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Berufsbezeichnung und Personalausweis

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    • Berufsbezeichnung und Personalausweis

      Hallo ,

      Wie das Thema schon sagt geht es mir darum das ich von einem Bekannten erzählt bekommen habe der einen neuen Personalausweis beantragt hat, dass dieser gefragt wurde in welcher Branche er tätig ist.

      Er fragte natürlich direkt nach was sein Beruf mit dem Personalausweis zu tun hat.Ihm wurde von der netten Dame auf dem Amt erklärt das Leute die in der Medizin tätig sind im Katastrophenfall als erstes ich nenne es mal "gerettet" werden um die weitere medizinische Versorgung im Land aufrechtzuerhalten.

      Daher wird jetzt anscheinend im Personalausweis die Berufsbezeichnung hinterlegt :/

      Meine Frage wer von euch hat das auch schon erlebt oder erzählt bekommen.Finde das ganze ziemlich merkwürdig dass man plötzlich solche Dinger in einem Ausweis verankern möchte ?( Da weiß doch im Endeffekt jeder dass die alle mehr wissen wie sie tatsächlich zugeben.

      LG KrankeSchwester
    • Ich denke es geht hier um die Mitwirkungspflicht von medizinischem Personal im Katastrophenschutz.

      Zuerst mal die Rechtsgrundlage dazu:

      Landesregierung BaWü - LKatSG schrieb:

      Besondere Pflichten von Angehörigen der Berufe des Gesundheitswesens

      (1) Die in ihrem Beruf tätigen niedergelassenen Ärzte bilden sich auf der Grundlage ihrer beruflichen Fortbildungspflicht nach dem Kammergesetz auch für die besonderen Anforderungen einer Hilfeleistung bei der Bekämpfung von Katastrophen und der unmittelbar anschließenden vorläufigen Beseitigung erheblicher Katastrophenschäden fort. Sie können verpflichtet werden, an von der Katastrophenschutzbehörde angeordneten Übungen teilzunehmen. Die Auswahl der geeigneten Ärzte erfolgt im Benehmen mit der Landesärztekammer.

      (2) Soweit die Katastrophenschutzbehörde für Zwecke im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 2 Nr. 2 und 3, § 25 und § 26 Abs. 1 Satz 2 die Benennung von Angehörigen bestimmter Gruppen der in ihrem Beruf tätigen niedergelassenen Kammermitglieder für erforderlich hält, übermitteln die Landesärztekammer und die Landesapothekerkammer folgende Daten:
      1. Familiennamen,
      2. Vornamen, unter Bezeichnung des Rufnamens,
      3. gegenwärtige Anschrift,
      4. gegenwärtige Anschrift der Praxis beziehungsweise der Apotheke,
      5. Tag der Geburt,
      6. Geschlecht,
      7. Berufsbezeichnung einschließlich einer Erweiterung nach §§ 32, 33 des Kammergesetzes.


      Die Kammermitglieder werden hiervon durch die Kammern unter Hinweis auf das Datenfortschreibungsverfahren nach Satz 3 unterrichtet. Die Kammern teilen der Katastrophenschutzbehörde mindestens jährlich ihnen amtlich bekannt gewordene Änderungen und Ergänzungen der der Katastrophenschutzbehörde nach Satz 1 übermittelten personenbezogenen Daten mit. Die Katastrophenschutzbehörde darf die von den Kammern übermittelten personenbezogenen Daten nur für Zwecke im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 2 Nr. 2 und 3, § 25 und § 26 Abs. 1 Satz 2 speichern, verarbeiten oder sonst nutzen. Die Daten sind zu löschen, wenn sie für diese Zwecke nicht mehr benötigt werden.

      (3) Für Personen, die als Krankenpflege-, Röntgen- oder medizinisch-technisches Laborpersonal ausgebildet sind, gilt Absatz 1 Satz 2 bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres entsprechend. Absatz 2 Satz 4 und 5 gilt entsprechend.
      Ausschlaggebend hierfür ist meiner Meinung nach der Absatz 3 des Paragraphen im Landeskatastrophenschutzgesetz BaWü.
      Da nichtärztliches Personal in der Regel keiner Kammer angehört die solche Daten melden kann, müssen diese anderweitig erhoben werden.

      Katastrophenschutz ist Ländersache und wird in den Kommunen lokal umgesetzt.
      Personalausweise werden wiederum lokal bei den Bürgerdiensten u.ä. auf kommunaler Ebene beantragt.

      Ich gehe davon aus, das man bei einer Neubeantragung des Personalausweises beiläufig die Frage nach der Berufsbezeichnung stellt um an diese Daten zu kommen.
      Es ist einfacher über einen Zeitraum X jeden zu fragen der seinen Ausweis neu beantragt, als dies einzeln aus irgendwelchen Nachweisen zu recherchieren.
      Zuständig ist ja hier auch wiederum die Kommune und diese hat in der Regel erst einmal keinen Zugriff aus die Sozialversicherungsnachweise etc.

      Ich denke auch das dies eine lokale Angelegenheit ist, da hier jede Kommune anderweitig vorgeht und plant.

      Ich gehe derzeit nicht von einem neuen, generellen Procedere aus, jedoch sollte man das mal einige breitflächig beobachten.
      Wer anderen hat voraus gedacht, wird jahrelang erst ausgelacht - Begreift man die Entdeckung endlich, so nennt sie jeder selbstverständlich (Wilhelm Busch)