- WERBUNG -

Angepinnt Messer aus Waffenrechtlicher Sicht (Deutschland)

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Gesetzlich zulässige Messerklingengrößen

      Bei der Beschäftigung mit dem Thema Vorstellung und Anleitung zum Messerbau
      ist mir aufgefallen, dass die Waffengesetze zwischenzeitlich massiv verschärft wurden.

      Nach bussgeldkatalog.net/waffengesetz/messer/ scheint jetzt folgendes zu gelten:

      • Klapp-, Spring und Fallmesser dürfen nicht mehr am Mann/Frau oder im Auto geführt werden
      • Nur Rettungsmesser mit stumpfer Spitze dürfen mitgeführt werden
      • Die Klingen von Klapp-, Spring und Fallmesser dürfen nicht länger als 8,5 cm sein (sonst Waffenscheinpflicht)
      • Teppichmesser oder Tauchermesser mit Klinge länger als 12 cm dürfen nicht am Mann/Frau oder im Auto geführt werden
      • Andere Messer (Jagdmesser, Pfadpfindermesser oder Survival-Messer) müssen unterwegs in einem geschlossenen Behältnis sein (meinen die die Messerhülle?)


      Habt Ihr das alles gewusst ? ?( ?(

      Consuli
      Say your prayers little one, Don't forget, my son, To include everyone, Tuck you in, warm within, Keep you free from sin, 'Till the sandman he comes, Sleep with one eye open, Gripping your pillow tight.
    • Also verschärft würde meines Wissens gar nichts. Alles was in diesem Artikel steht sind die Gesetze die ich jetzt schon seit min. 10 Jahren so kenne.

      Zu den Jagd bzw. Feststehenden Messern. Unter 12 cm müsste soweit wie ich informiert bin alles okay sein. Es gibt da kein führverbot. Messer welche unter das Führverbot fallen müssen in einem "geschlossenem" behälter transportiert werden. Und hier wird es lustig. Zu allererst, nein Messerscheide reicht nicht. Ich habe bisher immer gehört, dass dieses geschlossen mit verschlossen gleichgesetzt werden muss. Sprich tu es in eine Tasche und mache ein Schloss dran.
      Meine aber, dass wir Dieses Thema schonmal im Forum hatten. Erinnere mich an eine Türanalogie wegen geschlossen und verschlossen.
    • Sorry, @consuli, aber soviel waffenrechtlichen Unsinn habe ich schon lange nicht mehr in einem einzelnen Post gelesen. :pinch:

      Ich versuch da mal klarzustellen, bin aber kein Jurist, also alle Angaben ohne Gewähr!


      consuli schrieb:

      Klapp-, Spring und Fallmesser dürfen nicht mehr am Mann/Frau oder im Auto geführt werden
      Klappmesser ein- oder zweihändig zu öffnen? Und falls einhändig zu öffnen, arretierend? - Dann Führverbot, Außnahme: sozialadäquater Zweck ...

      Springmesser mit Klinge nach vorne raus verboten, mit Klinge zur Seite raus bis höchstens 8,5 cm ok.

      Fallmesser - keine Ahnung


      consuli schrieb:

      Nur Rettungsmesser mit stumpfer Spitze dürfen mitgeführt werden
      Was ist ein "Rettungsmesser" (und wer hat das als solches definiert? Der Gesetzgeber nach meinem Kenntnisstand nämlich nicht). Und wo steht im Gesetz, wann die Spitze eines bestimmten Messers rund zu sein hat?


      consuli schrieb:

      Die Klingen von Klapp-, Spring und Fallmesser dürfen nicht länger als 8,5 cm sein (sonst Waffenscheinpflicht)
      Die 8,5 cm gelten nur für Springmesser mit seitlich ausfahrender Klinge. Ansonsten sollten die genannten Messer eher verboten sein, als dass man einen Waffenschein dafür bekommt. (Wo steht das denn bitte im Gesetzt?)


      consuli schrieb:

      Teppichmesser oder Tauchermesser mit Klinge länger als 12 cm dürfen nicht am Mann/Frau oder im Auto geführt werden
      Die 12 cm gelten für Messer mit feststehender Klinge. Ob man damit Teppiche aufschneidet, Taucher (Wortwitz) oder Sahnetorten, ist dem Gesetzgeber egal. Das Führen solcher Messer ist immer nur zu einem sozial adäquaten Zweck gestattet.


      consuli schrieb:

      Andere Messer (Jagdmesser, Pfadpfindermesser oder Survival-Messer) müssen unterwegs in einem geschlossenen Behältnis sein (meinen die die Messerhülle?)
      Es gibt große Jagdmesser > 12 cm und es gibt kleine Jagdmesser < 12 cm. Und es gibt klappbare Jagdmesser. Und von diesen klappbaren Jagdmessern gibt es solche, die sich einhändig öffnen lassen, und solche, die sich zweihändig öffnen lassen. Und von den einhändig zu öffnenden Jagd-Klappmessern gibt es solche, die sich arretieren lassen, und solche, die ...

      Und mit dem Behältnis ist nicht die Messerhülle gemeint.



      Wer das wirklich genau wissen will, dem empfehle ich selbst nachzulesen im Waffengesetz, insbesondere §42a, sowie die Allgemeine Waffengesetzverordnung (AWaffV), und bitte von beiden Gesetzen nicht vergessen, die jeweiligen Anlagen zu beachten. :wacko:
    • Wir hatten dieses Thema schon mal und ich hatte dass anhand der Entsprechenden Gesetze und VV auch aufgedröselt.

      Messer aus Waffenrechtlicher Sicht (Deutschland)

      Wichtig bei dem von Gene geposteten Feststellungsbescheid ist dass alle im Bescheid genannten Kriterien erfüllt sein müssen sonst deckt er das entsprechende Messer nicht ab, Bezeichnung als Rettungsmesser hin oder her.


      Gruß
    • Anbei mal eine Visualisierung des §42a Wahnsinn´s, warum das alles so schwierig ist.

      Im linken Bild, ist im oberen Bereich das Leatherman Wave mit einer Klingenlänge von 7.4 cm zu sehen, welches als festzustellendes Einhandmesser unter das Führverbot des §42a WaffG fällt.
      In linken Bild unten ist das Outdoorsman Xl mit einer Klingenlänge von 11,7 cm zu sehen welches nicht unter das Führverbot nach 42a WaffG fällt.
      Jeder würde, wenn man es optisch bewertet das untere Messer verbieten, allerdings ist nach unserer Gesetzgebung das obere Messer verboten zu führen-
      Also theoretisch kann ich mir den unteren Klopper völlig gesetzeskonform an den Gürtel hängen, allerdings das Leatherman nicht.

      Hier zeigt sich der Wahnsinn, das dies alles nicht wirklich der Gefahrenabwehr dient.

      7.jpg 8.jpg 9.jpg
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
    • naja die Idee hinter dem Verbot eines Einhandmessers ist ja das dieses verdeckt in der Hosentasche getragen wird und dann schnell mit einer Hand aufgeklappt und arretiert eingesetzt wird.
      Das Ergibt schon Sinn, wenn man es denn verbieten möchte.
      Ich weine auch immer noch meinen Butterflies hinterher. Sicherer und besser konnte man ein Messer nicht mitnehmen.

      Kannst du beim Leatherman nicht die Arretierung raus machen?
    • Südprepper schrieb:

      Anbei mal eine Visualisierung des §42a
      Hier zeigt sich der Wahnsinn, das dies alles nicht wirklich der Gefahrenabwehr dient.
      Es ist tatsächlich Wahnsinn. Ein Land das sich in unsinnigen, praxisfremden Reglementierungen verstrickt...

      Da bleibt nur eins, sich feststehende Messer <12cm in die Hosentasche zu stecken.

      Schade nur, um die ganzen Multitools, die gekauft wurden.
    • Bitburger schrieb:

      Südprepper schrieb:

      Anbei mal eine Visualisierung des §42a
      Hier zeigt sich der Wahnsinn, das dies alles nicht wirklich der Gefahrenabwehr dient.
      Es ist tatsächlich Wahnsinn. Ein Land das sich in unsinnigen, praxisfremden Reglementierungen verstrickt...
      Da bleibt nur eins, sich feststehende Messer <12cm in die Hosentasche zu stecken.

      Schade nur, um die ganzen Multitools, die gekauft wurden.
      dir ist aber Klar dass viele der Tools 42a konform sind.. meine Tools sind schon jahre konform gekauft
      Einhandöffner ohne verriegelung.. fur den Feuerstahl ist die Säge Vorgesehen

      und Klinge mit Nagelhau
      auch Multitooltasche mit Vorhängeschloss mit Aufreisslasche
    • 2Stroke schrieb:

      naja die Idee hinter dem Verbot eines Einhandmessers ist ja das dieses verdeckt in der Hosentasche getragen wird und dann schnell mit einer Hand aufgeklappt und arretiert eingesetzt wird.
      Die Idee dahinter ist mir schon bewusst, das man das Risiko eines "versteckten" Angriffs reduzieren bzw. verhindern will.

      Bad_BONZO schrieb:

      dir ist aber Klar dass viele der Tools 42a konform sind.. meine Tools sind schon jahre konform gekauft
      Einhandöffner ohne verriegelung.. fur den Feuerstahl ist die Säge Vorgesehen
      Ja natürlich gibt es jede Menge 42a konforme Tools.
      Mir ging es aber darum den Vergleich zwischen dem Wave und einem feststehenden Messer aufzuzeigen.
      Das ich quasi mit einem Messer das nicht dem Führverbot unterliegt einen noch viel größeren Schaden anrichten könnte - hypothetisch gesehen - wie mit einem Tool das dem Führverbot unterliegt.

      Weil stell dir mal die Frage, welches der beiden Messer mehr "weh tut".

      Bitburger schrieb:

      Es ist tatsächlich Wahnsinn. Ein Land das sich in unsinnigen, praxisfremden Reglementierungen verstrickt...

      Da bleibt nur eins, sich feststehende Messer <12cm in die Hosentasche zu stecken.
      Genau darum ging es mir, diesen Widerspruch aufzuzeigen.
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
    • naja, beim krav maga habe ich gelernt alles zur Waffe zu machen. Kugelschreiber sind wahrlich geniale Tötungsmaschinen wenn man sie Richtung Hals ansetzt.
      Bin mal gespannt wann diese verboten werden :)

      Der Widerspruch ist natürlich offensichtlich.
      Mal angesehen davon das jemand der sich an Regeln hält meistens niemanden umbringen möchte und jemand der jemanden umbringen möchte sich sicher weniger Gedanken darum macht ob er es mit einem konformen Tatwerkzeug macht.

      Das sind Gesetzestexte die im puren Aktionismus stumpfsinnig durchgerungen wurden.

      Genau wie die max. 10 Patronen Magazinregel...
    • @ Südprepper klar logisch das fixed das kommt ja aus der Messerschiene (Waffe )
      die Multitools kommen Aus dem Willen und Wollen des Werkzeugs

      Ps meine Aussagebezog sich hier rauf

      Schade nur, um die ganzen Multitools, die gekauft wurden.

      [/quote]
      dir ist aber Klar dass viele der Tools 42a konform sind.. meine Tools sind schon jahre konform gekauft
      Einhandöffner ohne verriegelung.. fur den Feuerstahl ist die Säge Vorgesehen


      und Klinge mit Nagelhau
      auch Multitooltasche mit Vorhängeschloss mit Aufreisslasche



      .
    • Alles wunderbar in D. ;)

      und Klinge mit Nagelhau
      auch Multitooltasche mit Vorhängeschloss mit Aufreisslasche
      [/quote]
      Aaber, Tasche mit Vorhängeschloss, für ein Multitool-
      Grenzt meiner Meinung nach, auch wieder an Wahnsinn. Ab einem gewissen Zeitpunkt, mach ich nicht mehr mit.
      Ünd nehme das ganze nicht mehr für Ernst.

      Multitool mit Vorhängeschloß???

      Mod: Zeile entfernt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Südprepper () aus folgendem Grund: Zeile Entfernt

    • 2Stroke schrieb:

      Der Widerspruch ist natürlich offensichtlich.

      Mal angesehen davon das jemand der sich an Regeln hält meistens niemanden umbringen möchte und jemand der jemanden umbringen möchte sich sicher weniger Gedanken darum macht ob er es mit einem konformen Tatwerkzeug macht.
      Ich vermute, dass die meisten Messerangriffe im Affekt passieren.

      Zwei Personen geraten im Suff aneinander, einer von beiden hat ein Einhandmesser in der Tasche. Mit einer Hand hält er den Gegner auf Abstand, mit der anderen Hand öffnet er das Messer und sticht zu.
      Natürlich kann das auch mit einem feststehenden Messer passieren, aber so ein kleines Einhandmesser ist doch deutlich angenehmer mitzuführen, trägt beim Feiern nicht so sehr auf und ist annähernd genau so schnell einsatzbereit.

      Ich will damit nur sagen, dass sich Personen, die vorsätzlich jemanden umbringen wollen, natürlich einen feuchten Kehricht um die Gesetze scheren. Wenn jemand aber ein kompaktes Einhandmesser in der Tasche hat, knallvoll ist und sich in dem Moment keine Gedanken über die Konsequenzen macht, kann man den Kontrahenten ja mal kurz „anpieksen“.
    • Poncho schrieb:

      2Stroke schrieb:

      Der Widerspruch ist natürlich offensichtlich.

      Mal angesehen davon das jemand der sich an Regeln hält meistens niemanden umbringen möchte und jemand der jemanden umbringen möchte sich sicher weniger Gedanken darum macht ob er es mit einem konformen Tatwerkzeug macht.
      Ich vermute, dass die meisten Messerangriffe im Affekt passieren.
      Zwei Personen geraten im Suff aneinander, einer von beiden hat ein Einhandmesser in der Tasche. Mit einer Hand hält er den Gegner auf Abstand, mit der anderen Hand öffnet er das Messer und sticht zu.
      Natürlich kann das auch mit einem feststehenden Messer passieren, aber so ein kleines Einhandmesser ist doch deutlich angenehmer mitzuführen, trägt beim Feiern nicht so sehr auf und ist annähernd genau so schnell einsatzbereit.

      Ich will damit nur sagen, dass sich Personen, die vorsätzlich jemanden umbringen wollen, natürlich einen feuchten Kehricht um die Gesetze scheren. Wenn jemand aber ein kompaktes Einhandmesser in der Tasche hat, knallvoll ist und sich in dem Moment keine Gedanken über die Konsequenzen macht, kann man den Kontrahenten ja mal kurz „anpieksen“.
      Mich wundern solche Beiträge immer. Mal angenommen deine Theorie würde stimmen, dann kann man das ganze auch weiter "spinnen".

      Dann müsste man Alkohol bei Feiern verbieten. Oder jeder Teilnehmer müsste ein Psychologisches Gutachten vorweisen, das ihm attestiert, völlig Gewaltfrei zu sein.
      Bei Grillpartys ab 2 Personen, sind keine Küchenmesser mehr erlaubt.
      In der Werkstatt, sind alle Werkzeuge unter Verschluss zu halten, mit denen man Menschen verletzen könnte.
      Schraubenzieher über 12cm, fallen ab sofort unter das Führungsverbot.
      Teppichcutter sind ab heute, verbotene Waffen...

      Usw. und so fort.

      ;) :D
    • Bitburger schrieb:

      Mich wundern solche Beiträge immer. Mal angenommen deine Theorie würde stimmen, dann kann man das ganze auch weiter "spinnen".

      Dann müsste man Alkohol bei Feiern verbieten. Oder jeder Teilnehmer müsste ein Psychologisches Gutachten vorweisen, das ihm attestiert, völlig Gewaltfrei zu sein.
      Bei Grillpartys ab 2 Personen, sind keine Küchenmesser mehr erlaubt.
      In der Werkstatt, sind alle Werkzeuge unter Verschluss zu halten, mit denen man Menschen verletzen könnte.
      Schraubenzieher über 12cm, fallen ab sofort unter das Führungsverbot.
      Teppichcutter sind ab heute, verbotene Waffen...

      Usw. und so fort.
      Bring unsere Politik nicht auf noch schlechtere Gedanken bezüglich des Waffenrechts als sie ohnehin schon haben...
      Vorbereitung vermeidet Panik.
    • Nachtschatten schrieb:

      Bitburger schrieb:

      Mich wundern solche Beiträge immer. Mal angenommen deine Theorie würde stimmen, dann kann man das ganze auch weiter "spinnen".

      Dann müsste man Alkohol bei Feiern verbieten. Oder jeder Teilnehmer müsste ein Psychologisches Gutachten vorweisen, das ihm attestiert, völlig Gewaltfrei zu sein.
      Bei Grillpartys ab 2 Personen, sind keine Küchenmesser mehr erlaubt.
      In der Werkstatt, sind alle Werkzeuge unter Verschluss zu halten, mit denen man Menschen verletzen könnte.
      Schraubenzieher über 12cm, fallen ab sofort unter das Führungsverbot.
      Teppichcutter sind ab heute, verbotene Waffen...

      Usw. und so fort.
      Bring unsere Politik nicht auf noch schlechtere Gedanken bezüglich des Waffenrechts als sie ohnehin schon haben...
      Da brauchen die mich nicht für, das können die ganz alleine.

      Wende dich lieber an @Poncho der das Einhandmesserverbot so schön erklärt hat.