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Angepinnt Messer aus Waffenrechtlicher Sicht (Deutschland)

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    • 2Stroke schrieb:

      naja, beim krav maga habe ich gelernt alles zur Waffe zu machen. Kugelschreiber sind wahrlich geniale Tötungsmaschinen wenn man sie Richtung Hals ansetzt.
      Bin mal gespannt wann diese verboten werden
      Wenn ich mal am Hals meines Gegners bin, dann brauche ich keinen Kugelschreiber mehr :) Ich hab auch früher Kampfsport betrieben, und das eine oder andere kann ich noch.

      Aber zum WaffG: Ich bin leidenschaftlicher Messersammler und frage mich oft, wie der Paragraph 42 zu Stande kam. Da muss es ja wirklich Menschen geben, die weit genug unwissend waren, um sich so einen Murks auszudenken.

      Als keiner Tipp: "Transportiert"(im juristischen Sinne) eure Messer. Messer in ein Täschchen oder den Rucksack, und ein kleines min-Plastik-Vorhängeschloss an den Reisverschluss --> Damit kannst Du einen Hirschfänger und ein gutes altes Stilett mitschleppen. Alle Messer, deren Besitz erlaubt ist dürfen so transportiert werden.

      Bei den verbotenen Gegenständen gibt's auch einen coolen Workaround. Im Waffenrecht sind "wesentliche" Teile von Schusswaffen definiert (Lauf, Abzugseinheit,,.. ), d.h. Du hast sogar eine Waffe dabei, wenn Du nur den Pistolenlauf bei dir hast. Bei den Messern ist das nicht so. Wenn man also ein Messer zerlegt in eine Klinge und in einen Griff, dann ist das juristisch gesehen kein Messer mehr. Man darf also ein Butterfly Messer in Deutschland nicht mal besitzen, aber einen Bausatz, aus dem man ein Butterflymesser zusammenschrauben kann, den darf man sogar "führen".

      ****** letzter Abschnitt stimmt nicht, Erklärung siehe unten ***********


      Nick

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Opa ()

    • Opa schrieb:

      wenn man also ein Messer zerlegt in eine Klinge und in einen Griff, dann ist das juristisch gesehen kein Messer mehr. Man darf also ein Butterfly Messer in Deutschland nicht mal besitzen, aber einen Bausatz, aus dem man ein Butterflymesser zusammenschrauben kann, den darf man sogar "führen".
      Das ist Unsinn, auch ein zerlegtes Faustmesser bleibt ein Faustmesser und damit verboten, das ist zumindest das was das BKA sagt.
      bka.de/SharedDocs/Downloads/DE…_blob=publicationFile&v=3
    • Poncho schrieb:

      2Stroke schrieb:

      Der Widerspruch ist natürlich offensichtlich.

      Mal angesehen davon das jemand der sich an Regeln hält meistens niemanden umbringen möchte und jemand der jemanden umbringen möchte sich sicher weniger Gedanken darum macht ob er es mit einem konformen Tatwerkzeug macht.
      Ich vermute, dass die meisten Messerangriffe im Affekt passieren.
      Zwei Personen geraten im Suff aneinander, einer von beiden hat ein Einhandmesser in der Tasche. Mit einer Hand hält er den Gegner auf Abstand, mit der anderen Hand öffnet er das Messer und sticht zu.
      Natürlich kann das auch mit einem feststehenden Messer passieren, aber so ein kleines Einhandmesser ist doch deutlich angenehmer mitzuführen, trägt beim Feiern nicht so sehr auf und ist annähernd genau so schnell einsatzbereit.

      Ich will damit nur sagen, dass sich Personen, die vorsätzlich jemanden umbringen wollen, natürlich einen feuchten Kehricht um die Gesetze scheren. Wenn jemand aber ein kompaktes Einhandmesser in der Tasche hat, knallvoll ist und sich in dem Moment keine Gedanken über die Konsequenzen macht, kann man den Kontrahenten ja mal kurz „anpieksen“.

      Da fängt für mich der Vorsatz an...
      Ich gehe auf eine Party, oh da sollte ich lieber ein Messer mitnehmen falls ich unterwegs... ja was ? Einen Ast schnitzen möchte?
      Oder mich gegen Wildschweine wehren muss?

      So richtig viele sinnvolle Gründe fallen mir nicht ein warum ich auf einer Party dann unbedingt ein Taschenmesser brauche...
    • Gene schrieb:

      Opa schrieb:

      wenn man also ein Messer zerlegt in eine Klinge und in einen Griff, dann ist das juristisch gesehen kein Messer mehr. Man darf also ein Butterfly Messer in Deutschland nicht mal besitzen, aber einen Bausatz, aus dem man ein Butterflymesser zusammenschrauben kann, den darf man sogar "führen".
      Das ist Unsinn, auch ein zerlegtes Faustmesser bleibt ein Faustmesser und damit verboten, das ist zumindest das was das BKA sagt.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE…_blob=publicationFile&v=3
      Ah, danke für den Hinweis. Das komplette Messer, auch zerlegt, ist verboten, aber die Klinge allein ist erlaubt, falls ich Deinen Link richtig interpretiere. Da ist ja noch schwerer eine Logik hineinzuinterpretieren.

      Ich nehme also meine Aussage von oben zurück, denn meine Info war dazu auch schon etwas älter.

      Und das ist aber schon der Nächste Kritikpunkt am WaffG: Was erlaubt ist, ändert sich spätestens jährlich. Egal, für welches Messer Du Dein Geld ausgibst, es kann jederzeit wertlos oder sogar verboten werden.

      Nick
    • 2Stroke schrieb:

      Da fängt für mich der Vorsatz an...
      Ich gehe auf eine Party, oh da sollte ich lieber ein Messer mitnehmen falls ich unterwegs... ja was ? Einen Ast schnitzen möchte?
      Oder mich gegen Wildschweine wehren muss?

      So richtig viele sinnvolle Gründe fallen mir nicht ein warum ich auf einer Party dann unbedingt ein Taschenmesser brauche...
      Dann kann man generell die Frage nach dem Sinn stellen, warum man ein Messer in urbanem Bereich führen muss.
      Das war natürlich nur ein Beispiel. Mir fällt auch kein vernünftiger Grund ein.
      Ich wollte nur klarmachen, warum Einhandmesser einem Führungsverbot unterliegen, sofern kein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein Zweihandmesser wäre in meinem Beispiel deutlich schwerer einzusetzen. Um den Grund des Führens ging es mir nicht.
    • Poncho schrieb:

      2Stroke schrieb:

      Da fängt für mich der Vorsatz an...
      Ich gehe auf eine Party, oh da sollte ich lieber ein Messer mitnehmen falls ich unterwegs... ja was ? Einen Ast schnitzen möchte?
      Oder mich gegen Wildschweine wehren muss?

      So richtig viele sinnvolle Gründe fallen mir nicht ein warum ich auf einer Party dann unbedingt ein Taschenmesser brauche...
      Dann kann man generell die Frage nach dem Sinn stellen, warum man ein Messer in urbanem Bereich führen muss. Das war natürlich nur ein Beispiel. Mir fällt auch kein vernünftiger Grund ein.
      Ich wollte nur klarmachen, warum Einhandmesser einem Führungsverbot unterliegen, sofern kein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein Zweihandmesser wäre in meinem Beispiel deutlich schwerer einzusetzen. Um den Grund des Führens ging es mir nicht.
      wenn du das erstemal ein Wellpappmesser auf ner Party bekommst dann weisst warum ich auch auf Partys Messer dabei habe...
      ok ich habe kein Normales Einhänder dabei sondern lieber Opinell oder Victorinox ( auch klapp ) Tomatenmesser oder Keramikobstmesser

      20220527_172841.jpg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Südprepper () aus folgendem Grund: Falschen Dateianhang auf Wunsch des Verfassers entfernt

    • Ich empfinde es zwar generell so, aber im Messebereich ganz besonders:
      Wir kommen vom "Alles ist erst mal erlaubt, und die bösen Dinge sind verboten" zum
      "Alles ist verboten, außer das, was irgendein Sesselfurzer für sich selber für genehm hält ist erlaubt",
      und das halte ich für eine sehr bedenkliche Entwicklung.

      Ich halte Tofu für völlig überflüssig. Ich bin dafür Tofu komplett zu verbieten...



      Nick
    • Bad_BONZO schrieb:

      Poncho schrieb:

      2Stroke schrieb:

      Da fängt für mich der Vorsatz an...
      Ich gehe auf eine Party, oh da sollte ich lieber ein Messer mitnehmen falls ich unterwegs... ja was ? Einen Ast schnitzen möchte?
      Oder mich gegen Wildschweine wehren muss?

      So richtig viele sinnvolle Gründe fallen mir nicht ein warum ich auf einer Party dann unbedingt ein Taschenmesser brauche...
      Dann kann man generell die Frage nach dem Sinn stellen, warum man ein Messer in urbanem Bereich führen muss. Das war natürlich nur ein Beispiel. Mir fällt auch kein vernünftiger Grund ein.Ich wollte nur klarmachen, warum Einhandmesser einem Führungsverbot unterliegen, sofern kein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein Zweihandmesser wäre in meinem Beispiel deutlich schwerer einzusetzen. Um den Grund des Führens ging es mir nicht.
      wenn du das erstemal ein Wellpappmesser auf ner Party bekommst dann weisst warum ich auch auf Partys Messer dabei habe...ok ich habe kein Normales Einhänder dabei sondern lieber Opinell oder Victorinox ( auch klapp ) Tomatenmesser oder Keramikobstmesser

      20220527_172841.jpg
      Und somit ist es Vorsatz und du bekommst richtig Probleme. Zu Recht! Denn wer mit Messern auf Partys geht hat m.E. vor andere zu verletzen.

      Vielleicht bin ich ja nur auf den falschen Partys aber hier hat noch niemand ein Messer gezogen. Würde ich mitbekommen dass einer der Gäste bei mir ein Messer dabei hat wäre der sofort vor der Tür.
    • 2Stroke schrieb:

      Bad_BONZO schrieb:

      Poncho schrieb:

      2Stroke schrieb:

      Da fängt für mich der Vorsatz an...
      Ich gehe auf eine Party, oh da sollte ich lieber ein Messer mitnehmen falls ich unterwegs... ja was ? Einen Ast schnitzen möchte?
      Oder mich gegen Wildschweine wehren muss?

      So richtig viele sinnvolle Gründe fallen mir nicht ein warum ich auf einer Party dann unbedingt ein Taschenmesser brauche...
      Dann kann man generell die Frage nach dem Sinn stellen, warum man ein Messer in urbanem Bereich führen muss. Das war natürlich nur ein Beispiel. Mir fällt auch kein vernünftiger Grund ein.Ich wollte nur klarmachen, warum Einhandmesser einem Führungsverbot unterliegen, sofern kein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein Zweihandmesser wäre in meinem Beispiel deutlich schwerer einzusetzen. Um den Grund des Führens ging es mir nicht.
      wenn du das erstemal ein Wellpappmesser auf ner Party bekommst dann weisst warum ich auch auf Partys Messer dabei habe...ok ich habe kein Normales Einhänder dabei sondern lieber Opinell oder Victorinox ( auch klapp ) Tomatenmesser oder Keramikobstmesser
      Und somit ist es Vorsatz und du bekommst richtig Probleme. Zu Recht! Denn wer mit Messern auf Partys geht hat m.E. vor andere zu verletzen.
      Vielleicht bin ich ja nur auf den falschen Partys aber hier hat noch niemand ein Messer gezogen. Würde ich mitbekommen dass einer der Gäste bei mir ein Messer dabei hat wäre der sofort vor der Tür.
      Was denn für ein Vorsatz?
      Bei einem Opinel fällt der 42a weg und außerhalb von Bereichen wo ein Führverbot herscht, sind alle 42a konvormen Messer ganz legal, ganz ohne ein Bedürfnis vorweisen zu müssen?
      Ich selbst habe auch immer ein Spyderco Grasshopper am Schlüsselbund sowie meist ein weiteres Slipjoint, oder wenn ich im Wald bin auch ein feststehendes Messer <12cm Klinge dabei, auch mal gerne ein Neckknife.
      Nur bei Nagelhau Taschenmessern mit Verriegelung bin ich vorsichtig, da ich fast jedes Model auch einhändig öffnen kann.

      Ich als Landei habe keine Sorgen mein Messer jemals gegen Personen einsetzen zu müssen, ich habe mich hier angemeldet da ich gefallen am Autarkem Leben finde.
      Diese Furcht vor Messern kann ich als Landei allerdings nicht recht nachvollziehen, ich habe selbst im Restaurant schon mein Messer genutzt, da mir das angebotene nicht zusagte.
      EDC Messer können auch durchaus eine Art Livestyle wie ine Rolex sein.

      Mein "Prepper" Schlüsselbund.
      Messer, Lampe (Nightcore Tikki), Nagelclipper.

      Screenshot_20220619_210015.jpg

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Südprepper () aus folgendem Grund: Schrift- und Bildgröße auf Normalgröße reduziert, zwecks Lesbarkeit

    • 2Stroke schrieb:

      Man muss das schon differenzieren.
      Ich gehe im Alltag los und könnte ein Messer gebrauchen. Das klingt nachvollziehbar.

      Oder

      Ich gehe Abends auf eine Party und könnte ein Messer gebrauchen. Das klingt doch eher nach Vorsatz oder?
      Wenn es eine Grillparty ist sollte ein ein Messer kein Problem darstellen, in einem Club wird das spätestens bei der Security zu Fragen führen (ich gehe davon aus das sowas am Eingang kontrolliert wird?).

      Vielleicht ist es der Ländlichen Region geschuldet aber bei uns wird ein Messer landläufig als Werkzeug betrachtet, nicht als Waffe. Das selbige gilt für das Berufliche Umfeld.

      Ich denke der Grundansatz "Waffe oder Werkzeug" macht den Unterschied bei der Entscheidung ob man es irgendwo mit hin nimmt oder net. Persönlich habe ich kein Problem damit wenn Personen mit Messern unterwegs sind. Ich sehe ein Messer wie ein Handy. Es ist halt immer dabei.

      Edit: Ich glaube der Gesamteindruck der Person macht auch bei der Polizei den unterschied bezüglich der Bewertung und der Glaubwürdigkeit.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von maik_86 ()

    • Wenn ich aus gehe habe ich meistens einen Messer dabei, aber nur weil es einfach in meine Handtasche/EDC sitzt. Werde ich die unbedingt brauchen? Wahrscheinlich nicht, aber mehr weil viele meine freunde ein Taschenmesser oder Multitool dabei haben :saint: . Man hat alles im EDC auch nicht dabei weil man weiß das man es nötig hat, sondern für den Fall das. Und nicht zur Verteidigung, sondern als Tool.

      Ich gehe bald zur Rammstein :thumbsup: :thumbsup: Da bleibt meine Tasche bei Schwiegereltern oder bleibt EDC versteckt im auto. Möchte da nur was Geld dabei haben und Ausweis.
    • Gene schrieb:

      Poncho schrieb:

      Dann kann man generell die Frage nach dem Sinn stellen, warum man ein Messer in urbanem Bereich führen muss.
      Du gehst im Park grillen und willst deine Wurst schneiden, oder einen Kuchen.
      Ich glaube, ich habe mich da missverständlich ausgedrückt. Die Aussage nach dem generellen Sinn war auf den Vorsatz bezogen, das Messer gegen einen Menschen einzusetzen.
      Ich habe selber auch in der Regel ein 42a-konformes Zweihandmesser dabei, wenn ich in der Stadt unterwegs bin. Aber aus dem Grund, um es ggf. als Werkzeug einzusetzen, falls ich es benötige.
    • 2Stroke schrieb:

      Man muss das schon differenzieren.

      • Ich gehe im Alltag los und könnte ein Messer gebrauchen. Das klingt nachvollziehbar.

      Oder

      Ich gehe Abends auf eine Party und könnte ein Messer gebrauchen. Das klingt doch eher nach Vorsatz oder?
      Der Vorsatz was zu tun? ‍
      Wenn man sich mal Prozesse zur Notwehr und auch den Notwehrparagrafen anschaut, ist das mildeste zur Verfügung stehende Mittel legitim. Das kann selbst eine Illegale Schusswaffe sein, wo es dann halt einen gesonderten Prozess zum Illegalen Waffenbesitz gibt.
      Allerdings muss der Angriff noch im Gange sein, so wurde zb. ein Jäger welcher zuvor gefoltert wurde verurteilt, da er dem Angreifer in den Rücken schoss als dieser floh.

      Da es hier allerdings um Messer im Sinne des WaffG ging.
      Ein berechtigtes Interesse muss nur bei nicht §42a konvormen Messern bestehen. Bei öffentlichen Veranstaltungen hingegen herscht ja generell ein Waffenverbot und dort würde ich generell keine Messer führen.
      Allerdings sind selbst in den neuen Waffenverbotszonen welche mittletweile außerhalb Krimineller Hotspots ausgerufen werden dürfen, Messer unter 4cm Klingenlänge nachwievor legal zu führen, da ihnen Waffeneigenschaften aberkannt werden was man zb. auch bei dem Feststellungsbescheid zum Mini Butterfly sieht, welches mit 4 cm Klinge noch legal besessen werden darf.
      Auch darf man in den neuen Waffenverbotszonen, mit einer waffenrechtlicher Erlaubnis alle 42a konvormen Messer führen. (Da zählt auch der KWS dazu).
      Die Orte wo das führen von Waffen untersagt ist, kann man sich im §42 nachlesen.
      Waffengesetz (WaffG) § 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen

      Was ich hier auf Arbeit immer dabei habe ist zb. ein Minimalist Bowie von CRKT.
      Klein aber völlig ausreichend für die Aufgaben die auf Arbeit so anfallen, als Fixed weit unter 12 cm auch legal zu führen.

      Screenshot_20220620_122301_edit_2111730724172543.jpg
    • DIEHARD schrieb:

      Auch darf man in den neuen Waffenverbotszonen, mit einer waffenrechtlicher Erlaubnis alle 42a konvormen Messer führen. (Da zählt auch der KWS dazu).
      Die Info ist sehr interessant.

      Ich hab mich lange mit dem WaffG befasst aber dazu nichts gefunden. Hast du dafür nen Paragraph?

      Edit: Hat sich erledigt, wer lesen kann ist klar im vorteil:



      Außerdem frage ich mich ob es eine Liste mit Verbotszonen bei einer Landes oder Bundesbehörde gibt. Bei uns im Bundesland (Thüringen) geistern dazu in den Medien viele verschiedene Listen und Theorien umher.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von maik_86 ()

    • Also das mit Waffenrechtlicher Erlaubnis steht ja im Gesetzestext @maik_86.
      Das der KWS gilt, da gab es ein hin und her wo sich die Fachforen und Messergazine die Zähne ausbissen, eine klare Aussage der Behörden zu bekommen.
      Irgendwann letztes Jahr bekam der Kniveblog dann mal eine Aussage das der KWS gilt, wobei der Artikel wieder verschwunden war wo ich eben danach suchte. Der war allerdings eine ganze Weile online.
      Ich schau später nochmal ob ich die Aussage irgendwo wiederfinde
      wobei sowas am Ende ja die Gerichte entscheiden müssten.
      knife-blog.com/messerverbote-u…04-41a3-8fc7-bfaf820f4aa6

      Hier mal eines meiner lieblings EDCs für den Urbanen Bereich, das Spyderco Ronin 2

      Screenshot_20220620_160305.jpg

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    • Opa schrieb:

      ...
      @2stroke: wir werden uns wohl auf Parties nie begegnen :(


      Nick
      Ehrlich, wenn deine Partys einen dazu zwingen da mit Messer rumlaufen zu müssen dann ist das wohl auch besser so :)

      Ich hab da auch als Landei einige Bedenken wenn jemand mit Messer auf eine Party gehen will. Das hat nichts vor Angst vor Messern zu tun, ich liebe Messer und habe immer gerne eines dabei aber eine Party, in einer Disco, Club oder Bar, gibt es außer Vorsatz keinen Grund da mit Messer rum laufen zu müssen oder?