2Stroke schrieb:
naja, beim krav maga habe ich gelernt alles zur Waffe zu machen. Kugelschreiber sind wahrlich geniale Tötungsmaschinen wenn man sie Richtung Hals ansetzt.
Bin mal gespannt wann diese verboten werden
Aber zum WaffG: Ich bin leidenschaftlicher Messersammler und frage mich oft, wie der Paragraph 42 zu Stande kam. Da muss es ja wirklich Menschen geben, die weit genug unwissend waren, um sich so einen Murks auszudenken.
Als keiner Tipp: "Transportiert"(im juristischen Sinne) eure Messer. Messer in ein Täschchen oder den Rucksack, und ein kleines min-Plastik-Vorhängeschloss an den Reisverschluss --> Damit kannst Du einen Hirschfänger und ein gutes altes Stilett mitschleppen. Alle Messer, deren Besitz erlaubt ist dürfen so transportiert werden.
Bei den verbotenen Gegenständen gibt's auch einen coolen Workaround. Im Waffenrecht sind "wesentliche" Teile von Schusswaffen definiert (Lauf, Abzugseinheit,,.. ), d.h. Du hast sogar eine Waffe dabei, wenn Du nur den Pistolenlauf bei dir hast. Bei den Messern ist das nicht so. Wenn man also ein Messer zerlegt in eine Klinge und in einen Griff, dann ist das juristisch gesehen kein Messer mehr. Man darf also ein Butterfly Messer in Deutschland nicht mal besitzen, aber einen Bausatz, aus dem man ein Butterflymesser zusammenschrauben kann, den darf man sogar "führen".
****** letzter Abschnitt stimmt nicht, Erklärung siehe unten ***********
Nick
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