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Vollmachten

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    • Heute mal ein eher unbequemes Thema für Leute wie uns.
      Wir bereiten uns vor (auf was auch immer), wir legen Vorräte und Gerätschaften an, bilden uns weiter und planen so voraus, dass uns das Schicksal möglichst kein Schnippchen schlagen kann.
      Aber was ist, wenn wir gar keine Kontrolle mehr über das haben, was mit uns geschieht?
      Aus persönlicher Erfahrung (pflegebedürftige Eltern) weiß ich, wie schnell so etwas gehen kann. Ein Schlaganfall zum Beispiel und schon kann man sich evtl. nicht mehr äußern. Wenn man Pech hat und es liegt keine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügungen vor, entscheiden recht schnell andere darüber, was mit einem geschieht. Oder ein Autounfall. Ihr liegt nicht ansprechbar in der Klinik und einer eurer Angehörigen müsste sich mit der Versicherung auseinandersetzen. Ohne Vollmacht schwierig.
      Ich für meinen Teil habe mit meiner Frau zusammen notariell beglaubigte Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen aufsetzen lassen, um diesen Möglichkeiten zu begegnen. Beglaubigte Kopien davon liegen im Bankschließfach und in den EVAs.

      Wie handhabt Ihr das Thema?
    • Es hängt natürlich immer von Szenario und er aktuellen Situation ab.
      Aber die beste Vollmacht ist die, die man nie braucht!

      In der heutigen Zeit sind viele Menschen sensibilisiert, was Patientenverfügung, Organspende oder Testament angeht. - Jeder hat dazu seine Meinung!
      Aber glaubt ihr wirklich, dass eure Wünsche im Extremfall umsetzbar sind oder jemand interessieren?

      Eine Patientenverfügung kann, und wird bereits heute, auf vielerlei Wegen von Staat und Wirtschaft ausgehebelt.
      Und mal ganz ehrlich - Was glaubt ihr passiert im Ernstfall mit eurem Organspendeausweiß, wenn da "Nein" drauf steht - Ups, weg ist er!

      Jeder ist sich selbst der Nächste und alles, was über den engsten Familienbereich hinausgeht, trägt ein sehr hohes Risiko.

      Bevor man sich auf das dünne Eis von Vollmachten, Verfügungen, etc. begibt, sollte man andere Möglichkeiten ausloten!
    • Felis schrieb:

      Aber glaubt ihr wirklich, dass eure Wünsche im Extremfall umsetzbar sind oder jemand interessieren?


      Eine Patientenverfügung kann, und wird bereits heute, auf vielerlei Wegen von Staat und Wirtschaft ausgehebelt.
      Und mal ganz ehrlich - Was glaubt ihr passiert im Ernstfall mit eurem Organspendeausweiß, wenn da "Nein" drauf steht - Ups, weg ist er!

      Jeder ist sich selbst der Nächste und alles, was über den engsten Familienbereich hinausgeht, trägt ein sehr hohes Risiko.

      Bevor man sich auf das dünne Eis von Vollmachten, Verfügungen, etc. begibt, sollte man andere Möglichkeiten ausloten!
      Nach den schlechten Erfahrungen bei meinem Vater (keine Patientenverfügung) wurden die Wünsche meiner Mutter (notarielle Patientenverfügung) vollumfänglich respektiert. Daher war ich mit dem Vorgehen bis dato recht zufrieden.

      Rechtslage bzgl. Organspende ist doch (derzeit) noch so, dass ohne ausdrückliche Genehmigung keine Entnahme erfolgen kann. Oder habe ich da etwas missverstanden?

      Welche Alternativen gibt es denn Deiner Meinung nach?
    • Das Meiste was du in Vollmachten und dem Testament festlegst kannst du auch schon zu Lebzeiten regeln, da es hierbei zumeist nur um Eigentumsregelungen geht.

      Patientenvollmacht und Organspende sind Vereinbarungen, die dann wenn diese wirtschaftlichen Interessen im Wege stehen, gerne "übersehen" oder von staatlicher Seite außer Kraft gesetzt werden.
      Selbst schon im Fall von Patientenverfügungen erlebt..

      Von daher sollte man versuchen, alles was im materiellen Bereich ist vorher zu erledigen.
      Zu den Alternativen, kommt darauf an, um was es geht und welche Möglichkeiten sich aus deinem Umfeld ergeben..
    • Felis schrieb:

      Patientenvollmacht und Organspende sind Vereinbarungen, die dann wenn diese wirtschaftlichen Interessen im Wege stehen, gerne "übersehen" oder von staatlicher Seite außer Kraft gesetzt werden.

      Dass der Patientenwille nicht immer umgesetzt wird, kommt zwar vor aber das ist keine Begründung dafür keine Vorsorge zu treffen. Und Vollmachten und Organspenden sind keine Vereinbarungen sondern zunächst mal einseitige Erklärungen. Der Rest liest sich so, als würden in Deutschland von staatlicher Seite massenhaft Organspendeausweise gefälscht und Unfallopfern untergeschoben oder umgekehrt Organspendeausweise für ungültig erklärt. Da habe ich schon erhebliche Zweifel an den Aussagen von @Felis.

      Es gibt viele Situationen, für die man Vollmachten benötigt und die man im Vorfeld eben nicht so ohne weiteres selber regeln kann. Auch sind Testament oder Vermächtnis schon sinnvoll. Natürlich kann ich mein Hab und Gut auch zu Lebzeiten vollständig verschenken aber das meiste will ich noch behalten, weil ich es noch selber brauche. Und wenn ich irgendwann mal sterben sollte, möchte ich vielleicht selber bestimmen, wer das, was dann noch übrig ist, bekommen soll. Aber für alle Ignoranten, die glauben, das man nichts regeln bräuchte, gibt es natürlich noch gerichtlich bestellte Betreuer und eine gesetzliche Erbfolge. Ob dann aber noch der eigene Wille umgesetzt wird, ist eher unwahrscheinlich. Wer so viel wie möglich selber bestimmen möchte, der kommt um Vollmachten, Patientenverfügung und Testament bzw. Vermächtnis nicht herum. Das ist zwar keine Garantie, dass auch alles so Eintritt, wie man es sich wünscht aber wenn man keine entsprechende Vorsorge trifft, wird mit Sicherheit noch viel weniger vom eigenen Willen umgesetzt.
    • Kontovollmachten macht auch vorher Sinn, wenn es getrennte Konten gibt. Problem ist, das ein Konto bis zur Klärung der Erbschaft nicht zugänglich ist. Das kann Wochen dauern.

      Für eine Patientenvollmacht gilt folgendes:
      Sie ist für Ärzte bindend als Rettungsassistent behandle ich erstmal bis der Notarzt da ist. Hintergrund ist das ich als Rettungsassistent/Notfallsanitäter keine Diagnosen stellen darf und somit auch nicht abschätzen kann ob ein Fall eintritt, wo die Verfügung greift.
      Dann muss die Patientenverfügung im Original notariell beglaubigt vorliegen, regelmäßig neu Unterschrieben. Ein einfaches ja es gibt eine und er will das nicht, reicht nicht aus, kann ja jeder sagen. Es muss der Wille des Patienten erkennbar sein, kein Hörensagen.

      Ihr glaubt nicht wie oft ich gehört habe es gibt eine Patientenverfügung und die ist nie aufgetaucht, manchmal glaub ich das man schneller ans Erbe wollte.
      Zombie Hunting Club
      [Blockierte Grafik: http://johannes-krueger.de/wp-content/uploads/2019/10/01.jpg]
    • @PrepperFrank
      "Dass der Patientenwille nicht immer umgesetzt wird, kommt zwar vor aber das ist keine Begründung dafür keine Vorsorge zu treffen. Und Vollmachten und Organspenden sind keine Vereinbarungen sondern zunächst mal einseitige Erklärungen. "

      Etwas anderes habe ich auch nicht gesagt..??

      Es gibt eine gesetzliche Vorgabe, egal ob es sich um Patientenverfügung, Organspende oder andere Willenserklärungen handelt. Im Prinzip kann man alles als Wunsch oder Wille festlegen, aber ob dies dann auch berücksichtigt wird ist keinesfalls sicher! Es ist nicht mehr als ein Wunsch, der juristisch ganz weit hinten in einer Entscheidungskette berücksichtigt werden kann..
      Das gleiche gilt, wenn je nach Gesetzeslage eine Willenserklärung im Bedarfsfall nicht vorliegt, nicht gefunden wird oder nicht am Tag X dem dann geltenden Recht entspricht.
      Dies hat alles nichts mit Fälschung oder unterschieben zu tun und spielt sich bereits heute ohne große Krise häufig ab, hauptsächlich aus wirtschaftlichen Hintergründen..

      Es ist daher immer besser, sich um Alternativen im Umfeld zu kümmern, als eine Vollmacht oder Willenserklärung zu schreiben, die im Bedarfsfall dann aus irgendwelchen Gründen nicht umgesetzt wird.
      Damit sage ich keinesfalls, dass man keine derartigen Erklärungen machen soll, sondern lediglich dass man sich nicht drauf verlassen kann bzw. sollte!

      Ein Testament/Nachlass regelt, ebenfalls basierend auf den gesetzlichen Vorgaben, was mit dem Besitz und Körper nach Eintritt des Todesfalls aus Sicht des Verstorbenen geschehen soll.
      Wenn du den Besitz vorher regelst, bleibt nur noch ein kleiner Rest und der Körper... Dass ein Toter nicht mehr zur Organspende herangezogen werden kann, ist dir hoffentlich bekannt.
      Die Sache mit dem Körper entsteht lediglich aus dem Glaube, der Einstellung bzw. Kultur. Muss jeder selbst entscheiden, was hier wirklich wichtig ist. Für mich vollkommen irrelevant - Ist tot, kann weg..

      Generell muss man unterscheiden um welches Szenario es geht!
      Eine Krankheit, Unfallfolgen, etc. im Hier und Heute, als nur einen selbst und die Familie betreffend. Oder ein ähnliches Szenario im Zeiten einer allgemeinen Krise.
      Sicher hat manch einer hier, je nach Job und Lebensweg, seine Erfahrungen zum ersten Szenario sammeln dürfen... oder müssen.

      Aber ein Krisenfall beschreibt einen Zustand in dem die öffentliche Ordnung nicht mehr in vollem Umfang handlungsfähig ist.
      Eine Willenserklärung, Vollmacht, etc. bei der es sich als einseitige Erklärung, und nicht mehr als ein Schriftstück mit der rechtlichen Bedeutung eines Wunsches handelt, wird dann eventuell nichts wert sein!

      "Das ist zwar keine Garantie, dass auch alles so Eintritt, wie man es sich wünscht aber wenn man keine entsprechende Vorsorge trifft, wird mit Sicherheit noch viel weniger vom eigenen Willen umgesetzt."
      Deine Worte! - Doch welche Verbindlichkeit hat eine Aussage die mit "keine Garantie" beginnt und "Wünsche" beinhaltet ?

      Nur weil etwas offensichtlich meist funktioniert, kann man daraus nicht den Schluss zeihen (oder sollte es zumindest), das dies keine Grundlage für wichtige Dinge bietet.
      Der Staat bzw. die Regierung sagt heute, dass alles in Ordnung ist und wir uns keine Sorgen machen sollen: Die Renten und der Euro sind sicher, Lebensmittel horten ist unsozial, usw.
      Bis hin zur Aussage vom Herbst 2019, dass die Prepperszene potential staatsfeindlich ist und genauer beobachtet werden sollte...

      Ich hoffe du erkennst, wie dünn das Eis unter deinen Willenserklärungen, Vollmachten, etc. wirklich ist!
    • Wachgerüttelt durch einen Vorfall im erweiterten Familienkreis, vor einigen Jahren, bei dem die Ehefrau nur in Abstimmung eines gerichtlich gestellen Betreuers Entscheiden durfte, haben wir für uns Vorgesorgt.
      Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Beerdigung, alles ist geregelt. Mittlerweile sind die Kinder mit einbezogen, jeder hat für jeden die entsprechenden Vollmachten. Jeder hat beglaubigte Kopien und weiß wo die Originale sind. Sollte es uns alle Fünf gleichzeitig erwischen, wissen auch die nächsten Verwandten, bei welchem Notar es hinterlegt ist und das niemand auf den Kosten sitzen bleibt.
      Mehr kann man glaube ich, nicht in Punkto Vorsorge und Vollmachten tun.
      Hat die fünfte Jahreszeit schon wieder begonnen, oder warum sind hier so viele Narren unterwegs :?:
    • PrepperFrank schrieb:

      Der Rest liest sich so, als würden in Deutschland von staatlicher Seite massenhaft Organspendeausweise gefälscht und Unfallopfern untergeschoben oder umgekehrt Organspendeausweise für ungültig erklärt.
      So formuliert würde ich das heute z. B. den Chinesen zutrauen. Da ist ja auch jeder zum Tode Verurteilte gleich automatisch Organspender. In Verbindung mit einer Gen-Datenbank und einer korrupten Verwaltung/Justiz könnte man z. B. für eine kranke, reiche Person einem passenden Spender eine beliebige zum Tode führende Straftat unterjubeln. Ob sie's tatsächlich heute schon so machen, weiß ich nicht.

      In Deutschland könnte sich das ebenfalls mit der Zeit in eine solche Richtung entwickeln. Aktuell ist im Bundestag zum Glück nicht das Gesetz durchgekommen, dass jeder automatisch Spender ist, wenn er nicht widerspricht (und vom Widerspruch dann im Fall der Fälle (angeblich) nichts gewusst wurde etc.). Stattdessen haben wir ein Gesetz bekommen, dass wir alle X Jahre gefragt werden. Der Knaller: Mit diesem Gesetz kommt nun auch ein Online-Register, wo sich jeder und jederzeit eintragen kann mit (sinngemäß) "Spender ja" bzw. "Spender nein". Wer kann denn garantieren, dass nicht in Zukunft "passenden Nicht-Spendern" dort ein angeblich "erst kürzlich getätigter Eintrag" mit "Spender ja" untergeschoben wird?

      Bei der Organtransplantation gibt es sehr viel Geld zu verdienen, und wo es Geld abzugreifen gibt, da wird es Leute geben, die es abgreifen. Und ohne genügend freiwillige Spender wird es definitiv zu kriminellem Handeln kommen, das ist für mich eine logische Schlussfolgerung. Das neue Gesetz ist nicht so schlimm wie befürchtet, aber es ist ein Schritt mehr in die Richtung, in der organisiertes, kriminelles Handeln überhaupt erst ermöglicht wird.
    • Felis schrieb:

      Patientenvollmacht und Organspende sind Vereinbarungen

      Felis schrieb:

      PrepperFrank: Und Vollmachten und Organspenden sind keine Vereinbarungen sondern zunächst mal einseitige Erklärungen. "

      Etwas anderes habe ich auch nicht gesagt..??
      Also für mich sind das zwei vollkommen gegensätzliche Aussagen.


      Felis schrieb:

      Im Prinzip kann man alles als Wunsch oder Wille festlegen, aber ob dies dann auch berücksichtigt wird ist keinesfalls sicher! Es ist nicht mehr als ein Wunsch, der juristisch ganz weit hinten in einer Entscheidungskette berücksichtigt werden kann.
      Nach dem BGB steht beispielsweise bei Patientenverfügungen der Patientenwille an erster Stelle und nicht irgendwo ganz weit hinten. Das eigentliche Problem ist aber aus dem Gesetzestext leicht abzuleiten: Der Bevollmächtigte oder der Betreuer soll die Willenserklärungen des Patienten unter Berücksichtigung der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation interpretieren und dann dem Willen Ausdruck und Geltung verschaffen und das ist oft ein großes Problem. Aus meiner Sicht kann dann eine sorgfältig ausgewählter Bevollmächtigter, dem ich meinen Willen auch mehrfach schriftlich und mündlich mitgeteilt und erklärt habe, meinen Willen viel besser umsetzen, als ein gerichtlich bestellter Betreuer, der den Patienten unter Umständen nicht kennt. Ob der Bevollmächtigte allerdings tatsächlich so handelt, wie man es sich zuletzt gewünscht hat, ist dann das nächste Problem. Und wenn er es tut, dann können andere Personen aus seinem Umfeld noch versuchen dem zu widersprechen. Es gibt also viele Schwierigkeiten, die bei der Durchsetzung des Patientenwillen auftreten können. Objektiv betrachtet gibt es trotzdem nur zwei Alternativen: Man verfasst eine Patientenverfügung und bevollmächtigt eine Vertrauensperson oder man ist im Ernstfall einem Betreuer ausgeliefert. Eine wirklich andere Alternative, bei der man selber vorher etwas Regeln könnte, sehe ich nicht. Du schreibst zwar wiederholt, dass man alles vorher anders regeln könnte, nennst aber keine konkrete Alternative. Vielleicht kannst du uns ja mal über deine Vorschläge aufklären.


      Felis schrieb:

      Das gleiche gilt, wenn je nach Gesetzeslage eine Willenserklärung im Bedarfsfall nicht vorliegt, nicht gefunden wird oder nicht am Tag X dem dann geltenden Recht entspricht.
      Dies hat alles nichts mit Fälschung oder unterschieben zu tun und spielt sich bereits heute ohne große Krise häufig ab, hauptsächlich aus wirtschaftlichen Hintergründen
      Das sich alles im gesetzlich zulässigen Rahmen abspielen muss, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und zunächst kommt es mal auf die Gesetzeslage bei Vollmachterteilung an. Zu einer ausreichenden Vorsorge gehört auch, dass man seine Vollmachten, Patientenverfügungen, etc. regelmäßig überprüft und gegebenenfalls bestätigt oder anpasst. Selbstverständlich sollte auch sein, dass ein Bevollmächtigter seine Vollmacht bei deren Ausübung auch vorlegen können muss, das dient letztlich auch dem Schutz des Vollmachtgeber. Stell dir einfach mal vor, irgendwer geht zu deiner Bank und behauptet, du hättest ihm eine Generalvollmacht erteilt und er will nun dein ganzes Guthaben von deinem Konto abheben. Dann erwartest du ja auch, dass deine Bank nicht auf die bloße Aussage der Person vertraut.
    • Felis schrieb:

      Es ist daher immer besser, sich um Alternativen im Umfeld zu kümmern, als eine Vollmacht oder Willenserklärung zu schreiben, die im Bedarfsfall dann aus irgendwelchen Gründen nicht umgesetzt wird.
      Wie sollen solche Alternativen denn aussehen? Bisher hast du kein wirklich konkretes Beispiel genannt.


      Felis schrieb:

      Damit sage ich keinesfalls, dass man keine derartigen Erklärungen machen soll, sondern lediglich dass man sich nicht drauf verlassen kann bzw. sollte!
      Das ist das reale Leben. Bei jeder Absprache unter Freunden oder auch einem notariell beglaubigten Vertrag, etc. kann es dir passieren, dass dein Vertragspartner sich nicht an die Vereinbarungen hält. Man kann sich nicht gegen alles schützen. Das ist aber kein Grund grundsätzlich alles schlecht zu machen.


      Felis schrieb:

      Wenn du den Besitz vorher regelst, bleibt nur noch ein kleiner Rest und der Körper...
      Spontan fallen mir nicht viele Alternativen zu Testament oder Vermächtnis ein. Es gibt z. B. Verträge zugunsten Dritter, die im Todesfall oder bei anderen genau bestimmten Ereignissen zum Tragen kommen. Aber da kannst du dann auch fragen, wer dir garantiert, dass die dann auch tatsächlich umgesetzt werden. Ich kann meinen Hab und Gut auch zu Lebzeiten verschenken. Aber ist dass sinnvoll? Will ich das wirklich? Was kann man denn konkret vorher Regeln und wie?


      Felis schrieb:

      Dass ein Toter nicht mehr zur Organspende herangezogen werden kann, ist dir hoffentlich bekannt.
      Also Organspende unter Lebenden ist ja zumindest in Deutschland zumeist illegal, dafür müssen schon ganz besondere Bedingungen erfüllt sein. Der Normalfall ist schon, dass der Spender verstorben (Hirntod) ist.


      Felis schrieb:

      Aber ein Krisenfall beschreibt einen Zustand in dem die öffentliche Ordnung nicht mehr in vollem Umfang handlungsfähig ist.
      Eine Willenserklärung, Vollmacht, etc. bei der es sich als einseitige Erklärung, und nicht mehr als ein Schriftstück mit der rechtlichen Bedeutung eines Wunsches handelt, wird dann eventuell nichts wert sein!
      In einem richtigen Krisenfall mit Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung sind die meisten Verträge, Vollmachten, Eigentumsverhältnisse, etc. vermutlich nicht mehr viel Wert und du hast ganz andere Probleme. Da würde im Zweifelsfall das "Recht" des Stärkeren gelten. Das ist also kein spezielles Problem von Vollmachten, Patientenverfügungen oder Testamenten. Aber hier geht es ja nicht um eine nationale oder globale Krise, sondern mehr um einen persönlichen Schicksalsschlag im normalen alltäglichen Leben und wie man dafür Vorsorge betreiben kann, wenn man anschließend nicht mehr selber ausreichend handlungsfähig ist.


      Felis schrieb:

      Ich hoffe du erkennst, wie dünn das Eis unter deinen Willenserklärungen, Vollmachten, etc. wirklich ist!
      Das Eis mag zwar dünn sein, ist aber im Alltag normalerweise tragfähig und das ist immer besser als auf jeden Fall baden zu gehen, weil überhaupt kein Eis vorhanden ist.
    • Josef schrieb:

      Aktuell ist im Bundestag zum Glück nicht das Gesetz durchgekommen, dass jeder automatisch Spender ist, wenn er nicht widerspricht (und vom Widerspruch dann im Fall der Fälle (angeblich) nichts gewusst wurde etc.).
      Sag das mal einem Menschen, dessen Leben davon abhängt, dass ein passendes Spenderorgan für ihn gefunden wird. Was spricht objektiv betrachtet gegen ein solches Gesetz? Jeder der nicht spenden möchte, könnte dann ja explizit widersprechen und müsste seinen Widerspruch auch nicht begründen.


      Josef schrieb:

      Der Knaller: Mit diesem Gesetz kommt nun auch ein Online-Register, wo sich jeder und jederzeit eintragen kann mit (sinngemäß) "Spender ja" bzw. "Spender nein". Wer kann denn garantieren, dass nicht in Zukunft "passenden Nicht-Spendern" dort ein angeblich "erst kürzlich getätigter Eintrag" mit "Spender ja" untergeschoben wird?

      Bei der Organtransplantation gibt es sehr viel Geld zu verdienen, und wo es Geld abzugreifen gibt, da wird es Leute geben, die es abgreifen. Und ohne genügend freiwillige Spender wird es definitiv zu kriminellem Handeln kommen, das ist für mich eine logische Schlussfolgerung. Das neue Gesetz ist nicht so schlimm wie befürchtet, aber es ist ein Schritt mehr in die Richtung, in der organisiertes, kriminelles Handeln überhaupt erst ermöglicht wird.
      Das Problem ist einfach, dass zu wenig Spenderorgane verfügbar sind. Und richtig ist, dass es heute schon Kriminelle gibt, die mit dieser Knappheit Geld verdienen indem Sie z. B. illegalen Organhandel betreiben oder Wartelisten manipulieren. So ein Online-Register kann natürlich mit verschiedenen Absichten manipuliert werden. Erst wenn dauerhaft genügend Spenderorgane verfügbar sind, wird sich an der Situation etwas verbessern. Ob das neue Gesetz jetzt tatsächlich mehr Menschen zu Organspendern macht, kann man nicht wirklich sagen aber warum sollten das Gesetz die Kriminalität fördern? Die Kriminalität ist schon vorhanden, egal ob es um Organe, Drogen oder sonst was geht. Der wichtigste Zusammenhang, den ich sehe, besteht zwischen Kriminalität und der Menge an Spenderorganen. Je weniger Spenderorgane vorhanden sind, desto mehr kriminelle Energie. Die Frage ist also, wie man die bestehende Nachfrage nach Spenderorganen befriedigen kann, ohne dass Kriminelle noch einen finanziellen Vorteil daraus ziehen können. Da zu wenig Menschen sich aktiv zu Organspenden bereit erklären, bleibt eigentlich nur die Widerspruchslösung. Ich denke einfach, dass es vielen Menschen eigentlich egal ist, was mit Ihren Organen nach dem Tod passiert und dass ein Großteil dieser Menschen keinen Organspendeausweis hat. Und ein Großteil dieser Menschen würde auch nicht aktiv widersprechen. Somit ständen bei der Widerspruchslösung deutlich mehr potentielle Organspender zur Verfügung und die Nachfrage nach illegalen Spenderorganen würde zurückgehen. Letztlich sollte man nicht vergessen, dass jede Organspende ein Menschenleben retten kann und da sollte es eigentliche egal sein, ob man sich aktiv zum Organspender erklären muss oder ob man sich aktiv zum Verweigerer erklären muss, solange man nur genügend Spender findet, um möglichst viele Menschenleben retten zu können. Die Gefahr, Opfer einer kriminellen Tat zu werden, besteht immer. Das kann bei Organspenden passieren oder ein einfacher Taschendiebstahl sein. Im Zweifelsfall würde der Diebstahl der Brieftasche den betroffenen Menschen mehr belasten, als eine Organspende nach seinem Tod.
    • PrepperFrank schrieb:

      Felis schrieb:

      Dass ein Toter nicht mehr zur Organspende herangezogen werden kann, ist dir hoffentlich bekannt.
      Also Organspende unter Lebenden ist ja zumindest in Deutschland zumeist illegal, dafür müssen schon ganz besondere Bedingungen erfüllt sein. Der Normalfall ist schon, dass der Spender verstorben (Hirntod) ist.

      Hirntod und verstorben sind 2 verschiedene paar Schuhe. Wie bereits erwähnt, sind verstorbene als Organspender ungeeignet, da ab dem Moment, ab dem der Mensch nicht mehr lebt, der Verwesungsprozess eintritt. Daher müssen die Organe bis zur Entnahme, entsprechend mit Blut versorgt werden. Der Organspender stirbt nicht vor, sondern durch die Organ Entnahme, und wird bis zum letzten Moment, also der Entnahme der Lebenswichtigen Organe am leben erhalten... Ausgenommen wird der Körper übrigens komplett, inklusive Augen, sofern diesem nicht vorab widersprochen wird. Der Spender wird vorab übrigens am Bett fixiert, und ebenso werden diesem je nachdem starke Schmerzmittel verabreicht, damit dieser sich vor Schmerzen etc. nicht bewegen oder krümmen, bzw vom Bett fallen kann etc. Da die Schmerzmittel aber nicht immer und von allen Ärzten verabreicht werden, gibt es auch etliche Fälle, in denen der Organspender den Schmerzen voll umfänglich ausgeliefert ist. Das ist ein Fakt, und die Realität, wie das ganze von statten geht...

      Frag mal einen Arzt, oder Operationshelfer, welcher diese Prozedur durchführt, ob dieser freiwillig seine Organe spenden würde...

      Es gibt mehr als genug Fälle und Berichte, von Angehörigen, welche der Organentnahme eines ihrer betroffenen Familienmitglieder zugestimmt hatten, und davon berichten, dass sie nach der Operation bei anschließender Begutachtung der Leiche um sich von diesen "zu verabschieden" diese mit schmerz verzerrten Gesicht vorgefunden haben, inklusive einem Arzt, welcher sich erst Aufgrund dessen im Nachhinein informiert hat, wie solch eine Organentnahme überhaupt durchgeführt wird, und seitdem seines Lebens nicht mehr glücklich wird... Dokumentationen gibt es dazu mehr als genügend. Viele Krankenpfleger inklusive einer Krankenpflegerin zu welcher ich persönlich Kontakt habe, haben Aufgrund dessen ihren Beruf gekündigt...

      Zudem gibt es mehr als genug Fälle von Patienten, welche nach einer Hirntod Diagnose, im Laufe der Zeit vollständig genesen sind, welche aber mittlerweile nicht mehr am leben gewesen wären, wäre der Freigabe zur Organentnahme zugestimmt worden...

      Bevor jemand mit dem Gedanken spielt, sich selber oder Angehörige im Fall der Fälle als Organspender Freizugeben, sollte dieser sich selbst einen Gefallen tun, und sich vorab ausführlich mit dem Thema und den Schattenseiten beschäftigen, um anschließend zu entscheiden, ob er sich dies oder seinen Angehörigen tatsächlich zumuten möchte...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von platin ()

    • platin schrieb:

      Hirntod und verstorben sind 2 verschiedene paar Schuhe.
      Es gibt verschiedene Definitionen für Tod, eine ist der Hirntod. Und nach dem Tod ist man nunmal verstorben.


      platin schrieb:

      Wie bereits erwähnt, sind verstorbene als Organspender ungeeignet
      § 3 des Transplantationsgesetzes schreibt aber ausdrücklich vor, das der Tod des Organ- oder Gewebespenders nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt sein muss. Die Spender sind also in der Regel verstorben.


      platin schrieb:

      Daher müssen die Organe bis zur Entnahme, entsprechend mit Blut versorgt werden
      Das die Organe künstlich am leben gehalten werden müssen, sollte eigentlich jedem klar sein. Abgestorbene Zellen kann man nicht mehr zum Leben erwecken.


      Hat zwar nichts mit Organspenden zu tuen aber Leichen können sich noch lange nach dem Tod bewegen. Trotzdem wird niemand ernsthaft bezweifeln, dass diese Menschen tot sind.


      Jetzt sind wir ziemlich weit vom eigentlichen Thema "Vollmachten" abgedriftet und beim Thema "Organspende" gelandet. Vielleicht sollten wir wieder zu den Vollmachten zurückkehren.
    • Organspende ja/nein gehört für mich zum Thema Vollmachten.

      Ich bin gegen Organspende und hab jetzt ein paar Stunden versucht alte Quellen zu finden. Mitte der 90er gab es eine Unglaubliche Kampagne für Organspende, die apruppt ihr Ende fand als sich herausstellte das jeder dritte Organspender hätte gerettet werden können.
      Die Entscheider wurden Seitens der Medizin so beraten, das sie zur Organspende zustimmten obwohl Hoffnung hätte bestehen können.
      Leider finde ich diese kontroverse von damals nicht mehr... komisch dachte immer im Internet geht nichts verloren.


      Aber ich halte mich an diesen Spruch:


      Wenn wir die Gesellschaft über die Organspende aufklären, bekommen wir keine Organe mehr.


      Prof. Rudolf Pichlmayr – 1987
      Transplantationsmediziner
    • ..es kommt sehr selten vor, dass ich mich aus einer Diskussion zurückziehe, aber dies hier ist so ein Fall - Sorry!

      Ich bitte die folgenden Worte nicht falsch zu verstehen, dies hat nichts mit Abwertung oder Kritik zu tun!
      Vielleicht ist es aber eine Denkanstoß? - Ich hoffe es..

      Aus der Persönlichkeitspsychologie:
      Ein Prepper ist eine Person, die in der Regel sehr weit dem psychologischen Begriff des "Bauern" entspricht.
      Der Typus "Bauer" beschreibt einen Menschen, der eine feste Bindung an seine Heimat (Scholle) hat und für den der zentrale Punkt des Lebens der Schutz und die Erhaltung derselben, seiner Besitztümer und seines Lebens ist. Diese Grundhaltung zeigt eine hohe Korrelation mit dem, was man heute unter Prepping versteht.

      Natürlich hat das Leben auch für mich einen Wert, der aber nicht in dem liegt was ich an Besitz anhäufe (also Besitz oder meinen Leben), sondern vielmehr dem was ich mit meinen Leben ermöglichen kann (also dem was ich für Andere damit tun kann).
      Wir wurden allen geboren und bereits am Tag unserer Geburt steht fest, dass wir auch irgendwann sterben müssen. Der einzige Zweck unseres Lebens ist es, uns zu vermehren und (aus meiner Sicht) unser Leben in den Dienst einer anderen Sache zu stellen. Wenn jemand in seinem Leben einen gewissen Besitz (Haus, Grund,..) erhält, dann resultiert dieser nur aus den glücklichen Umständen eures Lebens. Das Glück zu Erben oder das Glück, dass die Arbeit euerer Hände Früchte trug.
      Der biologische Lebenszyklus besteht aus Geburt 0 Jahre (Leben bekommen), sich fortzupflanzen 20-40 Jahre (Leben zu geben), dem Lebensabend 40-X (das verbleibende Leben für andere zu verwenden) und letztlich zu streben.
      Der Besitz (Grund, Boden, Reichtum,..) hat aus meiner Sicht lediglich die Funktion eines Steigbügels - Er ermöglicht es mir Zeile zu erreichen, ohne dass der Besitz selbst einen wesentlichen Wert für mich hat.

      Zu Vollmachten:
      Eine Vollmacht ist im Prinzip nichts anderes als der Versuch, aus diesem von der Natur vorgegebene Schema auszubrechen. Etwa mit 50-60 Jahren erreicht das Leben eine Punkt, an dem der Körper seinen Zweck erfüllt hat (die Reproduktion ist abgeschlossen und die Nachkommen sind selbständig) und langsam abgebaut wird. Dies ist der Zeitpunkt, an dem man seinen Besitz abgeben sollte!
      Was bleibt ist das Leben an sich - Solange es noch einem Zweck dient sollte man dieses einsetzen, doch wenn es keinem Zweck mehr erfüllen kann und für andere zur Belastung wird, sollte man loslassen.

      Ich hoffe ihr versteht mich und meine Einstellung, aber auch meine Aussagen etwas besser..
      Auch das Vorbereitung (Prepping) für mich einen anderen Schwerpunkt hat, als für viele von euch - Es geht nicht vorrangig um mich, sondern darum, was ich mit meinem Leben für andere erreichen kann!


      @platin
      "Hirntod und verstorben sind 2 verschiedene paar Schuhe. Wie bereits erwähnt, sind verstorbene als Organspender ungeeignet, da ab dem Moment, ab dem der Mensch nicht mehr lebt, der Verwesungsprozess eintritt. Daher müssen die Organe bis zur Entnahme, entsprechend mit Blut versorgt werden. Der Organspender stirbt nicht vor, sondern durch die Organ Entnahme, und wird bis zum letzten Moment, also der Entnahme der Lebenswichtigen Organe am leben erhalten"

      Vollkommen richtig - Der Hirntod ist kein physischer Zustand, sondern lediglich eine juristische Definition, die den Zeitpunkt beschreibt, an dem die Organe ohne Betäubung aus dem lebenden Körper entnommen werden! Dass eine reduzierte Hirnaktivität das Ende des Lebens ist, wird heute vielfach in Zweifel gezogen. Hierbei sollte man auch sehen, dass es Menschen gibt, die durch Meditation in der Lage sind eine so tiefe Trance zu erreichenden, das aus juristisch/medizinischer Sicht ein Hirntod vorliegt..
      Letztlich ist Organhandel ein Geschäft wie andere auch - Nicht mehr und nicht weniger..


      @PrepperFrank
      Du kannst dich natürlich hinter Gesetzen und Verordnungen verstecken und wenn das nicht reicht bietet die die Welt des Glaubens noch einiges mehr.
      Aber wer macht eigentlich diese Gesetze?
      Denk mal drüber nach, wie viele Gesetze DIR helfen und wie viele dich lediglich in von anderen definierten Bahnen halten sollen..
      Wem glaubst du soll eine Datenbank zur Organspende helfen?

      Was die Organspende betrifft, betrachte einfach mal die Zahlen von 2018 oder 2019: Etwas 8x so viele Organe transplantiert als überhaupt gespendet wurden!
      "Die Insel" ist nicht so weit in der Zukunft, wie du vielleicht glaubst.


      @Blauer
      Ich hoffe, du hast den Artikel komplett gelesen..
      Denn genau so läuft es bei der Organspende ab: Der Körper wird festgeschnallt und ohne Betäubung aufgeschnitten und zerlegt!
      Wenn der Spender sich dann versucht zu wehren oder schreien beginnt, was nicht selten vorkommt, stellt so mancher Mediziner die Definition des Hirntods in Frage.
      Die durchschnittliche "Einsatzdauer", also die Zeit in der ein Mediziner den Entnahmejob ausüben (kann), liegt bei 1-2 Jahren.
    • PrepperFrank schrieb:

      platin schrieb:

      Hirntod und verstorben sind 2 verschiedene paar Schuhe.
      Es gibt verschiedene Definitionen für Tod, eine ist der Hirntod. Und nach dem Tod ist man nunmal verstorben.
      Wenn sie Tod wären, gebe es logischerweise nicht die Fälle von Patienten, welche nach einer Hirntod Diagnose wieder vollständig genesen sind...

      Wie viele von den Patienten welche bereits ausgenommen wurden, ebenfalls wieder genesen wären, lässt sich im nachhinein nicht ermitteln, denn diese sind seit dem tatsächlich Tod...






      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von platin ()

    • Wenn Du schon KAO Videos verlinkst

      organspende-wiki.de/wiki/index.php/KAO

      Nur mal um eine andere Position deutlich zu machen.

      Ach ja, den Begriff „ausgenommen“ finde ich persönlich im Zusammenhang mit der Organspende mehr als unpassend.

      Und könnten wir uns dann dem ursächlichen Thema wieder zuwenden?

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