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Angepinnt COVID19 - Hauptdiskussion

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    • Grade angeschaut und für sehenswert befunden :!:


      You Need To Listen To This Leading COVID-19 Expert From South Korea | ASIAN BOSS





      Wichtige Punkte:
      08:05 Reinfection
      14:05 Loss of Smell and Taste
      16:00 Wear Masks
      17:54 Everyone has to wear a mask.
      18:40 One reason for low rate of infection in Korea.
      22:20 Back Flow
      "Meine Damen und Herren, Sie müssen erstmal die Grundlagen verstanden haben, um hinterher in der Anwendung Phantasie beweisen zu können!" Zitat von einem ehemaligen Dozenten von mir
    • Prepp-Joachim schrieb:

      SamFredericks schrieb:

      Darf ich mal in die Runde fragen, ob schon mal jemand blöd angemacht worden ist, weil er mit Bargeld bezahlt?
      Ich hoffe, das ist nicht zu offtopic
      Bisher hat mich deswegen noch niemand angemacht. Das Kassenpersonal ist ja auch durch Handschuhe geschützt.
      Und welchen Schutz bietet es, wenn ich mit Handschuhen in einen Virenherd (egal ob Corona oder anderes) greife, und mir dann aus Versehen ins Gesicht fasse? Diese Handschuh soll schützen Logik habe ich bis heute nicht verstanden. Corona dringt ja nicht über Hautverletzungen in der Hand ein, dann wären Handschuhe natürlich eine Maßnahme. Die sollten eher durch Munschutz und evtl auch Schutzbrillen geschützt werden, gerade, wo sie so viel Menschenkontakt haben
    • nachtbild schrieb:

      Mal ein paar Klarstellungen zum Thema Kontaktverbot und Polizei:

      6. Auch die private Grillparty, der geplante 85. Geburtstag der Mutti in nicht-öffentlichen Räumen ist NICHT erlaubt und verstößt gegen das Kontaktverbot, so bitter das auch im Einzelfall sein mag. (Selbst erst vor 2 Tagen privat gehabt...)
      Was soll die gesetzliche Grundlage für das Kontaktverbot in Privaträumen sein?
    • Prepp-Joachim schrieb:

      nachtbild schrieb:

      Mal ein paar Klarstellungen zum Thema Kontaktverbot und Polizei:

      6. Auch die private Grillparty, der geplante 85. Geburtstag der Mutti in nicht-öffentlichen Räumen ist NICHT erlaubt und verstößt gegen das Kontaktverbot, so bitter das auch im Einzelfall sein mag. (Selbst erst vor 2 Tagen privat gehabt...)
      Was soll die gesetzliche Grundlage für das Kontaktverbot in Privaträumen sein?
      Kommt glaube ich echt aufs jeweilige Bundesland an. In NRW steht in der entsprechenden Verordnung zB ganz allgemein "Veranstaltungen und Versammlungen sind verboten." - Ganz ohne Definition, ob privat oder öffentlich. In NDS gibt es in der entsprechenden Verordnung so einen Generalsatz zB nicht. Wir dürfen hier nicht die Dinge pauschal durcheinanderwerfen.
    • GenovefaM schrieb:

      Prepp-Joachim schrieb:

      nachtbild schrieb:

      Mal ein paar Klarstellungen zum Thema Kontaktverbot und Polizei:

      6. Auch die private Grillparty, der geplante 85. Geburtstag der Mutti in nicht-öffentlichen Räumen ist NICHT erlaubt und verstößt gegen das Kontaktverbot, so bitter das auch im Einzelfall sein mag. (Selbst erst vor 2 Tagen privat gehabt...)
      Was soll die gesetzliche Grundlage für das Kontaktverbot in Privaträumen sein?
      Kommt glaube ich echt aufs jeweilige Bundesland an. In NRW steht in der entsprechenden Verordnung zB ganz allgemein "Veranstaltungen und Versammlungen sind verboten." - Ganz ohne Definition, ob privat oder öffentlich. In NDS gibt es in der entsprechenden Verordnung so einen Generalsatz zB nicht. Wir dürfen hier nicht die Dinge pauschal durcheinanderwerfen.
      Seit gestern gibt es auch in Niedersachsen eine entsprechende Verordnung. Nach § 11 können die örtlich zuständigen Behörden
      "weitergehende Anordnungen" treffen, was wohl einer polizeilichen Generalklausel entsprechen dürfte. Nach § 10 sind nur
      berufliche Zusammenkünfte von mehreren Menschen erlaubt.
    • ja, diese VO meine ich (vorher gabs ja keine, sondern nur ne verfügung). aber selbst dann muss erstmal die kommune entsprechendes geregelt haben. in meinem LK heißt das: private VA mit mehr als 50 Personen sind untersagt. ich will ja nur sagen: immer unterscheiden, wo wir gerade sind. äpfel und birnen und so. kann sein, dass eben da, wo nachtbild herkommt, tatsächlich alle privaten VAs untersagt sind. wissen wir nicht. darum kann man das eben nicht pauschalisieren.
    • GenovefaM schrieb:

      ja, diese VO meine ich (vorher gabs ja keine, sondern nur ne verfügung). aber selbst dann muss erstmal die kommune entsprechendes geregelt haben. in meinem LK heißt das: private VA mit mehr als 50 Personen sind untersagt. ich will ja nur sagen: immer unterscheiden, wo wir gerade sind. äpfel und birnen und so. kann sein, dass eben da, wo nachtbild herkommt, tatsächlich alle privaten VAs untersagt sind. wissen wir nicht. darum kann man das eben nicht pauschalisieren.
      Volle Zustimmung meinerseits! Mir war nur wichtig zu vermitteln, dass Verwaltungshandeln immer eine gesetzliche Grundlage haben
      muss.

      Nach Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz gilt der Grundsatz der Gesetzmässigkeit der Verwaltung. Auch in einer Krise wie dieser!
    • bis bis gestern galt für uns tatsächlich dieser allgemeine Passus "Versammlungen und Veranstaltungen" für die privaträume. das ist innerdienstlich nun abgeblasen worden. stattdessen sind Wohnungen und eingezäunte Gärten nun Tabu, es sei denn, es gibt andere Handhaben, die vorher auch schon galten (Ruhestörung aus der Wohnung heraus zb.). ob das sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln. verfassungsrechtlich haltbar aber anscheinend schon.

      was Stadtverordnungen oder so angeht, so steht im NRW-Pamphlet irgendwo hinten drin, dass Regelungen im Pamphlet anderslautenden kommunalen Verfügungen vorgeht. also so ähnlich wie "Bundesrecht bricht Landesrecht". die Kommunen können aber weitergehende Regelungen verfügen, wenn ich mich recht erinnere.

      fragt mich aber bitte nicht nach dem Paragraphen, bin gerade zuhause und schleppe das Zeugs nicht mit mir herum. ;)
    • nightangell5 schrieb:

      sorry, war das vorher noch nicht gültig in Niedersachsen ?
      Bin gerade ganz sprachlos da ich angenommen habe da wäre es auch schon vorher gültig gewesen
      Nein, war es nicht. Ich habe gerade in der Textsammlung März, Niedersächsische Gesetze nachgesehen und
      nichts dazu gefunden.

      Aber hätte es vorher schon eine Verordnung gegeben, hätte man diese nur entsprechend ändern und keine
      neue erschaffen müssen.
    • nightangell5 schrieb:

      sorry, war das vorher noch nicht gültig in Niedersachsen ?
      Bin gerade ganz sprachlos da ich angenommen habe da wäre es auch schon vorher gültig gewesen
      was genau meinst du? es gab bis zum 27.3. in NDS eine quasi gleichlautende allgemeinverfügung. diese wurde dann ab dem 27.3. in eine verordnung überführt.
      unterschied verfügung/verordnung: ersteres erlässt eine behörde (in diesem fall das nds. gesundheitsamt) , es ist ein verwaltungsakt, der sich an eine bestimmte personengruppe richtet (die bei erlass aber noch nicht feststehen muss). letzteres ist (landes)parlamentarisch beschlossen und hat gesetzescharakter, heißt insbesondere: gilt für jedermann.
      gültig war natürlich auch die verfügung bisher. da in grundrechte eingegriffen wird, ist aber eine gesetzliche grundlage nötig. und die hat man in diesem fall durch die überführung der verfügung in eine verordnung geschaffen. um was anderes gehts dabei eigentlich nicht, soweit ich das bisher überblicke.
      was ich vor allem dem hin und her entnehme ist: es wird sehr viel sehr schnell mit der heißen nadel gestrickt und peu a peu so weit nachgebessert, dass die regelungen dann auch durch verbessern von formulierungsfehlern (im rechtlichen sinne) wasserdicht(er) werden und damit dann auch dem zweck dienen "können", dem sie dienen sollen. so eine entwicklung von nachbesserungen finde ich echt spannend nachzuverfolgen. heißt aber auch: man muss echt auf zack sein und proaktiv nachschauen, ob und wenn ja, was gerade geändert wurde.
    • Wer kommt denn auf die Idee in der aktuellen Lage jemanden kennenzulernen? In unserem 3-Parteien-Haus betreibt eine Nachbarin Online-Dating/Tinder und lädt die Kerle zu Hause ein.

      Ich krieg davon langsam leicht Puls. Dauernd jemand anderes, den man im Hausflur trifft. Dazu laufen von beiden Nachbarn im Haus hier jetzt regelmäßig Großeltern und Eltern auf. Monatelang war hier nie einer zu sehen..alle immer nur unterwegs. Jetzt nur noch ein kommen und gehen seit zwei Wochen.

      Läuft das bei euch auch so in den Mehrfamilienhäusern?
      Oder bin ich zu empfindlich?
    • bei uns wohnt unten eine 6-köpfige familie in zwei gegenüberliegenden wohnungen. der große sohnemann hatte ne saftige lungenentzündung, der kleinere eine dicke erkältung. alle mann in freiwilliger quarantäne - löblich. nur leider rennen die natürlich permanent übern flur in die jeweils andere wohnung (sie geben sich mühe, es etwas weniger zu machen, ja das merkt man und das halte ich ihnen auch echt zu gute). aber: damit die kinder an die frische luft können, ist der kleine garten nach hinten raus natürlich beschlagnahmt worden. die älteren damen von weiter oben im haus würden auch sehr gerne mal raus, aber machen es natürlich wegen der situation unten nicht. dh die damen wackeln dann nach vorn raus in den öffentlichen raum, um selber mal bewegung zu kriegen. (balkons hat dieses wiederaufbau-pappmachée-haus mit 10 wohnungen leider nicht). jedes mal ist das ein bisschen wie bei pacman. man wartet, bis die geister vorbeigezogen sind und springt dann schnell durchs treppenhaus nach unten ^^'
    • Meine Nachbarin (4 Parteien) bekommt jeden Tag Besuch von ihrer Freundin mit Kleinkind, alle Bussi hier Bussi da zur Begrüßung und Abschied. Ich finde das unter den derzeitigen Umständen (sorry) zum Kotzen. Ich möchte niemandem den Besuch verbieten, aber muss man sich dann gegenseitig...? Meine eigene Mutter habe ich seit drei Wochen nicht mehr gesehen um sie zu schützen, und was machen andere? Nein @Prepper86 ich finde nicht, dass Du zu empfindlich bist.
      Vor allem muss man bei uns noch bedenken, dass Nummer 3 im Haus um die 70 ist und Nummer 4 arbeitet in der Altenpflege. Die gehören geschützt!
    • Bei uns im Haus ist es zum Glück ruhig und gesittet.
      Sind aber gerade Handwerker am rumwuseln. Man kann halt nicht allem aus dem Weg gehen.
      Meinem Vater bring ich auch grad nur was er braucht oder will. Ich möchte nicht daran schuld sein, dass er krank wird.

      Was ich nicht verstehe, ist die Geschichte mit der Trecking App.
      Anscheinend hat es etwas in China gegeben, wie genau, kann ich nicht sagen.( Aber in China sowieso ganz böse, und Überwachung und Diktatur).
      Wenn man Google gerade danach fragt, dann gibt es mehrere Treffer.
      Was ich nicht verstehe daran, ist der infizierte muss GPS und WLan Erkennung erlauben, aber darf sich selbst nicht als infiziert eintragen. Und woher weiß die App dass meine Telefonnummer , respektive ich, infiziert ist? Und sind infizierte nicht eigentlich in Quarantäne?
      Fragen!
      Also wie hilfreich wäre dieses Stilmittel?
      ( Hier natürlich nicht böse, sondern wichtiges Hilfsmittel und freiwillig und nur auf Basis des Datenschutzes...)
    • SamFredericks schrieb:

      Und welchen Schutz bietet es, wenn ich mit Handschuhen in einen Virenherd (egal ob Corona oder anderes) greife, und mir dann aus Versehen ins Gesicht fasse? Diese Handschuh soll schützen Logik habe ich bis heute nicht verstanden. Corona dringt ja nicht über Hautverletzungen in der Hand ein, dann wären Handschuhe natürlich eine Maßnahme. Die sollten eher durch Munschutz und evtl auch Schutzbrillen geschützt werden, gerade, wo sie so viel Menschenkontakt haben

      Wie Krankheitserreger in den Körper eindringen
      Krankheitserreger können über verschiedene Eintrittspforten von außen in den Körper gelangen:
      • Erkältungs- oder Grippeviren beispielsweise können über eine Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen werden und die Atemwege befallen.
      • Erreger können auch über eine Schmierinfektion über Hände und Gegenstände weiterverbreitet werden und an die Bindehaut der Augen sowie die Schleimhäute von Mund und Nase gelangen, wenn man sich beispielsweise mit ungewaschenen Händen ins Gesicht fasst.
      • Erreger von Durchfall und/oder Erbrechen können außer über eine Schmierinfektion auch über belastete Lebensmittel in den Magen-Darm-Trakt aufgenommen werden.
      • Über die Genitalschleimhäute kann man sich mit sexuell übertragbaren Krankheiten anstecken.
      • Über Wunden können Krankheitserreger in die Haut eindringen.
      • In seltenen Fällen können Erreger auch direkt in die Blutbahn gelangen. Deshalb wird beispielsweise bei medizinischen Eingriffen auf besondere Hygiene geachtet.
      Quelle: infektionsschutz.de/infektions…pforten-fuer-erreger.html

      Rein mit zu Hilfe nahme von etwas Logik, erübrigen sich die meissten Fragen. Wenn Ein Virus das Atemwegserkrankungen auslöst, über JEDE Schleimhaut zB Augen in den Körperdringen und die Infektion/Krankheit auslösen kann kann, dann wird das selbstverständlich auch über Wunden gehen da alles mit dem Blutkreislauf verbinden ist und netter weise dorthhin getragen wird wo es sich am wohlsten fühlt ;)