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Angepinnt COVID19 - Hauptdiskussion

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    • Die Dienststelle hat im Aufenthaltsraum eine Teststation eingerichtet. Mit Terminvergabe vorher von 0800-1000.
      Soweit gut....aber!!!!
      Entfernt bekannte Familie löst ihr "Testproblem" nun so.
      Mehrere Personen haben eine Art Video gesehen, fühlen sich nun als zertifiziert. Person A sieht Person B beim Selbsttest zu, und filmt mit Smartphone. Film wird dann an Person C gesendet, diese stellt dann ein "Zertifikat" aus.
      Kein Scherz!
      So geht's natürlich nicht. Ich habe mir dann mal diese ganzen Gesetztexte geladen und ausgedruckt und gelesen. Nö, das funktioniert so nicht.
      Danke @Gene fürs gerade rücken des Links und der Verkündigung weiter oben.
    • Wenns nicht passt, bitte verschieben..

      Ich hoffe hier kennt sich jemand damit aus (oder googelt besser als ich :D ).

      Unser Chef möchte, dass die Getesteten den Testnachweis in Papierform bringen, damit er es als Beweis ablegen kann....

      Da schreit mein Inneres Datenschutzrecht allein vom Prinzip her laut auf. Bisher gibt dazu einigen Unmut in der Belegschaft. Selbst von einigen Geimpften.

      Ich habe das bisher so verstanden, dass nur eine Liste zum abhaken gefürt werden darf. Den Testnachweis selbst darf er nicht hinterlegen.

      Leider finde ich nichts, was direkt sagt, dass es verboten ist
      1. den digitalen Nachweis nicht anzuerkennen
      und 2. dass es verboten ist das ganze als Kopie/Datei zu behalten.

      Wisst ihr dazu etwas? Mit Quellenangaben/Gesetzeszext o.ä.
    • Welche Daten möchtest Du denn vor Deinem Chef schützen?
      Deine Adresse?
      Wo Du Dich hast testen lassen?

      Ich möchte Deine Bedenken nicht ins Lächerliche ziehen, aber ich kann sie nicht ganz nachvollziehen.
      Oder hast Du Sorgen, dass jemand anderer als Dein Chef den Testnachweis sehen könnte? Selbst dann sehe ich noch kein Problem.
      Magst Du mir da auf die Sprünge helfen?
    • @Radioactiveman zum abgeben und abheften der Testnachweise würde ich auf die Datenschutzgrundverordnung verweisen dort gibt es den Grundsatz der Datenminimierung Das hier müsste der entsprechende Gesetzestext sein. Mein Verständnis von neuen Infektionsschutzgesetz ist, dass der Arbeitgeber lediglich die Pflicht hat die Nachweise zu kontrollieren und die Kontrolle zu dokumentieren, die Arbeitnehmer hingegen müssen den Nachweis auf Aufforderung vorzeigen können. Hier der passende Gesetzestext. (Dort sind auch Referenzen wie so ein Nachweis erbracht werden soll. Vielleicht wirst du da fündig dass auch digitale Nachweise akzeptiert werden müssen)
      Um den Hausfrieden zu waren würde ich ihm vielleicht vorschlagen, dass er nur abhakt und ihr selber euch verpflichtet die Testnachweise für ne Woche oder so aufzubewahren um sie falls nötig (auch wenn ich davon ausgehe, dass bei Kontrollen nur der Nachweis für den aktuellen Tag überprüft wird) vorzeigen zu können.
    • Meine Meinung...
      Die Testpflicht ergibt sich aus dem

      Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

      Da heißt es unter Artikel 1
      Änderung des Infektionsschutzgesetzes ( vom 20. Juli 2000.....)
      Absatz 3 Punkt 4
      Die Verpflichtung zur Vorlage von Impf- Genesenen- oder Testnachweisen sowie an die Vorlage solcher Nachweise anknüpfende Beschränkungen des Zugangs in den oder bei den in Absatz 1 Nummer 4-8 und 10-16 genannten Betrieben, Gewerben, Einrichtungen, Angeboten, Veranstaltungen, Reisen und Ausübungen.
      ((Anmerkung von mir, es wird unterschieden von Pflegeeinrichtungen, Rehabilitation und ähnlichem und eben allen anderen)).

      Weiter unten heiß es...
      Artikel 3a Paragraph 28 wird wie folgt gefasst....
      Absatz 3
      Alle Arbeitgeber.......sind verpflichtet... Nachweiskontrollen täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren.....
      Soweit es der Erfüllung der Pflichten aus Satz 1 erforderlich ist, darf der Arbeitgeber .....zu diesem Zweck personenbezogene Daten zum Impf-, Sero- und Teststatus in Bezug auf die Coronavirus Krankheit.... verarbeiten.....

      So weit so kompliziert. Meine Lesart, er muss dokumentieren. Es kann jetzt sein, daß das einmalige Zeigen seiner Dokumentationspflicht ( digital) nicht genügt.
      Daraus ergibt sich deine zweite Frage als beantwortet.
      Die Pflicht zur Dokumentation endet, wiederum meine Lesart, am 29.03.2022, weil diese Vorschrift dann ausser Kraft tritt (Absatz 3 Satz 7).
      Wenn du das genau wissen willst such nach dem ganz oben genannten Gesetz zu Änderung...
      Und nach der Fassung vom Juli 20 und nach der ursprünglichen ( Datum entfallen).
      Weil sich das stellenweise aufeinander bezieht.
      Die ....sind von mir, wollte nicht alles abtippen.
    • Da das ganze " ich hab gehört", "meiner Schwester ihr Neffe hat gesagt"... Stört.
      Hab ich heute morgen mit dem LRA Waiblingen telefoniert.

      Dort hab ich folgende Aussage bekommen.

      - Der AG ist verpflichtet die Dokumentation 6 Monate auf Anfrage vorzuweisen.

      - Der AG darf nur geimpften, genesen bis zu 6 Monate den Zutritt gestatten.

      - Nicht geimpfte, genesene müssen vor betreten der Arbeitsstätte einen negativen Test vorweisen. Welcher Dokumentiert wird.

      Hier zu wird akzeptiert: Ein Schnelltest der nicht älter 24 Std. Oder ein Schnelltest von den Testzentren nicht älter als 24 Std. , oder ein PCR Test nicht älter als 48 Std.

      - Die Schnelltest müssen NICHT unter Aufsicht einer geschulten, unterwiesenen oder sonst was Person statt finden!
      ( so ein Blödsinn)

      - Der Arbeitgeber ist NICHT verpflichtet die Test zu bezahlen. ( Es spiegelt sein Interesse an seiner Belegschaft wieder, ob sie ihm wichtig ist.)

      - Die Testzeit ist KEINE Arbeitszeit

      - Ein selber durchgeführter negativer Schnelltest ist nicht für andere Sachen zu verwenden.
      Dagen ein im Testzentrum durchgeführter Test, kann an anderer Stelle akzeptiert werden.


      Wir haben das Gespräch zu dritt ( 3 Leute bei uns + Dame von der Hotline) auf Lautsprecher geführt. Die Dame von der Hotline wurde zu Beginn des Gespräches darauf hingewiesen.
      Auf die Frage ob es das ganze Handfest schriftlich irgendwo zum runterladen gibt. Meinte sie nein. Durch die stetige Dynamik sei dies nicht möglich.

      Also Pipi Langstrumpf.
      Kann morgen alles wieder anderst sein.
    • In unserer Behörde gelten nur die täglichen Bürgertest aus den Teststellen/-centren oder PCR. Zertifikat muss eingescannt und verschickt werden.
      Wob beschrieben ist "Beim Betreten des Gebäudes muss der Test negativ sein."
      Was bedeutet, wenn dein Test von gestern um 8 Uhr in 24h ausläuft, kannst du trotzdem noch am nächsten Tag um 7 Uhr einstempeln und als Negativ-Getesteter gelten. Ja, schwachsinnig und im Prinzip logisch, wie es gemeint ist. Aber: Wir haben unsere A16 verdienende Niederlassungsleiterin gefragt und sie konnte darauf nicht antworten...
      "Das was wir tun, zeigt wer wir wirklich sind."
    • SamFredericks schrieb:

      Welche Daten möchtest Du denn vor Deinem Chef schützen?
      Deine Adresse?
      Wo Du Dich hast testen lassen?

      Ich möchte Deine Bedenken nicht ins Lächerliche ziehen, aber ich kann sie nicht ganz nachvollziehen.
      Oder hast Du Sorgen, dass jemand anderer als Dein Chef den Testnachweis sehen könnte? Selbst dann sehe ich noch kein Problem.
      Magst Du mir da auf die Sprünge helfen?
      Mir geht es 1. ums Prinzip. Da es (im meiner "Leseart") verboten und gegen das Gesetz ist. Und 2. bei jeder Behörde, Grenzpolizei etc. Vollkommen ausreicht das Ergebniss auf den Handy vorzuzeigen.
      Datenmiminierung habe ich gelesen und die Dokumentationspflicht bezieht sich in Kombination auf eine Liste zum abhaken.

      Mit solchen Dingen fängt es an und wenn jeder mitmacht wird es bald was neues geben usw.
    • Radioactiveman schrieb:

      SamFredericks schrieb:

      Welche Daten möchtest Du denn vor Deinem Chef schützen?
      Deine Adresse?
      Wo Du Dich hast testen lassen?

      Ich möchte Deine Bedenken nicht ins Lächerliche ziehen, aber ich kann sie nicht ganz nachvollziehen.
      Oder hast Du Sorgen, dass jemand anderer als Dein Chef den Testnachweis sehen könnte? Selbst dann sehe ich noch kein Problem.
      Magst Du mir da auf die Sprünge helfen?
      Mir geht es 1. ums Prinzip. Da es (im meiner "Leseart") verboten und gegen das Gesetz ist. Und 2. bei jeder Behörde, Grenzpolizei etc. Vollkommen ausreicht das Ergebniss auf den Handy vorzuzeigen.Datenmiminierung habe ich gelesen und die Dokumentationspflicht bezieht sich in Kombination auf eine Liste zum abhaken.

      Mit solchen Dingen fängt es an und wenn jeder mitmacht wird es bald was neues geben usw.
      Wo finde ich die Texte bezüglich Datenmining und dass der Arbeitgeber, dass eigt nicht darf?


      P.S. Wenn mein Negativ-Test 24h gültig ist und ich noch pünktlich vor Ablauf am nächsten Morgen einstempel, benötige ich keinen erneuten Test für diesen Tag. Es ist eine Farce ...
      "Das was wir tun, zeigt wer wir wirklich sind."
    • rapoloda schrieb:

      So langsam habe ich die Befürchtung, dass es mit der Pandemie zu 2022 erst so richtig los gehen könnte.....
      Diese Befürchtung habe ich auch!

      Unfähige bzw. inkonsequente Politiker, die sich nicht trauen, einen Lockdown bzw.
      weitestgehende Kontaktbeschränkungen anzuordnen und eine in weiten Teilen unvernünftige
      Bevölkerung ergeben eine gefährliche Mischung!

      Also beste Voraussetzungen für eine weitere Verschärfung der Pandemie-Lage!

      Was spricht eigentlich gegen einen erneuten Lockdown? Im Frühjahr 2020 hat er doch gewirkt.
    • Ich vermute, gegen einen weiteren Lockdown spricht wohl die Wirtschaft. Der letzte hat gerade in der Gastronomie, Kinos, Clubs viele Betreiber und Angestellte an den Rand der Insolvenz, wenn nicht schon in die Insolvenz gebracht. Machst Du sowas nochmal, gibtst Du ihnen allen den Todesstoß.
      Man wird für die neue Variante wohl schnellstmöglich die Impfstoffe anpassen müssen. Man hat es einmal geschafft auf das Spike-Protein zu reagieren, das sollte doch mit den neuen (32) Veränderungen darin ebenfalls möglich sein.
      Wie von vielen vermutet wird es wohl ähnlich laufen wie mit der Grippe und den zugehörigen Impfungen. Muss regelmäßig angepasst werden. Dürfte wohl kein Hexenwerk werden und den Impfwilligen Teil der Bevölkerung auch nicht vor die unlösbare Aufgaben stellen sich den nächsten Pieks abzuholen. Alle anderen müssen halt schauen wo sie bleiben.
    • Zagreus schrieb:

      Jaaaa, ich erwarte auch eine gewaltige Verschlimmerung.
      Meine Prognose für das was kommt...

      - Lockdown noch vor Weihnachten
      - Verschlimmerung der Pandemiesituation
      - Daraufhin wird unsere Politik im allgemeinen überreagieren

      Und was darauf folgt, überlasse ich jedem seiner persönlichen Betrachtungsweise.


      Aber nun ... Wie bestellt so geliefert. Wundern darf man sich auf keinen Fall. Auch nicht was die neue Variante angeht.
      Wir sperren die halbe Weltbevölkerung ein und bekommen Panik das so viele daran erkranken oder sterben, aber im Gegenzug sind alle Grenzen volles Rohr offen
      und der Flugverkehr findet statt wie fast vor der Pandemie.

      Das zeigt einfach das es gar nicht gewollt ist das Ganze einzudämmen.
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
    • Holgie schrieb:

      Ich vermute, gegen einen weiteren Lockdown spricht wohl die Wirtschaft. Der letzte hat gerade in der Gastronomie, Kinos, Clubs viele Betreiber und Angestellte an den Rand der Insolvenz, wenn nicht schon in die Insolvenz gebracht. Machst Du sowas nochmal, gibtst Du ihnen allen den Todesstoß.
      Das bedeutet dann aber auch, dass man auf dem Altar des wirtschaftlichen Wohlstands noch
      etliche Menschenleben opfern würde. Das wäre ein klarer Verstoss gegen Art. 2 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz
      (Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit).