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Aktionsplan "Operation Deutschland"

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    • landkreistag.de/presseforum/pr…-muessen-vorbereitet-sein

      Der Lanskreistag schlägt in dieselbe Kerbe.
      In Beitrag ist ein Link, den ich sehr intertessant finde. Dort werden einige Punkte angesprochen die Resilienz der Bevölkerung zu erhöhen.
      Zitat: ....für den gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung fehlt es an rechtlichen Grundlagen...."
      Das liest sich sehr komisch. Das einzige was mir hierzu einfällt wären Impfungen. Kann sich jemand etwas anderes dazu vorstellen?
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      Fifth age schrieb:

      landkreistag.de/presseforum/pr…-muessen-vorbereitet-sein

      Der Lanskreistag schlägt in dieselbe Kerbe.
      In Beitrag ist ein Link, den ich sehr intertessant finde. Dort werden einige Punkte angesprochen die Resilienz der Bevölkerung zu erhöhen.
      Zitat: ....für den gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung fehlt es an rechtlichen Grundlagen...."
      Das liest sich sehr komisch. Das einzige was mir hierzu einfällt wären Impfungen. Kann sich jemand etwas anderes dazu vorstellen?

      Du meinst Punkt 7 in dem Papier? Ich lese das eher so dass die bestehende Vorsorgegesetzgebung in Bezug auf die Zuständigkeiten im Wiederspruch zum Verfassungsrecht steht (möglicherweise wegen der Coronagesetzgebung?) und daher angepasst werden muss bevor es zur Anwendung kommen kann.
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      Trittbrettfahrer schrieb:

      Ich lese das eher so dass die bestehende Vorsorgegesetzgebung in Bezug auf die Zuständigkeiten im Wiederspruch zum Verfassungsrecht steht (möglicherweise wegen der Coronagesetzgebung?) und daher angepasst werden muss bevor es zur Anwendung kommen kann.
      Nicht ganz.....

      Es gibt bereits jede Menge Sicherstellungsgesetze (z.B. Wassersicherstellungsgesetz, Arbeitssicherstellungsgesetz, Telekomunikationssicherstellungsgesetz usw.). Es gibt allerdings kein Gesundheitssicherstellungs- und Vorsorgegesetz. Und dieses soll halt erarbeitet werden.

      Mann muss allerdings Wissen das die Sicherstellungsgesetze für den Verteidigungs-und Spannungsfall vorgesehen sind und darüber rechtliche Interessen der Bürger eingeschränkt werden können.
      Zum Beispiel kann das Arbeitssicherstellungsgesetz dir verbieten deine Arbeitsstelle im V-Fall in freier Entscheidung zu kündigen.

      §2 ASG schrieb:

      Für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung kann nach den Vorschriften dieses Gesetzes

      1. das Recht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch beschränkt werden,
      Quelle: § 2 ASG - Einzelnorm

      Und so ähnlich ist das in allen Sicherstellungsgesetzen. Somit ist es fraglich was in so einem Gesundheitssicherstellungs- und Vorsorgegesetz rein kommt. Mit Sicherheit nicht nur Dinge die in DEINEM Interesse sind, denn wir reden hier von Gesetzen für den Verteidigungsfall.
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
    • Neu

      Auch hier nochmal die Meldung von FiftAge von gestern, allerdings für ganz Deutschland:

      EpochTimes schrieb:

      Zu wenige Kliniken für Kriegsfall – Bundeswehrkommandeur fordert Kooperation mit zivilen Kliniken
      Deutschland besitzt fünf Bundeswehrkrankenhäuser – diese reichen im Falle eines Krieges nicht aus. Ärzte und Pfleger würden an der Front benötigt, so Johannes Backus, Kommandeur der Gesundheitseinrichtungen der Bundeswehr. Er fordert auch gezielte Kooperationen mit zivilen Kliniken.
      Die Bundeswehr verfügt nicht über genügend Kliniken für den Kriegsfall. „Die fünf Bundeswehrkrankenhäuser allein reichen nicht aus. Große Teile ihrer Fachkräfte würden im Ernstfall an der Front benötigt“, sagte der Kommandeur der Gesundheitseinrichtungen der Bundeswehr, Johannes Backus, der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Mittwochsausgabe).
      „Im Kriegsfall würde die Hauptlast auf zivilen Krankenhäusern liegen“, so der Generalstabsarzt, der auch stellvertretender Inspekteur des Sanitätsdiensts ist. Deutschland werde in einem solchen Szenario eine logistische Drehscheibe für Truppen und Verwundetentransporte sein.
      Backus forderte in der FAZ eine engere Kooperation mit nichtmilitärischen Gesundheitseinrichtungen. „Die Bundeswehr braucht für die Kranken- und Verwundetenversorgung starke zivile Partner“, sagte er der Zeitung.
      Zuvor hatte schon Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach in einem Interview mit der „Augsburger Allgemeinen“ einen Operationsplan für den zivilen Gesundheitssektor gefordert, berichtet Epoch Times.

      Gezielte Kooperationen mit zivilen Gesundheitseinrichtungen benötigt
      Dazu böten sich die als kritische Infrastruktur eingestuften Institutionen an: neun Kliniken der Berufsgenossenschaft mit ihrer Unfallchirurgie, 36 Universitätskliniken mit hochspezialisierter Versorgung sowie die Maximalversorger mit mehr als 30.000 stationären Fällen im Jahr.
      „Diese Krankenhäuser müssen gezielt ertüchtigt werden, um im Ernstfall die Bundeswehr zu unterstützen, organisatorisch, technisch, digital“, verlangte Backus.
      Er sieht sogar die Gefahr, dass die deutschen Kliniken angegriffen werden. Cyberattacken, Versorgungsausfälle, Spionageaktivitäten und sogenannte hybride Bedrohungen träfen auch Zivileinrichtungen.
      „Insbesondere Krankenhäuser sind gefährdet, wir müssen davon ausgehen, dass die Bedrohungen zunehmen werden und auch vor moralischen Hürden keinen Halt machen“, warnte der Kommandeur in der FAZ.

      Verband der Universitätsklinika Deutschlands schließt sich Appell an
      Der Vorsitzende des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands, Jens Scholz, schloss sich Backus‘ Appell an. Der Sanitätsdienst müsse sich im Krisenfall auf die Unterstützung durch leistungsfähige zivile Kliniken verlassen können. „Doch diese Rolle können nur Einrichtungen übernehmen, die inhaltlich, personell und materiell darauf vorbereitet sind“, sagte Scholz der FAZ.
      „Es fehlt weiterhin an übergreifender Koordination, digitaler Steuerung von Patientenströmen und widerstandsfähiger Infrastruktur“, so der Vorstandsvorsitzende des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein. „Nur damit ist eine resiliente Gesundheitsversorgung in Frieden, Krise und Krieg zu erzielen.“
      Wie Backus rief er dazu auf, die nationalen Krankenhäuser gezielt auf Krisen vorzubereiten. „Die Verteidigungsfähigkeit endet nicht in der Kaserne, sie beginnt auch in der Notaufnahme oder im OP-Saal“, sagte Scholz. (dts/red)
      Quelle: Zu wenige Kliniken für Kriegsfall – Bundeswehrkommandeur fordert Kooperation mit zivilen Kliniken

      Spätestens jetzt kann man Meiner Einschätzung gang klar aufgrund von solchen Meldungen von einer akuten Kriegsgefahr ausgehen.
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
    • Neu

      Ob es Krieg gibt oder nicht sei erstmal dahin gestellt. Ich finde es aber spitze, dass man scheinbar aktuell sehr nüchtern analysiert und ohne rosarote Brille schaut, was Sache ist und was es braucht. Das ist leider viel zu lange nicht mehr passiert, darum sind wir nicht daran gewöhnt und assoziieren das alles damit, dass ein Krieg unmittelbar vor der Tür steht. Im Endeffekt sind das aber alles Massnahmen, die einerseits schon längst überfällig waren und die wir in der "Szene" in der einen oder anderen Form auch seit Jahren gefordert haben, Stichwort: Stärkung des Zivilschutzes und der Verteidigungsfähigkeit.
      Insofern sind unsere Forderungen in diesem Bereich durchaus deckungsgleich mit den aktuell stattfindenden Sicherungsmassnahmen, was ich eindeutig gutheisse.

      LG vom Strahlemännchen- si vis pacem, para bellum!

      Tante Edith sagt: Lest meine Signatur. Der Mann hatte wesentlich mehr Kacke am Dampfen und hat es trotzdem hinbekommen, solche zeitlosen Weisheiten rauszuhauen.
      "Lasst uns an die Stelle von Zukunftsängsten das Vordenken und Vorausplanen setzen" - Winston Churchill
    • Neu

      Ich sehe die Lage auch als deutlich angespannt.
      Die Bundeswehr bereitet sich selbstverständlich auf den V-Fall vor und auch diese Meldungen werden nun deutlich publiker.
      Zuletzt hat der RND / KN darüber berichtet, wie wichtig die Autobahnen in Niedersachsen sind.
      Hier wird auf lokale Unternehmen und auch auf KatS Einheiten zurückgegriffen.
      Diese können selbstverständlich wichtige Aufgaben zur Unterstützung von Truppenverlegungen wahrnehmen.
      Auch hier laufen Vorbereitungen

      Quelle: kn-online.de/politik/bundesweh…HU4VDXVFFL7TCWGCVDTY.html

      Südprepper schrieb:

      Spätestens jetzt kann man Meiner Einschätzung gang klar aufgrund von solchen Meldungen von einer akuten Kriegsgefahr ausgehen.
      Nichts desto trotz sehe ich, wie oben geschrieben, die Lage als sehr ernst. Ich persönlich gehe nicht von einer akuten Kriegsgefahr aus, sondern sehe es als Spannungsfall.
      Anders ist es bei Cyberangriffen, Sabotage Akten und Drohnenflügen aus, da sehe ich die deutlich höhere Gefahr bzw. tritt es Bundesweit auch schon ein.


      Vogelwild schrieb:

      Und wieder ein kleiner Schritt in Richtung Vorbereitung: Bei uns am Arbeitsplatz wird gerade erhoben, wer Reservist ist, wer bei der Feuerwehr ist und wer beim Rettungsdienst war oder ist.
      Diese Abfragen liefen bei uns auch. Ich bin in der Kritis / KatS tätig.
    • Neu

      Südprepper schrieb:

      Spätestens jetzt kann man Meiner Einschätzung gang klar aufgrund von solchen Meldungen von einer akuten Kriegsgefahr ausgehen.
      Akute Kriegsgefahr.... Naja.
      Welches Kriegsziel soll denn der Gegner in Deutschland verfolgen?
      Besatzung? Unterwerfung? Eroberung und Eingliederung? Ablenkung von eigenen inneren Problemen?
      Krieg gegen Deutschland bedeutet gleichzeitig Krieg gegen die gesamte EU sowie NATO....
      Der Aggressor wird auch Für und Wieder in die Waagschale werfen und auf der Habenseite sehe ich persönlich da recht wenig zu gewinnen zumindest im Lichte eines verlustreichen heißen Konflikts.
      Urbanprepping - Die beste deutschsprachige Preppingseite. Mit Abstand. Zu previval sag ich besser mal nix.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von borath ()

    • Neu

      Ich mache mir nicht den Kopf von Putin und auch nicht den von Trump oder irgendwelcher Bundeswehr-Generäle.
      Ich beobachte die Nachrichtenlage und orientiere mich daran. Warum also uns jemand angreifen will oder vielleicht doch nicht, das spielt für mich keine Rolle. Ich reagiere auf die Nachrichten.
      Die haben mir vor 3 Jahren gesagt, dass ein Krieg näher kommt, und heute ist das sogar noch wahrscheinlicher.
      Das Beste, was passieren kann, das ist, dass wir jetzt in den nächsten Jahren auf unserer Seite massenhaft Waffen und Soldaten ansammeln und dann eben Russland sich nicht traut, die NATO anzugrefen.
      Deshalb wäre das ja nicht umsonst gewesen, und wir können weiter im Frieden leben. Und das möchte ich eigentlich.
      Deshalb finde ich die Entwicklungen bei uns im Moment total richtig und sie beruhigen mich ein wenig. Ich fühle mich jedoch auch darin bestätigt, meine Prepping-Massnahmen bisher so durchgeführt zu haben.
      Im Moment will ich das aber alles auf ein solides finanzielles Fundament stellen. Das erscheint mir angesichts der zu erwartenden Wirtschaftskrise angebracht.
      Selbst im Ernstfall werde ich, obwohl ich vor 45 Jahren während des Kalten Krieges mal meinen Wehrdienst beim FlaRakBtl 37 gemacht habe, aufgrund von Alter und Gesundheitszustand doch wohl eher zu den Zivilisten gehören.
      Und so schaue ich mir das alles eher von weitem an.
      Meine Entscheidungen müssen niemandem gefallen. (mein alter Nick war cosynox, aber der passt nicht mehr)
    • Neu

      borath schrieb:

      Akute Kriegsgefahr.... Naja.
      Okay, das Wort Akut streichen wir :D

      DeltaCH_53 schrieb:

      Diese können selbstverständlich wichtige Aufgaben zur Unterstützung von Truppenverlegungen wahrnehmen.
      Da wäre ich vorsichtig.
      Die Unterstützung der Verlegung von NATO Truppen durch HiOrgs oder wen auch immer ist solange Deutschland nicht aktiv in D angegriffen wird sehr fragwürdig. Denn wenn die NATO in der Ukraine intervenieren sollte (Da muss D gar nicht direkt beteiligt sein) wäre das die Vorbereitung eines Angriffskrieges und man könnte D Völkerrechtlich einfach platt machen ohne Konsequenz.

      Bis heute gilt die UN Feindstaatenklausel für Deutschland, da hat sich nix geändert.
      Seit 1945 unverändert: Deutschland für UN noch "Feindstaat" - WELT

      Artikel 26 GG schrieb:

      Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 26
      (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
      Quelle: Art 26 GG - Einzelnorm

      Und an diesem Punkt sind wir schon lange vorbei.
      Und deshalb können wir uns nicht auf den Bündinsfall berufen wenn wir gegen Artikel 26 GG verstoßen bei zeitgleich bestehender Feindstaatenklausel.
      Die Taurus Lieferung würde diesen Tatbestand vollumfänglich erfüllen da Taurus nicht durch die Ukraine alleine einzusetzen ist, aufgrund der ganzen Daten die dafür benötigt werden.

      Da kann man davon halten was man möchte aber das sind die Fakten.
      Man kann keine zivilen Akteure für den NATO Bündnisfall einbeziehen in D das gibt die Gesetzeslage gar nicht her.
      Das geht alles nur im Verteidigungsfall wenn wir diesen nicht zu verschulden haben, alles andere fällt nicht darunter. Der der Operationsplan D kann auch nur auf Gesetzen berufen in ZWeifel dem Grundgesetz. Und das bezieht sich immer nur auf den Verteidigungsfall und nicht den Bündnisfall das sind völlig verschiedene Dinge

      Um den Kreis zum Thema aber wieder zu schließen...
      Man bereitet sich offensichtlich auf Krieg vor in Deutschland und das heißt im Umkehrschluss das man mal schauen sollte was für den Schutz der Zivilbevölkerung in D gemacht wird in diesem Kontext. Nur da kann ich leider nix sehen, weit und breit nicht.
      Wenn man das ganze doch mit einer angeblichen Russen Bedrohung für D rechtfertigt, wo bleiben dann die Zivilschutzmaßnahmen für die Bevölkerung ???
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
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      Südprepper schrieb:

      an kann keine zivilen Akteure für den NATO Bündnisfall einbeziehen in D das gibt die Gesetzeslage gar nicht her.
      Das geht alles nur im Verteidigungsfall wenn wir diesen nicht zu verschulden haben, alles andere fällt nicht darunter. Der der Operationsplan D kann auch nur auf Gesetzen berufen in ZWeifel dem Grundgesetz. Und das bezieht sich immer nur auf den Verteidigungsfall und nicht den Bündnisfall das sind völlig verschiedene Dinge
      Gesetze können mitunter sind schnell in Kraft gesetzt werden. Der Kreativität sind da keine Grenzen gesetzt. Z.B. wer käme auf die Idee einen alten abgewählten Bundestag herzunehmen um seine Agenda durchzudrücken.....


      Südprepper schrieb:

      das man mal schauen sollte was für den Schutz der Zivilbevölkerung in D gemacht wird in diesem Kontext. Nur da kann ich leider nix sehen, weit und breit nicht.
      Ich sehe zwar einige Bemühungen, halte sie aber für absolut unzureichend.
      Also die Einführung dieses Warntags, wo die Alarmierung getestet wird, oder die Schaffung der Apps KatWarn oder Nina.
      Dies sind zwar kleine Schritte in die richtige Richtung, aber wie gesagt viel zu wenig für meinen Geschmack.
      Es muss jetzt vielleicht kein gesetzlicher Zwang her, in Neubauten den Keller in einen privaten Schutzraum umzuwandeln, aber eine direkte Förderung wäre da sicher ein Motivator.
      §12 Abs 3 des SchBauG reicht m.E. nicht.
      Vielleicht sollten die unterirdischen Schutzräume auch in den Bauämtern einfacher bewilligt werden. Der Umweg die als Zisterne anzumelden ist halt auch unschön und diese Mikroschutzräume sind eng, beklemmend und nur für wenige Personen geeignet und noch viel weniger für einen längeren Aufenthalt.
      Urbanprepping - Die beste deutschsprachige Preppingseite. Mit Abstand. Zu previval sag ich besser mal nix.
    • Neu

      borath schrieb:

      Gesetze können mitunter sind schnell in Kraft gesetzt werden. Der Kreativität sind da keine Grenzen gesetzt. Z.B. wer käme auf die Idee einen alten abgewählten Bundestag herzunehmen um seine Agenda durchzudrücken.....
      Ja richtig.
      Aber auch ein neues Gesetz kann nur auf Grundlage des GG entstehen und darf nicht dagegen verstoßen.

      Ich will einfach trotz langem hin und her darauf hinaus das der NATO Bündnisfall und der Verteidigungsfall für D nicht der gleiche Rechtszustand ist und auch nicht zu diesem gemacht werden kann, außer D wird direkt oder im Rahmen einer Ausweitung angegriffen. Das gilt aber erst dann wen Bundesgebiet betroffen ist.

      borath schrieb:

      Ich sehe zwar einige Bemühungen, halte sie aber für absolut unzureichend.
      Also die Einführung dieses Warntags, wo die Alarmierung getestet wird, oder die Schaffung der Apps KatWarn oder Nina.
      Dies sind zwar kleine Schritte in die richtige Richtung, aber wie gesagt viel zu wenig für meinen Geschmack.
      Ja da gebe ich dir recht.

      borath schrieb:

      Es muss jetzt vielleicht kein gesetzlicher Zwang her, in Neubauten den Keller in einen privaten Schutzraum umzuwandeln, aber eine direkte Förderung wäre da sicher ein Motivator.
      §12 Abs 3 des SchBauG reicht m.E. nicht.
      Vielleicht sollten die unterirdischen Schutzräume auch in den Bauämtern einfacher bewilligt werden. Der Umweg die als Zisterne anzumelden ist halt auch unschön und diese Mikroschutzräume sind eng, beklemmend und nur für wenige Personen geeignet und noch viel weniger für einen längeren Aufenthalt.
      Da hätte man schon genug machen können, wenn man wollte.
      Aber es soll ja jetzt 1 Billio. Euro Sonderschuldvermögen geben - Vielleicht fallen dann da endlich mal 50 Mrd. für den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz ab was dem Ganzen ziemlich gut tun würde. Aber ich habe da meine Zweifel, weil das halt auch nicht in zwei Jahren umsetzbar wäre was 35 Jahre verbockt wurde.
      Die denken Geld löst alle Probleme von heute auf morgen.

      :pinch:
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
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      Südprepper schrieb:

      Bis heute gilt die UN Feindstaatenklausel für Deutschland, da hat sich nix geändert.
      Tja, wie im von Dir verlinkten Artikel steht, gilt das für alle Staaten, die sich mit einem der Unterzeichner noch im Kriegszustand befinden. Im Kriegszustand mit den Unterzeichnern befand sich das Deutsche Reich, niemals die Bundesrepublik Deutschland. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Subjekte.

      Südprepper schrieb:

      Und deshalb können wir uns nicht auf den Bündinsfall berufen wenn wir gegen Artikel 26 GG verstoßen bei zeitgleich bestehender Feindstaatenklausel.
      Doch, können wir. Eben weil die "Feindstaatenklausel" nicht für die BRD gilt, sondern nur für das DR, von dem wir alle wissen: Das gibts nicht mehr. War mit Hitlers Tot führungslos und handlungsunfähig.

      Südprepper schrieb:

      Die Taurus Lieferung würde diesen Tatbestand vollumfänglich erfüllen da Taurus nicht durch die Ukraine alleine einzusetzen ist, aufgrund der ganzen Daten die dafür benötigt werden.
      Deswegen sollte man eben gegen russische Propaganda vorgehen. Irgendwann glauben die Leute das.

      Südprepper schrieb:

      Da kann man davon halten was man möchte aber das sind die Fakten.
      Nee, die Fakten sehen doch ein wenig anders aus.

      Südprepper schrieb:

      Ich will einfach trotz langem hin und her darauf hinaus das der NATO Bündnisfall und der Verteidigungsfall für D nicht der gleiche Rechtszustand ist
      Ok, aber das ist logisch. Oder waren wir beim letzten Artikel 5 im Kriegszustand? Nope, waren wir nicht.
    • Neu

      Holgie schrieb:

      Tja, wie im von Dir verlinkten Artikel steht, gilt das für alle Staaten, die sich mit einem der Unterzeichner noch im Kriegszustand befinden. Im Kriegszustand mit den Unterzeichnern befand sich das Deutsche Reich, niemals die Bundesrepublik Deutschland. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche Subjekte.

      Holgie schrieb:

      Doch, können wir. Eben weil die "Feindstaatenklausel" nicht für die BRD gilt, sondern nur für das DR, von dem wir alle wissen: Das gibts nicht mehr. War mit Hitlers Tot führungslos und handlungsunfähig.
      JA das habe ich nicht bedacht gehabt.

      Kurzer Einwurf bevor wir hier jetzt als rechte Schwurbler definiert werden - Da stehts drinne.....

      Feststellung BVerfG 21. Dezember 1972 schrieb:

      Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“1
      Quelle: WD-3-292-07-pdf-data.pdf

      Holgie schrieb:

      Ok, aber das ist logisch. Oder waren wir beim letzten Artikel 5 im Kriegszustand? Nope, waren wir nicht.
      Ich will darauf hinaus das du auf zivile Kräfte zurückgreifen kannst wenn sich Deutschland selbst im Verteidigungsfall befindet. Das hei0t bundesdeutsches Gebiet angegriffen wird. Aber nicht im Rahmen von NATO Truppenverlegungen außerhalb des Verteidigungsfalls.
      Heißt, das solange der Verteidigungsfall nicht festgestellt ist, das Job der BW ist und erst im Verteidigungsfall in D (Nicht NATO Bündnisfall außerhalb D) zivile Akteure für solche Unterstützungsmaßnahmen herangezogen werden können.

      EDIT:

      Frisch aus der Morgenpresse:
      Köln plant unterirdisches Krankenhaus nach israelischem Vorbild
      Köln plant Klinik für den Kriegsfall: Tiefgarage soll zur Intensivstation umfunktioniert werden - WELT
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
    • Neu

      Südprepper schrieb:

      Die Unterstützung der Verlegung von NATO Truppen durch HiOrgs oder wen auch immer ist solange Deutschland nicht aktiv in D angegriffen wird sehr fragwürdig. Denn wenn die NATO in der Ukraine intervenieren sollte (Da muss D gar nicht direkt beteiligt sein) wäre das die Vorbereitung eines Angriffskrieges und man könnte D Völkerrechtlich einfach platt machen ohne Konsequenz.
      Es ging grundsätzlich um die Unterstützung von zivilen Einheiten, unabhängig der Ukraine.
      Ich denke nicht, dass die NATO so in der Ukraine eingreifen wird, das sie sich Angreifbar machen bzw. einen Angriffskrieg beginnen werden.
      Ich denke das reicht aber zu dem Thema, sonst schweifen wir ab.

      Südprepper schrieb:

      Ich will darauf hinaus das du auf zivile Kräfte zurückgreifen kannst wenn sich Deutschland selbst im Verteidigungsfall befindet. Das hei0t bundesdeutsches Gebiet angegriffen wird. Aber nicht im Rahmen von NATO Truppenverlegungen außerhalb des Verteidigungsfalls.
      Wieso sollte das denn nicht gehen ?
      Gibt es da Vorschriften, Gesetze o.ä ? Da weiß ich leider nichts, vielleicht hast du da ja was zu @Südprepper
      In meinen Gedanken sollte es doch gehen, wenn die Bundeswehr übers GMLZ oder das jeweilige Ministerium des Landes zivile Einheiten abfragt, ganz unabhängig von einem V-Fall, Bündnisfall oder einfachen Truppenverlegungen. Natürlich sollte das in erster Instanz Aufgabe der Bundeswehr sein und bleiben.

      borath schrieb:

      Ich sehe zwar einige Bemühungen, halte sie aber für absolut unzureichend.
      Also die Einführung dieses Warntags, wo die Alarmierung getestet wird, oder die Schaffung der Apps KatWarn oder Nina.
      Dies sind zwar kleine Schritte in die richtige Richtung, aber wie gesagt viel zu wenig für meinen Geschmack.
      So sehe ich es auch!
      Ja der Bund und die Länder unternehmen etwas, aber viel zu wenig.
      In S-H sollen die Sirenen wieder aufgebaut werden, dafür soll es meines Wissens nach auch Geld für geben, nur wo sind sie ?
      In meinem Landkreis fehlen sie fast komplett bzw. Können derzeit nur für die Feuerwehren genutzt werden und nicht für Warnungen.


      Südprepper schrieb:

      Köln plant unterirdisches Krankenhaus nach israelischem Vorbild
      Das ist doch mal was.
      Wieso muss sowas eigentlich erst durch ein Krankenhaus geplant werden. Da sollte das Land selbst mal dran denken.
    • Neu

      DeltaCH_53 schrieb:

      Wieso sollte das denn nicht gehen ?
      Gibt es da Vorschriften, Gesetze o.ä ? Da weiß ich leider nichts, vielleicht hast du da ja was zu @Südprepper
      In meinen Gedanken sollte es doch gehen, wenn die Bundeswehr übers GMLZ oder das jeweilige Ministerium des Landes zivile Einheiten abfragt, ganz unabhängig von einem V-Fall, Bündnisfall oder einfachen Truppenverlegungen. Natürlich sollte das in erster Instanz Aufgabe der Bundeswehr sein und bleiben.
      für normale Fälle oder den länderübergreifenden Einsatz des Zivilschutzes geht das.
      Gem. Art 35 GG ist auch eine Unterstützung der BW durch Hio Orgs möglich.

      Art. 35 Grundgesetz schrieb:

      Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 35

      (1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

      (2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.


      (3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.
      Aber doch nicht ausländischer Streitkräfte außerhalb des Verteidigungsfalles.
      Weil NATO Bündnisfall oder NATO Operation eine rein militärische Sache ist, die überhaupt nicht außerhalb des Verteidigungsfalles in D mii der zivilen Sache in Verbindung zu bringen ist. Jetzt könnte man das weiter denken und sagen die NATO bedient sich im Rahmen einer Auftragsvergabe (Dienstleitung) ziviler Akteure.
      Dann handeln die HioOrgs aber als Unternehmen/Verein was sie sind und nicht als Katastrophenschutz(Zivilschutz der hoheitliche Aufgaben hat. Darin liegt ein Unterschied ob da HiOrgs kommen als Verein oder der Zivil-/Katastrophenschutz.

      Ich hab jetzt doch noch was gefunden.... boah BrainFOG ?(
      Es gibt noch das Bundesleistungsgesetz wo gem. §2 Abs.9 solche Leistungen angefordert werden können. Gem. §1 Abs.1 Nr.3 auch für ausländische Kräfte im Rahmen zwischenstaatlicher Verträge etc..

      allerdings:

      Bundesleistungsgesetz §1 schrieb:

      (1) Leistungen können angefordert werden

      1.zur Abwendung einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes oder zur Abwendung oder Beseitigung einer die Sicherheit der Grenzen gefährdenden Störung der öffentlichen Ordnung im Grenzgebiet;
      2.für Zwecke der Verteidigung, im besonderen zur Abwendung einer Gefahr, durch die von außen der Bestand des Bundes entweder unmittelbar oder mittelbar im Rahmen seiner Einordnung in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit bedroht wird;
      3. zur Erfüllung der Verpflichtungen des Bundes aus zwischenstaatlichen Verträgen über die Stationierung und die Rechtsstellung von Streitkräften auswärtiger Staaten im Bundesgebiet;
      4. zur Unterbringung von Personen oder Verlegung von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen, die wegen einer Inanspruchnahme von Grundstücken für Zwecke der Nummern 1 bis 3 notwendig ist.

      (2) Die in § 5 Abs. 2 und § 38 vorgesehenen Befugnisse dürfen außer im Verteidigungsfall nur in Anspruch genommen werden, wenn die Bundesregierung festgestellt hat, daß dies zur beschleunigten Herstellung der Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik notwendig ist. Die Bundesregierung hat die Feststellung aufzuheben, wenn die Voraussetzungen hierfür entfallen oder wenn der Bundestag und der Bundesrat es verlangen.
      Wurde das offiziell festgestellt oder einfach nur gesagt ?

      DeltaCH_53 schrieb:

      Das ist doch mal was.
      Wieso muss sowas eigentlich erst durch ein Krankenhaus geplant werden. Da sollte das Land selbst mal dran denken.
      Ich finde die Grundsatzidee ganz gut.
      Sollte meiner Meinung nach flächendeckend bei jedem Krankenhausneubau verpflichtend sein.

      Die Grundsatzidee dafür kommt ja aus Israel - Is schon ziemlich Schnieke für ne Behelfsklinik in ner Tiefgarage.

      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
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      Südprepper schrieb:

      Aber doch nicht ausländischer Streitkräfte außerhalb des Verteidigungsfalles.
      Das war der Punkt, der mir im Kopf noch fehlte. :D
      Natürlich können ausländische Streitkräfte das nicht anfordern… Ich dachte die ganze Zeit nur an die deutsche Bundeswehr als Anforderer.
      Danke für die Aufklärung!


      Südprepper schrieb:

      Ich finde die Grundsatzidee ganz gut.
      Sollte meiner Meinung nach flächendeckend bei jedem Krankenhausneubau verpflichtend sein.
      Ich finde mindestens die Maximalversorger Krankenhäuser sollten Möglichkeiten schaffen für eine geschützte Station.
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      Da lag ich ja vorgestern gar nicht so falsch mit meiner Einschätzung von 50 Mrd. Euro.
      Zivilschutz: Vorsorge für den Kriegsfall – 30 Milliarden Euro benötigt - DER SPIEGEL

      Was mich aber an dieser Meldung wieder stört ist das man hier schon wieder über 1 Mrd. an Verwaltungsstellen abziehen muss, die man schaffen möchte.

      DeltaCH_53 schrieb:

      Ich finde mindestens die Maximalversorger Krankenhäuser sollten Möglichkeiten schaffen für eine geschützte Station.
      Ich sehe halt das Problem das man das auch entsprechend erhalten muss. Das heißt das man eine solche Tiefgarage auch entsprechend Regelmäßig reinigen und somit von Feinstaub befreien müsste.
      Denn man muss sich ja nur mal ein normales Parkhaus anschauen nach ein paar Jahren das nicht regelmäßig gereinigt wird

      Und genau da finde ich, hat man hier in D nicht so den Fokus wie in Israel wo man sich darüber bewusst ist, das man diese Karte öfter spielen muss.

      Ist das gleiche wie ein Fluchtrucksack - Man muss in auch Instandhalten einmal im Jahr.
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)