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Angepinnt COVID19 - Hauptdiskussion

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    • BT:
      Portugal verhängt den Ausnahmezustand
      tagesschau.de/newsticker/liveb…3.html#Ende-des-Liveblogs
      OT:

      Wolf! schrieb:

      Ich darf im Falle des Falles ja auch einem Schiffbrüchigen die Schwimmweste abnehmen, um selber zu überleben. selbst wenn der Andere deswegen absäuft.
      Es gibt einen signifikanten Unterschied zwischen ,,du darfst,, und ,,du wirst unter Umständen nicht belangt,, ;)
    • Wolf! schrieb:

      In diesen Fall ist die Einwilligung des/der zum Nachteil Betroffenen der "Massnahme" irrrelevant.
      Die Maßnahme war aber die fahrlässige Körperverletzung von 60 Personen !
      Und eine Körperverletzung ist immer Einwilligungspflichtig da diese, wenn keine Einwilligung vorliegt ein Straftatbestand ist.

      Und wie soll man den in eine fahrlässige Körperverletzung einwilligen ?
      Das geht nicht ! Und da es sich hier nicht um ein Antragsdelikt handelt das nur auf Antrag verfolgt wird ist es strafrechtlich relevant.

      Es gibt bereits Urteile das man bei entsprechender Kenntnis einer möglichen Infektionsgefährdung diese Info weitergeben muss.

      Und eine Reha Behandlung, mit Verlaub ist keine Lebensrettende Maßnahme !
      Es gibt also keine im juristischen Sinne gesehenen Rechtfertigungsgründe. Und selbst wenn muss ein Rechtfertigungsgrund immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahren.

      So kann ich beispielsweise eine Brücke in einer Katastrophe sprengen solange dies geeignet ist eine akute Gefahr abzuwenden, ich kann aber nicht für eine Reha Behandlung
      für ein Kind, als Rechtfertigung eine fahrlässige Körperverletzung in 60 Fällen begehen. Todesfolge nicht ausgeschlossen....

      Das wäre jetzt was anderes wenn es sich um eine nicht aufschiebbare, lebensrettende Operation, gehandelt hätte.
      Dann wiegt natürlich die Infektionsgefahr geringer als ein akuter Todesfall weil die OP nicht stattgefunden hat.

      Also wäre bei deiner Definition mit dem Kind die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt.
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
    • Südprepper schrieb:

      Strahlemaennchen schrieb:

      In dem Fall würde ich so an fahrlässige schwere Körperverletzung in mindestens 60 Fällen denken. Technisch gesehen müsste das doch ein juristisches Nachspiel haben?
      Erfüllt strafrechtlich gesehen ganz klar den Straftatbestand des Begehens durch Unterlassen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung.Sollte jemand sterben im Krankheitsverlauf dann sogar in Tateinheit mit Körperverletzung mi Todesfolge.

      StGB schrieb:

      § 13 Begehen durch Unterlassen

      (1) Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.
      (2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

      StGB schrieb:

      § 52 Tateinheit

      (1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt.
      (2) Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht. Sie darf nicht milder sein, als die anderen anwendbaren Gesetze es zulassen.
      (3) Geldstrafe kann das Gericht unter den Voraussetzungen des § 41 neben Freiheitsstrafe gesondert verhängen.
      (4) Auf Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen (§ 11 Absatz 1 Nummer; muss oder kann erkannt werden, wenn eines der anwendbaren Gesetze dies vorschreibt oder zulässt.

      StGB schrieb:

      § 229 Fahrlässige Körperverletzung

      Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      [...]
      "Unterlassen" ist kein eigenständiges Strafgesetz, das in Tateinheit begangen werden kann, das ist nur die Begehungsform.

      Und ob am Ende tatsächlich eine fahrlässige Körperverletzung begangen wurde, hängt natürlich davon ab, ob sich jemand angesteckt hat.

      Eine vorsätzliche Körperverletzung ist in meinen Augen auszuschließen, da Typ zu dem Zeitpunkt, als er zur Reha ist, nicht konkret wusste, dass er Covid-positiv ist (noch kein positives Testergebnis). Damit scheidet aber eine Körperverletzung mit Todesfolge aus, da die Todesfolge selbst zwar fahrlässig verursacht werden kann, der Grundtatbestand aber vorsätzlich begangen werden muss.
      Im Übrigen ist die KV mit Todesfolge eine Qualifikation der vorsätzlichen Körperverletzungsdelikte, sodass auch hier keine Tateinheit vorläge. Die Qualifikation würde vielmehr den Grundtatbestand im Wege der Gesetzesspezialität verdrängen.
      Wenn jemand stirbt müsste man wohl eher an § 222 StGB denken.

      Viel interessanter wird für den Betreiber dieser Reha-Einrichtung sowieso die zivilrechtliche Aufarbeitung dieses Vorgangs sein, die Schadensersatzansprüche dürften nicht gerade gering ausfallen.
    • chaot schrieb:

      Damit scheidet aber eine Körperverletzung mit Todesfolge aus, da die Todesfolge selbst zwar fahrlässig verursacht werden kann, der Grundtatbestand aber vorsätzlich begangen werden muss.

      chaot schrieb:

      Wenn jemand stirbt müsste man wohl eher an § 222 StGB denken.
      Das stimmt wohl, das hast du Recht.

      Wobei hier immer noch die Tateinheit mit Begehen durch Unterlassen im Raum Stand.
      Das wäre dann fahrlässige Tötung in Tateinheit mit Begehen durch Unterlassen.

      Denn der Erfolg wäre gewesen die Infektion und einen hypothetischen Tot zu verhindern, in dem die Info das er sich im Raum Heinsberg aufgehalten hatte
      weiter zu geben. Somit hat er rechtlich gem. §13 STGB dafür einzustehen.

      Aber es gab ja bis dato Gott sein Dank keine Todesfälle was diese Diskussion glücklicherweise zur Hypothese macht. :)
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
    • Südprepper schrieb:

      Wobei hier immer noch die Tateinheit mit Begehen durch Unterlassen im Raum Stand.
      Das wäre dann fahrlässige Tötung in Tateinheit mit Begehen durch Unterlassen.
      Wie gesagt, § 13 ist bloß die Begehungsform, kein eigenständiges Strafgesetz iSd. § 52 (da keine eigene Strafandrohung). Man macht sich also nicht zB. der fahrlässigen Körperverletzung in Tateinheit mit Unterlassen strafbar (§§ 229, 13 ,52 StGB -> falsch), sondern der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen ( §§ 229, 13 StGB -> richtig).
    • chaot schrieb:

      Wie gesagt, § 13 ist bloß die Begehungsform
      Es ist ein Unterlassungstatbestand !

      chaot schrieb:

      kein eigenständiges Strafgesetz
      Richtig !

      chaot schrieb:

      sondern der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen
      Oder so... :D

      Jetzt müssen wir aber wieder BTT bevor das ne eigene Diskussion wird.
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
    • Auch Interessant, das mit dem beschriebenen ,,Kleinrechnen,, ist übrigens etwas was mir auch schon durch den Kopf gegangen ist und sich mit einem Fall deckt der hier im Forum bekannt gemacht wurde! Ich habe den Eindruck das die Todeszahlen ungefähr statistisch so behandelt werden wie die Arbeitslosenzahlen. In Maßnahmen/1 Eurojobs = Nicht Arbeitslos in Falle Corvid19, nicht bekannt Erkrankt aber mit Symptomen verstorben und nicht Postmortem getestet = Nicht in der Todesstatistik.

      ,,Jedenfalls hat sie in Italien ein Narrativ verstärkt, wonach das Übel aus China über den Umweg Deutschland nach Italien gekommen sei. Hinzu kommt die immer wieder von Kommentatoren, Wissenschaftlern und auch Politikern geäußerte Verwunderung darüber, dass zwar in Deutschland ebenso wie in Spanien und Frankreich die Zahl der mit dem Coronavirus Infizierten zuletzt in die Höhe geschnellt sei, dass dort aber angeblich viel weniger Menschen an der durch das Virus verursachten Lungenkrankheit stürben als anderswo. So meldete Spanien bis Sonntag fast 300 Todesfälle bei knapp 9000 Erkrankungen, Frankreich rund 130 Tote bei 5400 Infizierten – aber Deutschland nur 16 Tote bei rund 6500 registrierten Erkrankungen. Während die Deutschen die Zahl der Todesfälle „kleinrechneten“, protzten sie mit den 550 Milliarden, die sie zur Stützung der eigenen Volkswirtschaft vorhalten könnten, heißt es in Italien.,,

      faz.net/aktuell/gesellschaft/g…?utm_source=pocket-newtab

      Ebenfalls Interessant, verzeiht den Edit...

      ,,
      SPIEGEL: Wie ließe sich die Einhaltung solcher Sperrzonen überhaupt überwachen?
      Wienhues: Man würde sicher Kontrollstellen einrichten. Es ist kein Problem, Menschen, die ein solches Gebiet verlassen wollen, freundlich darauf hinzuweisen, dass sie das nicht dürfen. Notfalls dürften Beamte der Ordnungsbehörden oder der Polizei sogar unmittelbaren Zwang anwenden, also letztlich körperliche Gewalt. Dabei ist aber auf die Verhältnismäßigeit zu achten. Mehr, als dass Polizisten, die am Rande eines Sperrgebietes stehen, mal jemanden festhalten, kann ich mir hierzulande nicht vorstellen. Und bei Verstößen drohen natürlich Bußgelder, in manchen Fällen sogar Strafen.,,

      Erinnert sich noch jemand an den G8 Gipfel und die Bilder?

      spiegel.de/panorama/justiz/cor…?utm_source=pocket-newtab

      Und noch was:

      ,,
      Die Daten sollen den RKI-Forschern neue Erkenntnisse zu der Ausbreitung und für eine bessere Eindämmung des Coronavirus liefern. „Damit lassen sich Bewegungsströme modellieren – bundesweit, auf Bundesland-Ebene sowie bis auf die Kreis-Gemeinde-Ebene heruntergebrochen“, erklärt die Sprecherin.
      Ein Tracking einzelner Bürger oder infizierter Personen, wie es derzeit in asiatischen Ländern und auch in Israel gemacht wird, soll dadurch aber nicht möglich sein. Dem RKI will die Telekom die Datenspende kostenlos zukommen lassen: „Die Herausforderungen von Corona sind gigantisch. ,,

      tagesspiegel.de/wissen/wie-bre…?utm_source=pocket-newtab

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Sekto ()

    • "Die Bevölkerung hat den GONG nicht gehört"

      Dieser Satz fiel in der Sendung Maischberger in den öffentlich rechtlichen....

      MSN schrieb:

      Und wem das nicht reicht als Zeichen für einen Aufbruch, dem knallt Lauterbach noch eine Portion Skepsis ins Wohnzimmer.

      Er habe den Eindruck, sagt der Mediziner und Politiker, "dass in der Bevölkerung der Gong noch nicht gehört wurde, wie stark wir die sozialen Kontakte einschränken müssen", um die Fallzahlen des Coronavirus verringern zu können

      MSN schrieb:

      Lauterbach rechnet, dass es sieben bis zehnmal mehr sind, spätestens am Wochenende werden es 100 000 sein. In der kommenden Woche vermutlich auch offiziell Registrierte.
      Quelle: msn.com/de-de/nachrichten/coro…584610255&ocid=spartanntp

      Nunja... man kann zumindest nicht sagen das sie den Ernst der Lage der Bevölkerung nicht zu vermitteln versuchen.....

      Bei uns in der Region rückt die Katastrophe auch auf der Straße immer näher...



      Kinderspielplätze wurden mittlerweile gegen Zutritt gesichert so das auch Kinder nicht mehr von ihren Eltern auf den Spielplatz geschickt werden können.
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
    • Gibt es eigentlich Sonderregelungen für die Bestattungen der COVID-19 Opfer in Deutschland? Ansteckungsgefahr über den Tod hinaus?
      Ist schon traurig wenn Sie einsam sterben müssen! Hoffentlich kann man dann wenigstens bei der Einäscherung dabei sein?! ||

      "In Italien wird die Armee zum Abtransport der Leichen der Coronavirus-Toten aus überforderten Bestattungsinstituten eingesetzt. In Videos von Einwohnern aus Bergamo im Nordosten von Mailand sind lange Schlangen von Militär-Lkw zu sehen, die nachts durch die Straßen des Ortes fahren und am Friedhof mit Särgen beladen werden. Ein Armeesprecher bestätigte am Donnerstag, 15 Laster und 50 Soldaten seien abkommandiert worden, um die Leichen der Verstorbenen in benachbarte Provinzen zu bringen. Zuvor hatten Behörden in Bergamo um Hilfe gebeten, da die Krematorien nicht die große Zahl der Toten aufnehmen könnten."

      t-online.de/nachrichten/panora…nschweres-hilfspaket.html
      Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von jedweder rechten, inken oder religiös motivierten Äußerung!
      Hiermit erkenne ich an und achte vollumfänglich das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland!
    • scrabble2003 schrieb:

      Gibt es eigentlich Sonderregelungen für die Bestattungen der COVID-19 Opfer in Deutschland? Ansteckungsgefahr über den Tod hinaus?
      Brauch man nicht !

      Stirbt der Mensch (Wirt) dann stirbt der Virus ab. Der Leichnam ist zwar Infektoes kann aber normal bestattet werden.

      scrabble2003 schrieb:

      Ist schon traurig wenn Sie einsam sterben müssen!
      Das ist glaube ich wirklich schrecklich in so einer Situation, aber auch in normalen Zeiten!
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
    • Zum Thema Beerdigung bin ich gerade up to date:


      Deutsche Friedhofsgesellschaft schrieb:

      Angesichts der neusten Risikoeinschätzung zum Coronavirus wird die Deutsche Friedhofsgesellschaft ab Mittwoch dem 18. März 2020 Bestattungen mit Angehörigen aussetzen.

      N-tv berichtete außerdem, dass man.entweder ohne Angehörige bestatten kann oder bis 30.4 warten muss. Dann würde eine neue Einschätzung vorgenommen.

      Mein Hausarzt meinte heute: Woher sollen diese Kühlmöglichkeiten (bzw einfrieren) genommen werden!?


      Wir dürfen heute noch mit Angehörigen beerdigen. Allerdings nur die reine Beerdigung auf dem Friedhof. Paar Worte. Das war's.


      Ansonsten handhaben die Bestatter im Kreis Heinsberg es folgendermaßen:


      “Alternative Trauerfeiern in der Corona-Krise

      Wegen der #Corona-Krise sind Beerdigungen und Trauerfeiern nur noch im eingeschränkten Umfang möglich. Bundesweit rufen Kirchen, #Bestatter und Behörden zur Vorsicht auf.

      Trotz aller Beschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen, Abschied und Trauer ist gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig! Die Bestattungsunternehmen unter dem Dach des BDB (rd. 81% aller deutschen Bestatter) haben für trauernden Angehörigen alternative Angebote.

      Wenigstens der engste Kreis der Familie sollte an einer Trauerfeier vor Ort bzw. auf dem Friedhof am Grab (unter freiem Himmel) teilnehmen können.

      Folgendes sollte im Einzelfall mit den Angehörigen gemeinsam überlegt werden:

      Die #Trauerfeier mit anschließender Beisetzung findest zunächst im engsten Kreis statt, die größere Trauerfeier/Gedenkfeier später, wenn die Corona-Krise vorbei ist. Hierauf sollte dann auch schon in Anzeigen und Trauerbriefen hingewiesen werden.

      Auch Online-Übertragungen der Trauerfeier über das Internet können, wenn die technischen Voraussetzungen bestehen, eine Alternative sein. Oder man lässt die Trauerfeier als Video aufzeichnen, so dass der Film später, zum Beispiel bei einer Gedenkveranstaltung, gemeinsam angesehen werden kann.

      Hinweis:

      Sollte sich die Risikoeinschätzung ändern, können Trauerfeiern aber ebenfalls kurzfristig untersagt werden. Beachten Sie die Hinweise der Friedhofsträger vor Ort! Schließungen der Trauerhallen und/oder Absagen von bereits geplanten Trauerfeiern können jederzeit erfolgen!“
    • Zagreus schrieb:

      OT
      Aber trotzdem danke für diese Information.
      Leider muss man auch mit so etwas rechnen.
      Nun so OT finde ich diese Betrachtungsweise nicht.
      Leider ist das ein Thema was eine solche Situation mit sich bringt.

      Und ich denke es ist leider sehr schwer sich mit dem Umstand abzufinden das man Angehörige nicht mit zu Grabe lassen kann. oder im aller schlimmsten Fall den "letzten Gang"
      völlig alleine oder in einer nicht gerade ethisch korrekten Umgebung antreten muss.

      Das ist schwer zu greifen - Hier kommt nun auch das Thema seelische Gesundheit ins Spiel.
      Weil Ganz ehrlich, wer von uns währe denn mit sich völlig im reinen, so das er den Umstand alleine Sterben zu müssen für sich hinnehmen kann ?

      Deshalb ist auch dieses Thema völlig berechtigt, auch wenn ich nicht hoffen will das hier irgendjemand unserer Foris jemand "verliert" oder selber "verloren" geht.... :huh:


      Bayern erwägt vollständige Ausgangssperre wenn sich die Leute nicht an die Regeln halten !
      Regierungserklärung des Ministerpräsidenten

      In voller Länge anschauen !

      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
    • Das Virus bleibt nicht das einzige Problem in dieser zeit

      tagesspiegel.de/politik/das-co…uendern-auf/25657090.html

      Verteidigungsministerin meinte, das Amtshilfe auch in der Bewachung von Wasser und Elektrizitätswerken,wo der private Sicherheitsdienst ausfallen würde,bestehen könnte.

      und
      tagesschau.de/inland/seehofer-reichsbuerger-105.html
      und
      belltower.news/verschwoerungse…e-szene-von-corona-97007/

      Wegen der weiteren Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland hat die Bundeswehr ihre Teilnahme an der Nato-Militärübung Defender Europe 20 abgebrochen.

      ndr.de/nachrichten/hamburg/Cor…ope-2020,defender114.html
      erst denken dann handeln
    • Südprepper schrieb:

      Und eine Reha Behandlung, mit Verlaub ist keine Lebensrettende Maßnahme !
      Die Klinik ist keine hübsche Erholungsklinik, sondern eine Rehaklinik für krebs-, herz- und mukoviszidosekranken Kinder. Dort gibt es lebenswichtige Nachsorge, damit die Kinder früher aus Krankenhäusern entlassen und mit den Eltern zusammen sein können.
      tannheim.de/unsere-klinik/


      Die Kinder dort sind zwar jung - gehören aber alle zur Risikogruppe. Gerade das macht das Verhalten des Vaters ja so schlimm.


      RainbowWarrior schrieb:

      Mal eine Frage zum selbstgemischten Desinfektionsmittel: Gibt es irgendwelche leicht zu beschaffenden Duftstoffe, die man untermischen kann?
      Grundsätzlich alle natürlichen ätherischen Öle - wenn du nicht allergisch darauf reagierst. Da solltest du vorher in der Armbeuge testen.
      Ansonsten dein Lieblingsparfüm oder Rasierwasser - die sind ja auch auf Alkoholbasis und du verträgst es.
      Ich habe keine verdammte Signatur.
      Wenn ich aber eine hätte, wäre sie bunt, und sie würde glitzern und blinken und Lieder voller Freude für Euch singen.
      Sie wäre die schönste Signatur ÜBERHAUPT !
      Aber leider habe ich ja keine Signatur.
    • Trulla schrieb:

      Die Klinik ist keine hübsche Erholungsklinik, sondern eine Rehaklinik für krebs-, herz- und mukoviszidosekranken Kinder. Dort gibt es lebenswichtige Nachsorge, damit die Kinder früher aus Krankenhäusern entlassen und mit den Eltern zusammen sein können.
      Es fällt trotzdem nicht unter lebensrettende Maßnahme eine Rehaaufenthalt. Auch wenn hier ggf. intensivmedizinische Maßnahmen wie Beatmungsentwöhnung oder ähnliches stattfindet.
      Das kann auch verzögert stattfinden, auch wenn es die Rehabilitationschancen im Zweifel senkt.

      Unter Lebensrettende Maßnahmen Fallen akute Beatmungsindikationen, Notoperationen aller Art usw.

      Eine Reha ist und bleibt Nachsorge und keine Akuttherapie.
      Deshalb ist dies wie in meinen Beiträgen schon ausgeführt kein Rechtfertigungsgrund eine möglich coronavirus Infektion bzw. den Kontakt zu Kontaktpersonen zu verschweigen.

      Trulla schrieb:

      Die Kinder dort sind zwar jung - gehören aber alle zur Risikogruppe. Gerade das macht das Verhalten des Vaters ja so schlimm.
      Da sind wir einer Meinung !


      Bei dieser Gelegenheit:

      WHO zieht Ibuprofen Warnung zurück !
      Quelle: rp-online.de/panorama/coronavi…ahme-zurueck_aid-49646447
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)
    • Südprepper schrieb:

      Zagreus schrieb:

      OT
      Aber trotzdem danke für diese Information.
      Leider muss man auch mit so etwas rechnen.
      Nun so OT finde ich diese Betrachtungsweise nicht.Leider ist das ein Thema was eine solche Situation mit sich bringt.

      Und ich denke es ist leider sehr schwer sich mit dem Umstand abzufinden das man Angehörige nicht mit zu Grabe lassen kann. oder im aller schlimmsten Fall den "letzten Gang"
      völlig alleine oder in einer nicht gerade ethisch korrekten Umgebung antreten muss.

      Das ist schwer zu greifen - Hier kommt nun auch das Thema seelische Gesundheit ins Spiel.
      Weil Ganz ehrlich, wer von uns währe denn mit sich völlig im reinen, so das er den Umstand alleine Sterben zu müssen für sich hinnehmen kann ?

      Deshalb ist auch dieses Thema völlig berechtigt, auch wenn ich nicht hoffen will das hier irgendjemand unserer Foris jemand "verliert" oder selber "verloren" geht.... :huh:

      @Südprepper Du hast meine aktuelle Gefühlswelt sehr gut beschrieben.

      Die Beerdigung heute war....... was soll ich sagen.... erbärmlich :(

      Vorhin sagte einer: “Naja...immerhin hat sie noch n Einzelgrab. Wer weiß ob es in naher Zukunft nicht noch Massengräber gibt“

      Außerdem erhärtet sich gerade mein Verdacht, dass Oma doch Covid19 hatte. Ich hab von vorne rein gesagt, dass mir das kurios vorkommt, dass Oma innerhalb von 48 Std stirbt, nachdem sie mit Atemnot ins Krankenhaus kam. Im näheren Umfeld (sowohl in unserer Familie als auch in Omas Nachbarschaft/Freundeskreis) gibt es seit heute mehrere bestätigte Fälle.

      Wir gehen jetzt freiwillig in Quarantäne.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Südprepper () aus folgendem Grund: Leerzeilen entfernt