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Kraftstoff Kanister im Auto

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    • Na gut dann wäre die Diskusion über die maximal Menge, Gesetzesmäßig erstmal vom Tisch.

      Halten wir uns also nurnoch an die DIN Beschränkungen DIN EN ISO 16904 und DIN 7274. Ich nehme mal an das für den Otto Normalverbrauchen ein 20 Liter Kanister das Maximum ist was man ohne Gewerbe erwerben kann und alles andere muss man sich dann wohl bei Ebay zusammensuchen


      EDIT: @ACD Nein tu ich nicht :D Ich weiß schon was da steht aber nur weil dort International steht heißt es ja nicht automatisch, dass es nur für grenzüberschreitene Fahrten gilt ^^
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    • Na doch, genau das heißt es. :D
      Wasn sonst?

      Kann man wirklich nur 20L Kanister als Privatperson erwerben?
      Wenn das nämlich tatsächlich der Fall ist, dann revidiere ich meine Aussage halb.
      Es gibt wie bereits erwähnt keine Beschränkung für die Menge an Kraftstoff, aber wohl eine Vorschrift wie der Behälter geartet sein muss.
      Heißt also wenn es diese Kanister in der vorgeschriebenen Norm nicht größer als 20L gibt, darf ich auch nicht mehr als 20L transportieren und dazu würde es dann auch wieder meine heilige Tatbestandsnummer geben!
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Another Cold Day ()

    • Naja ok lassen wir das mal so im Raum stehen :D

      Also ich habe bis jetzt keine größeren Kanister gesehen die man als Privatperson erwerben kann. Wenn ich z.B. "60 Liter Kraftstoff Reservetank" eingebe bekomme ich keine relevanten Ergebnisse. Also nehme ich mal an, dass man seine Quellen haben muss und die hat man wohl eher im Gewerblichen Bereich (LKW, Bau, etc) und da man da meistens nur mit Gewerbe kaufen kann glaube ich nicht, dass es für uns möglich ist größere Kanister einfach mal so zu kaufen.
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    • Soweit ich weiß beschreiben diese Normen nur wie der Kanister aufgebaut sein muss. Also Deckel, Form, Dichtheit etc.
      Für den max Inhalt konnte ich leider keine Quellen finden und mir jetzt extra die DIN für 170€ runterzuladen ist es mir nicht wert ^^
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    • Ich kann nur sagen bzw habe ich gelesen ( bitte jetzt nicht nach Quellen fragen ) das Benzin in Stahlkanister länger haltbar ist wie in Kunststoff / Plastik.

      was juckt einem Prepper wer was vorschreibt ?

      Unsere Treuhandverwaltung ist doch nur auf ihre eigene Vorteile aus.


      Edit: Wo ich zustimmen muss ist das Kanister egal ob Metall oder Plastik nicht bis zum Rand gefüllt werden sollten
    • Kurz OT mich interessiert als Prepper schon wer/was vorschreibt, "low profile" ist das Stichwort, ich glaube es ist als Prepper nicht gerade dienlich, wenn man wegen dem Verstoß von Bauvorschriften: "Natürlich brauche ich Nato Draht an meinem Grundstück" und einigen kleinen Verkehrsdelikten bei Behörden bekannt ist, wenn man 5 Jahre später mal eine Waffenbesitzkarte beantragen will.

      So zurück zum Thema, ich denke, das bei Plastikkanister 2 Dinge geschehen, die bei Metallkanistern ein untergeordnetes Problem darstellen dürften:
      1. Reaktionen zwischen Kanister und Inhalt,
      2. Diffusion in die Umwelt also vereinfacht gesagt verflüchtigt sich Benzin vermutlich leichter durch eine 1mm dicke Plastikwand als durch 1mm Metall.

      Ich persönlich fahre im Alltag "nur" 5l zusätzlich mit mir rum habe aber den 60l Kraftstofftank meines Autos immer zur Hälfte und fast immer zu 2/3 voll.
      Im Keller lagere ich einen 20l Kraftstoffkanister aus Metall, dieser ginge im Zweifelsfall mit den BoBs und einigen Kisten mit auf die Reise.
      IN LIBRIS LIBERTAS
    • Hallo Leute,
      wenn ich mich mal einmischen darf.

      Es geht Pinoccio um Diesel, nicht um Benzin. Diesel baut im Behältnis keinen Druck auf, er braucht sich also im Sommer und bei hohen Temperaturen keine Gedanken machen. Es gab sogar früher bei einem bekannten Expeditionsanbieter Säcke, für Diesel, die man z.B. beim Landrover auf dem Ersatzrad, auf der Motorhaube festspannen konnte. Dieser Sack hatte 60 Liter Volumen. Damit sind die Autos auch durch Afrika gefahren.
      Soviel zur Sicherheit.
      Über Mengen, Gesetze und so in Deutschland, möchte ich mich nicht äußern, da haben wir hier Leute die sich besser auskennen.

      Gruß Klaus
      "Alles was gegen die Natur ist, hat auf die Dauer keinen Bestand!" Charles Darwin
    • Frequenz die Sorge mit den Verkehrsordnungswidrigkeiten und einer WBK kann ich Dir nehmen.
      Beim beantragen der WBK wird dein polizeiliches Führungsungszeugnis geprüft.
      In das Führungszeugnis werden nur Straftaten eingetragen.
      Ordnungswidrigkeiten, jedweder Art, stehen dort nicht drin.

      Ad hoc fällt mir nur eine Datenbank ein, in der Verkehrsordnungswidrigkeiten abrufbar eingetragen sind und darauf hat die Waffenbehörde keinen Zugriff, bzw. spielt dies beim erlassen des Verwaltungsaktes zur Ausstellung einer Waffenbesitzkarte keine Rolle.
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    • Ein paar persönliche Erfahrungen zum Thema ADR:

      Bei der Bundeswehr habe ich den ADR-Schein (=Gefahrgutschein) gemacht und diesen auch zivil schon verwendet. Wie auch immer die Vorschrift/Rechtslage dazu tatsächlich sein mag, war es einfach so, dass der ADR-Schein unbedigte Voraussetzung war, um sich an's Steuer eines Kfz mit Gefahrgutladung zu setzen, und dass obwohl es sich ausschließlich um Fahrten innerhalb Deutschlands handelte. Das Wort "international" interpretiere ich persönlich daher nur als "auch grenzüberschreitend, aber eben auch in jedem Mitgliedsland".


      Ansonsten habe ich mir mal sagen lassen, dass bei der Lagerung von Benzin die Oktan-Zahl sinken soll (hier: Super-Benzin). Kann ich weder bestätigen noch widerlegen. Ich selbst halte meinen Tank in der Regel mindestens halbvoll, das reicht mir.

      Lediglich für Langstrecken-Wintertouren mit der Gefahr von blockierten Autobahnen (Blitzeis etc.) würde mich mal interessieren, was einen denn für eine Strafe erwarten würde, wenn man mit zwei 10 l-Kanistern unterwegs wäre.
    • Hallo,

      also ich weiß es nur so: Diesel 20 Liter, Ottokraftstoff 5 Liter.

      Sehr gut sind diese Metall-DIN-Einheitskanister allerdings sollte man immer
      Ersatzdichtungen dafür parat haben, meist ist der Kanister nicht selbst, sondern
      der Ausgießer undicht. Vorteil es gibt eine Fremdtankeinrichtung z.B. für Stromerzeuger.

      Die DIN-Kanister gibt es in den Größen 1 - 2,5 - 5 - 10 und 20 Liter wobei 2,5 und 10 Liter
      nur vom Design her angepasst sind. 1 Liter ist eine vom Design her angepasse Kunststofflache
      mit Schraubverschluß manchmal auch mit Ausgießer die für 2T-Öl gedacht ist.

      Ich persönlich habe immer 5 Liter Diesel im Auto in einem Kunststoffkanister schwarz
      mit gelbem Ausgießer (vorne dick). Meine Freundin hat einen Benziner sie hat einen schwarzen
      Kanister mit mit grünem Ausgießer (vorne dünn). In der Garage lagere ich 20 Liter Diesel
      sowie 10 Liter Benzin mit FuelFit gemischt. Dazu habe ich immer einen Kanister 5 Liter
      mit Motorenöl in der Garage und jeweils 1 Liter Öl dabei.
    • Wieder ein älteres Thema. Aber hat ja noch Gültigkeit.

      Ich erlaube mir, es auszugraben, weil ich nicht nur Jahrelang Gefahrgüter disponiert und versandt habe, sondern auch eine entsprechende Schulung habe.

      Hier wurde geschrieben, dass es in Deutschland keine Regelung gäbe, die die Mitnahme von gefährlichen Stoffen im PKW (Privatfahrt) regeln würde.
      Ich muss hier leider widersprechen. Zwar ist richtig, dass die ADR für den internationalen Transport gilt, allerdings wurde durch die "Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern" (GGVSEB) in nationales Recht überführt.
      Dazu heißt es in §1(1)
      ​(1) Diese Verordnung regelt die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung einschließlich der Beförderung von und nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union (innergemeinschaftliche Beförderung) gefährlicher Güter
      1.auf der Straße mit Fahrzeugen (Straßenverkehr),
      […]
      in Deutschland, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. […]

      Und in §1(3)
      ​Es gelten für die in Absatz 1 Satz 1
      1.
      Nummer 1 genannten
      a)innerstaatlichen Beförderungen auf der Straße die Vorschriften der Teile 1 bis 9 der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen A und B vom 25. November 2010 (BGBl. 2010 II S. 1412; 2011 II S. 1246), die zuletzt nach Maßgabe der 22. ADRÄnderungsverordnung vom 31. August 2012 (BGBl. 2012 II S. 954) geändert worden sind, sowie die Vorschriften der Anlagen 1 und 2 Nummer 1 bis 3,
      b)grenzüberschreitenden einschließlich innergemeinschaftlichen Beförderungen auf der Straße die Vorschriften der Teile 1 bis 9 zu dem in Buchstabe a genannten ADR-Übereinkommen und die Vorschriften der Anlage 1, […]


      Wie wir sehen, gilt das ADR uneingeschränkt in Deutschland.

      Und was ist mit Privatpersonen?
      ADR regelt dabei unter 1.1.3.1 a für Privatpersonen:
      ​Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:

      a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;


      Diese Regelung ist meiner Meinung nach relativ vage. Was ist denn nun "einzelhandelsgerecht Verpackt"? Und ab wann ist ein Kraftstoffkanister ein Großpackmittel oder eine Großverpackung? Wahrscheinlich findet man hier wiederum hinweise in der DIN für Kanister für Ersatzkraftstoff. Oder es gibt eine mir unbekannte Regelung mit Gesetzescharakter, so wie die VDI 2700 bezüglich Ladungssicherung.

      Zusätzlich gibt es nach ADR 1.1.3.3 a aber noch eine spezielle Regelung für Kraftstoffbehälter. Demnach dürfen in tragbaren Behältern lediglich 60 Liter mitgeführt werden.

      Klar ist aber: Kann man sich nicht auf die Ausnahme(n) berufen, gilt das ADR uneingeschränkt.
      Ich habe mal Bußgeldvorschriften gegoogelt… aber wenn ich ganz ehrlich sein soll, ist mir das jetzt zu viel. Ich weiß aber noch, dass ich mal ein Schriftstück von der IHK hatte, in dem vermerkt war, dass bei verstößen Bußgelder bis 1.000.000,00 Euro fällig werden können. Ob das so stimmt, kann ich nicht beurteilen.

      Mit max. 20 Liter ist man jedenfalls auf der sicheren Seite. Mehr wollte ich nicht unbedingt ausprobieren.
      Ich bin keine Signatur. Ich mache hier nur sauber. :)
    • Ich kann zu sagen: ich habe einen 5L Stahlkanister im Auto, der jede zweite Auffüllung neu aufgefüllt wird, weil der vorhandene Diesel dann in den Tank wandert.

      Für mich sind das locker nochmal 100 km (je nach Fahrweise natürlich) Reichweite, und das ist in der Regel genug um die nächste Tankstelle (mit den besten Preis;) ) zu finden.


      Hatte vorher einen Benziner und einen Plastikkanister. Das hat im Auto immer nach Treibstoff gestunken, weil es eben ausgedampft ist. Nicht zu empfehlen.


      Ist für den EDC völlig ok, für SHTF ist sowas wirklich tertiär und da ist mehr besser, natürlich. Und in dem Falle riskiere ich es. Das ist Risiko, aber das gehe ich ein, wenn es mir nützt.
      Bereite dich auf das Schlimmste vor, denn genau dorthin geht die Reise.
    • @Wotan

      Wotan schrieb:

      Ich kann zu sagen: ich habe einen 5L Stahlkanister im Auto, der jede zweite Auffüllung neu aufgefüllt wird, weil der vorhandene Diesel dann in den Tank wandert.


      Welchen Kanister kannst du empfehlen? Ich bin da auf der Suche, finde aber aktuell nichts was mich Überzeugt :)

      Cheers und Danke vorab!
      Gear never matters - Casey Neisat (Vlog 30)

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Vohseg ()

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      Leider zeimlich teuer, aber starkes Blech hat seinen Preis. Man kann den Verschluss mit einem Splint sichern. Wir so von unserer Feuerwehr benutzt.
      Wer seinen Wohlstand vermehren möchte, der sollte sich an den Bienen ein Beispiel nehmen. Sie sammeln den Honig, ohne die Blumen zu zerstören. Sie sind sogar nützlich für die Blumen. Sammle deinen Reichtum, ohne seine Quellen zu zerstören, dann wird er beständig zunehmen.
      Siddhartha Gautama