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Kraftstoff Kanister im Auto

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    • Kraftstoff Kanister im Auto

      Hi, ich überlege mir einen Kanister mit Diesel ins Auto zu stellen um die Reichweite zu erhöhen.

      Hat jemand damit Erfahrungen?

      Welcher Kanister?
      Riecht es dann im Auto nach Kraftstoff?
      Was ist wenn es im Sommer sehr warm im Auto wird?

      vielen dank für Informationen
      „Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“

      Henry Ford
    • Kanister würd ich nen 20l Plastikkanister nehmen, die Metallkanister lecken gern mal am Deckel.
      Wenn nichts ausläuft riechts normal auch nicht. Und mit der Sache im Sommer, den Kanister auf keinen Fal ganz voll machen, der Sprit kommt wenn ich mich nicht irre mit ca 20° aus der Säule und dehnt sich dann natürlich bei Wärme aus, also immer genug Luft im Kanister lassen damit der Sprit das auch tun kann.
      Hoffe das Beste und erwarte das Schlimmste.
    • Plastikkaniser würde ich nicht nehmen, Knight.

      Habe damit schlechte erfahrung gemacht was das ausflüchten des Treibstoffs angeht.

      Plastik ist nicht zu 100% hermetisch und deshalb kann der Treibstoff entweichen (Als Gasform)

      Ich habe seit Jahren einen Metallkanister. Bei ihm leckt weder der Deckel noch sonst irgendwas ^^

      Im Sommer kann es natürlich sein, dass der Druck im Kanister steigt wenn es Warm ist, bis jetzt ist mir aber nichts passiert.

      Außerdem muss man auf die Menge achten!
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    • Das mit dem Kraftstoff zu Hause lagern ist schwierig, soweit ich weiß gibt es keine gesetzliche Regelung, wie viel Kraftstoff man lagern darf. Es gibt allerdings Vorgaben von Versicherungen, Feuerwehren und Urteile im Mietrecht dazu. Leider unterscheiden sich diese in der angegebenen Menge von einander. 20l Normalbenzin ist aber schon die absolute Obergrenze! Die meisten "Vorschriften" sprechen von 5l manchmal 10 oder 12l. Leider ist es schwierig dazu etwas verbindliches zu finden.
      Generell wird deutlich zwischen Benzin (niedriger Flammpunkt, Explosionsgefahr) und Heizöl/Diesel unterschieden.
      Ebenso spielt der Lagerort und die Art des Gefäßes eine Rolle. Wohnung, Garage, (Heiz-)Keller, bzw bewegliches vs stationäre Gefäß.
      Nach dem was ich in Erfahrung bringen konnte dürften 10l Benzin in einem Metallkanister i.d.R. kein größeres Problem darstellen.
      Nach Diesel hab ich nicht gesucht, da mich dies nicht betrifft aber die Mengen die man lagern kann dürften hier deutlich höher liegen.

      Zurück zur Eingangsfrage, ich verwende einen 5l Plastikkanister (aus Platzgründen) rotiere den Sprit aber regelmäßig alle 3-6 Monate, da dieser ja auch nicht unbegrenzt lagerbar ist. Der Kanister riecht etwas wenn man ihn neu befüllt hat, nach 1-3 Tagen ist aber nichts mehr feststellbar.
      IN LIBRIS LIBERTAS

    • In Deutschland darf man bis zu 20 Liter Kraftstoff pro Auto transportieren


      Kannst Du mir mal bitte den Paragraphen aus der StVO oder StVZO posten?

      In Deutschland gibt es keine ausdrückliche Mengenbeschränkung für im Reservekanister mitgeführtes Benzin.
      Lediglich für Anzahl und Qualität des Behälters gibt es Vorschriften.

      Was du meinst, bezieht sich auf die Einfuhrbeschränkung.
      Es ist nicht erlaubt mehr als 10L aus dem EU-Ausland einzuführen.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Another Cold Day ()

    • Hab jetzt nochmal nachgeschaut und das gefunden.

      Absatz 1.1.3.3 (a) ADR

      Max 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern je Beförderungseinheit.

      Der TÜV sagt 20 pro KFZ und 60 pro LKW.

      Soweit ich weiß gilt die ADR nicht nur für grenzüberschreitende Fahrten.
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    • Der TÜV ist kein Gesetzgeber und die EU wäre es zwar gerne, ist es aber auch nicht.
      Die ADR hat in Deutschland im privaten Personenverkehr überhaupt keine Geltung, sie bezieht sich auf Gefahrguttransporte.
      Für den Personenkraftverkehr zählt in DE die StVO und StVZO.
      Also von der Rennleitung gibt es auch mit einem zugelassenem 50L Tank keine Probleme.
      (Was würden nur die ganze Land Rover mit 45L Kanister in der Hecktüre machen, oder Bundeswehrfahrzeuge welche auch der StVO unterliegen)

      Wie das bei einem Unfall und der Versicherung aussieht, das kann ich natürlich nicht sagen.
      Ad hoc konnte ich in meiner Police nichts finden, kann aber bei jedem anders geregelt sein.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Another Cold Day ()

    • Also laut 1.1.3.3. gilt das für Privattransporte.

      Wenn du einen Gesetzestext findest der die ADR wiederlegt darfst du ihn hier gerne posten ;)

      Ansonsten halte ich mich lieber an das was ich sehe und das sagt mir max 60 Liter und nur ein Gefäß ^^
      Ansonsten halte ich mich lieber an das was ich sehe und das sagt mir max 60 Liter und nur ein Gefäß ^^ [url]http://www.gefahrgut-heute.de/adr/privatetransporte.html[/url]">
      [url]http://www.gefahrgut-heute.de/adr/privatetransporte.html
      [/url]

      EDIT: Ich persönlich bleibe aber bei max 20 Liter nur um 100% sicher zu gehen.
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    • Dann hast Du sicher auch einen Augenschutz, Schutzhandschuhe, Beleuchtungsgerät und eine Fluchtmaske mit dabei und natürlich ist dein Fahrzeug mit Feuerlöschausrüstung und Gefahrstoffwarntafeln ausgestattet?
      Steht ja auch in der ADR. ;)

      Spaß bei Seite.
      ADR heißt "Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route".
      Zu Deutsch: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

      Bezieht sich, namens gebend, also doch nur auf den grenzüberschreitenden Verkehr.
      Im nationalen Verkehrs gibt es, wie bereits gesagt, keine fest geschrieben Menge.

      Ich schrieb ja bereits:

      Für den Personenkraftverkehr zählt in DE die StVO und StVZO.


      In Deutschland sind Gesetze in der Regel Verbote. Dementsprechend werde ich Dir kein Gesetz liefern können in dem steht "So und so viel ist erlaubt".
      Was nicht verboten ist, das ist in Deutschland erlaubt. Bzw. Wo kein Gesetz, da auch keine Strafe.

      Wenn ich sowas hier ausfülle,
      [Blockierte Grafik: http://s7.directupload.net/images/140410/temp/vdvjanzd.jpg]
      ,muss ich immer eine Tatbestandsnummer eintragen. Du wirst im Tatbestandskatalog keine Nummer für "zu viel Benzin im Kanister finden".

      Was die grenzüberschreitende Menge angeht, gilt natürlich das Zollrecht..
      Da die EU föderalistisch ist, steht das Gesetz des einzelnen Mitgliedslandes über den Vorschriften der EU.

      Da du aber offensichtlich Seiten im Internet mehr vertrauen zuschreibst, als einem Forumsmitglied mit passender Berufserfahrung, hier noch ein Link:
      autowebsite.de/verkehrsrecht/w…man-im-pkw-mitfuehren.htm

      Ich darf zitieren:


      Rechtslage in Deutschland

      In Deutschland gibt es keine ausdrückliche Mengenbeschränkung für im Reservekanister mitgeführtes Benzin. Lediglich für Anzahl und Qualität des Behälters gibt es Vorschriften. Grundsätzlich dürfen Kraftstoffe nur im DIN-Gerechten und dafür vorgesehenen Benzinkanistern transportiert werden.

      Dieser sollte nicht älter als 5 Jahre sein. Das Herstellungsdatum findet sich auf den meisten Kanistern aufgedruckt oder eingeprägt. Die transportierte Kraftstoffmenge darf nicht auf mehrere Kanister aufgeteilt werden. Im Fahrzeug darf sich nur ein gefüllter Reservekanister befinden. Dieser sollte nur mit der dem Fahrzeug entsprechenden Kraftstoffsorte befüllt sein. Was die Kraftstoffmenge angeht, sollte nicht mehr im Auto mitgeführt werden, als für den Notfall angemessen. Es gibt Empfehlungen, die von zwanzig Litern für Pkw und sechzig Litern für Lkw sprechen. Wichtig ist eine gute Transportsicherung des Kanisters.

      Er darf nicht frei im Kofferraum transportiert werden.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von Another Cold Day ()

    • Ist doch ok ACD ^^ Ich wiederspreche dir ja nicht. Ich sage ja nur was da steht und bis jetzt scheinen alle, die mit dem Thema zu tun haben, sich auf die ADR zu berufen auch für Inlandsreisen für Privat PKW.

      Wäre auf jedenfall cool wenn du einen Gesetzestext hättest damit wir sicher sein können was nun gilt und was nicht. Wenn nicht darf ich ja auch mit 100 Litern Benzin rumtuckern solange DAS Gefäß die ensprechende DIN hat. Was die Versicherung dazu sagt kann einem ja im Prizip egal sein, da Versicherungen zum Glück keine Gesetze vorschreiben ;)

      EDIT: Ok da anscheinend kein Gesetz vorhanden ist muss man sich wohl auf die ADR berufen, denn jetzt gilt ja nicht mehr Bund vor EU Gesetz da es kein Bund Gesetz gibt, richtig??

      Solange man andere Quellen angibt die das Gegenteil behaupten habe ich nichts dagegen, nur man muss sie auch bringen ;)
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    • Polizisten haben also nichts mit dem Thema zu tun?
      Ich frage mich allen ernstes, was der durchschnittliche Bürger denkt, was wir so den ganzen Tag machen.

      Wie schon gesagt, einen Gesetztestext kann ich Dir nicht bieten.
      Gesetzte sind fast immer Verbote. Ergo gibt es kein Gesetz, wenn etwas nicht verboten ist. ;)
      Wie kann ich Dir denn ein Gesetz als Quelle bringen wenn es keines gibt?

      Zu deinem Edit:
      1. Die ADR bezieht sich, wie der Name schon sagt, auf die international Beförderung.
      Es geht in der ADR nur um den grenzüberschreitenden Transport.
      Die ADR-Macher gehen wohl davon aus das jedes Land den nationalen Transport selbst regelt.
      Deutschland macht das ja, in dem es hier keine Vorgaben zur Menge macht.

      2. Die ADR ist kein Gesetz.
      Ich kann Dir dafür keinen Strafzettel schreiben, weil es keine Tatbestandsnummer gibt.
      Strafrechtlich wirst Du dafür auch nicht verfolgt werden können, weil es eine Vorschrift und kein Gesetz ist.
      Außerdem können Deutsche Gerichte nur nach Deutschem Recht Urteilen.
      (Was diese ganzen EU-Vorschriften sowieso ad absurdum führt, da sie von keinem Gericht wirklich geahndet werden können, wenn sie sich nicht zufällig mit Landesrecht überschneiden.)
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      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von Another Cold Day ()

    • Das ist ja das Problem ACD ^^

      Irgendwo muss es ja einen Paragraphen geben der explizit sagt, dass es keine bestimmte Menge gibt.^^ In erster Linie wird es ja wohl dort stehen wo steht, dass man nur einen Kanister mitnehmen darf.

      Zumindest muss es im Gesetzestext verankert sein damit keine Missverständnisse auftauchen so wie wir jetzt gerade eines haben.

      Das ist ja wie die Aussage "Man darf einen mitnehmen" einen was? Einen 20kg Sack Äpfel oder ein 100 Kg Sack Kartoffeln?

      Der "Ideale" Text würde also lauten: "Es ist gestattet einen (1) Reservekanister für Treibstoff mitzuführen, solange er die DIN erfüllt und nicht älter als 5 Jahre ist. Die maximale Kapazität des Kanisters spielt dabei keine Rolle."

      Solange es also keinen Gesetzestext gibt der genau das explizit aussagt, berufe ich mich halt auf EU Gesetz ^^ Und dort steht halt auch "Für private Transporte" ^^ Wenn die Gesetzesersteller wollen, dass man weiß was dort gesagt wird sollte man es explizieter formulieren, ansonsten kommt wie immer NUR Bullshit dabei heraus...

      EDIT: OK OK es gibt keine Tatbestandsnummer, dann werde ich dir mal glauben und berufe mich im Ernstfall auf dich! :D


      Ich frage mich allen ernstes, was der durchschnittliche Bürger denkt, was wir so den ganzen Tag machen.


      Donuts essen? :D
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    • mal einen anderen ansatz:


      schaut mal in der DIN nach welche größen an kanistern zugelassen sind. damit hätte sich dann auch der spaß, der größte dernach dieser norm für Private Fahrzeuge zugelssen ist, ist die maximal mitzuführende menge.

      edit: es muss ja irgendwo angegeben sein nach welcher din norm die kanister zugelassen sein müssen. nicht das jmd alle durchsucht ^^
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    • Dein Gedanke ist richtig und einleuchtend. Ist aber in Deutschland nicht so.
      Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt.
      Es ist einfach wesentlich einfacher einige Dinge zu verbieten, als für alles eine Erlaubnis zu postulieren.
      Ansonsten müsstest Du auch jedes banal Ding wie: atmen, husten, niesen, laufen, rennen, springen usw usw usw erlauben.

      Das "Verbot" nimmt in unserer Rechtslehre die wichtigste Rolle im Rahmen der Handlungsfreiheit ein.

      in verschiedenen Rechtssystemen gelten mehr oder minder liberal-libertäre Ansichten über implizite und explizite verbote („Verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist“ bzw. dessen Gegenteil) und darüber, welchen Rang die Begriffe Freiheit, Pflicht und Zwang in Bezug zu Verbot einnehmen;

      Quelle

      Es ist sicherlich nicht verkehrt sich an Ratschläge vom ADAC zu halten.
      In Friedenszeiten sollten 20L auch locker ausreichend sein.
      Ich habe nur auf längeren Trips (über 200km oder im Ausland) einen Kanister im Auto und dann auch nur 10L.
      Sollte bei einem normalen PKW locker reichen, um bis zur nächsten Tankstelle zu kommen.

      Edit:
      Du kannst dich ja gerne auf EU-Vorschriften berufen.
      Jetzt kommst Du aber in ein Land in dem die Menge wirklich reglementiert ist, meinst Du die Sheriffs dort interessiert was in der EU Vorschrift steht?
      Davon abgesehen: Ignorierst Du meinen ständigen Wink mit dem ausgeschriebenen Namen?
      "Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße"
      Der Name ist doch schon eindeutig genug. Wenn sich das ebenfalls auf nationale Belange beziehen würde, meinst Du nicht die hätte das "international" weg gelassen?
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