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Flucht im Verteidigungsfall ?

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  • Flucht im Verteidigungsfall ?

    Flucht oder Kampf ? (Oder 3. ..?)

    Deutschland wird von Russland angegriffen. Analog dem Krieg in der Ukraine.
    In von Russland besetzten Gebieten herrscht ein Terrorregime. Kriegsverbrechen sind dort an der Tagesordnung.
    In Deutschland werden alle Reservisten einberufen und an die restliche Bevölkerung werden Waffen ausgegeben und Milizen aufgebaut. Ausschließlich Freiwillig.
    Nato unterstützt vollumfänglich, Atomare Waffen sind nicht geplant.

    Flucht oder Kampf ?

    Aufgeben und Ergeben ?

    Flüchten und Überleben ?

    Kämpfen und Siegen ?

    Wie ist Eure Strategie ?
    Improvisation ist die Stärke des Katastrophenschutz.
  • Meine Persönliche Strategie würde wahrscheinlich so aussehen:

    Meine Kinder und meine Frau in Sicherheit bringen, also Flucht.
    Aber letztlich sind meine Kinder alt genug um selbst entscheiden zu können. Bei meiner Frau gilt natürlich das gleiche.

    Ich würde mich dann aber dem Kampf anschließen und unser Land und unserer Werte verteidigen.
    Improvisation ist die Stärke des Katastrophenschutz.
  • puuuh, das ist so unendlich weit weg von einem realistischem Szenario...
    Aber gut, nehmen wir es an - kurze Antwort:
    Keine atomaren Waffen und die NATO hält sich raus (und wir sind nicht in der NATO), also 1 zu 1 wie im Ukrainekrieg?
    Dann bleibe ich zu Hause und verschanze mich - in Zusammenarbeit mit Nachbarn. Zur Not zu einer der BOLs. Einer Freiwilligenmiliz schließe ich mich nicht an. "Unser Land und seine Werte" verteidigen? Sry, das ist einen eigenen Thread wert. Nein, nur die eigene Haut und die meiner Lieben.

    Gruss
  • Richard_HK schrieb:

    Unser Land und seine Werte" verteidigen? Sry, das ist einen eigenen Thread wert. Nein, nur die eigene Haut und die meiner Lieben.
    Das Fass will ich hier gar nicht aufmachen.
    Das muss jeder für sich selbst bewerten.
    Und wie Du schon schreibst, können wir hier darüber wahrscheinlich Seitenlang diskutieren ohne jemals zu einem Ende zu kommen.
    Improvisation ist die Stärke des Katastrophenschutz.
  • Schwierige Frage, in der Sache andere ich meine Meinung auch öfter.
    Erst einmal denke ich, die Familie in Sicherheit bringen, also auch mich. Denn Kinder ohne Mama sind nicht in Sicherheit.

    Das gilt für mich aber nur, wenn "nur" unser Leben in Gefahr ist. Wenn es auch um unsere Freiheit geht würde ich kämpfen, als meine Freiheit und damit meine Werte und die Zukunft der Kinder zu verlieren. Also so wie es gerade in der Ukraine der Fall ist.
    Überleben in einer Welt ohne Freiheit, das kann ich mir nicht vorstellen.
  • Als hauptsächlich stiller Mitleser komme ich nicht umhin zu diesem Thema mal Etwas zu sagen.

    Ich oute mich mal als BOS Angehöriger.
    Ich empfehle jedem der sich Gedanken über die eigene Sicherheit, die Sicherheit seines sozialen Umfelds oder auch der Gesellschaft (deren Teil er ist), macht sich mit seinem Mindset auseinanderzusetzen.

    "Was würde ich tun wenn....?" Diese Fragestellung in Bezug auf kriegerische Auseinandersetzung im unmittelbaren Umfeld ist - ohne jemanden angreifen zu wollen - infantil.

    Wille ist eine Vorraussetzung, Fähigkeiten, psychische und physische Belastbarkeit, taktisch KLAR definierte und realistische Ziele und.... Ausrüstung ist natürlich auch ein Faktor. Der kommt allerdings erst ganz am Ende.

    Ich bin sicher einige hier werden das Buch "Feuerkampf und Taktik" kennen. Gerade die ersten Kapitel, welche sich nicht umsonst mit gangz persönlichen Vorraussetzungen im psychischen Bereich beschädftigen, sind lesenswert.

    Versteht mich nicht falsch, aber:

    Flucht heißt nicht Überleben, Kämpfen heißt nicht siegen, Aufgeben und Ergeben heißt nicht Überleben.

    Nur als ganz bescheindene Meinung von einem der weiß, dass nicht jeder Kombatant traumatisiert aus der Konfrontation zurückkehrt - aber JEDER kehrt als ein anderer Mensch als vor der Konfrontation zurück.

    MfG

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Mohican () aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Für mich selber wäre Kampf bzw. Wiederstand das mittel der Wahl. Allerdings liegt mir das Wohl meiner Familie mehr am Herzen daher wohl wie die meisten auch erstmal Flucht.

    Das Szenario dass in Deutschland Waffen an die Zivilbevölkerung ausgegeben werden, macht mir fast genau so viel Angst wie eine Invasion einer fremden Streitmacht. Vermutlich würde ich micht dann doch lieber von den Russen überrennen lassen als wissentlich libanesische Grossfamilien mit Waffen zu versorgen :)
  • Nach 12 Jahren Bundeswehr (Hauptbootsmann) würde ich lieber kämpfen muss aber auf die Familie Rücksicht nehmen.
    Meine Frau ist auf den Rollstuhl angewiesen und so wäre die flucht meine erste Option was aber nicht ausschließt das wenn alle in Sicherheit sind ich nicht zurückkehren würde.

    Was mir allerdings Bauchschmerzen bereiten würde ist die Bevölkerung zu Bewaffnen.
    Schaut euch mal unsere junge Generation an… ich glaube kaum das die (einige ausgenommen) das zeug dazu hätten.

    Ich hoffe das bleibt nur ein Gedanke
    „Tomorrow you promise yourself will be different, yet tomorrow is too often a repetition of today.“
  • Gert schrieb:

    Was mir allerdings Bauchschmerzen bereiten würde ist die Bevölkerung zu Bewaffnen.
    Schaut euch mal unsere junge Generation an… ich glaube kaum das die (einige ausgenommen) das zeug dazu hätten.

    Ich hoffe das bleibt nur ein Gedanke
    Ich denke auch, das die Allerwenigsten der jungen Leuts dazu in der Lage wären. Und vielen würde ich noch nicht mal einen Knüppel in die Hand geben wollen...
    Das bleibt definitiv ein Gedanke - mMn. Wenn die Zivilisten in Deutschland zur Waffe greifen müssten, dann sprechen wir von Weltkrieg (NATO gegen Russland oder China, oder gegen beide). Da werden die Wehrpflichtigen in Deutschland froh sein, wenn sie überhaupt genug Waffen für sich haben, an eine Zivilbewaffnung braucht man da nicht zu denken...

    Gruss
  • Richard-HK schrieb:

    Gert schrieb:

    Was mir allerdings Bauchschmerzen bereiten würde ist die Bevölkerung zu Bewaffnen.
    Schaut euch mal unsere junge Generation an… ich glaube kaum das die (einige ausgenommen) das zeug dazu hätten.

    Ich hoffe das bleibt nur ein Gedanke
    Ich denke auch, das die Allerwenigsten der jungen Leuts dazu in der Lage wären. Und vielen würde ich noch nicht mal einen Knüppel in die Hand geben wollen...Das bleibt definitiv ein Gedanke - mMn. Wenn die Zivilisten in Deutschland zur Waffe greifen müssten, dann sprechen wir von Weltkrieg (NATO gegen Russland oder China, oder gegen beide). Da werden die Wehrpflichtigen in Deutschland froh sein, wenn sie überhaupt genug Waffen für sich haben, an eine Zivilbewaffnung braucht man da nicht zu denken...

    Gruss
    Das ist etwas was ich auch befürchte. Die Aussetzung der Wehrpflicht tut da Ihr Übriges.
    Aber wir sind ja hier zum Glück nur in der Theorie unterwegs.
    Improvisation ist die Stärke des Katastrophenschutz.
  • Ich werde in solch einem Fall ganz nah bei den Politikern bleiben und das diese nicht an der Front stehen dürfte klar sein.

    Etwas anders als die meisten würde ich, sofern der Übergang "reibungslos" wäre auch durchaus in einer Politik ala China oder Russland leben. Solange es lebenswert ist. Und im Ernst, es wäre nicht das allerschlimmste, besser als sich umzubringen.

    Würde ich vorab kämpfen?
    Jein,
    Wissend dass meine Familie hinter meiner Tür steht und nicht weg kommt? Ja auf jedenfall... mit allen Mitteln.
    Wissend dass diese in Sicherheit ist und zurück kehren. Nein auf keinen Fall.
    Warum nicht?
    Weil ich in jedem Land dieser Erde besser mit meiner Familie klar komme als meine Familie ohne mich.

    Anders herum gefragt, wenn Deutschland unbewohnbar wird (naturkatastrophe) und man hat die Wahl in China oder Russland unter zu kommen oder zu sterben? Ich glaub da schnappt man sich ein Wörterbuch und los geht's in die neue Heimat.
  • Dieses Thema lässt bei mir schon wieder die Alarmglocken Leuten.
    Das hat immer Potential politisch zu werden und hat mit Prepping und Krisenvorsorge nix zu tun.

    Maßnahmen zur Erhaltung der Forenkultur und Ziel des Forums - Bekanntgebungen - Das deutschsprachige Survival und Preppingforum (urban-prepping.de)

    Ich will hier von Kampf nix hören.

    Um das Ganze aber mal in die entsprechende Richtung zu bringen:

    Wenn Russland, hypothetisch gesehen Deutschland angreifen würde, so hätten wir nicht nur den Verteidigungsfall in Deutschland sondern auch den Bündnisfall der NATO der fast ALLE europäischen Staaten einschl. der USA , Kanada, Türkei und England in diese Auseinandersetzung mit einbeziehen würde.

    Man würde sofort die Wehrpflicht wieder Einführen und könnte somit ALLE männlichen Deutsche die jünger als 30 Jahre sind und somit keine Wehrdienstverweigerung haben (Weil Wehrpflicht seit 2011 ausgesetzt und somit keine Verweigerung möglich) in den Kriegsdienst berufen.
    Alle die mal Wehrdienst geleistet haben und jünger als 60 sind ebenso. Frauen könnte man für den Sanitätsbereich verpflichten. Und den ganzen Rest den man sonst nicht brauchen kann steckt man dann zur Deckung des notwendigen Bedarfs in irgendwelche Firmen oder Produktionsanlagen. Grundlage ist Art. 12a GG.

    Art. 12a Grundgesetz schrieb:

    1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
    (2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
    (3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.
    (4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
    (5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.
    (6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.
    Quelle: Art 12a GG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Wo können die Bürger zur Arbeit verpflichtet werden ?

    §4 Arbeitssicherstellungsgesetz schrieb:

    (1) Verpflichtungen und Beschränkungen nach § 2 sind zulässig zur Sicherstellung von Arbeitsleistung

    1. bei der Bundeswehr und bei den verbündeten Streitkräften,
    2. bei Dienststellen des Bundes, der Länder, der Gemeindeverbände, der Gemeinden und der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts,
    3. bei Verbänden und Einrichtungen des Zivilschutzes,
    4. in Betrieben der Wasser- und Energieversorgung sowie der Abwasser- und Abfallbeseitigung,4a. in Ernährungsunternehmen nach § 2 Nummer 6 des
    Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes,
    5. in Krankenanstalten und anderen Einrichtungen, in denen pflegebedürftige Personen betreut werden,
    6. in Betrieben der Mineralölversorgung,
    7. in Verkehrsunternehmen einschließlich Unternehmen des Personen- und Güterbeförderungsgewerbes in der See- und Binnenschifffahrt,
    8. bei der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Telekom AG sowie bei Unternehmen, die nach § 1 des Postsicherstellungsgesetzes
    oder Teil 10 Abschnitt 2 des Telekommunikationsgesetzes verpflichtet sind,
    9. bei der nach § 31b Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes beauftragten Flugsicherungsorganisation.

    (2) Über Absatz 1 hinaus kann die Bundesregierung nach Eintritt der Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen (§ 3) durch Rechtsverordnung bestimmen, daß Verpflichtungen und Beschränkungen auch in anderen Bereichen innerhalb des Anwendungsbereichs nach Artikel 12a Abs. 3, 4 und 6 des Grundgesetzeszulässig sind. Die Rechtsverordnung kann den Anwendungsbereich auch einschränken oder abgrenzen. Die Bundesregierung hat die Rechtsverordnung aufzuheben, wenn der Bundestag es verlangt
    Selbst die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann eingeschränkt werden.

    §2 Arbeitssicherstellungsgesetz schrieb:

    Für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung kann nach den Vorschriften dieses Gesetzes
    1. das Recht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nach dem Sechsten Buch
    Sozialgesetzbuch beschränkt werden,
    2. ein Wehrpflichtiger in ein Arbeitsverhältnis verpflichtet werden,
    3. eine Frau vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr im zivilen Sanitäts- oder Heilwesen sowie in der ortsfesten
    militärischen Lazarettorganisation in ein Arbeitsverhältnisverpflichtet werden.
    Quelle: ASG - Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (gesetze-im-internet.de)

    Letztlich kann man festhalten das eine Flucht völlig ausscheidet und JEDER auch unsere FFF verdummte Jugend ab 18 Jahren ganz schnell in die Realität geholt werden wird.
    Daraus resultiert das jeder von einem solchen Szenario hier im Land betroffen sein wird. Wobei man auch in Frage stellen muss ob es in einem Land der EU in einem solchen Szenario sicherer ist.

    Wenn trotzdem jemand denkt er verpisst sich dann hat das ganz andere Folgen:

    §16 Wehrstrafgesetz schrieb:

    (1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) Stellt sich der Täter innerhalb eines Monats und ist er bereit, der Verpflichtung zum Wehrdienst nachzukommen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei
    Jahren.
    (4) Die Vorschriften über den Versuch der Beteiligung nach § 30 Abs. 1 des Strafgesetzbuches gelten für Straftaten nach Absatz 1 entsprechend.
    Quelle: WStG - Wehrstrafgesetz (gesetze-im-internet.de)

    Und ich möchte ehrlich in so einem Konflikt nicht von der MP oder den Feldjägern kassiert werden.


    Und aus dieser Situation her rührt jetzt die Frage, wie bereitet ihr insbesondere eure Frauen und Kinder auf so eine Situation vor ?

    PS. Überschrift angepasst!
    Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
  • Vielen Dank, dass du das nochmal so ins Gedächtnis gerufen hast.
    Mir persönlich war diese Tatsache nicht so bewusst, zum einen, weil ich mich damit als Frau nie wirklich auseinander gesetzt habe und zum anderen, weil ich zu der Generation gehöre, in der die Wehrpflicht ausgesetzt wurde.

    Ich habe das auch immer kritisch gesehen, allerdings weniger aus militärischen Gründen, sondern viel mehr, weil unfassbar vielen jungen Menschen Struktur und Disziplin fehlen. Das fällt im normalen Leben schon negativ auf, ich will mir nicht vorstellen, wie es beim Wehrdienst wäre.
    Die fehlende Erfahrung mit Waffen kommt dann noch oben drauf. Gibt es da eigentlich sowas, wie eine Klausel, dass man ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis braucht? Sonst würde ich auch nicht gerne jeden mit einer Waffe in der Hand sehen.

    Und zu der Klausel mit der Arbeitsverpflichtung: Ich komme als Frau erstmal nicht für den Wehrdienst in Frage, aber als Krankenschwester doch sehr wohl für die Versorgung von verwundeten und kann damit verpflichtet werden? Habe ich dann vorher noch die Möglichkeit, meine Kinder aus dem Land zu schaffen oder sind sie wegen dieser Verpflichtung dazu verdammt mit uns hier zu bleiben, wenn ich keinen anderen finde, der sie mit nimmt?
    Das erschreckt mich und ich hoffe, dass es da noch ne Alternative gibt.
  • Pinu'u schrieb:

    . Gibt es da eigentlich sowas, wie eine Klausel, dass man ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis braucht? Sonst würde ich auch nicht gerne jeden mit einer Waffe in der Hand sehen.
    Du wirst ganz normal zum Wehrdienst einberufen und hast dann zu erscheinen. Der MAD wird da denke ich schon seine Arbeit machen. Wie das aber jetzt speziell im Verteidigungsfall aussieht weiß keiner, weil wir haben bisher die Wehrpflicht nur einmal ausgesetzt. Zu Zeiten des kalten Krieges wäre das undenkbar gewesen und da hat eh jeder gedient. Entweder als Soldat, Zivi oder Katastrophenschützer. Ich persönliche vermute das man vorbestrafte Personen gar nicht erst einberuft. Aber das ist jetzt nur meine persönliche Vermutung.

    Pinu schrieb:

    Habe ich dann vorher noch die Möglichkeit, meine Kinder aus dem Land zu schaffen oder sind sie wegen dieser Verpflichtung dazu verdammt mit uns hier zu bleiben, wenn ich keinen anderen finde, der sie mit nimmt?
    Das erschreckt mich und ich hoffe, dass es da noch ne Alternative gibt.
    Klares Nein.
    Du bekommst einen Bescheid und bekommst gesagt wann du dich wo zu melden hast.
    Sich ins Ausland abzusetzen ist meiner Meinung nach in diesem Szenario auch ein grundlegender Fehler.
    Wie man das heute regelt habe ich keine Ahnung. Zu meiner Dienstzeit als Führungskraft war vorgesehen, das alle Kräfte ihre Kinder mitbringen und eine Kinderbetreuung durch eine Einsatzkraft oder einen Angehörigen einer Einsatzkraft durchgeführt wird. Das nannte sich in der Planung Famillienbetreuungsdienst der an klare Voraussetzungen für den Fall gekoppelt war.
    Sollte das aber im Rahmen einer Arbeitssicherstellung passieren das man dich ran zieht, dann wird es da auch Betreuungsoptionen für die Kinder geben (Schullandheim, Ferienheim o.ä.). Anderweitig kann ich mir die Umsetzung sonst nicht vorstellen.
    Es wird aber auch nicht jeder einzelne (von 83 Mio.) herangezogen werden.

    Denn nur weil es zum V-Fall kommt finden nicht gleich überall flächendeckend Kampfhandlungen statt.
    Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
  • OK, das verändert meine Planung (wiedermal). Ich hatte nicht vor, mich in diesem Falle ab zu setzen, oder den Dienst zu verweigern. Ich dachte da eher so, wie die Ukrainer es gemacht haben. Die Familie in Sicherheit gebracht und dann zurück.

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, meine Kinder in eine Einrichtung zu bringen, wo links und rechts die Kugeln fliegen. Und wenn ich mich entscheiden müsste, zwischen 5 Jahren Haft und einem toten Kind,... da brauch ich nicht lange überlegen.
    Aber unabhängig davon, wüsste ich aktuell auch keine realistische Möglichkeit, außerhalb von Europa zu fliegen. Das wird mich wohl noch ne Weile beschäftigen.
  • Pinu'u schrieb:

    Ich dachte da eher so, wie die Ukrainer es gemacht haben. Die Familie in Sicherheit gebracht und dann zurück.
    Insgesamt schwieriges Thema....
    Wenn die Politiker im V-Fall genau so reagieren und genau so wenig Regelungen und Konzepte wie es eigentlich für Pandemien gab Umsetzen, dann haben wir ganz andere Probleme. Ich denke man sollte da einfach mal abwarten und das im Hinterkopf haben. Persönlich rechne mit einer völligen Fehlreaktion in so einem Fall.
    Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)