen oder hecke schneiden.
      Du bekommst viel mehr Freunde so um Verein. Laube kann warten.

      Meine Kosten in Regensburg waren.
      137 einmalig Aufbauhilfe

      99,32 Pacht
      15 Beitrag Landesverband
      9 Beitrag Stadtverband
      20 Beitrag Anlage
      20 Gemeinschaftsarbeit
      3 Beitrag Unfallversicherung
      3,29 Wassergeld ( wird sicher mehr, der Vorpächter hat nichts getan drin)
      4, 85 Strom umgelegt
      0 Gebühr wegen nicht Anwesenheit
      Summe 174,46

      Schatzprotokoll war insgesamt

      1930, 67 einmalig. Für Übernahme.

      Garten Thüringen war.
      20,70 Pacht
      2 Wegeumlage
      4,14 Grundsteuer
      15 Vereinsbeitrag
      Summe 41, 90

      Fun fact. Schusswaffen sind in dem Fall in Schrebergärten nicht erlaubt. Du kannst dich da also nicht auf auf" eigenes Besitztum" beziehen. Auch wenn Pächter bist.

      Und" Grabeland " ist ein verpachtetes Gelände welches nur als Zwischenlösung verpachtet wird aber eigentlich demnächst zur Bebauung oder ähnlichem, freigegeben ist. Diese Zwischenlösung kann durchaus zwei drei Jahre dauern.
      Das hat dann die Besonderheit, daß keine Lauben erlaubt sind und daß nur einjährige Frucht erlaubt sind. Eigentlich darfst hier nicht einmal Spargel anbauen.