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Was tun wenn man Zeuge wird....

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    • Was tun wenn man Zeuge wird....

      Da ja jetzt gerade ein Aufschrei durch die Medien geht und das Opfer selbst auch glaubt alles besser zu wissen , wollte ich mal fragen wie ihr euch verhalten hättet?

      Wegen der Selbstreinigungkraft des Internets gibt es nur noch die Videoversion zum Schutz der Persönlichkeitsrechte
      youtube.com/watch?v=VBQZCCwvJpA

      Was ich getan hätte schreib ich später dazu.
    • Als erste Maßnahme hätte ich die Polizei unter Angabe der Bahnlinie, der Fahrtrichtung und des aktuellen Standortes über den Vorfall informiert.
      In der Regel hat man zumindest einen Rucksack dabei, wenn man mit der Bahn unterwegs ist. In diesem Fall hätte ich den Rucksack als Distanzmittel vor meinem Körper gehalten und die Person angesprochen. Im Falle eines Angriffs habe ich durch den Rucksack ein „Schlag- und Abwehrwerkzeug“ zur Hand.
      Ich hätte versucht, die Person möglichst lange zu binden und in ein „Gespräch“ zu verwickeln, um der Polizei so Zeit zu verschaffen.
      Wenn die Person für eine solche Aktion zu aggressiv wäre und eine zu große Eigengefährdung vorliegen würde, hätte ich zur größten Not einen Feuerlöscher als Selbstverteidigungswaffe zur Hand genommen.


      Es ist immer leicht gesagt, wenn man nicht in der Situation ist, aber das wären die ersten Maßnahmen, die mir auf die Schnelle einfallen würden.
    • Poncho schrieb:

      1. Als erste Maßnahme hätte ich die Polizei unter Angabe der Bahnlinie, der Fahrtrichtung und des aktuellen Standortes über den Vorfall informiert.
      2.In der Regel hat man zumindest einen Rucksack dabei, wenn man mit der Bahn unterwegs ist. In diesem Fall hätte ich den Rucksack als Distanzmittel vor meinem Körper gehalten und die Person angesprochen. Im Falle eines Angriffs habe ich durch den Rucksack ein „Schlag- und Abwehrwerkzeug“ zur Hand.
      3.Ich hätte versucht, die Person möglichst lange zu binden und in ein „Gespräch“ zu verwickeln, um der Polizei so Zeit zu verschaffen.
      4.Wenn die Person für eine solche Aktion zu aggressiv wäre und eine zu große Eigengefährdung vorliegen würde, hätte ich zur größten Not einen Feuerlöscher als Selbstverteidigungswaffe zur Hand genommen.
      zu
      1. auch mein wahrscheinliches tun
      2. warscheinlich unter dem Rucksack verdeckt mein Grossmesser gezogen.... Notwehr ist hier wohl klar...
      3. bei solchen Leuten... hilft kein gespräch

      4 . das mit dem Feuerlöscher könnte nach hinten losgehen
      Die Missbrächliche Verwendung von Brandschutzeinrichtungen ist nach Strafgesetzbuch (StGB) § 145 "Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln" strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Zudem werden teure Reinigungs- und Entsorgungskosten verursacht, für die die Verursacher in Regress genommen werden können.

      ausserdem bis du den scharf hast ist er längst in dir...
    • Ach vor 20Jahren hätt i mi dazwischen gestellt und versucht, die junge Frau zu schützen.

      Heute: Die Frau gefragt ob sie hilfe braucht und ob sie sie auch annimmt.


      Könnte ja durchaus sein das der Aggressor ihr Freund/Mann ist und ich bei zeigender Zivilcourage im Anschluss der Gelackmeierte bin.


      Heutzutage braucht du ja schon glaubwürdige Zeugen, selbst wenn du nur in Notwehr handelst. Als alter weißer Mann bist ja unter Generalverdacht.
    • Bad_BONZO schrieb:

      3. bei solchen Leuten... hilft kein gespräch

      4 . das mit dem Feuerlöscher könnte nach hinten losgehen
      Die Missbrächliche Verwendung von Brandschutzeinrichtungen ist nach Strafgesetzbuch (StGB) § 145 "Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln" strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Zudem werden teure Reinigungs- und Entsorgungskosten verursacht, für die die Verursacher in Regress genommen werden können.

      ausserdem bis du den scharf hast ist er längst in dir...
      Darum auch das „Gespräch“ ich Anführungszeichen. Es geht mir darum die Person zu binden. Wenn ich die anbrülle und das den Zweck erfüllt, reicht das auch. Gemeint war eine verbale Einwirkung auf die Person.

      Wenn man unter dem Rucksack ein Messer zur Notwehr gezogen hat, um es zur Notwehr einzusetzen, braucht man sich um die Zweckentfremdung des Feuerlöschers wohl keine Sorgen machen.
      Wenn die Person so aggressiv ist, dass man zu einer solchen Maßnahme greift, sehe ich hier auch die Vorraussetzungen für eine Nothilfe als Rechtfertigungsgrund erfüllt.

      Im oben genannten Fall, hätte ich den Löscher natürlich erst einsatzbereit gemacht und hätte die Person dann angesprochen.
    • Mein Lösungsansatz
      Den ersten ansprechen mit " Sie rufen die Polizei!!!"
      Zum Angreifer schreien " je connait Papa legba! JE CONNAIT PAPA LEGBA!!!

      Erklärung.
      Das Volk aus West-, Zentral und Ostafrika ist sehr abergläubisch. Da mit dem gemeinsamen Bekannten "Papa Legba" zu drohen kann helfen.
      Muss ja nicht jeder wissen, dass Legba ein Voodoo Gott ist.
      Bakulu fällt mir noch ein, der ist noch grusliger. Wikipedia lügt da ziemlich, Voodoo Götter haben oft eine sanftere und eine zerstörerische Seite.

      Das Veve als Bild auf dem Handy könnte auch helfen, alternativ sind genug Fotos mit ausgekochtem Gehörn auf meinem Handy.
      Französisch deswegen, weil, im Gegensatz dazu was viele unserer Jugend meint, Deutschlands Kolonien gar nicht Mal so viele waren. Frankreich war sehr viel mehr verbreitet. Darum ist Französisch mehr verbreitet als Englisch oder Deutsch.

      Kann allerdings auch sein, ich liege hernach auf dem Boden in verschiedenen eigenen Flüssigkeiten.
      Traurig, das man sich Gedanken um evtl Repressalien machen muss. Macht der Angreifer im Film ja auch nicht.
    • Zagreus schrieb:

      Ist das ein öffentlich einsehbarer Teil des Forums?
      Mir geht es nur darum wie ich formulieren muss, bei der nächsten Antwort.
      Ansonsten, bin ich nahe bei @Gene und kann @Azur noch toppen in dem ich sage, als alte Frau hast noch weniger Chancen.
      Voll einsehbar, inklusive Likes und Profilbilder. Deshalb ist mein Text auch wohl überlegt.

      So traurig die ganze Situation ist. Ich persönlich würde jedoch ( gerade in Großstädten ) gar nicht mehr mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Somit komme ich nicht in solche Situationen und muss nicht abwägen mein Leben für das eines anderen ( noch dazu fremden ) Menschen zu riskieren.
      Liebe Grüße.
      • Notruf der Polizei wählen
      • Zugbegleiter, Zugführer etc. informieren
      • Täterbeschreibung einprägen

      Kann man alles machen ohne sich selbst in Gefahr zu begeben!
      Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von jedweder rechten, inken oder religiös motivierten Äußerung!
      Hiermit erkenne ich an und achte vollumfänglich das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland!
    • Mein Ansatz in einer derartigen Situation:
      Ich bin verpflichtet Hilfe zu leisten:§ 323c StGB regelt das.

      Einer unverhältnismäßigen Eigengefährdung muss ich mich aber nicht aussetzen.

      Ob man das nun gut findet oder nicht, in Deutschland haben wir eine andere Kultur als in diversen anderen Ländern, die bei Gefahr eher auf die Staatsmacht und auf Passivität der Bevolkerung setzt.

      Das ist auch die schammige offizielle Empfehlung: aktion-tu-was.de/


      also 1.: Überlegen ob die Person wirklich in Gefahr ist, falls das nicht völlig fern liegt, würde ich zunächst die Polizei rufen. Damit sollte §323c StGB zunächst genüge getan sein.

      § 127 StPO (Jedermannsrecht), Notwehr und Notstand (§§32-35 StGB) können dann im Einzelfall relevant werden. ABER: Ich wäre da vorsichtig. Ich würde allenfalls noch die Notbremse ziehen, damit die Polizei auch ankommt, dann wäre ich aber weg.
      Notwehr, Notstand (entschuldigend oder rechtfertigend) sind juristisch ne andere Sache als praktisch. Wenn ich mich mit jemandem kurz zanke, dann das Weite suche und der wie gestört hinter mir her rennt (ja, passiert), würde ich vielleicht sagen, dass ne Ladung Pfefferspray verhältnismäßig ist, weil ich ja nicht warten will, bis ich am Boden liege und den Rückzug angetreten habe.
      Wie sieht das ein Richter? War das Verhältnismäßig, gab es Alternativen? Stand ein Angriff kurz bevor? Wie sieht die Abwägung mit etwas Zeitabstand aus, die ich in wenigen Sekunden getroffen habe?
      Das soll nicht mein Thema werden.

      Meine Entscheidung ist da recht klar: Wenn ich nicht gerade in einer Gruppe oder anderweitig in der Übermacht bin, halte ich mich raus und ans Gesetz.
      Wenn das Risiko besteht, dass ich mich irgendwie später mit einer Rechtsgüterabwägung in Nachgang beschäftigen darf, bin ich raus, es sei denn die Situation ist alternativlos.
      Wer Zivilcourage möchte, soll die auch entsprechend rechtlich absichern. Wer möchte, dass der rechtstreue Bürger in der Übermacht ist und seine Mitbürger schützt, muss dafür Sorge tragen, dass dies ohne Eigengefährdung mit Übermacht möglich ist.
      Ich persönlich finde auch, dass ein Einbrecher der Verursacher einer eventuellen Verletzung ist, ebenso jemand, der aggressiv auftritt und jemandem, der die Konfrontation vermeidet hinterherläuft. Praktisch für mich klar, was ich richtig finde. Der Nachgang ist das Problem.

      So Beispiele wie "Messer hinterm Rucksack" oder auch schon "Feuerlöscher" können da ganz schnell zum Problem werden. Vielleicht habe ich dann jemanden gerettet, bin aber selber mit einem Fuß im Knast.

      Sofern ich jemals in eine Situation komme, in der ich mich mit oben genannter Rechtsgüterabwägung beschäftigen muss, wird diese eine alternativlose Situation sein. "
      "I'd rather be judged by 12 than carried by 6"

      Wenn ich jemals etwas tun werde, was unter Nothilfe, Notwehr o. Ä. fällt, habe ich entweder genügend Zeugen und/oder bin schnellstmöglich außerhalb der Reichweite wo jemand mich findet der Fragen stellt, wer da was genau getan hat.
      Nicht falsch verstehen, aber wenn ich nicht mehr da bin, stellt sich die Frage, ob mein Verhalten einwandfrei war, nicht mehr im Nachgang.
      Sofern ein Ausweichen vor eventuellen für mich irrelevanten Fragen (da kann ja im besten Falle ein Freispruch rauskommen, im schlechtesten Falle passiert das Gegenteil) nicht möglich ist, gilt das Zitat oben.

      Ein Risiko noch zum Abschluss. Wenn man mit Reizgas oder Feuerlöschern etc. um sich sprüht stellt sich ja nicht nur die Frage, ob es derjenige abbekommt, für den es gedacht war. Wenn ich da Dritte treffe, haben die u.U. auch Anspüche gegen mich, wenn es nicht ganz klar Notwehr/Notstand war.
    • Hm...
      Also was die Hilfeleistung angeht , ist man auf der sicheren Seite sobald man den Notruf wählt. Kennt ihr überhaupt die Notrufnummer? Kleiner Hinweis es ist nicht die 110 .

      Dominantes Ansprechen ist bei solchen Leuten nicht hilfreich, kann eher einen Angriff auslösen. Deeskalation hätte bei dem auch nicht funktioniert.

      Physische Hilfe? Hm, der sah recht kräftig aus und selbst wenn ich ihm körperlich ebenbürtig wäre, reicht ein glücklicher Schlag um einen vom Leben zum Tode oder auch in den Rollstuhl zu befördern. Da ich hellhäutiger Steuerzahler bin habe ich oder meine Angehörigen vom Staat bei sowas keinerlei Hilfe zu erwarten.
      Also der Griff zu einer "Waffe" wie etwa einer Getränkeflasche? Es gibt genug Urteile bei denen der Helfende trotz eindeutiger Rechtslage verurteilt wurde, auch ohne BLM Hysterie.

      Traurig aber wahr. Ich würde das Abteil verlassen und den Notruf wählen. Ein Kämpfer mit Reker Distanzwaffe (Handy) war ja vor Ort.
      Will ja nicht als weisser Rassist am nächsten Tag in der Zeitung stehen und die Trümmer meiner Existenz begutachten.
      Was ich gemacht hätte , wenn es zu schweren körperlichen Attacken gekommen wäre... kommt wirklich auf die Situation an.

      PS: An die "Frau" die sich beschwert dass vermeintliche starke Männer nicht geholfen haben: Ganz schön sexistisch von Männern sowas zu erwarten, starke Frauen können doch alles selbst und ausserdem sind das vielleicht keine Männer gewesen sondern irgendwelche Angehörige der neuen 150 Geschlechter!
    • Hatte bisher 3 Mastino Napoletano. Momentan leider ohne Hund, die schweren Rassen werden nicht alt.

      Zum Thema: Ich vermeide ja mit den Öffentlichen zu fahren (stinken) und Frauchen hat regelrecht Verbot. Wir haben Autos, es gibt Taxen und zur Not spiele ich Chauffeur.
      Aber schon schlimm, was sich so abspielt. Eigentlich finde ich das Verhalten des männlichen Zeugen noch widerwärtiger als das des Aggressors. Mehr als peinlich! Es waren genug Leute am Ort des Geschehens, die hätten mithelfen können.
      Natürlich sind Fälle belegt, wo Leute die sich einmischten ihre Courage mit ihrem Leben bezahlten oder vor dem Richter landeten.
      Man muss natürlich im gesetzlichen Rahmen agieren, die Nothilfe wäre hier 1a gegeben.
    • Versuch mal in einem öffentlichen Verkehrsmittel die anderen Fahrgäste dazu zu bewegen, mit Dir zusammen gegen einen "Störer" vorzugehen. Das kannst Du vergessen, die kneifen alle - das hatte ich vor Jahren mal - nur der Busfahrer hatte dann noch seine Eier wiedergefunden.

      Mehr als die Polizei anzurufen hätte ich im obigen Fall auch nicht gemacht. Am Ende steht man am (Internet-)Pranger wegen Rassismusvorwürfen. Hätte das Opfer hier schon blutend am Boden gelegen, wäre das etwas Anderes. Schöne neue Welt.
    • Ich sehe das "sportlich". :)

      Ich habe als unbeteiligter Passant mal einen Ladendieb ähnlichen Phänotyps (ist das korrekt so? :D ) festgehalten, da kam sofort NAZI.
      Pff. Dann ist es so....Der dazueilende Angestellte eines Sportartikelladens war jedenfalls dankbar.
      Habe auch mal zwei Leute (ja genau) aus der Strassenbahn -äh- naja "verwiesen". Nachdem ich ich es leid war ständig wegen gezogener Notbremse mit der Nase an der Scheibe am Ausstieg zu landen.
      Der Fahrer war froh.
      Solange man sich nicht überschätzt und eine Risikoabwägung PRO verläuft...
      Ich lasse mir die Butter nicht vom Brot nehmen. Schon gar nicht von... :sleeping:
    • Deeskalieren ist immer besser, auch wenn man gerne anders reagieren würde.


      Ich hätte ihm 50€ gegeben damit er aufhört und ich mich um die Dame kümmern kann.
      Klingt doof, aber der wäre sicherlich so verdutzt gewesen dass er erst mal doof geschaut hätte und sich ggfls. In diesem Moment besonnen hätte.
      Vorher hätte ich dem anderen gesagt er solle die Polizei rufen.

      Kann klappen, muss nicht.