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Angepinnt Messer aus Waffenrechtlicher Sicht (Deutschland)

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    • 2Stroke schrieb:

      Opa schrieb:

      ...
      @2stroke: wir werden uns wohl auf Parties nie begegnen :(


      Nick
      Ehrlich, wenn deine Partys einen dazu zwingen da mit Messer rumlaufen zu müssen dann ist das wohl auch besser so :)
      Ich hab da auch als Landei einige Bedenken wenn jemand mit Messer auf eine Party gehen will. Das hat nichts vor Angst vor Messern zu tun, ich liebe Messer und habe immer gerne eines dabei aber eine Party, in einer Disco, Club oder Bar, gibt es außer Vorsatz keinen Grund da mit Messer rum laufen zu müssen oder?
      Also ich weiß ja nicht aber eigentlich hat man ein EDC, und damit auch ein Messer, dabei um bei eventuellen plötzlich eintretenden Katastrophen handeln zu können.

      Ein Messer ist ein Werkzeug. Wenn es die Situation also erfordert, zB. Fenster zerstören für einen Notausstieg oder Stoffe/Schnüre/Kabelbinder durchschneiden, dann ist es durchaus notwendig auch auf "Partys" ein Messer mitzuführen.

      Am Ende weiß man nicht in wann und in welcher Situation man sich wiederfindet und deshalb heißt das EDC auch EDC.

      Sich selber zu kastrieren obwohl dies gesetzlich nicht notwendig wäre, weil es einige Vollidioten gibt die gesetzwidrig Messer zum Angriff nutzen halte ich persönlich für äußerst fragwürdig wenn man Krisenvorsorge betreibt...
    • 2Stroke schrieb:

      Ehrlich, wenn deine Partys einen dazu zwingen da mit Messer rumlaufen zu müssen dann ist das wohl auch besser so
      Du solltest "müssen" und "dürfen" unterscheiden. Ist meiner Meinung nach ein großer Unterschied!

      Zur zweiten Frage: Die wurde hier schon mehrfach beantwortet. Trotzdem von mir auch nochmal': Und wenns nur zum Abschneiden eines eingerissenen Fingernagels oder zum Bleistiftspitzen ist, ein kleines Messer mit Schere ist bei mir *immer* am Mann. Als ich noch auf Parties ging, da gabs keine "Security". Wenn da einer Stunk gemacht hat, dann konnte das schon mal weh tun, egal ob mit oder ohne Messer. Die Vernünftigen waren noch in der Überzahl. Und ein abgebrochenes Weizenglas ist deutlich gefährlicher als mein kleines Vicorinox.

      Jetzt erklär Du mir mal, warum Du allen Menschen unterstellen willst, sich im Zweifelsfall nicht beherrschen zu können. Ich hab mir schon ernsthafte Prügel eingefangen und bin nicht mal auf die Idee gekommen, das Messer zu ziehen, obwohl ich immer eins dabei hatte. Ein Messer zu ziehen bedeutet nicht, dem anderen überlegen zu sein, sondern es bedeutet nur eine weitere Eskalationsstufe, die der "Gegner" ja selbstverständlich auch mitgehen wird. Das Messer ziehen macht aus einem Faustkampf einen Messerkampf. Jeder, der sich nur ein Bisschen mit Messern auskennt, der wird bei einer normalen Rauferei, bei der es nicht um Leben und Tod geht nie niemals nicht ein Messer ziehen. Das wäre auf die Dauer nichts anderes als Selbstmord.

      Gerade auf Feten sind normalerweise deutlich gefährlichere Dinge greifbar als ein Klappmesser, selbst wenn man nicht im Kuhstall feiert (Versuch mal eine Bierbank mit einem Taschenmesser abzuwehren). Jetzt erklär DU MIR, warum ein Messer auf einer Party einen Vorsatz darstellen soll. Mir ist das nämlich völlig unverständlich.


      Nick
    • da wo ich hingehe Gehen Meine EDC Messer auch hin... DA IST ABER KEINS dabei das sich zum Kämpfen eignet..Ob in der Handytasche das Mini vic .in der Diabetes Nottasche das Kreditkartenmesser Oder Bei den Petlingen mit Zucker Traubenzucker Salz das Kinder Opinell glaube auch nicht dass irgend ein Richter da zicken Macht
      und Wenn dann gehe ich mit erhobenem Haupt in den Knast ( Strafe zahle ich da nicht )
    • Wobei man da garnicht so recht Unterschiede machen kann.
      Mit das effektivste an kurzen Klingen sind die Wharncliff Klingen, da sie durch die gerade Schneide den Schnitt zu 100% mitnehmen. Auch die Spitze hat in versuchen an einem Holzpendel, Bowie, Dolche und sonstige Klingen übertroffen, indem sie eindrang bis zum Heft und zurückpendelte, während der Rest feststeckte.
      Nun besitzt allerdings ein Wharncliff halt die typischen Schälmessereigenschaften, lediglich mit einer ausgeprägteren Spitze.

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      Auch ist das WaffG beim Thema Aufbewahrung recht komisch.
      Der Schweizer Dolch muss mit seiner Bestimmung, die Abwehrhaltung anderer Personen herabzusetzen, als Waffe vor dem Zugriff Unbefugter gesichert sein.
      Der Sautöter als Werkzeug, mit seiner Bestimmung Tiere zu erlösen, darf allerdings wie jedes Küchenmesser aufbewahrt werden. (Mal ganz davon ab das Küchenmesser meist dazu bestimmt sind, Fleisch zu zerteilen)Denke im Auto, Rucksack etc. ist so ein Mora/Hultaforce Scandi nicht schlecht.
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      Ausserhalb der Arbeit trage ich auch ganz gerne das Laguiole ICI oder das Spyderco Byrd Tern.

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      Beides Einhandmesser ohne direkte Sicherung, dafür legal und auch ausreichend für den Alltag.

      Wenn es allerdings darum geht sich durchzuschlagen, würde ich evtl. das Travelhawk von Condor, entworfen von Anton Lennartz nehmen.
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      Da kann der Axtkopf vom Stiel getrennt werden und als ULU Messer genutzt werden. Die Schneide liegt auch unter 12 cm Länge.
      Ansonsten hat Tony Lennartz auchnoch das Blackout Hawk entworfen, was speziell angepasst wurde um auch Türen zu öffnen. Dieses besitze ich allerdings nicht, kann somit keine Erfahrungen einbringen.

      https://anton-lennartz.com/produkt/blackout-hawk

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Südprepper () aus folgendem Grund: Bildgröße zur besseren Lesbarkeit reduziert

    • Wir reden hier wohl aneinander vorbei.

      Ursprünglich war die Aussage "wenn ich auf eine Party gehe nehme ich ein Messer mit".
      Jetzt geht doch mal von dem Staatsanwalt aus der euch bei einer entarteten Party anklagt.
      Was würde der zu der Aussage sagen? Genau VORSATZ.

      Was würde die Polizei bei einer Schlägerei sagen wenn sie feststellt dass ihr "bewaffnet" seit, selbst wenn ihr das Messer nicht gezogen habt oder es konform ist?
      Mal ehrlich die Schuldigensuche ist abgeschlossen und man unterstellt euch VORSATZ. Recht haben und Recht bekommen sind nunmal unterschiedliche Dinge. Das werden teure Stunden beim Anwalt. Buhuu der böse ArmageddonPrepper mit dem Messer...

      Daher gehe ich auch guten Gewissens ohne Messer auf Partys. Wie weiter oben bereits geschrieben habe ich lange genug Krav maga gemacht um im Umfeld möglichst viele fiese Waffen zu finden. Und ich habe es auch lange genug gemacht um nicht den Helden spielen zu müssen. Des Weiteren laufen meine Partys meist quch ohne Gewalt ab. Vielleicht bin ich ja nur auf den falschen :D

      Im Auto ist dann auch mein EDC inkl. Messer. Sollte die letzte Nacht angebrochen sein und die apokalyptischen Reiter kommen um mich zu holen haben Krieg, Tod, Pest und Hunger mit oder ohne mein EDC leichtes Spiel ;)

      Ich störe mich halt an der Aussage "ich gehe auf eine Party und brauche ein Messer" da ich und auch sicher viele Mitleser hier stirnrunzelnd fragen wozu? Möchte man eine Tür aufbrechen? Einen Angreifer abwehren? Oder eine Salami schneiden?
      Hat halt einen Beigeschmack den ich da nicht los werde.
    • 2Stroke schrieb:

      Jetzt geht doch mal von dem Staatsanwalt aus der euch bei einer entarteten Party anklagt.
      Was würde der zu der Aussage sagen? Genau VORSATZ.

      Was würde die Polizei bei einer Schlägerei sagen wenn sie feststellt dass ihr "bewaffnet" seit, selbst wenn ihr das Messer nicht gezogen habt oder es konform ist?
      Mal ehrlich die Schuldigensuche ist abgeschlossen und man unterstellt euch VORSATZ.
      Ich habe zwar auch nicht immer allzuviel vertrauen in die deutsche Justiz aber diese Aussagen sind einfach nur Falsch...

      Vorsatz beschreibt im Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen. (Wiki: de.wikipedia.org/wiki/Vorsatz_(Recht) )


      Das bedeutet dass ich das Messer mitgenommen haben muss um damit am Ende eine rechtswidrige Angriffshandlung vorzunehmen.

      Und jetzt erkläre mir mal wie das in einer Notwehrsituation der Fall sein soll?


      Am Ende muss das mildeste Mittel bei der Gefahrenabwehr genutzt werden und ich gehe mal stark davon aus dass ein Großteil der EDC Besitzer hier schon unterscheiden kann wann ich mich mit einem Messer verteidigen kann/muss und wann das Maß der Selbstverteidigung überschritten ist und erst einmal der Tatbestand des Notwehrexzess abgearbeitet werden muss bevor hier über Vorsatz gesprochen werden kann.


      Genau deshalb sind die Notwehrgesetze so umfangreich...

      Weil offenbar zielen deine Argumente genau auf so eine Situation ab und nicht auf das EDC Messer als Werkzeug in Notsituationen die ich ja schon angemerkt habe...
    • Wer redet denn hier von Notwehr?
      Wenn 20 Leute nachher bezeugen dass du das Messer zuerst gezogen hast ist es weder Notwehr noch gerechtfertigt.

      Macht was ihr wollt, ihr seid mindestens 3x6 Jahre alt und solltet wissen was ihr macht.
      Ich halte es für äußerst naiv darauf zu vertrauen dass ihr euch im Recht befindet und es euch nicht nachteilig ausgelegt wird.
    • 2Stroke schrieb:

      Wer redet denn hier von Notwehr?
      Wenn 20 Leute nachher bezeugen dass du das Messer zuerst gezogen hast ist es weder Notwehr noch gerechtfertigt.

      Macht was ihr wollt, ihr seid mindestens 3x6 Jahre alt und solltet wissen was ihr macht.
      Ich halte es für äußerst naiv darauf zu vertrauen dass ihr euch im Recht befindet und es euch nicht nachteilig ausgelegt wird.
      Also jetzt mal ehrlich... du gehst hier von einer Situation aus die wohl nicht schiefer laufen kann... und wie ich bereits gesagt habe sollte jeder EDC Träger Wissen wie man sich in einer Notwehrsituation zu verhalten hat und was geht und was nicht... Und Nur weil nach einer Schlägerei bei einer Personenkontrolle ein Messer gefunden wird, was nachweislich nicht zum Einsatz kam, hat es noch lange keine strafrechtliche Relevanz in diesem Fall. Vorausgesetzt das führen am Ort war von vornherein erlaubt und selbst wenn nicht ist das auch wieder ein komplett separates Strafverfahren... Da können nicht einfach mirnichtsdirnichts Zusammenhänge geschaffen werden wo keine sind...

      Du unterstellst von vornherein allen Messerträgern auf "Veranstsltungen" einen Vorsatz als wenn sie es vorhätten jemanden aktiv zu verletzen...

      Jetzt sagst du dass ein Richter es falsch auslegen könnte bzw. Zeugen falsche Aussagen machen könnten.

      Was denn nun? Das eine ist üble Nachrede, das andere ist eine Verschwörung. Gesetze sind kein Wunschkonzert... Wenn etwas erlaubt ist ist es erlaubt, wenn etwas nicht verboten ist dann ist es ebenfalls erlaubt... Eine Straftat ist nur dann eine Straftat wenn sie vollzogen wurde oder aktiv geplant ist...

      Manchmal sollte man bei der Wahl der Wörter etwas vorsichtig sein...
    • Ich unterstelle nicht jedem Messerträger Vorsatz, ich unterstelle dass dir das falsch ausgelegt wird! Das ist doch ein ganz anderer Schnack.

      Jemand ohne EDC oder Ahnung davon warum du es dabei hast bekommt mit deiner Argumentation "hab immer eines dabei" etwas anderes in den Sinn als du vielleicht denkst. Natürlich liegt der Verdacht nahe du nimmst das nur mit weil du davon ausgehst jemanden damit anzugreifen. Auch mit Unschuldsvermutung musst du doch einsehen dass du da erst mal einen Stempel drauf hast.

      Vielleicht ist es noch ein Unterschied ob es sich um ein Multitool handelt oder eine Saufeder, aber die Gefahr dass man es dir falsch auslegen wird kannst du doch nicht vernachlässigen.

      Und wo wir bei Worten sind, üble Nachrede oder Verschwörung da raus zu lesen ist ja fast schon eine Kunst wenn man darauf hinweist dass einem etwas falsch ausgelegt werden kann :)
    • 2Stroke schrieb:



      Und wo wir bei Worten sind, üble Nachrede oder Verschwörung da raus zu lesen ist ja fast schon eine Kunst wenn man darauf hinweist dass einem etwas falsch ausgelegt werden kann :
      Die Verschwörung war auf die Personen bezogen die gegen "dich" gemeinsam falsche Aussagen machen, nicht dass du eine Verschwörungs(theorie) aufstellst.

      Am Ende können die alle viel Behaupten warum du ein Messer mit hast. Im Gericht zählen Tatsachen und wenn das Messer keinen relevanten Tatzusammenhang hat wird es auch nicht gegen dich verwendet.
    • 2Stroke schrieb:

      Dein Wort in Gottes Ohr, ich habe es aber leider im Bekanntenkreis auch schon anders erlebt.
      Lass den mal aus dem Spiel.

      Du unterstellst einfach allen, das sie sich nicht im Griff haben, oder mit dem Vorsatz zu Partys gehen um eine Messerstecherei zu beginnen.
      Das "alle und jeden" über "einen Kamm zu scheren" ist das, was uns nicht gefällt.
      Und wer glaubt, das irgendein Gesetz bestimmte Menschen von irgend einer Tat abhält, hat die Welt nicht verstanden.
      Sonst wären die Gefängnisse überflüssig.
    • Du verstehst es immer noch nicht.

      Nicht ich schere alle über einen Kamm, sondern es besteht nunmal die große Gefahr dass einem das Nachteilig bis hin zum Vorsatz von Justizia & der Allgemeinheit ausgelegt wird.

      Vielleicht hast du ja schon mal in den Nachrichten gehört das alle Prepper Rechts sind und Untergangsphantasien haben. Vielleicht fällt dir dann ja auf dass es menschlich ist Leute zu Clustern und die Sympathie für einen mit "Messer auf Party Geher" sind wahrscheinlich deutlich geringer als für einen Prepper.

      Ob es dir nun gefällt oder nicht ich finde es wichtig darauf hinzuweisen damit man sich selbst reflektiert wie man auf andere wirkt.
    • 2Stroke schrieb:

      Du verstehst es immer noch nicht.

      Ob es dir nun gefällt oder nicht ich finde es wichtig darauf hinzuweisen damit man sich selbst reflektiert wie man auf andere wirkt.
      Dann verstehen wir beide das gegenüber nicht.

      Mir ist es sowas von egal, wie ich auf andere wirke, das kannst du dir gar nicht vorstellen!
      Wenn du mit Selbstreflektion meinst, zu wissen was man tut, bin ich bei dir. Ansonsten, kann man auch eine gute Sache übertreiben...
      Z.B. in allen Situationen eine Falle zu sehen.
      Der vorsichtige Soldat ist kein Feigling. Aber er lässt sich nicht davon abhalten, seine "Braut" zu führen...
    • 2Stroke schrieb:

      Vielleicht hast du ja schon mal in den Nachrichten gehört das alle Prepper Rechts sind und Untergangsphantasien haben. Vielleicht fällt dir dann ja auf dass es menschlich ist Leute zu Clustern und die Sympathie für einen mit "Messer auf Party Geher" sind wahrscheinlich deutlich geringer als für einen Prepper.
      Denke die Zeiten sind vorbei, wo die Leute welche im gesunden Maße Vorsorge betreiben, in die rechte Ecke gedrängt werden. Zukunftängste sind seit dem Krieg und den Preisexplosionen, nun in der Mitte der Bevölkerung angekommen und eigentlich Hauptgesrächspunkt auf Arbeit und in der Nachbarschaft.

      2Stroke schrieb:

      Vielleicht hast du ja schon mal in den Nachrichten gehört das alle Prepper Rechts sind und Untergangsphantasien haben. Vielleicht fällt dir dann ja auf dass es menschlich ist Leute zu Clustern und die Sympathie für einen mit "Messer auf Party Geher" sind wahrscheinlich deutlich geringer als für einen Prepper.
      Woran erkennt man einen "Mit Messer auf Party geher"?
      Gibt es da überhaupt nachweisliche Berichte, wo jemanden ein mitgeführtes Messer, welches bei einer Schlägerei nur in der Tasche steckte, zum Nachteil wurde?
      Oder sind das nur Spekulationen?
    • Naja wenn man in der Presse von Durchsuchungen ließt oder von polizeilichen Ermittlungen heißt es schnell mal mehrere 100 Schuss Munition beschlagnahmt, guckt man sich dann die Beweisstücke an ist es eine Dose mit 500 Diabolus für das Luftgewehr… Oder es heißt Material zum Bombenbau, gefunden wurden leere Weinflaschen und ein Benzinkanister… Oder es wird jemandem Diebstahl vorgeworfen hat er noch ein Teppichmesser von der Arbeit in der Tasche war es bewaffneter Raub… Ob das dann auch vor Gericht so gesehen wird weiß ich nicht aber erstmal ist man gebrandmarkt… Solange man in nicht verwickelt wird ist das Messer kein Problem, wird einem aber irgendwas vorgeworfen kann es denke ich Probleme machen…
      „Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“

      Henry Ford
    • Tepichmesser in der Tasche ist auch keine gute Idee. Die sind meist einhändig zu öffnen und feststellbar, fallen somit unter ein Führverbot.

      Klar gibt es Fotos von der Polizeipresse von Waffenarsenalen, wo es anschließend eine Luftgewehr Sammlung war.
      Interessant wird es allerdings erst wenn ein Gericht geurteilt hat.
      Auch sollte man erwähnen, das die normalen Streifenbeamten eher Laien sind und erstmal alles einkassieren, anschließend werden die Waffen dann überprüft ob alles legal ist und nicht etwa Exportfedern verbaut sind.
      Auch müssen mittlerweile alle Schusswaffen über 0,5 Joule vor dem Zugriff Unbefugter gesichert und verschlossen aufbewahrt werden.
      Bei Gas und Signalwaffen muss zudem die Munition getrennt von der Waffe aufbewahrt werden, wobei Bleiprojektile für Luftdruckwaffen dort nicht zählen.



      Im Thema Selbstverteidigung bin ich allerdings nicht zuhause, habe nie Probleme gehabt und ich trainiere auch kein Kampfsport etc.
      Ich war allerdings über mehrere Jahre in einem Forum für freie Waffen aktiv und bin in Sachen WaffG ganz gut aufgestellt, auch wenn mein Interesse eher in Richtung Outdoor/Gebrauchsmesser und Bogenschießen gehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von DIEHARD ()

    • Nehmen wir mal zwei Messer, ein Wolfgangs Ambulo und ein Gerber Strongarm. Wolfgangs wirbt damit, das Ambulo wäre §42a konform und somit in Deutschland legal zu führen. Das Gerber ist es nicht. Soweit mal die allgemeinen Kenntnisse.
      Nehme ich nun das Ambulo und messe vom vordersten Punkt des Griffs bis zur Spitze des Messers, komme ich auf 11,5cm und damit legal zu führen. Jetzt kommts: Messe ich vom vordersten Punkt des Griffs eines Strongarms bis zu Spitze, komme ich auf 11,8cm. Das Strongarm wäre demnach legal zu führen.
      Aber messe ich vom hintersten Punkt des Griffs (also am vorderen, der Klinge zugehenden Griffteil), komme ich bei beiden Messern auf 12,5cm.

      Ich verstehe gerade nicht, wie Wolfgangs darauf kommt, das Messer wäre legal zu führen? Wird nicht immer am hintersten Punkt gemessen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Südprepper () aus folgendem Grund: Überschrift wegen verschieben in diesen Faden entfernt

    • Ich kann es dir sogar noch wilder machen. Auf der Verpackung von meinem Mora Kansbol war angegeben die Klingenlänge wäre diagonal gemessen. Also Spitze bis an den Griff heran. Wobei dort nicht die obere Kante auf höhe der Spitze sondern die untere Kante vom Griff genommen wurde. Meine aber das es damals auch länger angegeben war wie auf heutigen Messerportalen. Gut das es damals Rechtsunsicherheiten gab die mittlerweile behoben sind aber ich bemesse vorsichtshalber Messer seit dem diagonal.